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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Sekundärmarktinvestments<br />

(2) Die meisten Transaktionen erfolgen nicht über den Primärmarkt, sondern<br />

über den Sekundärmarkt, etwa über die Börse oder außerbörslich, über sogenannte<br />

Over the Counter (OTC) - Geschäfte. Hierbei führen Investoren Unternehmen<br />

oder <strong>St</strong>aaten kein neues Eigen- oder Fremdkapital zu, sondern<br />

kaufen von oder verkaufen an andere Investoren bereits emittierte Wertpapiere.<br />

Inwiefern lassen sich auch moralische Ansprüche an Investments stellen,<br />

die über den Sekundärmarkt erworben werden?<br />

Auch in diesem Fall greift das Kriterium der Kapitalverwendung, allerdings<br />

in einem weiteren Sinn als bei Investments über den Primärmarkt. Bei<br />

diesen hängt die moralische Beurteilung u.a. von der Moralkonformität der<br />

Kapitalverwendung des an die Emittenten überlassenen Kapitals ab. Der<br />

Kapitalstrom von den Investoren zu den Emittenten und dessen Verwertung –<br />

wie schwer sie im Einzelfall auch zu identifizieren sein mag – steht dabei im<br />

Fokus der moralischen Analyse. Doch bei Sekundärmarktinvestments wird<br />

kein Kapital an Unternehmen oder <strong>St</strong>aaten überlassen; dennoch besteht auch<br />

ohne Kapitalüberlassung an Emittenten eine moralisch relevante Verbindung<br />

zwischen den Investments und den ihnen korrespondierenden Investmentobjekten:<br />

Investoren erwerben mit Finanzkontrakten immer auch Eigentümeroder<br />

Gläubigerrechte, aus denen sie eine Frucht ziehen, z.B. Dividendenoder<br />

Zinszahlungen, die durch unternehmerisches bzw. staatliches Handeln<br />

erwirtschaftet wurden. Und dieses kann, wie wir bereits sagten, prinzipiell<br />

mit moralischen Normen konfligieren oder moralkonform sein. Investoren<br />

können daher zu Nutznießern (Profiteuren) von moralwidrigen unternehmerischen<br />

oder staatlichen Handlungen werden. Das Kriterium zur moralischen<br />

Beurteilung von Sekundärmarktinvestments ist also wiederum unternehmerisches<br />

bzw. staatliches Handeln, jetzt aber nicht eingeschränkt auf das durch<br />

eine Kapitalüberlassung verwendete Kapital, sondern erweitert auf das gesamte<br />

unternehmerische bzw. staatliche Handeln, d.h. auf die Kapitalverwendung<br />

im weiteren Sinne; denn die Zahlungsflüsse aus den Eigentümer- und<br />

Gläubigerrechten werden durch das gesamthafte unternehmerische bzw.<br />

staatliche Handeln erwirtschaftet. In diesem Zusammenhang lassen sich etwa<br />

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