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Vorhaben 3604S04441 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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• Eisenoxid (1)<br />

• Grafit (8)<br />

• Kunststoff (5)<br />

• Ionenaustauscherharz (1)<br />

• Filtermaterial (2)<br />

• Staub (2)<br />

• Schlamm (5)<br />

• Verdampferkonzentrat (6)<br />

• Oberflächenmaterial (Kratzproben, Ätzproben, Lack) (25)<br />

• Wischproben (16)<br />

• Mischabfälle (1).<br />

Die zur Verfügung stehenden Daten sind häufig lückenhaft. So fehlen fallweise einzelne<br />

der folgenden Angaben:<br />

• genaue Materialbezeichnung<br />

• betroffenes Anlagenteil<br />

• vollständiger oder vereinfachter Nuklidvektor<br />

• Einzelanalyse oder berechneter Nuklidvektor<br />

• charakteristischer Nuklidvektor oder störfallbedingte Kontamination<br />

• Nachweisgrenzen<br />

• Messunsicherheiten.<br />

Aus diesem Grund war eine systematische Auswertung der gesammelten Nuklidvektoren<br />

nicht möglich. Insbesondere lassen sich keine Anhaltspunkte finden, ob es <strong>für</strong> bestimmte<br />

Situationen (z. B. Anlagen oder Materialien) typische Nuklidvektoren gibt.<br />

Eine Auswertung der Nuklidvektoren hinsichtlich ihrer Repräsentativität und Konservativität<br />

war auch auf Grund der zu geringen Informationen über die Verfahrensweise bei<br />

der Ermittlung in keinem Fall möglich. Die da<strong>für</strong> erforderlichen detaillierten Angaben zur<br />

radiologischen Situation in den Anlagen, den Probenahmestellen, den Probenahmeverfahren,<br />

den Analysenverfahren und Analysenergebnissen und den Modalitäten der Berechnung<br />

der Nuklidvektoren standen in keinem Fall zur Verfügung.<br />

Im Weiteren wird gezeigt, dass dies auch aus methodischen Gesichtspunkten im Nachhinein<br />

nur bedingt möglich ist, da sich die Repräsentativität nur am Prozess (Verfahren<br />

zur Ermittlung des Nuklidvektors) und nicht am Ergebnis (Nuklidvektor) beurteilen lässt.<br />

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