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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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nur moralkonform (in Bezug auf einen Aspekt der Sozialverträglichkeit), es<br />

genügt auch einem bestimmten sozialen moralischen Ideal.<br />

Anleger betreten durch eine Investitionshandlung zwingend den Raum der<br />

Finanzen und den Raum der Moral; sie können durch den Investitionsvorgang<br />

zusätzlich auch den Raum der Ideale betreten. Was vielleicht rätselhaft<br />

klingt, hat einen konkreten Sinn, wie wir noch sehen werden. Bei der <strong>St</strong>rukturierung<br />

der ideellen Dimension von Investments orientieren wir uns an der<br />

bereits erfolgten <strong>St</strong>rukturierung der moralischen Investmentdimension. Die<br />

zentralen Fragen, die dementsprechend zu beantworten sind, lauten:<br />

• Was sind die Verbindungsglieder zwischen den Investments und ihren<br />

korrespondierenden Investmentobjekten, die es überhaupt ermöglichen,<br />

Investments auch ideell zu beurteilen (und nicht nur das<br />

Handeln der Investmentobjekte)?<br />

• Was sind die Objekte der ideellen Beurteilung? Und nach welchen<br />

Kriterien wird ideell geurteilt?<br />

• Gibt es ein Analogon zum aktiven bzw. passiven Moralverstoß, sozusagen<br />

einen aktiven bzw. passiven (investmentbezogener) „Idealverstoß“?<br />

• Gibt es eine Entsprechung zur aktiven bzw. passiven Moralförderung,<br />

gewissermaßen eine aktive bzw. passive (investmentbezogene)<br />

„Idealförderung“?<br />

• Wie ist das Wirkungspotential einzuschätzen, mit Investments ideelles<br />

Handeln auf Ebene der Investmentobjekte zu beeinflussen?<br />

• Wie lassen sich diese Fragen für die einzelnen Investmentarten und<br />

deren Investition über den Primär- bzw. Sekundärmarkt beantworten?<br />

Zunächst zur Frage, die besonders heraussticht: Gibt es einen investmentbezogenen<br />

„Idealverstoß“? – Der entscheidende Unterschied zwischen moralischen<br />

und ideellen Handlungen besteht darin, dass letztere nicht allgemein<br />

gefordert werden können und daher auch nicht verpflichtend sind. Aus diesem<br />

Grund ist es nicht sinnvoll, von einem „Idealverstoß“ zu sprechen; denn<br />

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