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Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg

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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />

Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />

vorgeschlagen wer<strong>den</strong>, er möge zu einer eingehen<strong>den</strong> Besprechung über die Niederschrift sowie Kosten und<br />

Honorar nach <strong>Schömberg</strong> kommen.<br />

§11b Steuern<br />

Der BM legt dar, und ist sich hier mit dem Gemeinderat einig, daß in der Gemeinde <strong>Schömberg</strong> jede Quelle,<br />

die finanziell von edeutung ist <strong>aus</strong>geschöpft wer<strong>den</strong> muß.<br />

Es wird beschlossen, die Grundsteuer A zu erhöhen und die Einwohnersteuer einzuführen<br />

2. Dez. 1952<br />

§1 Bauplatz für die Erstellung von zwei 6-Familienhäuser<br />

Die Kreisbaugenossenschaft wird hier zwei 6-Familienwohnhäuser erstellen. Der Bauplatz soll möglichst billig<br />

von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wer<strong>den</strong>. Der Gemeinderat ist bereit <strong>den</strong> Platz zu einem Preis von<br />

1 DM/m2 abzugeben. Es war beabsichtigt die bei<strong>den</strong> Häuser in der Siedlung Straßenäcker zu erstellen. Nach<br />

Rücksprache mit dem Architekt Kappler und der Kreisbaumeisterstelle schlägt der Bürgermeister vor die bei<strong>den</strong><br />

Häuser auf dem gemeindeeigenen Grundstück Parz Nr. 279/1 in der verlängerten Poststraße zu errichten.<br />

§2 Erstellung einer Frischmilchtrinkhalle<br />

Die Molkereigenossenschaft <strong>Schömberg</strong> hat einen Vorentwurf für die Erstellung einer Frischmilchtrinkhalle<br />

auf dem zum alten Schulh<strong>aus</strong> gehören<strong>den</strong> Gelände an der Lin<strong>den</strong>str. überreicht.<br />

§4 Kanalisation Schillerstraße und Liebenzeller Straße<br />

Architekt Kappler hat Kostenvoranschlag und Lageplane gefertigt. Die Verteilung der Kosten wird beschlossen.<br />

19. Dez. 1952<br />

§3 Wasserabgabesatzung<br />

Bereits vor längerer Zeit hat der Gemeinderat einen Entwurf der geplanten Wasserabgabesatzung bekommen.<br />

Die Gemeinde betreibt die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung.<br />

Es folgt eine <strong>aus</strong>führliche Erläuterung der Satzung mit 2 Tarifen (Zählertarif und P<strong>aus</strong>chaltarif) Der BM trägt<br />

eine von ihm gefertigte Wirtschaftlichkeitsrechnung vor. Da Schwarzwaldheim hat eine eigene Wasserversorgung.<br />

Die jährlichen Ausgaben für die Wasserversorgung betragen ca. 31000 DM<br />

Die Satzung wird so beschlossen.<br />

§4 Satzung über <strong>den</strong> Anschluß der Grundstücke an die Entwässerungsanlage der Gemeinde<br />

Der BM schlägt vor, die Satzung wie die Wasserabgabesatzung zu erlassen. Auch die Entwässerungsanlage<br />

wird von der Gemeinde als öffentliche Einrichtung betrieben.<br />

§6 Nachtragsh<strong>aus</strong>haltssatzung 1952<br />

Durch Mehreinnahmen hat sich der H<strong>aus</strong>halt für 1952 geändert<br />

Die Einnahmen und Ausgaben im or<strong>den</strong>tlichen H<strong>aus</strong>halt betragen rund<br />

354274 DM<br />

1953<br />

23 Jan. 1953<br />

§2 Antrag auf Baulanderschließung<br />

Zimmermeister Wilhelm Reule bittet um Erschließung seiner Grundstücke Parz. 155A-b. Es handelt sich um<br />

ein Gelände, das ca. 15 Doppelhäuser aufnehmen kann. Bei einer Ortsbesichtigung mit Kreisbaumeister<br />

Klumpp weist dieser auf <strong>den</strong> Höhenunterschied von 10m hin, der auf eine kurze Entfernung überwun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong><br />

muss Kreisbaumeister Klumpp hält das Gelände für wenig geeignet und schlägt vor auf der Höhe zu bleiben,<br />

außerdem soll nicht an jeder Ecke des Ortes mit Bauen begonnen wer<strong>den</strong>.<br />

Längere Diskussion<br />

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