Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg
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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />
Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />
§ 39 Durchführung der 8 jährigen Schulpflicht<br />
Die Gemeinde hat die Freistellung von der 8 jährigen Schulpflicht nicht beantragt. Da in vielen Gemein<strong>den</strong><br />
mit ähnlichen Verhältnissen der Aufschub genehmigt wor<strong>den</strong> ist, wird von einem großen Teil der Eltern- und<br />
der Einwohnerschaft die Nichteinreichung des Gesuchs stark kritisiert und die nachträgliche Einreichung eines<br />
Gesuchs verlangt.<br />
Inzwischen sind auch mehrere Einzelbefreiungsgesuche eingereicht wor<strong>den</strong>. Die Kinder wer<strong>den</strong> hier großenteils<br />
in <strong>den</strong> eigenen Landw. und anderen Betrieben benötigt.<br />
Mit Rücksicht hierauf und auf eine einheitliche Konfirmation in dem hiesigen Kirchspiel, das 5 Gemein<strong>den</strong><br />
umfasst, von <strong>den</strong>en eine Gemeinde bereits befreit ist, wird beschlossen:<br />
Nachträglich Antrag auf Aufschub der Durchführung zu stellen.<br />
§40 Verbesserung der Schulräume<br />
Das Oberamt und das ev. Bezirksamt sind damit einverstan<strong>den</strong>, daß die Frage der Verbesserung der Schulräume<br />
äußerstenfalls bis 1. April 1930 zurückgestellt wird.<br />
22. Febr. 1928<br />
§69 Schule, Durchführung des 8 Schuljahres<br />
Das Württ. Kultusministerium hat <strong>den</strong> Aufschub zur Durchführung des 8 Schuljahres genehmigt.<br />
5. März 1928<br />
§91 Schulkasse<br />
Die Schulkasse wurde früher als besonderes Hauptbuch geführt. Der Vereinfachung wegen, wird die Rechnung<br />
der Schulkasse seit 1924 im Hauptbuch der Gemeinde geführt.<br />
23. März 1928<br />
§114 Gemeindepfleger Wahl<br />
Mit dem 31.März 1928 ist die Wahlzeit des Gemeindepflegers abgelaufen. Am 2.d.M.wurde darüber verhandelt,<br />
ob die Stelle nicht mit einem Techniker besetzt wer<strong>den</strong> solle, um zugleich einen Ortsbaumeister zu haben.<br />
Auf Grund dieser Verhandlung wurde die kombinierte Stelle <strong>aus</strong>geschrieben.<br />
Über die Art der Besetzung der Stelle wird nochmals in eine Erörterung eingetreten. Hierbei wird festgestellt,<br />
daß sich die Geschäfte der Gemeindepflege immer mehr vergrößern und daß sie, sollen sie or<strong>den</strong>tlich geführt<br />
wer<strong>den</strong>, nicht mehr so nebensächlich behandelt wer<strong>den</strong> dürfen. Für die Führung der Geschäfte im Nebenamt<br />
würde sich deshalb hier wohl niemand fin<strong>den</strong>, je<strong>den</strong>falls aber müßte mit der Zahlung eines weit höheren Gehalts<br />
gegenüber bisher gerechnet wer<strong>den</strong>. Weiter wird festgestellt, daß eine ständige technische Beratung und<br />
eine technische Leitung und Aufsicht der einschlägigen Gemeindearbeiten und Einrichtungen Bedürfnis gewor<strong>den</strong><br />
ist.<br />
Schließlich wird einstimmig beschlossen:<br />
1. die Stelle des Gemeindepflegers mit einem geprüften Baumeister zu besetzen;<br />
4. <strong>den</strong> Gemeindepfleger zunächst auf die Dauer von 3 Jahren anzustellen.<br />
§115 Gemeindepflege<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß ein unvermuteter Kassensturz bei dem Gemeindepfleger, dem sich eine<br />
vollständige Nachrechnung der Rechnungsakten 1925 bis 1927 anschloß, größere Unstimmigkeiten gezeitigt<br />
haben. Diese sind hauptsächlich auf unrichtige und unterlassene Buchungen zurückzuführen.<br />
Sicherheit ist durch Eintragung von Grundschul<strong>den</strong> auf die Grundstücke des Gemeindepflegers geleistet.<br />
§116 Ortsname<br />
Der Kurort <strong>Schömberg</strong>, dessen offizielle Ortsbezeichnung „<strong>Schömberg</strong> O/A Neuenbürg“ ist, leidet schon immer<br />
unter Verwechslungen mit Orten gleichen Namens.<br />
<strong>Schömberg</strong> als Kurort, dem einzigen <strong>aus</strong>gesprochenen Lungen- Kurort in Württemberg, sowie dessen wirtschaftlichen<br />
Wert, der <strong>aus</strong> Zahl der Verpflegungstage (1927: 257830) ermessen wer<strong>den</strong> kann und der dieser<br />
Zahl nach alle Kurorte in Württemberg übertrifft,<br />
wird beschlossen:<br />
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