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Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg

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<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />

Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />

§1 Postomnibusverkehr.<br />

Die Oberpostdirektion in Tübingen gibt in einem Rundschreiben bekannt, daß die französische Militärregierung<br />

in Tübingen neuerdings mit allem Nachdruck die Durchführung einer von ihr erlassenen Verordnung verlangt,<br />

wonach der Personenbeförderungdienst der Deutschen Post an Privatunternehmen zu übertragen ist.<br />

Weil die betriebenen Linien sowohl <strong>den</strong> Personen- als auch <strong>den</strong> Postbeförderungsdienst betreiben, müßte der<br />

gesamte Postomnibusverkehr, der in der Hauptsache eine Zubringerrverkehr zu Bahn darstellt, in private Hände<br />

über geleitet wer<strong>den</strong>.<br />

Diese Anordnung bedeutet nicht nur einen Eingriff in <strong>den</strong> Aufgabenkreis der Deutschen Post und der im Laufe<br />

der Jahre her<strong>aus</strong>gewachsenen Verkehrsstruktur großer Teile unseres Landes, insbesondere der verkehrsarmen,<br />

sondern darüber hin<strong>aus</strong> gerade für unsere Gemeinde und die Nachbargemein<strong>den</strong> eine totale Gefährdung<br />

der ohnedies auf das Äußerste geschrumpften Verkehrsmöglichkeiten überhaupt. Unter <strong>den</strong> heutigen Verhältnissen<br />

ist eine Überleitung des Überlandverkehrs von Personen und Post in private Hände fast unmöglich gemacht.<br />

Die Neubeschaffung von und einen Fahrzeugen ist wegen Fehlens jeglichen Angebots auf dem Markte<br />

<strong>aus</strong>geschlossen, somit müssen die wenigen, noch im Verkehr stehen<strong>den</strong> Fahrzeuge zu jedem Dienst herangezogen<br />

wer<strong>den</strong>. Dieser Einsatz kann nur wirkungsvoll erfolgen, wenn die Lenkung zentral geschieht, und keine<br />

privaten Interessen sondern <strong>aus</strong>schließlich das Allgemeinwohl <strong>den</strong> Ausschlag gibt. Die Ansicht, daß Einrichtungen,<br />

die dem öffentlichen Wohl dienen, dem privaten Kapital entzogen wer<strong>den</strong> müssen, ist nicht nur in unserem<br />

Lande, sondern in fast allen Teilen der Welt unbestrittenes Gedankengut der Menschheit gewor<strong>den</strong>.<br />

Die Kraftpostverbindung Bad Liebenzell – <strong>Schömberg</strong> - Höfen an welcher unsere Gemeinde im Besonderen<br />

interessiert ist und deren reibungsloser Betrieb, hauptsächlich als Zubringerdienst von und zur Bahnstation für<br />

unseren Kurort, welcher ständig mit 800 bis 900 TBC-Kranken belegt ist eine Lebensfrage bedeutet, wird seit<br />

etwa 15 Jahren von der Deutschen Reichs Post betrieben. Der Verkehr wurde, abgesehen von <strong>den</strong> mißlichen<br />

Verhältnissen in der Nachkriegszeit, immer regelmäßig und absolut zuverlässig durchgeführt. Die Tarife<br />

waren niedrig, mindestens westlich billiger als jedes Privatunternehmen hierzu in der Lage gewesen wäre. Die<br />

Instandhaltung und Wartung verlangt gut eingerichtete Reparaturwerkstätten, <strong>den</strong>n an Fahrer und Wartung<br />

wer<strong>den</strong> in unseren Bergen bezüglich Materialien und Betriebssicherheit außeror<strong>den</strong>tliche Anforderungen<br />

gestellt. Kein Privatunternehmer könnte wohl diese Notwendigkeit notwendigen Vor<strong>aus</strong>setzungen erfüllen.<br />

§2 Bo<strong>den</strong>reform<br />

Das Bo<strong>den</strong>reformgesetz, dessen erste Lesung kürzlich im Landtag vorgenommen wurde, sieht neben der<br />

Heranziehung des landwirtschaftlichen Großgrundbesitzes auch die Heranziehung von forstwirtschaftlichem<br />

Grundeigentum dann vor, wenn es erforderlich ist., waldarmen, im Waldgebiet gelegenen Gemein<strong>den</strong> zur<br />

besseren Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere der Unterbringung und Versorgung der <strong>aus</strong>gewiesenen<br />

Neubürger, <strong>aus</strong>reichen<strong>den</strong> Waldbesitz zu sichern. Dabei sollen die Grundsätze, die für das Privateigentum<br />

gelten, auch auf das land- und forstwirtschaftliche Grundeigentum des Staates Anwendung fin<strong>den</strong>.<br />

Allgemein gesehen liegt der Geltendmachung dieser Forderung auch die Ansicht zugrunde, daß es sich dabei<br />

letzten Endes um einen verspäteten gerechten Ausgleich handelt, <strong>den</strong>n der Staat hat früher bei der<br />

Säkularisierung der Klöster und bei der Übernahme der Herrensitze <strong>den</strong> gesamten Grund und Bo<strong>den</strong><br />

derselben an sich gezogen und die Städte und Dörfer leer <strong>aus</strong>gehen lassen. Der Bevölkerung wurde da und<br />

dort eine Holznutzung zugesprochen, wie im Falle der Gemeinde <strong>Schömberg</strong>, die seit unvor<strong>den</strong>klichen Zeiten<br />

auf einer Fläche von rund 584 ha Staatswaldbesitz ein Reisig- und Rin<strong>den</strong>recht hat.<br />

Es ist festzustellen, daß zu <strong>den</strong> Waldarmen im Waldgebiet gelegenen Gemein<strong>den</strong>, auch die Gemeinde <strong>Schömberg</strong><br />

zählt. Die Gemeinde besitzt an Wald ca. 6,4 ha, wogegen der Staat auf hiesiger Markung einen Waldbesitz<br />

von ca. 794 ha hat. Bei einer Gesamtfläche von 1.243,64 ha entfallen auf Wald ca. 959 ha, auf Felder 202<br />

ha und auf ertraglose Flächen 82 ha. Bei einer Einwohnerzahl von ca. 1300 Einwohnern entfällt sonach auf einen<br />

Einwohner eine landwirtschaftliche Anbaufläche von 0,06 ha. Die Gemeinde selbst hat außer dem genannten<br />

Waldbesitz nur noch einen Feldbesitz von zirka 6 ha. Die Erträge hier<strong>aus</strong> sind gering und für <strong>den</strong><br />

H<strong>aus</strong>halt ohne Bedeutung. Die Finanzwirtschaft der Gemeinde stützt sich einseitig nur auf <strong>den</strong> Kurbetrieb unter<br />

der Gefahr, die zweifellos hierin liegt, kann nur durch Vermehrung der Einnahmen <strong>aus</strong> dem Gemeindevermögen,<br />

das heißt <strong>aus</strong> dem Waldbesitz, begegnet wer<strong>den</strong>.<br />

In der Gemeinde wur<strong>den</strong> bis jetzt 73 Ausgewiesene untergebracht, außerdem befin<strong>den</strong> sich hier noch 86<br />

Flüchtlingen. Um in Zukunft die Aufgabe der Gemein<strong>den</strong>, diese Neubürger seßhaft zumachen, durchführen zu<br />

können, müßte ihr in ihrem Besitz befindliches eigenes Gelände zur Verfügung stehen. Jede gesunde<br />

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