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Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg

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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />

Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />

in gute Hände kommen und ein Mann gefun<strong>den</strong> werde, der das Beste für die Gemeinde zu tun <strong>den</strong> Willen und<br />

die Befähigung habe<br />

§8 Anstellung des Verwaltungsangestellten Otto Gengenbach<br />

Der frühere Verwaltungsangestellte Otto Gengenbach, welcher im Zuge der politischen Säuberung entlassen<br />

wer<strong>den</strong> mußte, hat Antrag auf Wiedereinstellung und Beschäftigung als Verwaltungsangestellter der Gemeindeverwaltung<br />

gestellt. Er begründet sein Gesuch damit, daß im kürzlich durchgeführten Revisionsverfahren<br />

das gegen ihn ergangene Urteil aufgehoben und damit auch die Vor<strong>aus</strong>setzung für seine Entlassung hinfällig<br />

gewor<strong>den</strong> seien.<br />

§11 Wohnraum in der Sanatorien<br />

Seit Bestehen der Wohnraumbewirtschaftung hat die Gemeindewohnungsbehörde mit Zustimmung der Sanatorien<br />

der Notwendigkeit Rechnung getragen, daß Belegschaftsmitglieder der Sanatorien innerhalb der Anstalt<br />

untergebracht wer<strong>den</strong>. Das hatte zur Folge, daß die Gemeindewohnungsbehörde keinerlei Anspruch an <strong>den</strong><br />

Wohnraum innerhalb der Sanatorien stellte, während andererseits das Personal derselben soweit sie nicht<br />

schon von früher her im Dorf wohnten, innerhalb der Anstalt untergebracht wer<strong>den</strong> mußten.<br />

In letzter Zeit mehren sich nun die Fälle, daß von Belegschaftsmitgliedern der Sanatorien, insbesondere entlassenen<br />

ehemaligen Angestellten und Arbeitern derselben Anspruch auf Zuweisung von Wohnraum gemacht<br />

wer<strong>den</strong><br />

der Gemeinderat beschließt hierzu:<br />

Angesichts der hier herrschen<strong>den</strong> Wohnungsnot an der bis jetzt geübten Praxis, daß die Sanatorien für die Unterbringung<br />

ihres Personals selbst Sorge zu tragen haben, festzuhalten.<br />

15. Oktober 1948<br />

§6 Politisches Zeugnis<br />

Der Gemeinderat ist, allgemein gesehen, einstimmig der Ansicht und Überzeugung, daß der Unterschied zwischen<br />

<strong>den</strong> harten Entnazifizierungsbestimmungen und Urteilen der Jahre 1945 bis Anfang 1947 und der heute<br />

üblichen Urteilsfindung große Ungerechtigkeiten zufolge hat.<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Fall B. legt eine solche Härte vor. Derselbe war nie mehr als ein normales Mitglied der<br />

NSDAP. Dabei hat er <strong>aus</strong> seiner Ablehnung von vielen Maßnahmen der Partei nie einen Hehl gemacht und<br />

dies auch öffentlich <strong>aus</strong>gesprochen. Es ist bekannt, daß B. nur in die Partei eintrat, um seinen Posten als Beamter<br />

der Gemeinde zu behalten und seine Pensionsansprüche nicht zu verlieren.<br />

Der Gemeinderat befürworte daher die Aufhebung des ergangenen Urteils und Angleichung an die heutige<br />

Rechtssprechung.<br />

29. Oktober 1948<br />

§6 Schulspeisung<br />

Auf Anordnung des Kultusministeriums soll demnächst eine Schulspeisung durchgeführt wer<strong>den</strong>. Der Gemeinderat<br />

begrüßt die Möglichkeit zur Verbesserung der Ernährung unserer Jugend und beschließt:<br />

die entstehen<strong>den</strong> Kosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen.<br />

§7 Pelzhandel Tadäus Zajac.<br />

Tadäus Zajac bietet in einer Eingabe die Gemeindebehörde um Zustimmung zur Eröffnung eines Großhandels<br />

in Pelzen, sowie zur Ausführung von Kürschnerarbeiten in seinem Wohnh<strong>aus</strong>neubau in der Talstraße.<br />

9. November 1948<br />

§3 Kreisversammlung<br />

der Vorsitzende berichtet über <strong>den</strong> Verlauf und die Beratungen der letzten Kreisversammlung. Weiter gibt er<br />

bekannt, daß ihn die Vertreter des Wahlbezirks 2 als Vertreter von <strong>Schömberg</strong> auf <strong>den</strong> Kreiswahlvorschlag gesetzt<br />

haben.<br />

Die Kreis Wahlvorschläge wer<strong>den</strong> mit Rücksicht auf die kommunale Tätigkeit des Kreisrates nicht nach parteipolitischen<br />

Gesichtspunkten, sondern <strong>aus</strong>schließlich nach kommunaler Zweckmäßigkeitserwägungen aufgestellt.<br />

Seite 121

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