Vorhaben 3604S04441 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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Tabelle 8: Ermittlung des verkürzten Nuklidvektors<br />
A B C D E F G H<br />
Freigabewerte nach<br />
Nuklidvektor<br />
Anl. III, Tab. 1<br />
gewichtet Anwendung<br />
Nuklid Spalte 5 Original gewichtet und normiert Abschneidekriterium verkürzt<br />
Spalte E Spalte C<br />
[Bq/g] [%] [%] [%] [%] [%]<br />
Fe-55 200,00 10,0 0,05 0,014<br />
Co-60 0,10 20,0 200,00 57,213 57,213 20,0 29,4<br />
Ni-63 300,00 6,0 0,02 0,006<br />
Sr-90+ 2,00 15,0 7,50 2,145<br />
Cs-137+ 0,50 40,0 80,00 22,885 22,885 40,0 58,8<br />
Eu-152 0,20 8,0 40,00 11,443 11,443 8,0 11,8<br />
Pu-238 0,04 0,2 5,00 1,430<br />
Pu-239/240 0,04 0,2 5,00 1,430<br />
Am-241 0,05 0,6 12,00 3,433<br />
Summe 100,0 349,57 100,000 91,541 68,000 100,000<br />
In die Spalten A bis C wurden die Nuklide, ihre Freigabewerte nach der gewählten<br />
Freigabeoption und die Nuklidanteile („Originalnuklidvektor“) eingetragen. Für den<br />
gewichteten Nuklidvektor in Spalte D werden die Nuklidanteile durch die Freigabewerte<br />
geteilt, d. h. die Freigabewerte werden als Wichtungsgröße verwendet. Dieser gewichtete<br />
Nuklidvektor wird nun auf 100 % normiert (Spalte E). In Spalte F werden die<br />
Anteile am gewichteten und normierten Nuklidvektor beginnend mit dem größten Anteil<br />
addiert, bis 90 % überschritten sind. Das ist im Beispiel nach der Addition von Co-<br />
60, Cs-137+ und Eu-152 der Fall. Die zu den ausgewählten Nukliden gehörigen Anteile<br />
am Originalnuklidvektor werden in Spalte G eingetragen und addiert. Diese Anteile<br />
werden wieder auf 100 % normiert und ergeben den verkürzten Nuklidvektor in Spalte<br />
H.<br />
Wenn die Freigabe sowohl nach flächen- wie nach massenspezifischen Freigabewerten<br />
erfolgen soll, ist zu beachten, dass nur die Nuklide unberücksichtigt bleiben dürfen,<br />
die sowohl bei der flächen- wie bei der massenspezifischen Summenformel zusammengerechnet<br />
nicht mehr als 10 % betragen.<br />
Das soll an Hand des obigen Beispiels in Tabelle 9 erläutert werden.<br />
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