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Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg

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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />

Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />

§45 20%er Zuschuß der Gemeinde zu <strong>den</strong> Reichsmitteln zur Verbilligung der Milch für Säuglinge und<br />

kleinen Kindern der besonders notlei<strong>den</strong><strong>den</strong> Bevölkerungskreise.<br />

9. Febr. 1923<br />

§60 Auf die Gesuche um Abgabe von Sargholz hat das Forstamt Langenbrand 8 Stämme Nadelholz angeboten.<br />

20. Febr. 1923<br />

§73 Der Wasserzins wird im Hinblick auf die Gel<strong>den</strong>twertung auf das 150 fache der Vorkriegssätze angehoben.<br />

Die Gebühren für die Liegehallen wird auf 20 Mark/Tag angehoben.<br />

2. März 1923<br />

§63 Das Gutachten des Schularztes, Oberamtsrat Dr. Betz über die Mängel am Schulh<strong>aus</strong> wird zur Kenntnis<br />

gebracht. Beschluß: Die Mängel soweit wie möglich abzustellen.<br />

§89 Die Ziegenbockhaltung wird ab April dem Malermeister Robert Zillinger gegen Überlassung des<br />

Grasertrags mehrerer Gemeindeflächen übertragen.<br />

§90 Die Kinderspeisung sowie die Verteilung von Mehl an wirtschaftlich Schwache soll möglichst <strong>aus</strong>gedehnt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

§94 Die Vermietung von Zimmern mit Küche an Kurgäste ist geeignet, <strong>den</strong> Aufenthalt solcher länger als<br />

erwünscht und zum Nachteil der Gemeinde zu ermöglichen. Es kann der Fall eintreten, daß solchen Kurgästen<br />

die Wohnung an ihrem Wohnort beschlagnahmt wird, so daß sie dann der hiesigen Gemeinde als wohnungslos<br />

zur Last fallen wer<strong>den</strong>.<br />

Beschluß: Überlassung von Wohnräumen mit Küche an Kurgäste nicht zu genehmigen.<br />

23. März 1923<br />

§114 Weil sie ihren Aufenthalt nicht angezeigt haben und weil die Rekognitionsgebühr während dreier aufeinander<br />

folgender Rechnungsjahre nicht bezahlt wor<strong>den</strong> ist, ist das Bürgerrecht folgender Personen erloschen:<br />

(14 Personen namentlich genannt)<br />

4. April 1923<br />

§126 Auf Ansuchen des Herrn Dr. Schröder und in besonderer Würdigung seiner Verdienste um <strong>den</strong> Kurort<br />

<strong>Schömberg</strong> wird diesem <strong>aus</strong>nahmsweise ein Platz im Friedhof neben der Grabstätte seiner 1. Frau und seiner<br />

Tochter Hedwig in der Größe von 6 m2 überlassen.<br />

§128 Nach einem früheren Beschluß wurde der Schulsaal der Kleinkinderpflege für die Abhaltung religiöser<br />

Stun<strong>den</strong> zur Verfügung gestellt. Nun ist Frau Katharine R., die diesen Gottesdienst häufig besuchte, an religiösem<br />

Wahn erkrankt und als Geistes gestört erklärt wor<strong>den</strong>. Es erhebt sich nun die Frage, ob der Charakter<br />

der Stun<strong>den</strong>, die Art der Abhaltung derselben, nicht geeignet sind bei dem einen oder anderen der Zuhörer<br />

eine geistige Verwirrung hervorzurufen.<br />

Beschluß: Es soll ein ärztliches Gutachten eingeholt wer<strong>den</strong>.<br />

20. April 1923<br />

§137 Erhöhung der Kurtaxe: ab 20. April 1923: 30 Mark/T; ab 20. Mai 1923: 50 Mark/T<br />

§140 Dem Vorschlag des Verwaltungsrats der Feuerwehr entsprechend wird beschlossen:<br />

1. An Stelle der unpraktischen und lästigen Roßharschweifen an <strong>den</strong> Helmen des Kommandanten u. der<br />

Zugführer diese Helme mit Spitzen bzw. Kugeln zu versehen<br />

2. Für <strong>den</strong>selben Achselstücke zu beschaffen.<br />

3. Etwa 50m neue Hanfschläuche und<br />

4. Für <strong>den</strong> Kommandanten einen neuen Rock zu beschaffen.<br />

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