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Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg

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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />

Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />

das Forstamt Langenbrand, Staatsforstverwaltung, hat einen Vertragsentwurf vorgelegt, wonach der Gemeinde<br />

die Benützung des Hörnlesbergsträßchen für die Einrichtung eines Arbeitskursverkehrs zwischen <strong>Schömberg</strong><br />

und Calmbach gestattet wird.<br />

Die Gemeinde <strong>Schömberg</strong> hat hierfür eine jährliche Benutzungsgebühr von DM 300 zu bezahlen. Die Firma<br />

Gauthier in Calmbach hat sich bereit erklärt, an <strong>den</strong> Kosten der Gemeinde jährlich DM 200 zu ersetzen.<br />

§18 Anstellung des Gemeindeamtmanns.<br />

der Gemeinderat hat am 15. 11.1947 beschlossen, die Stelle des Gemeindeamtmanns dem früheren Stadtpfleger<br />

in Bad Liebenzell Wilhelm Renz zu übertragen.<br />

Infolge der Wahl des Gerichtsreferendars Kurt Freimüller zum Bürgermeister soll die Anstellung des Gemeindeamtmanns<br />

unter Berufung in das Beamtenverhältnis als außerplanmäßiger Beamter erfolgen.<br />

4. März 1949<br />

§2 Bildung des Altkreises Neuenbürg.<br />

Der Gemeinderat befaßt sich wiederholt mit der Eingabe des Gemeinderats Neuenbürg an <strong>den</strong> Landtag Württemberg-Hohenzollern,<br />

in welchem die Wiederherstellung des alten Kreises Neuenbürg gefordert wird.<br />

nach Beratung wird einstimmig beschlossen:<br />

1. Der Eingabe nicht beizutreten.<br />

2. Den Bestrebungen der Stadt Neuenbürg und der einiger Gemein<strong>den</strong> des früheren Altkreises Neuenbürg gegenüber<br />

eine abwartende Haltung einzunehmen, da für die Gemeinde <strong>Schömberg</strong> in der Wiederherstellung des<br />

Kreises Neuenbürg kein nennenswerter Vorteil gesehen wird.<br />

§8 Errichtung von Wohnhäusern auf Gemeindegrundstücken.<br />

Gemeinderat Dr. Walder stellt folgen<strong>den</strong> Antrag:<br />

Bei der hiesigen Wohnungsnot und dem zu erwarten<strong>den</strong> Eintreffen von vielen Flüchtlingen erscheint als<br />

dringlichste und zugleich wichtigste soziale Aufgabe <strong>Schömberg</strong>s die Errichtung von Wohnräumen auf Gemeindegrundstücken.<br />

In Frage kommt unter anderem die Umgebung der Siedlung westlich der Langenbranderstraße. Hiermit wäre<br />

verbun<strong>den</strong>:<br />

1. die Erstellung der Kanalisation dieser Siedlung, auch schon im Interesse der dort wohnen<strong>den</strong> Siedler bei<br />

<strong>den</strong> dort zum Teil unhaltbaren Grundwasserzustän<strong>den</strong>.<br />

2. Die Heranbringung von genügend Trinkwasser. Hierzu wären Gutachten von Sachverständigen einzuholen.<br />

Falls es gelingen sollte eine Siedlungskolonie zu erstellen, wäre <strong>den</strong> Wohnungssuchen<strong>den</strong> insbesondere <strong>den</strong><br />

Flüchtlingen, geholfen und eine Überbelegung des Tuberkulose -Kurortes <strong>Schömberg</strong> vermie<strong>den</strong>.<br />

§9 Ausbau von Wohnungen:<br />

der Vorsitzende berichtet über das Ergebnis der Verhandlungen, welche mit verschie<strong>den</strong>en H<strong>aus</strong>besitzern über<br />

die Möglichkeit, durch Dachstock<strong>aus</strong>bau usw., neuen Wohnraum zu gewinnen, geführt wur<strong>den</strong>.<br />

Als Ergebnis kann festgestellt wer<strong>den</strong>, daß bei der augenblicklichen Höhe der Baupreise wenig Neigung besteht,<br />

durch Ausbau neuen Wohnraum zu gewinnen.<br />

17. März 1949<br />

§10 Vorgarten Marie Stoll.<br />

<strong>aus</strong> der Mitte des Gemeinderats wird festgestellt, daß die Anordnung desselben vom 19. Oktober 1948 nicht<br />

nur nicht befolgt, sondern daß durch Aufstellung des entfernten Vorgartenzauns mitten im Vorgarten die Anordnung<br />

des Gemeinderats grob mißachtet wor<strong>den</strong> ist.<br />

Hinweis dazu: Der Vorgartenstreit mit Marie Stoll zieht sich in schon seit Jahren durch die Gemeinderats<br />

Protokolle und wird sich auch noch weiter ziehen.<br />

8. April 1949<br />

§1 H<strong>aus</strong>haltssatzung und H<strong>aus</strong>haltsplan 1948.<br />

Der H<strong>aus</strong>haltsplan wird wie folgt festgesetzt:<br />

Im or<strong>den</strong>tlichen H<strong>aus</strong>halt in der Einnahme:<br />

Gemeindepflege mit DM 98.896 und in der Kurverwaltung mit DM 20.925.<br />

Seite 125

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