Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg
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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />
Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />
Der Gemeinderat begrüßt diese Anregung zur Förderung der Sparsinns und beschließt:<br />
im Falle der Einlösung des Gutscheins <strong>aus</strong> Mitteln der Gemeinde für jedes Neugeborene ein Geschenk der<br />
Gemeinde von 3 RM zu gewähren.<br />
12. Juni 1948<br />
§2 Ankauf von Alkohol<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß von der Landesmonopolverwaltung <strong>den</strong> hiesigen Sanatorien und Kurheimen<br />
Alkohol in beliebiger Menge zum Kauf freigegeben wor<strong>den</strong> sei. Wie er jedoch erfahren habe, machen die<br />
Anstalten nur zögernd von dem Angebot Gebrauch, worüber er sich keine Erklärung geben könne, da die Gelegenheit<br />
zweifellos einmalig sei.<br />
Die Krankenhäuser bzw. Sanatorien haben große Be<strong>den</strong>ken, daß beim Eintreten einer Währungsreform die<br />
Versicherung ihre Zahlungen einstellen wer<strong>den</strong> und daß sie deshalb darauf bedacht sein müssen, ihre flüssigen<br />
Mittel zur Überbrückung dieser Zeit bereitzuhalten.<br />
Bei der Aussprache kommt zum Ausdruck, daß die angesammelten Rücklagen der Kurverwaltung vorübergeht<br />
hierfür verwendet wer<strong>den</strong> sollten, da es unsere Pflicht ist, hier helfend einzuspringen. In einer vorübergehen<strong>den</strong><br />
Anlage dieser Gelder kann kein Risiko gesehen wer<strong>den</strong>, weil Alkohol immer benötigt und durch eine Lagerung<br />
nicht schlechter sondern besser wird. Infolge der Zwangsbewirtschaftung war der Kurverwaltung jede<br />
Möglichkeit verschlossen, unseren Kranken etwas Besonderes zu bieten. Dies kann jetzt teilweise nachgeholt<br />
wer<strong>den</strong>, in dem einem Notstand mit Mitteln der Kurverwaltung abgeholfen wird.<br />
Hinweis: Die Gemeinde hatte sehr viel Geld. Mit dem Kauf von Alkohol konnte dieses Geld vor der Abwertung<br />
bewahrt wer<strong>den</strong>.<br />
16. Juni 1948<br />
§1 Währungsreform<br />
Bürgermeister Bäuerle berichtet dem Gemeinderat eingehend über die heute stattgefun<strong>den</strong>e außeror<strong>den</strong>tliche<br />
Bürgermeisterversammlung des Kreises Calw, in welcher <strong>den</strong> Bürgermeistern Anweisung organisatorischer<br />
Art für die kurz bevorstehende Währungsreform gegeben wur<strong>den</strong>.<br />
Obwohl über <strong>den</strong> Inhalt der kommen Währungsreformgesetze, welche von <strong>den</strong> Militärregierungen erlassen<br />
wer<strong>den</strong>, nichts amtliches bekannt gewor<strong>den</strong> ist, kann doch vermutlich angenommen wer<strong>den</strong>, daß das Geldvermögen<br />
der öffentlich rechtlichen Körperschaften und damit auch der Gemein<strong>den</strong> nicht in die neue Währung<br />
umget<strong>aus</strong>cht wird und damit 100%ig abgeschrieben wer<strong>den</strong> muß.<br />
Nach eingehender Aussprache wird einstimmig beschlossen: <strong>den</strong> Bürgermeister zu ermächtigen, <strong>den</strong> Gläubigern<br />
der Gemeinde für Arbeiten und Lieferungen Kostenvorschüsse in bestimmt <strong>aus</strong>reichender Höhe ihrer<br />
Forderungen <strong>aus</strong>zuzahlen. Die Anrechnung der Vorschüsse auf die Forderung sollen nach <strong>den</strong> zu erwarten<strong>den</strong><br />
gesetzlichen Vorschriften geschehen.<br />
§2 Auflösung von Wohlfahrtkonten<br />
Über die außerhalb der Gemeinderechnung verwalteten Geldern des Sozialen Hilfswerk, der Sammlung für<br />
Kriegsgefangenen, und der Dr. Walder Stiftung, soll noch vor der Währungsreform verfügt wer<strong>den</strong>, da angenommen<br />
wer<strong>den</strong> muß, daß diese Beträge nicht in die neue Währung umget<strong>aus</strong>cht wer<strong>den</strong> können.<br />
Beschluß:<br />
Die Gelder des sozialen Hilfswerk der Sammlung für Kriegsgefangenen und der Dr. Walder Stiftung mit insgesamt<br />
8552 Reichsmark wer<strong>den</strong> sofort an hiesige bedürftige Einwohner verteilt.<br />
18. Juni 1948 Währungsreform<br />
Geldvermögen und Forderungen werde im Verhältnis 10 : 1 umget<strong>aus</strong>cht<br />
Löhne und Mieten im Verhältnis 1 : 1<br />
2. Juli 1948<br />
§2 Feuerwehrgeräteh<strong>aus</strong><br />
Der Vorsitzende berichtet über <strong>den</strong> Stand der Bauarbeiten am Feuerwehrgeräteh<strong>aus</strong>. Infolge der Währungsreform<br />
sind die von der Gemeinde hierfür bereitgestellten Geldmittel im Betrag von 15.000 Reichsmark gegen-<br />
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