Vorhaben 3604S04441 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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1 Einleitung<br />
In der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung von 2001 ist im § 29 die Freigabe geringfügig aktivierter<br />
oder kontaminierter Stoffe geregelt. Die Freigabe ist dann möglich, wenn die in<br />
Anlage III Tabelle 1 in den Spalten 4 bis 10a aufgeführten Freigabewerte in der Summe<br />
aller Nuklide (gemäß der Summenformel nach StrlSchV Anlage IV Punkt 1 Buchstabe<br />
e) unterschritten werden. Zur Vereinfachung dieses Nachweises ist es möglich,<br />
sich bei einem Nuklidgemisch auf ein leicht messbares Schlüsselnuklid zu beziehen,<br />
wenn davon auszugehen ist, dass die Aktivitäten der Nuklide eines Nuklidgemisches<br />
in einem festen Verhältnis zu einander stehen und dieses Nuklidverhältnis bekannt ist.<br />
Dieses Nuklidverhältnis wird Nuklidvektor genannt. Voraussetzung da<strong>für</strong> ist allerdings,<br />
dass der an Hand von Stichproben ermittelte Nuklidvektor repräsentativ <strong>für</strong> das freizugebende<br />
Material ist bzw. bei leicht schwankenden Nuklidverhältnissen ausreichend<br />
konservativ abgeschätzt wurde.<br />
Bisher gibt es keine Regelungen bzw. Empfehlungen wie ein repräsentativer Nuklidvektor<br />
ermittelt werden kann. Die Einschätzung der Repräsentativität erfolgt jeweils<br />
durch die Antragsteller, die zuständigen Behörden und die von diesen beauftragten<br />
Gutachter.<br />
Die zurzeit gültigen Normen zur Freigabe radioaktiver Reststoffe und kerntechnischer<br />
Anlagenteile, DIN 25457 Teile 1, 2, 4, 5, 6 und 7 [1], [2], [3], [4], [5], [6], beschreiben<br />
die Messverfahren und die Vorgehensweise bei der Freigabe allgemein. Sie enthalten<br />
aber keine Vorgaben <strong>für</strong> das Vorgehen zur Ermittlung der Nuklidvektoren in konkreten<br />
Fällen. Hier wird mit Formulierungen wie „repräsentative Stichprobe“, „geeignetes<br />
Messverfahren“, „hinreichend niedrige Nachweisgrenze“ und „vorgegebenes Schema“<br />
eines Messrasters gearbeitet. Der „Freigabeleitfaden“ [7] des Arbeitskreises Entsorgung<br />
des Fachverbandes <strong>für</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> e. V. gibt zwar Hinweise <strong>für</strong> den Ablauf<br />
von Freigabeverfahren, es sind aber keine Angaben zur Repräsentativität von Proben<br />
und zu den Anforderungen an Messverfahren enthalten.<br />
Aus diesen Gründen hat das <strong>Bundesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> die Erstellung von Empfehlungen<br />
zur Ermittlung repräsentativer Nuklidvektoren in Auftrag gegeben.<br />
Der Verein <strong>für</strong> Kernverfahrenstechnik und Analytik Rossendorf e. V., als Auftragnehmer<br />
des Projektes, hat die Firma Safetec GmbH Heidelberg als Nachauftragnehmer<br />
eingebunden. Diese hat ihre Erfahrungen beim Rückbau und der Freigabe kerntechnischer<br />
Anlagen eingebracht.<br />
Die Ergebnisse des Projektes sollen zur Vereinfachung des Vorgehens beitragen. Die<br />
Zusammenstellung von möglichen Herangehensweisen zur Ermittlung repräsentativer<br />
Nuklidvektoren soll den Betreibern von Anlagen die Aufstellung und Durchführung<br />
entsprechender Probenahmemessprogramme und die Berechnung der Nuklidvektoren<br />
erleichtern. Das Vorgehen kann und muss aber auf die Zielstellung der Freigabe<br />
und die radiologische Situation der jeweiligen Anlage angepasst werden. Durch die<br />
Anwendung der Empfehlungen lässt sich der Aufwand <strong>für</strong> die Herleitung und Begründung<br />
konkreter Maßnahmen verringern und die Abstimmung mit Gutachtern und Behörden<br />
vereinfachen. In einzelnen Fällen können Abweichungen von den hier vorgeschlagenen<br />
Wegen sinnvoll sein, sie sind dann entsprechend zu begründen.<br />
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