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Vorhaben 3604S04441 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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sich vor allem Oberflächenkontaminationsmessungen und die In-situ-<br />

Gammaspektrometrie.<br />

Das Vorgehen zur Festlegung der Probenzahl und der Probenahmestellen ist dann<br />

Analog zum Szenarium „gleichmäßige Kontamination“.<br />

Bei der Probenahme ist sicherzustellen, dass die Probenmenge <strong>für</strong> die durchzuführenden<br />

Analysen ausreichend ist und sie das beprobte Material in seiner Variabilität<br />

wiedergibt.<br />

Die Dokumentation der Probenahme soll eine eindeutige Zuordnung der Untersuchungsergebnisse<br />

zu den Materialien und den Probenahmeorten ermöglichen. Dabei<br />

sind die Darstellung in Lageplänen und die fotografische Dokumentation der Probenahme<br />

hilfreich. Die Dokumentation ist so durchzuführen, dass der Ablauf und die<br />

Umstände der Messungen vor Ort, der Probenahmen, der Probenvorbereitung im Labor,<br />

der Analytik, der Interpretation der Ergebnisse, der Einbeziehung anderer Daten<br />

und Informationen, der Überlegungen und Entscheidungen und der Berechnung der<br />

Nuklidvektoren nachvollziehbar ist. Die Dokumentation sollte möglichst standardisiert<br />

erfolgen, damit alle Merkmale auch von unterschiedlichen Bearbeitern in gleicher<br />

Weise beschrieben werden. Entsprechende Formulare können gleichzeitig den Mitabeitern<br />

als Merkliste dienen.<br />

Der Zeitpunkt der Probenahme ist so zu wählen, dass eine hinreichend hohe Aktivität<br />

der Einzelnuklide vorhanden ist, um eine ausreichend genaue Messung zu erlauben.<br />

Es ist daher günstig, die Probenahme und Analytik bereits vor einer Zeit des sicheren<br />

Einschlusses durchzuführen.<br />

Dekontaminationsvorgänge können zu Veränderungen des Nuklidvektors führen, daher<br />

sind Bestimmungen des Nuklidvektors vor und nach der Dekontamination sinnvoll.<br />

Um so an sonst unzugängliche Stellen zu gelangen, kann es erforderlich sein auch<br />

rückbaubegleitend Probenahmen durchzuführen.<br />

7.4 Durchführung von erkundenden Messungen vor Ort und Probenahme<br />

Die erkundenden Messungen vor Ort und die Probenahmen sind nach dem vorher<br />

ausgearbeiteten Messprogramm durchzuführen. Abweichungen davon sollen nur in<br />

begründeten Fällen in Absprache mit dem Verantwortlichen <strong>für</strong> die Nuklidvektorermittlung<br />

vorgenommen werden. Diese Abweichungen sind zu dokumentieren.<br />

Zur Erleichterung der Festlegung der Probenahmestellen sollten die Ergebnisse der<br />

Messungen vor Ort günstigerweise grafisch z. B. in Plänen und Karten dargestellt<br />

werden.<br />

Wenn mit Hilfe der In-situ-Gammaspektrometrie Aussagen über die Variabilität des<br />

Nuklidvektors im Raum gewonnen wurden, sind die Probenahmestellen so festzulegen,<br />

dass alle ermittelten Nuklidvektoren der Gammastrahler mit einer ausreichend<br />

großen Zahl von Proben belegt werden.<br />

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