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Vorhaben 3604S04441 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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heißt, ob die neuen Daten der gleichen Verteilung (Art der Verteilung und Kennwerte)<br />

entsprechen. Wenn dies nicht der Fall ist, muss durch eine neue Berechnung des<br />

Nuklidvektors geprüft werden, ob sich der Nuklidvektor ändert und mit welcher Relevanz<br />

<strong>für</strong> die Freigabe. Erst dann kann entschieden werden, ob der Nuklidvektor aktualisiert<br />

werden muss. Dabei spielen folgende Fragestellungen eine Rolle:<br />

• Welche Veränderungen des Nuklidvektors können bei dem von der SSK akzeptierten<br />

Vertrauensniveau von 95 % toleriert werden?<br />

• Ist der bisherige Nuklidvektor konservativer als der neu berechnete?<br />

• Bis zu welchem Grad werden die Freigabewerte bei dem in Frage stehenden<br />

Nuklidvektor ausgeschöpft?<br />

Es wird bei dieser Betrachtung klar, dass eine pauschale Regelung den Nuklidvektor<br />

zu korrigieren wenn sich der gewichtete und normierte Anteil eines Nuklids um den<br />

Faktor 2 ändert, nicht sinnvoll ist. Sie kann sowohl eine Über-, wie eine Unterschätzung<br />

der Veränderung sein, je nach Anteil des Nuklids und der Ausschöpfung der<br />

Freigabewerte.<br />

Die Aktualisierung des Nuklidvektors sollte generell am unverkürzten Nuklidvektor,<br />

das heißt ohne vorherige Anwendung des 10 %-Abschneidekriteriums, vorgenommen<br />

werden, da die Ergebnisse auch zu einer Veränderung der Anteile im Bereich des 10<br />

%-Abschneidekriteriums führen können. Nach der Aktualisierung kann dann das 10<br />

%-Abschneidekriterium wieder angewandt werden.<br />

Die aktualisierten Nuklidvektoren sollen entsprechend gekennzeichnet werden. Es ist<br />

da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass nach einer Änderung nur noch mit den aktualisierten Nuklidvektoren<br />

gearbeitet wird. Ein Verzeichnis der Nuklidvektoren mit den Revisionsständen,<br />

den Bezugsdaten und Gültigkeitszeiträumen kann dabei hilfreich sein.<br />

7 Zusammenstellung der Empfehlungen<br />

7.1 Allgemeines<br />

In den vorherigen Kapiteln wurden aus der bisherigen Praxis und systematischen<br />

Überlegungen die Vorgehensweise zur Ermittlung repräsentativer Nuklidvektoren und<br />

Anforderungen an die einzelnen Arbeitsschritte abgeleitet, begründet und erläutert. In<br />

diesem Kapitel sollen die wesentlichen Empfehlungen noch einmal zusammenfassend<br />

dargestellt werden.<br />

Die Repräsentativität eines Nuklidvektors lässt sich nicht an Merkmalen desselben<br />

festmachen, sondern sie muss durch die Richtigkeit und Reproduzierbarkeit des Verfahrens<br />

zu seiner Ermittlung gesichert werden. Daraus ist abzuleiten, dass ein repräsentativer<br />

Nuklidvektor nur durch ein systematisches, schrittweises und reproduzierbares<br />

Verfahren zu ermitteln ist.<br />

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