Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg

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Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen: Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt) dustrie ihren Arbeitsplatz verloren haben und arbeitslos geworden sind, sie auch keine Aussicht haben, in ihrem Beruf wieder Arbeit zu finden. Es sind nur wenige landwirtschaftliche Betriebe am Platz, die vom Ertrag ihrer Felder und ihres Waldes leben können. Alle anderen Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs sind Kleinlandwirte, die auf einen Nebenverdienst angewiesen sind. Solchen finden sie teilweise als Holzhauer, als Fabrikarbeiter und als Tagelöhner. Einem anderen Teil ist aber nicht möglich, einen Nebenverdienst zu finden, dieser ist auf Arbeitslosen- Krisen- oder Wohlfahrtserwerbslosen- Unterstützung angewiesen. Manche dieser Arbeitslosen könnten ihr Los nun erleichtern, wenn sie Frucht und Kartoffeln bauen, oder 1 Stück Vieh halten, oder wenn sie einer Kleinlandwirtschaft mit Kleintierzucht gründen könnten. Aus Mangel an Baufeld ist das aber nicht möglich. Solches neu zu schaffen, ist daher ein Gebot der Zeit. Die Gemeinde selbst hat dazu leider nicht den nötigen Grundbesitz. Für die Ausstockung kann daher nur Staatswald in Frage kommen. An Interessenten für Pachtgrundstücke fehlt es nicht. Es haben sich bereits 14 Personen gemeldet, die Flächen von ½ Morgen zu pachten wünschen. Nun könnte noch bezweifelt werden, ob die abzuholzende Fläche auch dauernd und nicht nur vorübergehend landwirtschaftlich genutzt werden würde. doch solche Bedenken müssen schon deshalb zurücktreten, weil es sich neben der Arbeitsbeschaffung um eine Sache des Nährstandes handelt, aber auch darum, weil die Nachfrage nach landw. benutzbaren Boden auch aus dem Grund immer vorhanden sein wird, weil sich die Zahl der Landwirte vergrößert hat und noch vergrößern wird. Beschluß: Die Forstverwaltung zu bitten, die Parzellen Nr. 167/1 und 172 ausstocken zu lassen. 1. Febr. 1935 §39 Straße Hirsau- Oberreichenbach Das Oberamt Calw hat dem OA Neuenbürg Akten und Planunterlagen über den Bau einer Nachbarschaftsstraße von Hirsau nach Oberkollbach übersandt, mit der Bitte um Feststellung ob die am Bau der Straße interessierten Gemeinden bereit sind Baubeiträge zu leisten. Beschluß: festzustellen, daß die Straße für Schömberg keine Bedeutung hat. 26.April 1935 §1 Die Beratung mit den Gemeinderäten wird mit einem Vortrag des Bürgermeisters Hermann über die neue Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Jan. 1935 eröffnet. Anmerkung: Die nun folgenden Protokolle beginnen in einem neuen Band mit neuen Formularen. Die Formulierung ändert sich in einem wesentlichen Teil grundsätzlich. Bisher hat der Gemeinderat nach Beratung beschlossen. Jetzt werden die Gemeinderäte gehört, dann trifft der Bürgermeister die entsprechende Entschließung. Die Paragraphen fangen wieder bei 1 an. §12 Landstraßen Die bisherige Kreisstraße Neuenbürg -Schömberg –Liebenzell ist als Landstr. 1. Ordnung erklärt worden. Die Unterhaltung derselben einschl. der Ortsdurchfahrt im Zuge dieser Straße erfolgt künftig durch die Straßenbauverwaltung. §15 Jagdverpachtung Die hiesige Gemeindepacht ist an Friedrich Lörcher (Linde) und Jakob Bäuerle (Schlossermeister) hier verpachtet. Die Jagdnutzung umfaßt eine Fläche von 380 ha §17 Geldanlage Auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderats vom 27. Juli 1920 wird eine Kurtaxe erhoben. Der Reinertrag wurde zur Erfüllung der Kuraufgaben bis zum 31. 3. 1930 dem Kurverein zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln hat der Kurverein für außerordentliche Zwecke (z. B. Kurhaus) Rücklagen gemacht und diese bei der hiesigen Darlehenskasse angelegt. Diese Rücklagen haben zum 31. 12. 1934 einen Stand von 13396 RM erreicht. Nach einem Rezess des Oberamts sind diese Gelder in das Vermögen der Gemeinde zu überführen. Dies ist durch Umschreibung geschehen. Seite 68

Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen: Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt) Ein Verlangen der Rückzahlung ist nicht möglich, da der Darlehenskassenverein das Geld nicht flüssig machen kann. Der Verein müßte sonst eine Massenkündigung ausgeliehener Gelder aussprechen, was zum Ruin manchen Schuldners führen würde. §18 Nachtwache Nach einer Verfügung des Innenministeriums ist in Gemeinden mit mehr als 1000 Einw. eine genügende Straßenbeleuchtung und ein feuerpol. Sicherheitsdienst einzurichten. In Schömberg besteht ein ausgedehntes Straßenbeleuchtungsnetz. Die Beleuchtung dauert nachts bis 12 Uhr, außerdem ist die Polizei täglich nachts bis 12.30 tätig. Deshalb wird die Einführung einer Nachtwache nicht für notwendig empfunden. §20 Autowartehalle Im Verein mit dem Sanatorium Schömberg und dem Schwarzwaldheim alle 3 Wochen für je 1 Woche die Rei - nigung der Autowartehalle am Leipziger Platz zu übernehmen. 31. Mai 1935 §21 Vertrag mit dem Forstamt Langenbrand über die Benutzung des Sägmühlewegs (Müllablagerungsplatz) §27a Autowartehalle Die Wartehalle bedarf einer Instandsetzung. Die Halle wurde seinerzeit vom Kurverein und den Sanatorien „Schömberg“ und Schwarzwaldheim auf einem Grundstück des Wilhelm Kusterer erstellt. Sie dient allgem. öffentlichen Zwecken. §30 Feuerweiher zugl. Badeanlage Aus feuerpol. Gründen erscheint die Einrichtung eines Feuerweihers und aus gesundheitlichen Gründen die einer Badeanlage geboten. Beides kann zusammengefaßt werden. Die Erstellung ist nur möglich wenn sie durch Zuschüsse gefördert wird. §32 TBC-Untersuchung Kinder Vor kurzem wurden sämtliche Schüler auf TBC untersucht. Die Untersuchungen sind diesmal recht günstig ausgefallen, §33 Feuerwehrjubiläum Am 21. Juli findet hier der Kreisfeuerwehrtag statt. Bei diesem Anlaß feiert die hiesige Feuerwehr ihr 50 jähriges Jubiläum. 14. Juni 1935 §45 Hauptsatzung der Gemeinde Der Entwurf einer Hauptsatzung der Gemeinde Schömberg wird heute zur Beratung vorgetragen. Der Bürgermeister fordert jeden Gemeinderat auf, sich zum Entwurf zu äußern. Gegen den Entwurf hatte keiner der Gemeinderäte eine Einwendung. Der Bürgermeister fast folgende Entschließung: Für die Gemeinde Schömberg folgenden Hauptsatzung zu erlassen: Es folgt die Satzung 3. Juli 1935 §53 Schulhaus Neubau In Sachen des geplanten Schulhaus Neubaus hat der Berater der Oberschulbehörde, ein Gutachten über die Bauplatzfrage abgegeben. Der bautechnische Berater gibt dem Platz auf der Höhe hinter dem Löwen den Vorzug. Hinsichtlich dieses Platzes macht aber schon das Sanatorium Schömberg Bedenken wegen möglicher Störung der Kuren geltend. §55 Wasserwerk Seite 69

<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />

Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />

dustrie ihren Arbeitsplatz verloren haben und arbeitslos gewor<strong>den</strong> sind, sie auch keine Aussicht haben, in ihrem<br />

Beruf wieder Arbeit zu fin<strong>den</strong>. Es sind nur wenige landwirtschaftliche Betriebe am Platz, die vom Ertrag<br />

ihrer Felder und ihres Waldes leben können. Alle anderen Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs sind<br />

Kleinlandwirte, die auf einen Nebenverdienst angewiesen sind. Solchen fin<strong>den</strong> sie teilweise als Holzhauer, als<br />

Fabrikarbeiter und als Tagelöhner. Einem anderen Teil ist aber nicht möglich, einen Nebenverdienst zu fin<strong>den</strong>,<br />

dieser ist auf Arbeitslosen- Krisen- oder Wohlfahrtserwerbslosen- Unterstützung angewiesen. Manche dieser<br />

Arbeitslosen könnten ihr Los nun erleichtern, wenn sie Frucht und Kartoffeln bauen, oder 1 Stück Vieh halten,<br />

oder wenn sie einer Kleinlandwirtschaft mit Kleintierzucht grün<strong>den</strong> könnten. Aus Mangel an Baufeld ist<br />

das aber nicht möglich. Solches neu zu schaffen, ist daher ein Gebot der Zeit. Die Gemeinde selbst hat dazu<br />

leider nicht <strong>den</strong> nötigen Grundbesitz. Für die Ausstockung kann daher nur Staatswald in Frage kommen.<br />

An Interessenten für Pachtgrundstücke fehlt es nicht. Es haben sich bereits 14 Personen gemeldet, die Flächen<br />

von ½ Morgen zu pachten wünschen. Nun könnte noch bezweifelt wer<strong>den</strong>, ob die abzuholzende Fläche<br />

auch dauernd und nicht nur vorübergehend landwirtschaftlich genutzt wer<strong>den</strong> würde. doch solche Be<strong>den</strong>ken<br />

müssen schon deshalb zurücktreten, weil es sich neben der Arbeitsbeschaffung um eine Sache des Nährstandes<br />

handelt, aber auch darum, weil die Nachfrage nach landw. benutzbaren Bo<strong>den</strong> auch <strong>aus</strong> dem Grund immer<br />

vorhan<strong>den</strong> sein wird, weil sich die Zahl der Landwirte vergrößert hat und noch vergrößern wird.<br />

Beschluß: Die Forstverwaltung zu bitten, die Parzellen Nr. 167/1 und 172 <strong>aus</strong>stocken zu lassen.<br />

1. Febr. 1935<br />

§39 Straße Hirsau- Oberreichenbach<br />

Das Oberamt Calw hat dem OA Neuenbürg Akten und Planunterlagen über <strong>den</strong> Bau einer Nachbarschaftsstraße<br />

von Hirsau nach Oberkollbach übersandt, mit der Bitte um Feststellung ob die am Bau der Straße interessierten<br />

Gemein<strong>den</strong> bereit sind Baubeiträge zu leisten.<br />

Beschluß: festzustellen, daß die Straße für <strong>Schömberg</strong> keine Bedeutung hat.<br />

26.April 1935<br />

§1<br />

Die Beratung mit <strong>den</strong> Gemeinderäten wird mit einem Vortrag des Bürgermeisters Hermann über die neue<br />

Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Jan. 1935 eröffnet.<br />

Anmerkung: Die nun folgen<strong>den</strong> Protokolle beginnen in einem neuen Band mit neuen Formularen.<br />

Die Formulierung ändert sich in einem wesentlichen Teil grundsätzlich.<br />

Bisher hat der Gemeinderat nach Beratung beschlossen.<br />

Jetzt wer<strong>den</strong> die Gemeinderäte gehört, dann trifft der Bürgermeister die entsprechende Entschließung.<br />

Die Paragraphen fangen wieder bei 1 an.<br />

§12 Landstraßen<br />

Die bisherige Kreisstraße Neuenbürg -<strong>Schömberg</strong> –Liebenzell ist als Landstr. 1. Ordnung erklärt wor<strong>den</strong>. Die<br />

Unterhaltung derselben einschl. der Ortsdurchfahrt im Zuge dieser Straße erfolgt künftig durch die Straßenbauverwaltung.<br />

§15 Jagdverpachtung<br />

Die hiesige Gemeindepacht ist an Friedrich Lörcher (Linde) und Jakob Bäuerle (Schlossermeister) hier verpachtet.<br />

Die Jagdnutzung umfaßt eine Fläche von 380 ha<br />

§17 Geldanlage<br />

Auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderats vom 27. Juli 1920 wird eine Kurtaxe erhoben. Der Reinertrag<br />

wurde zur Erfüllung der Kuraufgaben bis zum 31. 3. 1930 dem Kurverein zur Verfügung gestellt. Aus diesen<br />

Mitteln hat der Kurverein für außeror<strong>den</strong>tliche Zwecke (z. B. Kurh<strong>aus</strong>) Rücklagen gemacht und diese bei<br />

der hiesigen Darlehenskasse angelegt.<br />

Diese Rücklagen haben zum 31. 12. 1934 einen Stand von 13396 RM erreicht.<br />

Nach einem Rezess des Oberamts sind diese Gelder in das Vermögen der Gemeinde zu überführen. Dies ist<br />

durch Umschreibung geschehen.<br />

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