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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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ist auch an Sachwertinvestments gemäß dem Primat der Ethik der moralische<br />

Anspruch zu erheben, moralkonform zu sein.<br />

Wir haben nun für alle Arten von Investments, d.h. für alle Anlageklassen,<br />

dargelegt, dass ihnen eine moralische Dimension zugesprochen werden<br />

kann. Dabei haben wir bislang den definitorischen Aspekt, dass Investments<br />

immer auch als Verträge verstanden werden können, ausgeblendet. Abschließend<br />

wollen wir untersuchen, inwiefern sich an Investments, verstanden als<br />

juristische Konstrukte, moralische Ansprüche stellen lassen.<br />

Investmentverträge<br />

(5) Formal betrachtet lässt sich jedes Investment als ein Vertrag, als ein rechtliches<br />

Konstrukt, verstehen. Das trifft evidentermaßen auf den Kauf von<br />

Rechten durch Finanzkontrakte zu, bei denen der vertragliche Aspekt Teil<br />

ihres Namens ist, aber auch auf den Kauf von Sachwerten mittels eines gewöhnlichen<br />

Kaufvertrages. Auch auf der Ebene der Investmentverträge müssen<br />

moralische Mindeststandards erfüllt sein, damit Investments moralkonform<br />

sind. Generell ist ein Vertrag dann moralkonform, wenn die in ihm<br />

festgelegten juristischen Rechte und Pflichten moralkonform sind. Bei Investmentverträgen<br />

gibt es die Besonderheit, dass häufig ein ausgeprägtes<br />

asymmetrisches Verhältnis in Bezug auf die Informationstiefe und Fachkenntnis<br />

zwischen den Emittenten und den Anlegern, besonders den Privatanlegern,<br />

besteht. Deshalb besteht hier auch ein Transparenzgebot. Durch<br />

Transparenz über das Investment muss der Anleger befähigt (emanzipiert)<br />

werden, einschätzen zu können, welche Chancen und Risiken mit dem jeweiligen<br />

Investment verbunden sind. Dies ist Teil des Verbraucherschutzes, hier:<br />

des Anlegerschutzes. In vielen Jurisdiktionen besteht mittlerweile eine vom<br />

Gesetzgeber vorgeschriebene Informations- und Aufklärungspflicht, denen<br />

Emittenten von Anlageprodukten nachkommen müssen, in besonders ausführlicher<br />

Form gegenüber Privatanlegern, in abgeschwächter Form gegenüber<br />

professionellen, zumeist institutionellen, Anlegern. Diese rechtlich vorgeschriebene<br />

und in dem sogenannten Verkaufsprospekt der Anlageprodukte<br />

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