Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg
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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />
Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />
Eine Entsäuerungs- und Entkeimungsanlage sowie<br />
Die Erstellung eines Pumph<strong>aus</strong>es über dem Quellsammler<br />
Die Vorbereitungen für die Finanzierung und <strong>den</strong> Ausbau der Wasserversorgungsanlage sind zu treffen.<br />
15. Dez 1937<br />
§235 Geldanlage<br />
Für Zweckvermögen können weitere 5000 RM angelegt wer<strong>den</strong>.<br />
§245 Turn und Sportplatz<br />
In einem Runderlaß wer<strong>den</strong> die Gemeindeverwaltungen auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Pflege von<br />
Leibesübungen in erhöhtem Maße Beachtung zu schenken.<br />
Eine gemeindeeigene Übungsstätte ist nicht vorhan<strong>den</strong>. Dagegen hat der Turnverein eine solche geschaffen.<br />
Die Umstände geben Veranlassung, nochmals mit dem Turnverein zu unterhandeln und an die Gemeinde<br />
Oberlengenhardt mit dem Ansinnen heranzutreten, <strong>den</strong> Platz der Gemeinde <strong>Schömberg</strong> käuflich zu überlassen.<br />
Nun hat sich die Gemeinde Oberlengenhardt bereit erklärt <strong>den</strong> Platz zu verkaufen. Die Parzellen 295/2. 296/1<br />
und 296/2 haben eine Fläche von 66a 69m2. Er liegt auf Gemarkung Oberlengenhardt.<br />
Entschließung:<br />
Die Schuld des Turnvereins (<strong>aus</strong> dem Ausbau des Platzes) bei der Darlehenskasse zu übernehmen wenn der<br />
Turnverein sich bereit erklärt sein Turngebäude bei der katholischen Kirche für <strong>den</strong> Fall zu entfernen , daß die<br />
Gemeinde das ihr gehörige Gelände für andere Zwecke braucht.<br />
Das Grundstück von der Gemeinde Oberlengenhardt zu erwerben.<br />
§246 Friedhofsordnung<br />
Der Reichsminister des Inneren hat „Richtlinien für die Gestaltung der Friedhöfe“ aufgestellt. Die Gemein<strong>den</strong><br />
sind angewiesen diese Friedhofsordnung innerhalb eines Jahres entsprechend aufzustellen.<br />
Die wird so festgestellt.<br />
§255 HJ-Heim, Zweckverband zur Finanzierung<br />
Nach einem Runderlaß des Innenministeriums haben die Gemein<strong>den</strong> bei der Schaffung von Heimen für die HJ<br />
mitzuhelfen. Zur Erleichterung und Durchführung dieser Aufgabe sollten die Gemein<strong>den</strong> sich zu einem<br />
Zweckverband zusammenschließen.<br />
Das hiesige HJ-Heim genügt und entspricht <strong>den</strong> Anforderungen in keiner Weise. Auch die hiesige Gemeinde<br />
muß deshalb ein neues Heim beschaffen. Aus eigener Kraft ist dies in absehbarer Zeit nicht möglich.<br />
Entschließung: Dem Zweckverband zur Beschaffung von HJ-Heimen im Kreis Calw (Calw Neuenbürg, Nagold)<br />
beizutreten.<br />
1938<br />
Der Gemeinderat setzt sich zusammen <strong>aus</strong>:<br />
Bürgermeister Hermann<br />
1. Beigeordneter: Breitling; 2. Beigeordneter: Lörcher<br />
Gemeinderäte: Brechtel, König, Bischoff, Schröter, Wankmüller, Kusterer<br />
2. Febr. 1938<br />
§4 Feuerwehrangelegenheiten<br />
Es wird bekannt gegeben, daß der Führer der Wehr, Friedrich Burkhardt, Kaufmann, auf 1. April 1938 seine<br />
Rücktritt – alters- und gesundheitshalber – erklärt hat.<br />
§5 HJ- Heim Zweckverband zur Finanzierung<br />
Dem in Bildung begriffenen Zweckverband zur gemeinschaftlichen Finanzierung von HJ- Heimen im politischen<br />
Kreis Calw sind nun auch die Gemein<strong>den</strong> des Kreises Neuenbürg beigetreten. Über <strong>den</strong> Zeitpunkt und<br />
die Reihenfolge, in der die Heime in <strong>den</strong> einzelnen Gemein<strong>den</strong> erstellt wer<strong>den</strong>, ist noch nichts bekannt.<br />
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