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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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implementierte Informationspflicht ist auch eine positive moralische Pflicht,<br />

die Emittenten gegenüber Investoren bei allen Investments zu erfüllen haben.<br />

Denn es kann ein allgemeines Interesse unterstellt werden, beim Kauf eines<br />

Produktes vom Verkäufer hinreichend darüber informiert zu werden, was das<br />

ist, was er zum Kauf anbietet. In Bezug auf Investments muss Transparenz<br />

immer auch bedeuten, über die möglicherweise sich zukünftig ereignenden<br />

Investmentrisiken aufzuklären; denn Investments ist eine Zukunftsgerichtetheit<br />

immanent, weil investieren bedeutet, aus den heute Emittenten überlassenen<br />

Zahlungsmitteln zu späteren Zeitpunkten Rückflüsse zu erhalten. Der<br />

Anleger muss darüber informiert werden, was die zukünftig in Aussicht gestellten<br />

investmentspezifischen Kapitalrückflüsse beeinträchtigen, gegebenenfalls<br />

sogar verhindern könnte. Transparenz über das Investment zu geben,<br />

ist also eine begründete moralische Forderung an die Emittenten. 42<br />

Zu diskutieren bleibt die Frage, ob Anleger beispielsweise auch über die<br />

Umwelt- und Sozialverträglichkeit von Investments aufgeklärt werden müssen,<br />

und zwar nicht aus finanziellen, sondern aus moralischen Gründen. Hat<br />

ein Investor beispielsweise ein moralisches Recht darauf, darüber informiert<br />

zu werden, wie hoch der jährliche Kohlendioxidausstoß einer Fluggesellschaft<br />

ist, deren Aktien er kaufen möchte? Oder lässt sich diese Forderung<br />

nur bei nachhaltigen Investments aus ideellen Gründen erheben? Wir werden<br />

auf diese Frage später eingehen. Festhalten können wir nun, dass wir die<br />

Informationspflicht zu Investmentchancen und -risiken für eine positive moralische<br />

Pflicht halten, die für alle Investments gilt und die zu Recht in den<br />

meisten Jurisdiktionen auch rechtlich vorgeschrieben ist. Der Adressat der<br />

moralischen Forderung ist der Vertragspartner, beispielsweise ein Finanz-<br />

42<br />

Jedoch gilt es auch hier zu differenzieren. Finanzkontrakte sind als Investments klar identifizierbar,<br />

der Kauf von Sachwerten, wie Rohstoffen oder Kunst, ist als Investment hingegen<br />

nicht von vorneherein identifizierbar: Kupfer kann ein Investment sein, es kann aber auch<br />

ein Rohstoff für die industrielle Produktion sein. Der Umfang der investmentcharakteristischen<br />

Informationspflicht muss dieser Unsicherheit Rechnung tragen. Es wäre unangemessen,<br />

von einem Kupferverkäufer zu fordern, über die Preisänderungsrisiken des Kupferpreises<br />

aufzuklären, nur weil es möglich ist, dass ein Käufer Kupfer als Investment betrachtet,<br />

mit dem er spekuliert.<br />

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