Beiträge zur Philosophie (Vom Ereignis) - gesamtausgabe

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382 V. Die Griindung 242. Der Zeit-Raum als der Ab-grund 383 Die »Leere« ist auch nicht die bloBe Unbefriedigung einer Erwartung und eines Wiinschens. Sie ist nur als Da-sein, d. h. als die Verhaltenheit (vgl. Vorblick, 13. Die Verhaltenheit), das Ansichhalten vor der zogernden Versagung, wodurch der Zeit­ Raum als die Augenblicksstatte der Entscheidung sich grundet. Die »Leere« ist ebenso und eigentlich die Fulle des Nochunentschiedenen, zu Entscheidenden, das Ab-griindige, auf den Grund, die Wahrheit des Seins, Weisende. Die »Leere« ist die erfullte Not der Seinsverlassenheit, aber diese schon in das Offene geruckt und somit auf die Einzigkeit des Seyns und dessen Unerschopflichkeit bezogen. Die »Leere« nicht als das Mitgegebene einer Bedurftigkeit, deren Not, vielmehr die Not der Verhaltenheit, die in sich aufbrechender Entwurf ist, die Grundstimmung der urspriinglichsten Zugehorigkeit. Die Benennung als »Leere« fur das, was sich in der Er-eignung der Verhaltenheit zur zogernden Versagung offnet, ist daher nicht angemessen und immer noch zu sehr aus der schwer uberwindbaren Ausrichtung am Dingraum und der Vorgangszeit bestimmt. Das Sichoffnende fur die Verbergung ist urspriinglich die Ferne der Unentscheidbarkeit daruber, ob der Gott von uns weg oder auf uns zu sich bewegt. Das will sagen: in dieser Ferne und ihrem Unentscheidbaren zeigt sich die Verbergung von Jenem, was wir dieser Eroffnung zufolge den Gott nennen. Diese »Ferne« der Unentscheidbarkeit ist vor jedem ausgesonderten »Raum« und jeder abgehobenen verlaufenden Zeit. Sie west auch vor aller Dimensionalitat. Solches entspringt erst aus der Bergung der Wahrheit und somit des Zeit-Raumes im Seienden und zwar zunachst im dinghaft Vorhandenen und Umschlagenden. Nur wo ein Vorhandenes festgehalten wird und festgelegt wird, entspringt der an ihm vorbeiflieBende FluB der »Zeit« und der es umgebende »Raum«. Der Ab-grund als erste Wesung des Grundes griindet (laBt den Grund als Grund wesen) in der Weise der Zeitigung und Raumung. Aber hier ist fur den rechten Begriff yom Ab-grund die kritische Stelle. Zeitigung und Raumung konnen nicht von der gelaufigen Raum- und Zeit-Vorstellung her gefaBt werden, sondern diese Vorstellungen mussen umgekehrt nach ihrer Herkunft aus dem erstwesentlichen Zeitigen und Raumen ihre Bestimmung erhalten. Woher hat das Zeitigen und Raumen seinen einigen Ursprung und sein Geschiednis? Welcher Art ist die urspriingliche Einheit, daB sie sich in diese Scheidung auseinanderwirft, und in welchem Sinn sind die Geschiedenen hier als Wesung der Ab-griindigkeit gerade einig? Hier kann es sich nicht um irgend eine »Dialektik« handeln, sondern nur um die Wesung des Grundes (der Wahrheit also) selbst. Das Gefuge dieser Wesung muB immer wieder in den Entwurf gestellt werden: Das Wesen der Wahrheit ist lichtende Verbergung. Diese nimmt das Ereignis auf und laBt, es tragend, seine Schwingung durchragen durch das Offene. Tragend-ragenlassend ist die Wahrheit der Grund des Seyns. Der »Grund« nicht urspriinglicher als das Seyn, sondern der Ursprung als das, was dieses, das Ereignis, erspringenlaBt. Die Wahrheit als Grund griindet aber urspriinglich als Ab­ -grund. Und dieser selbst grundet als die Einheit der Zeitigung und Raumung. Sie haben somit ihr Wesen aus dem, woher der Grund der Grund ist, aus dem Ereignis. Der Wink ist das zogernde Sichversagen. Das Sichversagen schafft nicht nur die Leere der Entbehrung und Erharrung, sondern mit diesen die Leere als eine in sich entriickende, entruckend in Kiinftigkeit und damit zugleich aufbrechend ein Gewesendes, das mit dem Kunftigend auftreffend die Gegenwart als Einriickung in die Verlassenheit, aber als die erinnernd-erharrende, ausmacht. -"

384 V. Die Griindung 242. Der Zeit-Raum als der Ab-grund 385 Diese Verlassenheit aber ist in sich, weil urspriinglid1 erinnernd-erwartend (die Zugehorigkeit zum Sein und den Zuruf des Seyns), kein bloBes Versinken und Ersterben in einem Nichthaben, sondern umgekehrt, die aufgerichtete und allein in die Entscheidung hinausgerichtete Gegenwart: Augenblick. In diesen sind die Entriickungen eingeriickt, und er selbst west nur als die Sammlung der Entriickungen. Das erinnemde Erharren (erinnernd eine verhiillte Zugehorigkeit zum Seyn, erharrend einen Zuruf des Seyns) stellt zur Entscheidung das Ob oder Ob-nicht des Anfalls des Seyns. Deutlicher, die Zeitigung als diese Fiigung des Sid1versagens (des zogernden) griindet ab-griindigerweise denEntscheidungsbereich. Aber mit der Entriickung in das Sid1versagende (das ist eben das Wesen des Zeitigens) ware ja schon alles entschieden. Das Sichversagende aber versagt sich zogernd, es schenkt so die Moglichkeit der Schenkung und Ereignung. Das Sichversagen erfiigt die Entriiekung des Zeitigens, als zogemdes ist es zugleich urspriinglichste Beriickung. Diese Beriickung ist der Umhalt, in dem der Augenblick und damit die Zeitigung gehalten wird (wie der urspriingliche Ab-grund? Die »Leere«? Weder sie noch die Fiille). Diese Beriickung gibt die Moglichkeit der Schenkung als wesende Moglichkeit zu, raumt sie ein. Die Beriiekungist die Einraumung des Ereignisses. DieVerlassenheit ist durch die Beriickung eine fest-gestellte, auszustehende. Das »Wegbleiben« des Grundes, seine Abgriindigkeit, ist gestimmt aus dem zogernden Sichversagen, zeitigend und raumend, entriickend und beriickend zumal. Das Einraumen griindet und ist die Stiitte des Augenblieks. Der Zeit-Raum als die Einheit der urspriinglichen Zeitigung und Raumung ist urspriinglich selbst die Augenblicks-Statte, diese die ab-griindige wesenhafte Zeit-Raumlichkeit der Offenheit der Verbergung, d.h. desDa. Woher also die Geschiednis in Zeitigung und Raumung? Aus der Entriickung und Beriickung, die grundverschieden sich fordern, aus der Einheit der zogemden Versagung. Woher die Geschiedenheit von Entriickung und Beriickung? Aus der zogernden Versagung, und diese das Erwinken als das anfiingliche Wesen des Ereignisses, anfiinglich im anderen Anfang. Dieses Wesen des Seyns einzig und einmalig und damit dem innersten Wesen des Seyns geniigend; auch CPlJ11L; einzig und einmalig. Wenn jene Zeitigung und jenes Raumen das urspriingliche Wesen der Zeit und des Raumes, dann ist deren Herkunft, abgriindige, den Ab-grund griindende, aus dem Wesen des Seins sichtbar gemacht. Zeit und Raum (urspriinglich) »sind« nicht, sondern wesen. Aber die zogernde Versagung selbst hat diese urspriinglich einigende Fiigung des Sichversagens und des Zogerns aus dem Wink. Dieser ist das Sicheroffnen des Sichverbergenden als solchen und zwar das Sicheroffnen fiir die und als die Er-eignung, als Zuruf in die Zugehorigkeit zum Ereignis selbst, d. h. zur Griindung des Da-seins als des Entscheidungsbereichs fUr das Seyn. Aber dieser Wink kommt nur zum Winken im Anklang des Seyns aus der Not der Seinsverlassenheit und sagt nur wieder: weder aus dem Zuruf noch aus einer Zugehorigkeit, sondern nur aus dem beide erschwingenden Zwischen offnet sich das ." Ereignis und wird der Entwurf des Ursprungs des Zeit-Raumes als urspriinglicher Einheit aus dem Abgrund des Grundes vollziehbar (das Netz, vgl. Der Sprung, 142. Das Wesen des Seyns). Raum ist die beriickende Ab-griindung des Umhalts. Zeit ist die entriickende Ab-griindung der Sammlung. Die Beriickung ist abgriindiger Umhalt der Sammlung. Die Entriickung ist abgriindige Sammlung auf den Umhalt. Wenn Entriiekung sich als Sammlung erweist und Beriikkung als Umhalt, so liegt darin je ein Gegenwendiges. Denn Entriickung scheint Zerstreuung und Beriickung scheint Entfremdung zu sein. Dieses Gegenwendige ist gerade das Wesentliche und der Hinweis auf die urspriingliche Gewiesenheit beider zueinander auf Grund ihrer Geschiednis.

384 V. Die Griindung<br />

242. Der Zeit-Raum als der Ab-grund<br />

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Diese Verlassenheit aber ist in sich, weil urspriinglid1 erinnernd-erwartend<br />

(die Zugehorigkeit zum Sein und den Zuruf<br />

des Seyns), kein bloBes Versinken und Ersterben in einem<br />

Nichthaben, sondern umgekehrt, die aufgerichtete und allein<br />

in die Entscheidung hinausgerichtete Gegenwart: Augenblick.<br />

In diesen sind die Entriickungen eingeriickt, und er selbst west<br />

nur als die Sammlung der Entriickungen.<br />

Das erinnemde Erharren (erinnernd eine verhiillte Zugehorigkeit<br />

zum Seyn, erharrend einen Zuruf des Seyns) stellt <strong>zur</strong><br />

Entscheidung das Ob oder Ob-nicht des Anfalls des Seyns.<br />

Deutlicher, die Zeitigung als diese Fiigung des Sid1versagens<br />

(des zogernden) griindet ab-griindigerweise denEntscheidungsbereich.<br />

Aber mit der Entriickung in das Sid1versagende (das<br />

ist eben das Wesen des Zeitigens) ware ja schon alles entschieden.<br />

Das Sichversagende aber versagt sich zogernd, es schenkt<br />

so die Moglichkeit der Schenkung und Ereignung. Das Sichversagen<br />

erfiigt die Entriiekung des Zeitigens, als zogemdes ist es<br />

zugleich urspriinglichste Beriickung. Diese Beriickung ist der<br />

Umhalt, in dem der Augenblick und damit die Zeitigung gehalten<br />

wird (wie der urspriingliche Ab-grund? Die »Leere«?<br />

Weder sie noch die Fiille). Diese Beriickung gibt die Moglichkeit<br />

der Schenkung als wesende Moglichkeit zu, raumt sie ein. Die<br />

Beriiekungist die Einraumung des <strong>Ereignis</strong>ses. DieVerlassenheit<br />

ist durch die Beriickung eine fest-gestellte, auszustehende.<br />

Das »Wegbleiben« des Grundes, seine Abgriindigkeit, ist<br />

gestimmt aus dem zogernden Sichversagen, zeitigend und raumend,<br />

entriickend und beriickend zumal. Das Einraumen griindet<br />

und ist die Stiitte des Augenblieks. Der Zeit-Raum als die<br />

Einheit der urspriinglichen Zeitigung und Raumung ist urspriinglich<br />

selbst die Augenblicks-Statte, diese die ab-griindige<br />

wesenhafte Zeit-Raumlichkeit der Offenheit der Verbergung,<br />

d.h. desDa.<br />

Woher also die Geschiednis in Zeitigung und Raumung? Aus<br />

der Entriickung und Beriickung, die grundverschieden sich fordern,<br />

aus der Einheit der zogemden Versagung. Woher die<br />

Geschiedenheit von Entriickung und Beriickung? Aus der zogernden<br />

Versagung, und diese das Erwinken als das anfiingliche<br />

Wesen des <strong>Ereignis</strong>ses, anfiinglich im anderen Anfang.<br />

Dieses Wesen des Seyns einzig und einmalig und damit dem<br />

innersten Wesen des Seyns geniigend; auch CPlJ11L; einzig und<br />

einmalig.<br />

Wenn jene Zeitigung und jenes Raumen das urspriingliche<br />

Wesen der Zeit und des Raumes, dann ist deren Herkunft, abgriindige,<br />

den Ab-grund griindende, aus dem Wesen des Seins<br />

sichtbar gemacht. Zeit und Raum (urspriinglich) »sind« nicht,<br />

sondern wesen.<br />

Aber die zogernde Versagung selbst hat diese urspriinglich<br />

einigende Fiigung des Sichversagens und des Zogerns aus dem<br />

Wink. Dieser ist das Sicheroffnen des Sichverbergenden als solchen<br />

und zwar das Sicheroffnen fiir die und als die Er-eignung,<br />

als Zuruf in die Zugehorigkeit zum <strong>Ereignis</strong> selbst, d. h. <strong>zur</strong><br />

Griindung des Da-seins als des Entscheidungsbereichs fUr das<br />

Seyn.<br />

Aber dieser Wink kommt nur zum Winken im Anklang des<br />

Seyns aus der Not der Seinsverlassenheit und sagt nur wieder:<br />

weder aus dem Zuruf noch aus einer Zugehorigkeit, sondern<br />

nur aus dem beide erschwingenden Zwischen offnet sich das ."<br />

<strong>Ereignis</strong> und wird der Entwurf des Ursprungs des Zeit-Raumes<br />

als urspriinglicher Einheit aus dem Abgrund des Grundes vollziehbar<br />

(das Netz, vgl. Der Sprung, 142. Das Wesen des Seyns).<br />

Raum ist die beriickende Ab-griindung des Umhalts.<br />

Zeit ist die entriickende Ab-griindung der Sammlung.<br />

Die Beriickung ist abgriindiger Umhalt der Sammlung.<br />

Die Entriickung ist abgriindige Sammlung auf den Umhalt.<br />

Wenn Entriiekung sich als Sammlung erweist und Beriikkung<br />

als Umhalt, so liegt darin je ein Gegenwendiges. Denn<br />

Entriickung scheint Zerstreuung und Beriickung scheint Entfremdung<br />

zu sein. Dieses Gegenwendige ist gerade das Wesentliche<br />

und der Hinweis auf die urspriingliche Gewiesenheit beider<br />

zueinander auf Grund ihrer Geschiednis.

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