Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg
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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />
Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />
in klimatischer Beziehung. Die Meteorologische geophysikal. Abteilung des Statistischen Landesamts und der<br />
Württ. Forstwirtschaftsrat sollen ein Gutachten abgeben.<br />
§262 Poststraße<br />
Der Ortsbauplan für die Poststraße zwischen Schiller- und Lin<strong>den</strong>str. Hat die Billigung der Angrenzer nicht<br />
gefun<strong>den</strong>.<br />
Es wird beschlossen:<br />
Den Ortsbauplan zu ändern. Die Herstellung der Straße selbst <strong>aus</strong> Mangel an Mitteln bis auf weiteres zurückzustellen.<br />
§263 Igelslocher Straße<br />
Die Straße von <strong>Schömberg</strong> nach Oberreichenbach wird mehr und mehr als Durchgangs- und Verbindungsstr.<br />
zwischen dem Enz- und Nagoldtal benützt. Auf ihr liegt ein immer stärkerer wer<strong>den</strong>der Kraftwagenverkehr.<br />
Sie wird insbes. täglich 2x mit Landkraftpostwagen befahren. Die Straße ist größtenteils in einem gut befahrbaren<br />
Zustand.<br />
Die Straße hat die Bedeutung einer Bezirksstraße erlangt und solle im Unterhalt von der Amtskörperschaft<br />
übernommen wer<strong>den</strong>.<br />
§264 Straße zur Katholischen Kirche<br />
Die vom Rath<strong>aus</strong> zur kath. Kirche führende Straße ist stark beschottert und deshalb nicht begehbar. Sie sollte<br />
und muß in begehbaren Zustand gesetzt wer<strong>den</strong>.<br />
Beschluß:<br />
Der höheren Kosten wegen von einer Bewalzung abzusehen und die Straße durch Besandung<br />
begehbar machen.<br />
§265 Kriegerverein - Schießstand<br />
Der Kriegerverein, der in der „oberen Herdgasse“ einen Schießstand errichtet hat, sucht um die Herstellung<br />
eines Zugangswegs von der Calmbacher Str. <strong>aus</strong> nach.<br />
§280 Glauner, Lichtspieltheater<br />
In Sachen der Genehmigung des von Ernst Glauner im Saal des Gasthofes zum Ochsen betriebenen Lichtspieltheaters<br />
wird über <strong>den</strong> Stand der Sache berichtet. Hiernach ist es insbes. der Bildwerferraum, der <strong>den</strong><br />
Vorschriften nicht entspricht und weshalb der Betrieb nicht wieder aufgenommen wer<strong>den</strong> kann.<br />
§306 Gemeindepfleger und Ortsbaumeisterstelle<br />
Am 23. März 1928 wurde mit Wirkung vom 1. April 1928 an als Gemeindepfleger und gleichzeitiger Ortsbaumeister<br />
Eugen Röcker, Baumeister <strong>aus</strong> Reutlingen gewählt. Die Anstellung desselben erfolgte auf die Dauer<br />
von 3 Jahren. Die Anstellungszeit läuft somit am 31. März 1931 <strong>aus</strong>. Wegen Erneuerung der Anstellungsverhältnisse<br />
ist schon jetzt Beschluß zufassen.<br />
Aus der Erörterung des Verhandlungsgegenstandes geht hervor, daß für die Frage der Erneuerung des Anstellungsverhältnisses<br />
hauptsächlich bestimmend sei, ob die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben der Gemeinde<br />
solche gebieten. Bei der Größe und der durch Art und Lage des Orts beschränkten Entwicklungsfähigkeit<br />
desselben, bei der nahezu vollkommenen Befriedigung der äußeren örtlichen Bedürfnisse, sowie bei dem<br />
dringen<strong>den</strong> Gebot der Sparsamkeit in der öffentlichen Verwaltung und der deshalb auch bedingten Verlangsamung<br />
des Tempos in der Ausführung geplanter Unternehmungen wird auf lange Sicht betrachtet – dies als<br />
nicht zutreffend bezeichnet. Dementsprechend wür<strong>den</strong> sich auch die Geschäfte der Gemeindepflege vermindern.<br />
Nach eingehender Prüfung und Erwägung aller für und wieder sprechen<strong>den</strong> Umstände glaubt der Gemeinderat,<br />
daß ein hauptberuflicher Beamter in der Eigenschaft als Ortsbaumeister und Gemeindepfleger fernerhin<br />
nicht mehr voll beschäftigt und ein Ortsbaumeister daher entbehrlich wäre.<br />
Es ist hierauf Beschluß:<br />
Das Anstellungsverhältnis des Gemeindepfleger und Ortsbaumeisters Eugen Röcker hier nicht zu erneuern,<br />
vielmehr auf 31. März 1931 die Kündigung <strong>aus</strong>zusprechen.<br />
24. Sept. 1930<br />
§314 Desinfektionsanstalt<br />
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