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Vorhaben 3604S04441 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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Diese drei Möglichkeiten unterscheiden sich hinsichtlich Repräsentativität und Konservativität<br />

deutlich:<br />

• Der abdeckende Nuklidvektor ist konservativ, aber im engeren Sinne nicht repräsentativ,<br />

da er die nicht gammaspektrometrisch bestimmbaren Radionuklide<br />

deutlich überbewertet.<br />

• Der durch Mittelwertbildung ermittelte Nuklidvektor ist zwar repräsentativ, da er<br />

die mittlere Nuklidzusammensetzung widerspiegelt. Er ist aber nicht konservativ,<br />

da es bei über dem Mittelwert liegenden Nuklidanteilen einzelner Proben<br />

auch zu einer Überschreitung der Freigabewerte in der Summe aller Nuklide<br />

kommen kann.<br />

• Die Berechnung auf statistischer Grundlage führt zu Nuklidvektoren, die zwischen<br />

den beiden vorgenannten Varianten liegen. D. h. sie führen einerseits zu<br />

keiner so starken Überbewertung der nicht gammaspektrometrisch bestimmbaren<br />

Nuklide und vermeiden andererseits auf einem vorgegebenen Vertrauensniveau<br />

die Überschreitung der Freigabewerte. Insofern sind die Nuklidvektoren<br />

repräsentativ und konservativ.<br />

Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Nuklidvektoren nach diesen drei Möglichkeiten<br />

und die jeweiligen Vor- und Nachteile sind in den Abschnitten 6.8.2 bis 6.8.4<br />

dargestellt.<br />

Das in Teil A Ziffer 1. e) der Anlage IV der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung genannte 10 %-<br />

Abschneidekriterium kann zu einer Vereinfachung der Nuklidvektoren genutzt werden.<br />

Das 10 %-Abschneidekriterium darf aber im Sinne der Anlage IV der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />

nicht auf die einfachen Nuklidvektoren, sondern nur auf die gewichteten<br />

und normierten Nuklidvektoren angewandt werden. Denn es soll ja der freigaberelevante<br />

Beitrag der einzelnen Nuklide betrachtet werden und dann Nuklide, die nicht<br />

wesentlich dazu beitragen, außer betracht gelassen.<br />

Zur Anwendung des 10 %-Abschneidekriteriums werden die Radionuklide entsprechend<br />

ihrem Anteil am gewichteten und normierten Nuklidvektor, beginnend mit dem<br />

Nuklid mit dem größten Anteil, addiert, bis 90 % erreicht sind. Nur diese sind dann<br />

noch <strong>für</strong> den Nuklidvektor relevant. Die Nuklide deren Anteil in der Summe unter 10 %<br />

bleibt, können dann weggelassen werden. Danach ist der nicht gewichtete Nuklidvektor<br />

nur mit den relevanten Nukliden (Anteil > 90 %) neu zu normieren. Dieser neue<br />

Nuklidvektor nach Anwendung des 10 %-Abschneidekriteriums wird auch als „verkürzter“<br />

oder „reduzierter“ Nuklidvektor bezeichnet.<br />

Das Vorgehen soll an Hand eines Beispiels in Tabelle 8 erläutert werden.<br />

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