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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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sentischer Handlungen zu berücksichtigen, aber daraus folge nicht notwendig,<br />

dass inhaltlich eine moralische Verpflichtung zur Nichtschädigung, Bewahrung<br />

und eventuell sogar zur Weiterentwicklung der Voraussetzungen<br />

zur Befriedigung vitaler menschlicher Grundbedürfnisse für zukünftig Lebende<br />

bestehe. – Dieser formal-logische Einwand ist berechtigt: Aus der<br />

Pflicht zur Einbeziehung der Langzeitdimension in das moralische Kalkül<br />

folgt nicht die Pflicht zur Langzeitverantwortung. Daraus, dass im praktischen<br />

Diskurs die Interessen zukünftig Betroffener miteinbezogen werden<br />

müssen, kann nicht deduziert werden, dass sie auch moralisch gerechtfertigt<br />

sind; sie könnten auch ungerechtfertigt sein. Doch dieser Einwand kann entkräftet<br />

werden: Zunächst muss man sich klar machen – und das ist wichtig –,<br />

dass die moralischen Rechte und Pflichten, deren Einhaltung die Langzeitverantwortung<br />

fordert, dieselben sind, die auch die heute lebenden Mitglieder<br />

der moralischen Gemeinschaft wechselseitig voneinander fordern. Die Nichtschädigung<br />

und Erhaltung der Voraussetzungen zur Befriedigung existentieller<br />

Grundbedürfnisse ist nicht nur ein moralisch gerechtfertigtes Interesse der<br />

zukünftig, sondern auch der heute lebenden Menschen. In diesem Sinne lässt<br />

sich von einem intra- und intergenerativen moralischen Grundrecht auf<br />

Leben, Gesundheit und Existenzminimum sprechen. 113 Wir haben die<br />

verallgemeinerbaren Interessen (Bedürfnisse, Wünsche), auf denen dieses<br />

moralische Grundrecht basiert, bereits bei der Vorstellung der Inhalte der<br />

kontraktualistischen und diskursethischen Moralkonzeptionen kennengelernt:<br />

Zu den moralübergreifenden allgemeinen Interessen gehören die „Erhaltung<br />

des Lebens“, das Interesse an „körperlicher Aktionsfähigkeit und damit an<br />

Gesundheit“; des weiteren „geistige Handlungsfähigkeit“ sowie „psychische<br />

Gesundheit“, aber auch „äußere Güter“. 114 Diese verallgemeinerungsfähigen<br />

Interessen wurden vor dem Hintergrund des moralphilosophischen <strong>St</strong>andardfalls,<br />

d.h. der Bestimmung universalisierungsfähiger Interessen unter den<br />

heutigen Mitgliedern der moralischen Gemeinschaft, definiert; doch auch<br />

zukünftig Lebenden lassen sich, wie wir mit Rekurs auf anthropologisch<br />

113<br />

114<br />

Vgl. Ekhardt, 2005, S. 190.<br />

<strong>St</strong>emmer, 2000, S. 197.<br />

197

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