Vorhaben 3604S04441 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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• Eisenoxid (1)<br />
• Grafit (8)<br />
• Kunststoff (5)<br />
• Ionenaustauscherharz (1)<br />
• Filtermaterial (2)<br />
• Staub (2)<br />
• Schlamm (5)<br />
• Verdampferkonzentrat (6)<br />
• Oberflächenmaterial (Kratzproben, Ätzproben, Lack) (25)<br />
• Wischproben (16)<br />
• Mischabfälle (1).<br />
Die zur Verfügung stehenden Daten sind häufig lückenhaft. So fehlen fallweise einzelne<br />
der folgenden Angaben:<br />
• genaue Materialbezeichnung<br />
• betroffenes Anlagenteil<br />
• vollständiger oder vereinfachter Nuklidvektor<br />
• Einzelanalyse oder berechneter Nuklidvektor<br />
• charakteristischer Nuklidvektor oder störfallbedingte Kontamination<br />
• Nachweisgrenzen<br />
• Messunsicherheiten.<br />
Aus diesem Grund war eine systematische Auswertung der gesammelten Nuklidvektoren<br />
nicht möglich. Insbesondere lassen sich keine Anhaltspunkte finden, ob es <strong>für</strong> bestimmte<br />
Situationen (z. B. Anlagen oder Materialien) typische Nuklidvektoren gibt.<br />
Eine Auswertung der Nuklidvektoren hinsichtlich ihrer Repräsentativität und Konservativität<br />
war auch auf Grund der zu geringen Informationen über die Verfahrensweise bei<br />
der Ermittlung in keinem Fall möglich. Die da<strong>für</strong> erforderlichen detaillierten Angaben zur<br />
radiologischen Situation in den Anlagen, den Probenahmestellen, den Probenahmeverfahren,<br />
den Analysenverfahren und Analysenergebnissen und den Modalitäten der Berechnung<br />
der Nuklidvektoren standen in keinem Fall zur Verfügung.<br />
Im Weiteren wird gezeigt, dass dies auch aus methodischen Gesichtspunkten im Nachhinein<br />
nur bedingt möglich ist, da sich die Repräsentativität nur am Prozess (Verfahren<br />
zur Ermittlung des Nuklidvektors) und nicht am Ergebnis (Nuklidvektor) beurteilen lässt.<br />
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