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Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg

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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />

Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />

in klimatischer Beziehung. Die Meteorologische geophysikal. Abteilung des Statistischen Landesamts und der<br />

Württ. Forstwirtschaftsrat sollen ein Gutachten abgeben.<br />

§262 Poststraße<br />

Der Ortsbauplan für die Poststraße zwischen Schiller- und Lin<strong>den</strong>str. Hat die Billigung der Angrenzer nicht<br />

gefun<strong>den</strong>.<br />

Es wird beschlossen:<br />

Den Ortsbauplan zu ändern. Die Herstellung der Straße selbst <strong>aus</strong> Mangel an Mitteln bis auf weiteres zurückzustellen.<br />

§263 Igelslocher Straße<br />

Die Straße von <strong>Schömberg</strong> nach Oberreichenbach wird mehr und mehr als Durchgangs- und Verbindungsstr.<br />

zwischen dem Enz- und Nagoldtal benützt. Auf ihr liegt ein immer stärkerer wer<strong>den</strong>der Kraftwagenverkehr.<br />

Sie wird insbes. täglich 2x mit Landkraftpostwagen befahren. Die Straße ist größtenteils in einem gut befahrbaren<br />

Zustand.<br />

Die Straße hat die Bedeutung einer Bezirksstraße erlangt und solle im Unterhalt von der Amtskörperschaft<br />

übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

§264 Straße zur Katholischen Kirche<br />

Die vom Rath<strong>aus</strong> zur kath. Kirche führende Straße ist stark beschottert und deshalb nicht begehbar. Sie sollte<br />

und muß in begehbaren Zustand gesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Beschluß:<br />

Der höheren Kosten wegen von einer Bewalzung abzusehen und die Straße durch Besandung<br />

begehbar machen.<br />

§265 Kriegerverein - Schießstand<br />

Der Kriegerverein, der in der „oberen Herdgasse“ einen Schießstand errichtet hat, sucht um die Herstellung<br />

eines Zugangswegs von der Calmbacher Str. <strong>aus</strong> nach.<br />

§280 Glauner, Lichtspieltheater<br />

In Sachen der Genehmigung des von Ernst Glauner im Saal des Gasthofes zum Ochsen betriebenen Lichtspieltheaters<br />

wird über <strong>den</strong> Stand der Sache berichtet. Hiernach ist es insbes. der Bildwerferraum, der <strong>den</strong><br />

Vorschriften nicht entspricht und weshalb der Betrieb nicht wieder aufgenommen wer<strong>den</strong> kann.<br />

§306 Gemeindepfleger und Ortsbaumeisterstelle<br />

Am 23. März 1928 wurde mit Wirkung vom 1. April 1928 an als Gemeindepfleger und gleichzeitiger Ortsbaumeister<br />

Eugen Röcker, Baumeister <strong>aus</strong> Reutlingen gewählt. Die Anstellung desselben erfolgte auf die Dauer<br />

von 3 Jahren. Die Anstellungszeit läuft somit am 31. März 1931 <strong>aus</strong>. Wegen Erneuerung der Anstellungsverhältnisse<br />

ist schon jetzt Beschluß zufassen.<br />

Aus der Erörterung des Verhandlungsgegenstandes geht hervor, daß für die Frage der Erneuerung des Anstellungsverhältnisses<br />

hauptsächlich bestimmend sei, ob die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben der Gemeinde<br />

solche gebieten. Bei der Größe und der durch Art und Lage des Orts beschränkten Entwicklungsfähigkeit<br />

desselben, bei der nahezu vollkommenen Befriedigung der äußeren örtlichen Bedürfnisse, sowie bei dem<br />

dringen<strong>den</strong> Gebot der Sparsamkeit in der öffentlichen Verwaltung und der deshalb auch bedingten Verlangsamung<br />

des Tempos in der Ausführung geplanter Unternehmungen wird auf lange Sicht betrachtet – dies als<br />

nicht zutreffend bezeichnet. Dementsprechend wür<strong>den</strong> sich auch die Geschäfte der Gemeindepflege vermindern.<br />

Nach eingehender Prüfung und Erwägung aller für und wieder sprechen<strong>den</strong> Umstände glaubt der Gemeinderat,<br />

daß ein hauptberuflicher Beamter in der Eigenschaft als Ortsbaumeister und Gemeindepfleger fernerhin<br />

nicht mehr voll beschäftigt und ein Ortsbaumeister daher entbehrlich wäre.<br />

Es ist hierauf Beschluß:<br />

Das Anstellungsverhältnis des Gemeindepfleger und Ortsbaumeisters Eugen Röcker hier nicht zu erneuern,<br />

vielmehr auf 31. März 1931 die Kündigung <strong>aus</strong>zusprechen.<br />

24. Sept. 1930<br />

§314 Desinfektionsanstalt<br />

Seite 39

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