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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Nachhaltigkeitsimperativ<br />

Das Konzept der Nachhaltigkeit versteht die Globalisierung und deren Folgen<br />

als maßgeblich durch den Menschen verursacht. Soweit die menschlichen<br />

Handlungen noch nicht irreversible Folgenschäden verursacht haben,<br />

können die genannten globalen Probleme daher auch durch Änderungen im<br />

menschlichen Handeln behoben oder zumindest reduziert werden. Das Konzept<br />

der Nachhaltigkeit formuliert hierfür einen moralischen Imperativ, sozusagen<br />

einen Nachhaltigkeitsimperativ, der die heute Lebenden dazu verpflichtet,<br />

ihr präsentisches Handeln unter der Perspektive der Langzeitverantwortung<br />

zu legitimieren. Dementsprechend ist eine Handlung dann nachhaltig,<br />

wenn sie auch gegenüber den zukünftig Lebenden moralisch<br />

rechtfertigbar ist. Nachhaltig zu handeln heißt – negativ formuliert –, solche<br />

Handlungen zu unterlassen, deren Folgen die Voraussetzungen zur Befriedigung<br />

moralisch legitimierter menschlicher Grundbedürfnisse auch von zukünftig<br />

Lebenden schädigend beeinträchtigen, und – positiv formuliert –, so<br />

zu handeln, dass die basalen Voraussetzungen zur Befriedigung dieser<br />

Grundbedürfnisse auch von Zukünftigen zumindest bewahrt und, sofern<br />

möglich, weiterentwickelt werden. 78 Das Konzept der Nachhaltigkeit definieren<br />

wir daher als moralische Verpflichtung zur Langzeitverantwortung (Zukunftsverantwortung).<br />

79 In Anwendung des Generationenbegriffs, der in<br />

Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitskonzept häufig ins Spiel gebracht<br />

wird, lässt sich Nachhaltigkeit auch als intergenerative moralische Verantwortung<br />

verstehen. Verantwortung für Zukünftiges zu übernehmen bedeutet<br />

78<br />

79<br />

Vgl. Birnbacher, Dieter: Langzeitverantwortung – das Problem der Motivation. In:<br />

Gethmann, Carl Friedrich/ Mittelstraß, Jürgen (Hrsg.): Langzeitverantwortung. Ethik, Technik,<br />

Ökologie. Darmstadt, 2008, S. 27.<br />

Birnbacher, 2008, S. 23. Abhängig vom Zeithorizont der Fernfolgen unterscheidet Birnbacher<br />

zwischen „Zukunftsverantwortung“ und „Langzeitverantwortung“. Bei dieser liegen die<br />

Fernfolgen in so ferner Zukunft (mindestens 100 Jahre), dass „die Verantwortungssubjekte<br />

keine Möglichkeit haben, mit den Gegenständen der Verantwortung in einen realen Kontakt<br />

zu treten“, was bei der Zukunftsverantwortung möglich ist (S.24). In unserem Kontext ist<br />

diese Unterscheidung nicht relevant, und daher verwenden wir die Begriffe „Langzeitverantwortung“<br />

und „Zukunftsverantwortung“ synonym und inkludieren jeweils eine zeitlich<br />

nahe (d.h. eine Generation entfernte) als auch ferne (d.h. mindestens drei Generationen entfernte)<br />

Fernwirkung.<br />

185

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