Vorhaben 3604S04441 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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Diese drei Möglichkeiten unterscheiden sich hinsichtlich Repräsentativität und Konservativität<br />
deutlich:<br />
• Der abdeckende Nuklidvektor ist konservativ, aber im engeren Sinne nicht repräsentativ,<br />
da er die nicht gammaspektrometrisch bestimmbaren Radionuklide<br />
deutlich überbewertet.<br />
• Der durch Mittelwertbildung ermittelte Nuklidvektor ist zwar repräsentativ, da er<br />
die mittlere Nuklidzusammensetzung widerspiegelt. Er ist aber nicht konservativ,<br />
da es bei über dem Mittelwert liegenden Nuklidanteilen einzelner Proben<br />
auch zu einer Überschreitung der Freigabewerte in der Summe aller Nuklide<br />
kommen kann.<br />
• Die Berechnung auf statistischer Grundlage führt zu Nuklidvektoren, die zwischen<br />
den beiden vorgenannten Varianten liegen. D. h. sie führen einerseits zu<br />
keiner so starken Überbewertung der nicht gammaspektrometrisch bestimmbaren<br />
Nuklide und vermeiden andererseits auf einem vorgegebenen Vertrauensniveau<br />
die Überschreitung der Freigabewerte. Insofern sind die Nuklidvektoren<br />
repräsentativ und konservativ.<br />
Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Nuklidvektoren nach diesen drei Möglichkeiten<br />
und die jeweiligen Vor- und Nachteile sind in den Abschnitten 6.8.2 bis 6.8.4<br />
dargestellt.<br />
Das in Teil A Ziffer 1. e) der Anlage IV der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung genannte 10 %-<br />
Abschneidekriterium kann zu einer Vereinfachung der Nuklidvektoren genutzt werden.<br />
Das 10 %-Abschneidekriterium darf aber im Sinne der Anlage IV der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />
nicht auf die einfachen Nuklidvektoren, sondern nur auf die gewichteten<br />
und normierten Nuklidvektoren angewandt werden. Denn es soll ja der freigaberelevante<br />
Beitrag der einzelnen Nuklide betrachtet werden und dann Nuklide, die nicht<br />
wesentlich dazu beitragen, außer betracht gelassen.<br />
Zur Anwendung des 10 %-Abschneidekriteriums werden die Radionuklide entsprechend<br />
ihrem Anteil am gewichteten und normierten Nuklidvektor, beginnend mit dem<br />
Nuklid mit dem größten Anteil, addiert, bis 90 % erreicht sind. Nur diese sind dann<br />
noch <strong>für</strong> den Nuklidvektor relevant. Die Nuklide deren Anteil in der Summe unter 10 %<br />
bleibt, können dann weggelassen werden. Danach ist der nicht gewichtete Nuklidvektor<br />
nur mit den relevanten Nukliden (Anteil > 90 %) neu zu normieren. Dieser neue<br />
Nuklidvektor nach Anwendung des 10 %-Abschneidekriteriums wird auch als „verkürzter“<br />
oder „reduzierter“ Nuklidvektor bezeichnet.<br />
Das Vorgehen soll an Hand eines Beispiels in Tabelle 8 erläutert werden.<br />
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