Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg
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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />
Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />
in gute Hände kommen und ein Mann gefun<strong>den</strong> werde, der das Beste für die Gemeinde zu tun <strong>den</strong> Willen und<br />
die Befähigung habe<br />
§8 Anstellung des Verwaltungsangestellten Otto Gengenbach<br />
Der frühere Verwaltungsangestellte Otto Gengenbach, welcher im Zuge der politischen Säuberung entlassen<br />
wer<strong>den</strong> mußte, hat Antrag auf Wiedereinstellung und Beschäftigung als Verwaltungsangestellter der Gemeindeverwaltung<br />
gestellt. Er begründet sein Gesuch damit, daß im kürzlich durchgeführten Revisionsverfahren<br />
das gegen ihn ergangene Urteil aufgehoben und damit auch die Vor<strong>aus</strong>setzung für seine Entlassung hinfällig<br />
gewor<strong>den</strong> seien.<br />
§11 Wohnraum in der Sanatorien<br />
Seit Bestehen der Wohnraumbewirtschaftung hat die Gemeindewohnungsbehörde mit Zustimmung der Sanatorien<br />
der Notwendigkeit Rechnung getragen, daß Belegschaftsmitglieder der Sanatorien innerhalb der Anstalt<br />
untergebracht wer<strong>den</strong>. Das hatte zur Folge, daß die Gemeindewohnungsbehörde keinerlei Anspruch an <strong>den</strong><br />
Wohnraum innerhalb der Sanatorien stellte, während andererseits das Personal derselben soweit sie nicht<br />
schon von früher her im Dorf wohnten, innerhalb der Anstalt untergebracht wer<strong>den</strong> mußten.<br />
In letzter Zeit mehren sich nun die Fälle, daß von Belegschaftsmitgliedern der Sanatorien, insbesondere entlassenen<br />
ehemaligen Angestellten und Arbeitern derselben Anspruch auf Zuweisung von Wohnraum gemacht<br />
wer<strong>den</strong><br />
der Gemeinderat beschließt hierzu:<br />
Angesichts der hier herrschen<strong>den</strong> Wohnungsnot an der bis jetzt geübten Praxis, daß die Sanatorien für die Unterbringung<br />
ihres Personals selbst Sorge zu tragen haben, festzuhalten.<br />
15. Oktober 1948<br />
§6 Politisches Zeugnis<br />
Der Gemeinderat ist, allgemein gesehen, einstimmig der Ansicht und Überzeugung, daß der Unterschied zwischen<br />
<strong>den</strong> harten Entnazifizierungsbestimmungen und Urteilen der Jahre 1945 bis Anfang 1947 und der heute<br />
üblichen Urteilsfindung große Ungerechtigkeiten zufolge hat.<br />
Im vorliegen<strong>den</strong> Fall B. legt eine solche Härte vor. Derselbe war nie mehr als ein normales Mitglied der<br />
NSDAP. Dabei hat er <strong>aus</strong> seiner Ablehnung von vielen Maßnahmen der Partei nie einen Hehl gemacht und<br />
dies auch öffentlich <strong>aus</strong>gesprochen. Es ist bekannt, daß B. nur in die Partei eintrat, um seinen Posten als Beamter<br />
der Gemeinde zu behalten und seine Pensionsansprüche nicht zu verlieren.<br />
Der Gemeinderat befürworte daher die Aufhebung des ergangenen Urteils und Angleichung an die heutige<br />
Rechtssprechung.<br />
29. Oktober 1948<br />
§6 Schulspeisung<br />
Auf Anordnung des Kultusministeriums soll demnächst eine Schulspeisung durchgeführt wer<strong>den</strong>. Der Gemeinderat<br />
begrüßt die Möglichkeit zur Verbesserung der Ernährung unserer Jugend und beschließt:<br />
die entstehen<strong>den</strong> Kosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen.<br />
§7 Pelzhandel Tadäus Zajac.<br />
Tadäus Zajac bietet in einer Eingabe die Gemeindebehörde um Zustimmung zur Eröffnung eines Großhandels<br />
in Pelzen, sowie zur Ausführung von Kürschnerarbeiten in seinem Wohnh<strong>aus</strong>neubau in der Talstraße.<br />
9. November 1948<br />
§3 Kreisversammlung<br />
der Vorsitzende berichtet über <strong>den</strong> Verlauf und die Beratungen der letzten Kreisversammlung. Weiter gibt er<br />
bekannt, daß ihn die Vertreter des Wahlbezirks 2 als Vertreter von <strong>Schömberg</strong> auf <strong>den</strong> Kreiswahlvorschlag gesetzt<br />
haben.<br />
Die Kreis Wahlvorschläge wer<strong>den</strong> mit Rücksicht auf die kommunale Tätigkeit des Kreisrates nicht nach parteipolitischen<br />
Gesichtspunkten, sondern <strong>aus</strong>schließlich nach kommunaler Zweckmäßigkeitserwägungen aufgestellt.<br />
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