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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Sachwertinvestments<br />

(4) Kommen wir nun zu der Frage, ob sich auch an Sachwertinvestments –<br />

Investments in mobile oder immobile Güter, wie etwa Rohstoffe, Kunst oder<br />

Immobilien, 40 – moralische Ansprüche stellen lassen und ob die moralischen<br />

Beurteilungskriterien dieselben sind wie bei Finanzkontrakten, bei denen<br />

Investoren Rechte kaufen und verkaufen.<br />

Im Unterschied zu Finanzkontrakten lässt sich in Bezug auf Sachwertinvestments<br />

nicht darüber urteilen, ob Unternehmen oder <strong>St</strong>aaten als Investmentobjekte<br />

moralkonform handeln; denn es gibt hier keine handelnden<br />

Kollektive, über die sich ein moralisches Urteil fällen ließe. Investoren erwerben<br />

hier lediglich Güter. Die bei Finanzkontrakten angewandten moralisch<br />

relevanten Kriterien der Kapitalverwendung finden bei Sachwertinvestments<br />

keine Anwendung: Sachwertinvestments sind ohne realwirtschaftlichen<br />

Finanzierungsbezug; es gibt keine Emittenten, die eingeworbenes<br />

Kapital moralkonform oder moralwidrig verwenden könnten (wiewohl es<br />

natürlich Verkäufer gibt, die den Verkaufsbetrag so oder so verwenden können).<br />

Aus demselben Grund werden auch keine Eigentümer- oder Gläubigerrechte<br />

erworben, aus denen Investoren wirtschaftliche Nutznießer von unternehmerischem<br />

oder staatlichem Handeln, das möglicherweise gegen moralische<br />

Normen verstößt, werden könnten. Und verbriefte Sachwerte, wie etwa<br />

Rohstoffderivate oder Immobilienaktien, sind definitorisch als Finanzkontrakte<br />

(allerdings mit Sachwertcharakter) zu verstehen und nicht als Sachwertinvestments;<br />

auf sie finden daher zumindest einige der moralischen Beurteilungskriterien<br />

für Finanzkontrakte Anwendung. – Sind Sachwertinvestments<br />

also moralfrei, weil es keine ihnen korrespondierenden Kollektive als<br />

Investmentobjekte gibt, deren Handlungen mit moralischen Normen<br />

konfligieren könnten? – Wir werden sehen, dass Investoren auch mit Sachwertinvestments<br />

sowohl einen aktiven Moralverstoß (Fall 1) als auch einen<br />

40<br />

Es sein daran erinnert, dass wir Rechte aus Vermietung und Verpachtung aus unserem<br />

Immobilienbegriff herausdefiniert haben. Zur Immobilie gehören nur Grundstück sowie<br />

Bausubstanz.<br />

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