Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen - Heimat Schömberg

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Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen: Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt) 8. März 1947 §4 Nutztviehablieferung An die französische Militärregierung mußte eine größere Anzahl Nutzvieh abgeliefert werden. Die Gemeinde Schömberg ist von dieser Vorführung verschont worden. Für die gekauften Rinder wurden bis zu 1000 RM, bei besonders schönen Tieren auch bis zur 1200 Reichsmark bezahlt. Da es sich um allerbestes Zuchtvieh handelte, ist den Viehbesitzern, welche ein Tier abliefern mußten ein erheblicher Schaden entstanden. Dieser Schaden soll durch eine Umlage auf die übrigen Viehhalter des Kreises ausgeglichen werden. §5 Weg zur Kläranlage Um den vorgesehen Fahrweg zur Kläranlage ausführen zu können, ist noch Erwerb von Gelände notwendig. §6 Mettler, Platztausch August Mettler bietet die Flächen seines abgebrannten Hauses und des dabei liegenden kleinen Gemüsegartens der Gemeinde zum Tausch gegen Platz bei seinem neuen Haus in der Siedlung an. Die Brandplatz Fläche beträgt zusammen 422 m² §7 Handleiterwagen Das Kreiswirtschaftsamt Calw hat der Gemeinde einen Handleiterwagen zugeteilt. In Erwartung dessen, daß Frau Günther die Rathaus Reinigung weiterhin versieht und daß sie den Wagen auch anderen Personen bei Bedarf zur Verfügung stellt, wird beschlossen: den Wagen der Frau Günter zuzuteilen. §8 Requisitionen Das Kreiswirtschaftsamt, Beschaffungsamt, in Calw hat mitgeteilt, daß das Gouvernement Militaire die leihweise Überlassung von Gebrauchsgegenständen angeordnet habe. Der Herr Gouverneur habe verfügt, daß die Gemeinde Schömberg folgende Gegenstände abzuliefern habe: 1 Küchenherd, 20 Leintücher, 20 Bettbezüge, und 20 Kissenbezüge. §16 Taxe Auf Grund von Vereinbarungen hat das Sanatorium Schwarzwaldheim Verwaltungskosten und Kurtaxe in Pauschalen bezahlt Die Besiegung und Besetzung des Deutschen Reiches durch alliierten Truppen hat auch das Sanatorium Schwarzwaldheim in eine bedrängte finanzielle Lage gebracht insofern als ein hoher Geldbetrag verlustig ging, die Kranken abreisten, keine Gelder mehr eingingen und der Betrieb nur langsam wieder anlaufen konnte. Nur durch die Aufnahme eines Darlehens konnte er aufrecht erhalten werden. Aus diesen Gründen konnte das Sanatorium Schwarzwaldheim bis jetzt auch keine Zahlungen mehr machen. 3. April 1947 §8 Bürgermeister und Gemeinderäte Auf Grund der im Herbst 1946 stattgefundenen Bürgermeister- und Gemeinderatswahl sind die neu gewählten ehrenamtlichen Bürgermeister und die Gemeinderäte in ihr Amt eingesetzt worden. Es sind daher, einem Erlaß des Landratsamts zufolge, der bisherige Bürgermeister auch formell zu entlassenen und den neu gewählten Bürgermeister und Gemeinderäten Ernennungsurkunden als Ehrenbeamte auszuhändigen. §14. Politische Säuberung über das Ergebnis in der politischen Säuberung hinsichtlich der Gemeindebeamten und Angestellten, sowie in deren Folgerungen findet eine Aussprache statt. Ebenso über die Frage der Anstellung von Ersatzkräften. 12.April 1947 §6 Tagelöhne der Stundenlohn für Arbeiter, die unständig bei der Gemeinde tätig sind, wird auf 80 Pfennig festgesetzt. §8. Heu Ablieferung Seite 108

Auszug aus den Gemeinderatsprotokollen: Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt) Das Kreisernährungsamt hat mitgeteilt, daß mit einer baldigen Heuablieferung gerechnet werden muß. Da die Heu- und Öhmdernte im letzten Jahre eine ungenügende und knappe war, ist verschiedentlich ein Futtermangel eingetreten. §10 Politische Säuberung Der frühere Bürgermeister Gustav Hermann ist Beamter auf Lebenszeit. Er hat am 9.1.1947 sein 65. Lebensjahr zurückgelegt. Im Zuge der politischen Säuberung wurde über ihn in nach der im Amtsblatt des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollern vom 22.3.47 erschienen Bekanntmachungen folgende Entscheidung getroffen: Hermann, Gustav: Zurückstufung um zwei Stufen und Pensionierung. Auf Grund dieser am 3.9.47 in Kraft getretenen Entscheidung ist dieser in den Ruhestand zu versetzen. Verfügung: Der frühere Bürgermeister Gustav Hermann wird mit Wirkung von 29 3.1947 in den Ruhestand versetzt. 26. April 1947 §11 Gesangverein Der Gesangverein bittet, ihm wieder den Sitzungssaal im Rathaus für Gesangsübungen zur Verfügung zu stellen und zu wollen. Dem Gesuch wird stattgegeben. 3. Mai 1947 §1 Politische Säuberung Den Gemeinderäten wird der Erlaß des Landratsamts betreffend politische Säuberung im Bereich der Stadtund Gemeindeverwaltungen zur Kenntnis gebracht. Hiernach müssen einer Note des Herrn Kreisgouverneuers zufolge die ausgesprochenen Sanktionen in kürzester Frist durchgeführt werden. Auch ist die Einarbeitung der neu Anzustellenden, die die Betroffenen ersetzen können ohne Aufschub weiter zu betreiben. Ferner habe das Staatskommisariat für die politische Säuberung anläßlich eines Sonderfalls darauf hingewiesen, daß bei der Maßnahme "Entlassung ohne Bezüge" eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst in keinem Fall in Frage komme. §2 Gemeinde Beamte und -Angestellte Im Zuge der politischen Säuberung wurde der frühere hauptamtliche Bürgermeister Gustav Hermann durch den ehrenamtlichen Bürgermeister Gustav Bäuerle ersetzt. In der Zwischenzeit war Bürgermeister a. D. Hermann vom Kreisverband als Verwaltungsaktuar angestellt und unter anderem auch für die Gemeinde Schömberg tätig. Er hat nun altershalber und auf Grund der Entscheidung des Staatskommissariats für die politische Säuberung, in den Ruhestand zu treten. Er war zum Beauftragten der Aufsichtsbehörde für folgende Aufgaben bestellt: Geschäftsführung in der Verwaltung in der Gemeinde, soweit dieselbe nicht vom Bürgermeister selbst wahrgenommen wird, Unterstützung und Beratung des neuen Bürgermeisters und Besorgungen der Verwaltungaktuarsgeschäfte. Um nun den großen Geschäftsanfall zu bewältigen und um einen geordneten Geschäftsgang zu gewährleisten ist notwendig, daß die Gemeinde Schömberg entweder einem anderen Verwaltungsbezirk zugeteilt wird, oder daß sie selbst einen Hilfsbeamten mit der Befähigung eines Verwaltungsaktuars anstellt. Bei der Größe Schömbergs, bei seiner Eigenschaft als Jahreskurort mit einem starken Fremdenverkehr und bei seiner sonstigen Vielseitigkeit ist die Anstellung eines zum Verwaltungsaktuar befähigten Beamten für die Gemeinde dringend erforderlich. 17. Mai 1947 §4 Politische Säuberung Dr. XY Auf Grund der Rechtsanordnung zur politischen Säuberung ist nach Bekanntmachung des Staatssekretariats im Amtsblatt bezüglich des Arztes Dr. XY folgende Entscheidung getroffen worden: Dr. XY wird zur Zahlung einer Geldbuße von 50.000 Reichsmark und dem Entzug der ärztlichen Approbation auf fünf Jahren verurteilt Diese Entscheidung ist inzwischen in Kraft getreten. Ihr zufolge darf Dr. XY keine ärztliche Tätigkeiten mehr ausüben. Es muß für die von ihm betreuten Kranken versucht werden einen Vertreter zu finden. Seite 109

<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Gemeinderatsprotokollen</strong>:<br />

Wichtige und weniger wichtige Beschlüsse und Ereignisse (gekürzt)<br />

8. März 1947<br />

§4 Nutztviehablieferung<br />

An die französische Militärregierung mußte eine größere Anzahl Nutzvieh abgeliefert wer<strong>den</strong>. Die Gemeinde<br />

<strong>Schömberg</strong> ist von dieser Vorführung verschont wor<strong>den</strong>. Für die gekauften Rinder wur<strong>den</strong> bis zu 1000 RM,<br />

bei besonders schönen Tieren auch bis zur 1200 Reichsmark bezahlt. Da es sich um allerbestes Zuchtvieh handelte,<br />

ist <strong>den</strong> Viehbesitzern, welche ein Tier abliefern mußten ein erheblicher Scha<strong>den</strong> entstan<strong>den</strong>. Dieser<br />

Scha<strong>den</strong> soll durch eine Umlage auf die übrigen Viehhalter des Kreises <strong>aus</strong>geglichen wer<strong>den</strong>.<br />

§5 Weg zur Kläranlage<br />

Um <strong>den</strong> vorgesehen Fahrweg zur Kläranlage <strong>aus</strong>führen zu können, ist noch Erwerb von Gelände notwendig.<br />

§6 Mettler, Platzt<strong>aus</strong>ch<br />

August Mettler bietet die Flächen seines abgebrannten H<strong>aus</strong>es und des dabei liegen<strong>den</strong> kleinen Gemüsegartens<br />

der Gemeinde zum T<strong>aus</strong>ch gegen Platz bei seinem neuen H<strong>aus</strong> in der Siedlung an.<br />

Die Brandplatz Fläche beträgt zusammen 422 m²<br />

§7 Handleiterwagen<br />

Das Kreiswirtschaftsamt Calw hat der Gemeinde einen Handleiterwagen zugeteilt.<br />

In Erwartung dessen, daß Frau Günther die Rath<strong>aus</strong> Reinigung weiterhin versieht und daß sie <strong>den</strong> Wagen auch<br />

anderen Personen bei Bedarf zur Verfügung stellt, wird beschlossen: <strong>den</strong> Wagen der Frau Günter zuzuteilen.<br />

§8 Requisitionen<br />

Das Kreiswirtschaftsamt, Beschaffungsamt, in Calw hat mitgeteilt, daß das Gouvernement Militaire die leihweise<br />

Überlassung von Gebrauchsgegenstän<strong>den</strong> angeordnet habe. Der Herr Gouverneur habe verfügt, daß die<br />

Gemeinde <strong>Schömberg</strong> folgende Gegenstände abzuliefern habe:<br />

1 Küchenherd, 20 Leintücher, 20 Bettbezüge, und 20 Kissenbezüge.<br />

§16 Taxe<br />

Auf Grund von Vereinbarungen hat das Sanatorium Schwarzwaldheim Verwaltungskosten und Kurtaxe in<br />

P<strong>aus</strong>chalen bezahlt<br />

Die Besiegung und Besetzung des Deutschen Reiches durch alliierten Truppen hat auch das Sanatorium<br />

Schwarzwaldheim in eine bedrängte finanzielle Lage gebracht insofern als ein hoher Geldbetrag verlustig<br />

ging, die Kranken abreisten, keine Gelder mehr eingingen und der Betrieb nur langsam wieder anlaufen konnte.<br />

Nur durch die Aufnahme eines Darlehens konnte er aufrecht erhalten wer<strong>den</strong>.<br />

Aus diesen Grün<strong>den</strong> konnte das Sanatorium Schwarzwaldheim bis jetzt auch keine Zahlungen mehr machen.<br />

3. April 1947<br />

§8 Bürgermeister und Gemeinderäte<br />

Auf Grund der im Herbst 1946 stattgefun<strong>den</strong>en Bürgermeister- und Gemeinderatswahl sind die neu gewählten<br />

ehrenamtlichen Bürgermeister und die Gemeinderäte in ihr Amt eingesetzt wor<strong>den</strong>. Es sind daher, einem<br />

Erlaß des Landratsamts zufolge, der bisherige Bürgermeister auch formell zu entlassenen und <strong>den</strong> neu gewählten<br />

Bürgermeister und Gemeinderäten Ernennungsurkun<strong>den</strong> als Ehrenbeamte <strong>aus</strong>zuhändigen.<br />

§14. Politische Säuberung<br />

über das Ergebnis in der politischen Säuberung hinsichtlich der Gemeindebeamten und Angestellten, sowie in<br />

deren Folgerungen findet eine Aussprache statt. Ebenso über die Frage der Anstellung von Ersatzkräften.<br />

12.April 1947<br />

§6 Tagelöhne<br />

der Stun<strong>den</strong>lohn für Arbeiter, die unständig bei der Gemeinde tätig sind, wird auf 80 Pfennig festgesetzt.<br />

§8. Heu Ablieferung<br />

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