Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg
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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />
Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />
das Forstamt Langenbrand, Staatsforstverwaltung, hat einen Vertragsentwurf vorgelegt, wonach der Gemeinde<br />
die Benützung des Hörnlesbergsträßchen für die Einrichtung eines Arbeitskursverkehrs zwischen <strong>Schömberg</strong><br />
und Calmbach gestattet wird.<br />
Die Gemeinde <strong>Schömberg</strong> hat hierfür eine jährliche Benutzungsgebühr von DM 300 zu bezahlen. Die Firma<br />
Gauthier in Calmbach hat sich bereit erklärt, an <strong>den</strong> Kosten der Gemeinde jährlich DM 200 zu ersetzen.<br />
§18 Anstellung des Gemeindeamtmanns.<br />
der Gemeinderat hat am 15. 11.1947 beschlossen, die Stelle des Gemeindeamtmanns dem früheren Stadtpfleger<br />
in Bad Liebenzell Wilhelm Renz zu übertragen.<br />
Infolge der Wahl des Gerichtsreferendars Kurt Freimüller zum Bürgermeister soll die Anstellung des Gemeindeamtmanns<br />
unter Berufung in das Beamtenverhältnis als außerplanmäßiger Beamter erfolgen.<br />
4. März 1949<br />
§2 Bildung des Altkreises Neuenbürg.<br />
Der Gemeinderat befaßt sich wiederholt mit der Eingabe des Gemeinderats Neuenbürg an <strong>den</strong> Landtag Württemberg-Hohenzollern,<br />
in welchem die Wiederherstellung des alten Kreises Neuenbürg gefordert wird.<br />
nach Beratung wird einstimmig beschlossen:<br />
1. Der Eingabe nicht beizutreten.<br />
2. Den Bestrebungen der Stadt Neuenbürg und der einiger Gemein<strong>den</strong> des früheren Altkreises Neuenbürg gegenüber<br />
eine abwartende Haltung einzunehmen, da für die Gemeinde <strong>Schömberg</strong> in der Wiederherstellung des<br />
Kreises Neuenbürg kein nennenswerter Vorteil gesehen wird.<br />
§8 Errichtung von Wohnhäusern auf Gemeindegrundstücken.<br />
Gemeinderat Dr. Walder stellt folgen<strong>den</strong> Antrag:<br />
Bei der hiesigen Wohnungsnot und dem zu erwarten<strong>den</strong> Eintreffen von vielen Flüchtlingen erscheint als<br />
dringlichste und zugleich wichtigste soziale Aufgabe <strong>Schömberg</strong>s die Errichtung von Wohnräumen auf Gemeindegrundstücken.<br />
In Frage kommt unter anderem die Umgebung der Siedlung westlich der Langenbranderstraße. Hiermit wäre<br />
verbun<strong>den</strong>:<br />
1. die Erstellung der Kanalisation dieser Siedlung, auch schon im Interesse der dort wohnen<strong>den</strong> Siedler bei<br />
<strong>den</strong> dort zum Teil unhaltbaren Grundwasserzustän<strong>den</strong>.<br />
2. Die Heranbringung von genügend Trinkwasser. Hierzu wären Gutachten von Sachverständigen einzuholen.<br />
Falls es gelingen sollte eine Siedlungskolonie zu erstellen, wäre <strong>den</strong> Wohnungssuchen<strong>den</strong> insbesondere <strong>den</strong><br />
Flüchtlingen, geholfen und eine Überbelegung des Tuberkulose -Kurortes <strong>Schömberg</strong> vermie<strong>den</strong>.<br />
§9 Ausbau von Wohnungen:<br />
der Vorsitzende berichtet über das Ergebnis der Verhandlungen, welche mit verschie<strong>den</strong>en H<strong>aus</strong>besitzern über<br />
die Möglichkeit, durch Dachstock<strong>aus</strong>bau usw., neuen Wohnraum zu gewinnen, geführt wur<strong>den</strong>.<br />
Als Ergebnis kann festgestellt wer<strong>den</strong>, daß bei der augenblicklichen Höhe der Baupreise wenig Neigung besteht,<br />
durch Ausbau neuen Wohnraum zu gewinnen.<br />
17. März 1949<br />
§10 Vorgarten Marie Stoll.<br />
<strong>aus</strong> der Mitte des Gemeinderats wird festgestellt, daß die Anordnung desselben vom 19. Oktober 1948 nicht<br />
nur nicht befolgt, sondern daß durch Aufstellung des entfernten Vorgartenzauns mitten im Vorgarten die Anordnung<br />
des Gemeinderats grob mißachtet wor<strong>den</strong> ist.<br />
Hinweis dazu: Der Vorgartenstreit mit Marie Stoll zieht sich in schon seit Jahren durch die Gemeinderats<br />
Protokolle und wird sich auch noch weiter ziehen.<br />
8. April 1949<br />
§1 H<strong>aus</strong>haltssatzung und H<strong>aus</strong>haltsplan 1948.<br />
Der H<strong>aus</strong>haltsplan wird wie folgt festgesetzt:<br />
Im or<strong>den</strong>tlichen H<strong>aus</strong>halt in der Einnahme:<br />
Gemeindepflege mit DM 98.896 und in der Kurverwaltung mit DM 20.925.<br />
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