Vorhaben 3604S04441 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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Die weitreichende Bedeutung der Nuklidvektoren im Freigabeprozess und der beträchtliche<br />
Aufwand bei der Planung und Durchführung einer ordnungsgemäßen Probenahme<br />
rechtfertigt auch einen entsprechenden Aufwand bei der Analytik zur Ermittlung<br />
belastbarer Werte <strong>für</strong> die spezifische Aktivität, d. h. bei der Erreichung ausreichend<br />
niedriger Nachweisgrenzen und geringer Messunsicherheiten [42].<br />
Einige Radionuklide lassen sich auch mittels Radiochemie nicht separieren, da sie<br />
Isotope des gleichen Elements sind, und auch auf Grund ähnlicher Energie der von<br />
ihnen erzeugten Strahlung im Spektrum nicht sauber trennen. Das betrifft z. B. die<br />
Nuklidpaare Pu-239 – Pu-240 und Cm-243 – Cm-244. Auf Grund ihrer meist recht<br />
geringen Anteile am Nuklidvektor und der gleichen bzw. sehr ähnlichen Freigabewerte<br />
ist das aber in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Problem. Falls doch eine Unterscheidung<br />
der Anteile erforderlich ist, sollten die Ergebnisse von Aktivierungs- und<br />
Abbrandrechnungen herangezogen werden.<br />
Bei der Radionuklidanalytik ist zu beachten, dass neben der Kontamination mit Kernbrennstoff<br />
Uran und Thorium auch als natürlicher Bestandteil des Materials enthalten<br />
sein können. Das betrifft vor allem mineralische Materialien wie Beton, Mauerwerk<br />
und Boden. Aber auch andere Konstruktionsmaterialien können Uran oder Thorium<br />
enthalten, vor allem im Aluminium ist häufig ein nicht vernachlässigbarer Gehalt an<br />
Uran festzustellen. Natürliches Uran und Thorium liegen dann im radioaktiven Gleichgewicht<br />
mit ihren Töchtern (Zerfallsreihen) vor. Die Unterscheidung zwischen natürlichem<br />
Gehalt und der Kontamination mit Kernbrennstoff lässt sich sowohl über die Isotopenverhältnisse<br />
(Anreicherung der spaltbaren Isotope bei Kernmaterial) als auch<br />
über die Bestimmung der Tochternuklide der Zerfallsreihen (natürliche Herkunft)<br />
durchführen.<br />
Im Freigabeleitfaden des VdTÜV wird im Abschnitt „Untersuchung der Nuklidzusammensetzung<br />
der Aktivität der freizugebenden Stoffe“ empfohlen die Erkennungsgrenzen<br />
so zu wählen, dass sie <strong>für</strong> die relevanten Nuklide in der Summe nicht mehr als 10<br />
% der Freigabewerte ausschöpfen [57]. Diese Empfehlung ist aber nur <strong>für</strong> die eigentlichen<br />
Freigabemessungen sinnvoll, da dort die Unterschreitung der Freigabewerte<br />
nachzuweisen ist. Bei der Ermittlung des Nuklidvektors ist es dagegen wichtig welchen<br />
Anteil das jeweilige Nuklid am Nuklidgemisch hat. Das heißt hier geht es um die<br />
Relation der Nuklide zueinander. Ein Wert von 10 % der Freigabewerte kann also bei<br />
niedriger spezifischer Gesamtaktivität zu hoch sein, da dann der Anteil des Nuklids<br />
über 10 % des Nuklidgemisches liegen kann. Andererseits ist bei hohen spezifischen<br />
Gesamtaktivitäten in vielen Fällen eine Erkennungsgrenze in Höhe von 10 % des<br />
Freigabewertes nicht sinnvoll und analytisch häufig nicht erreichbar.<br />
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