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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Auf zwei Sachverhalte, die uns bei unseren weiteren Überlegungen begleiten<br />

werden, sei an dieser <strong>St</strong>elle aufmerksam gemacht. Erstens: Die moralisch<br />

relevanten Folgen, die die verbrieften und unverbrieften Finanzkontrakte<br />

über den Primärmarkt auf das Handeln der Kapitalnehmer bewirken, können<br />

sowohl moralkonform als auch moralwidrig sein. Anleger können durch<br />

solche Investments auf Ebene der Kapitalnehmer aktiv ein bestimmtes moralkonformen<br />

Handeln fördern bzw. aktiv gegen moralische Normen verstoßen.<br />

In diesem Zusammenhang reden wir von einer (investmentbezogenen) „aktiven<br />

Moralförderung“ bzw. einem „aktiven Moralverstoß“. Es lässt sich stets<br />

konstatieren: Hätten die Anleger nicht investiert, wäre es zu diesen moralisch<br />

relevanten Handlungsfolgen und Nebenwirkungen auf Ebene der Kapitalnehmer<br />

nicht oder nicht in diesem Maß gekommen. Ob dies durch die Investoren<br />

willentlich oder unwillentlich geschieht, bleibt dabei offen. Der aktive<br />

Moralverstoß bzw. die aktive Moralförderung können auch nur eine vom<br />

Anleger nicht intendierte Nebenwirkung des Investitionsvollzuges sein.<br />

Zweitens: Wir haben angedeutet, dass der Grad der kausalen Beeinflussung,<br />

d.i. der Wirkungsgrad, unterschiedlich hoch sein kann. Eine Kapitalüberlassung<br />

kann ein bestimmtes Handeln seitens der Emittenten allererst<br />

ermöglichen, wie etwa eine ausschließlich über den Kapitalmarkt finanzierbare<br />

Unternehmensakquisition; die Kapitalüberlassung kann aber auch nur<br />

eine unter vielen Finanzierungsquellen sein, die ein Emittent erschließt, und<br />

insofern wäre der faktische Wirkungsgrad niedrig, obgleich das Wirkungspotential<br />

hoch sein kann. Für die allermeisten Fälle lässt sich sagen, dass die<br />

Kapitalüberlassung nicht zwingend eine bestimmte Handlung auf Ebene der<br />

Kapitalnehmer determiniert, sondern allenfalls wahrscheinlicher macht.<br />

Deshalb ist die Art der Kausalbeziehung, um die es in unserem Zusammenhang<br />

geht, auch nicht deterministischer, sondern bloß interventionistischer<br />

Art. Für unsere systematischen Überlegungen ist die Feststellung des Wirkungspotentials<br />

bedeutsamer als die des faktischen Wirkungsgrades; denn<br />

dieser ist von zu vielen einzelfallbedingten Faktoren abhängig, als dass sich<br />

generelle Aussagen in Bezug auf Investmentarten treffen ließen. Das Wirkungspotential<br />

begrenzt allerdings den faktischen, je nur im Einzelfall<br />

ermittelbaren Wirkungsgrad.<br />

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