Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg
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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />
Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />
mehr so eingeengt. Und gehemmt, wie er dies nach <strong>den</strong> 2 ersten Entwürfen gewor<strong>den</strong> wäre; Der Festungsgürtel<br />
wurde weiter abgerückt.<br />
Diesen höheren Belangen müssen sich die Siedler unterordnen.<br />
In <strong>den</strong> Akten der Gemeinde gibt es einen Plan mit dem Datum 17. Mai 1938. Das ist nicht der Stand wie oben<br />
beschrieben.<br />
§18 Heilklimatischer Kurort<br />
Nach der Anordnung des Reichsfrem<strong>den</strong>verkehrsverbandes müssen die Orte, welche als „heilklimatische Kurorte“<br />
anerkannt wer<strong>den</strong> wollen, die dazu nötigen Unterlagen einreichen. Dazu ist auch ein Fragebogen zu beantworten.<br />
Fragen und Antworten wer<strong>den</strong> bekannt gegeben.<br />
15. Sept. 1938<br />
§2 Krankenpflegegebühren<br />
Der Kurbetrieb, d. h. die Pflege der sich hier zur Kur aufhalten<strong>den</strong> Kranken hat die Einrichtung einer Krankenpflegestation<br />
notwendig gemacht. Die Station ist mit 2 – 3 Schwestern besetzt. Der mit der Station verbun<strong>den</strong>e<br />
Aufwand wird von der Kurverwaltung getragen. Zur Deckung des Aufwands wird von <strong>den</strong> betreuten Gebühren<br />
erhoben.<br />
Es folgt eine Gebührenordnung (vom Nachtisch bis zur Urinflasche)<br />
§5 Kurtaxe<br />
Die Kurtaxe wird nach Aufenthaltsdauer gestaffelt und beträgt für<br />
Privatpatienten zwischen 5 und 20 Rpf und für Kassenpatienten 4 – 15 Rpf/Tag<br />
§7 Kleinkinderschule<br />
Für <strong>den</strong> Besuch der Kleinkinderschule wird ein Schulgeld erhoben.<br />
Ein Zwangsschulgeld wird nicht erhoben.<br />
Für das freiwillige Schulgeld wer<strong>den</strong> folgende Sätze festgesetzt:<br />
Für 1 Kind<br />
10 Pf/Woche<br />
Für 2 Kinder<br />
15 Pf/Woche<br />
Für 3 und mehr Kinder 20 Pf/Woche<br />
§8 Hygiene- (Desinfektions-) Gebühr<br />
Die hier zur Kur weilen<strong>den</strong> Kranken sind verpflichtet, ihren Auswurf in hierfür bestimmte Gefäße (Spucknäpfe)<br />
zu verbringen. Die Entleerung und Desinfektion des Auswurf und der Gefäße der in Kur- und Frem<strong>den</strong>heimen<br />
untergebrachten Kranken erfolgt durch Beauftragte der Kurverwaltung.<br />
Dafür wer<strong>den</strong> Gebühren erhoben.<br />
Die Kliniken sorgen hierfür in eigener Verantwortung.<br />
22.Sept. 1938<br />
§3 Schulh<strong>aus</strong> Neubau<br />
Es wird festgestellt, daß Entwürfe für <strong>den</strong> Neubau gefertigt wer<strong>den</strong>.<br />
§11 Kursachen<br />
Kinderfest: Der Gesangverein Germania hielt vor kurzem hier ein Waldfest ab und verband damit auch<br />
ein Kinderfest. Diese Feste dienen auch der Unterhaltung der Kurgäste und wer<strong>den</strong> dementsprechend auch<br />
<strong>aus</strong>gestaltet.<br />
„Führer durch <strong>Schömberg</strong>“<br />
Im Jahre 1922 kam die 3. Auflage der Broschüre von Chefarzt Dr. Schröder hier her<strong>aus</strong> in einer Auflage von<br />
4000 Stück. Fast die gesamte Auflage nahm der Kurverein bzw. die Kurverwaltung ab.<br />
Herr Dr. Schröder fragt nun an, ob ein Interesse für eine 4te Auflage besteht.<br />
Nach <strong>den</strong> bisherigen Erfahrungen wurde das Buch im Buchhandel ganz wenig verkauft und fand auch bei <strong>den</strong><br />
Kurgästen am Platze wenig Abnehmer. Es besteht deshalb kein Bedürfnis an einer neuen Auflage.<br />
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