HERZLICHEN WILLKOMMEN - Hannoveraner Verband

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Auktionsbedingungen Reitpferde – Januar-Auktion 2010 – 1. Allgemeines Der Hannoveraner Verband e. V., Lindhooper Straße 92, 27283 Verden, ist Veranstalter der Auktion und verkauft unter der Leitung des Auktionators die in der Auktionsbroschüre aufgeführten Pferde im eigenen Namen und für Rechnung der Beschicker (Kommis sionsgeschäft). 2. Versteigerung 2.1 Die Auktion findet im Wege einer öffentlichen Versteigerung statt, die durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer verantwortlich geleitet wird. Eintrittskarten sind für jedermann (solange der Vorrat reicht) käuflich zu erwerben. Die Pferde werden als gebrauchte Sachen im Rechtssinne ange boten. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes (§§ 474 ff. BGB) finden keine Anwendung. 2.2 Die zur Versteigerung kommenden Pferde werden vor der Auktion unter dem Reiter – in begründeten Ausnahmefällen an der Hand – vorgestellt. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro. Die Pferde werden mit 4.000 € angeboten. Es werden nur Mehrgebote von mindestens 300 € angenommen. 2.3 Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlages entstehen, die sofort geltend zu machen sind, kann das Angebot wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Die Anmeldung von Zweifeln über die Gültigkeit des Zuschlags ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel bereits unterschrieben ist, muss jedoch spätestens bis zum endgültigen Zuschlag des letzten Pferdes der Auktion erfolgen. Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlages können nur Bieter des betreffenden Pferdes, der Auktionator oder der Veranstalter anmelden. Über die Zweifel entscheidet eine Kommission, bestehend aus dem Geschäftsführer des Hannoveraner Verbandes, dem Auktionsleiter und dem Auktionator. Die Entscheidung über die Aufhebung des Zuschlags bedarf der Einstimmigkeit. 2.4 Unterzeichnet der Käufer den Kaufzettel nicht oder gibt der während der Auktion zu erkennen, dass er das Pferd nicht abnimmt, kann das Pferd nach Ermessen des Auktionators noch mal versteigert werden. Der erste Käufer haftet dem Verband und dem Beschicker des Pferdes für einen etwaigen Mindererlös. 3. Abrechnung und Bezahlung 3.1 Der Verband erhebt für seine Tätigkeit als Kommissionär eine Kommissionsgebühr, die sich nach dem Zuschlagpreis richtet, sowie Kosten und Steuern. Die Bezahlung ist sofort nach Zuschlag fällig. Bei der im Auktionsbüro eingerichteten Kasse ist der Rechnungsbetrag in bar oder durch bankbestätigten Scheck zu bezahlen. Kosten und Zinsen, die durch die Einlösung des Schecks entstehen, trägt der Käufer. Von Käufern aus dem Ausland wird die anfallende Gebühr für die Serviceleistung des Amtstierarztes erhoben. 3.2 Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet: Zuschlagpreis + 6% Kommissionsgebühr = Nettobetrag + Umsatzsteuer, gem. § 12 (2) UStG (7%) = Bruttopreis + 1% Versicherung zuzüglich Versicherungssteuer (19%) = Abrechnungsbetrag 3.3 Auktionspferde sind vom Verband versichert. Der jeweilige Vertrag geht auf den Käufer mit Zuschlag als Rechtsnachfolge über. Die Abrechnung der Versicherungsprämie erfolgt mit der Auktionsabrechnung. 3.4 Die Beschicker behalten sich Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB bis zur vollständigen Zahlung des Abrechnungsbetrages vor. Der Hannoveraner Verband ist befugt, die Zahlung in Empfang zu nehmen und ggf. gegen den Käufer Klage auf Zahlung des Abrechnungsbetrages zu erheben. 4. Beschaffenheit der Pferde 4.1 Die Beschaffenheit aller Pferde wird in der Auktionsbroschüre mit Angaben nach Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum, Größe, Abstammung mit drei Generationen mit Lebensnummer, gegebenenfalls Registrierungen, Schauoder Turniererfolgen oder Familienleistungen dargestellt. 4.2 Außerdem werden die meisten Auktionspferde auf Video während des Auktionstrainings aufgenommen und für die Kunden jederzeit abrufbar in das Internet gestellt unter www.hannoveraner.com. Damit wird die sichtbare Beschaffenheit der Pferde unter dem Reiter in Schritt, Trab und Galopp und ggf. im Sprung nachvollziehbar und wiederholbar für Kaufinteressenten dokumentiert. Zusätzlich wird ein Präsentationstag der gesamten Kollektion live im Internet übertragen. 4.3 Die Kurzkommentare zu den Pferden geben einen ersten Eindruck vom Beginn des Auktionstrainings auf die Zuordnung der Pferde hinsichtlich ihrer mutmaßlichen Begabung für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit wieder. Diese Kommentare sind keine Beschaffenheitsvereinbarung. 4.4 Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder wesentliche Änderungen in der Beschreibung eines Pferdes werden im Schlussprotokoll, genannt „Letzte Meldungen“, aufgeführt und/oder durch den Auktionator vor der Versteigerung bekannt gegeben. 88 5. Haftung des Verbandes 5.1 Der Verband haftet als Kommissionär für Sachmängel für die unter Abschnitt 4 angegebenen Beschaffenheitsmerkmale nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Einschränkungen: 5.2 Die Nachlieferung als Nacherfüllungsanspruch wird ausgeschlossen. Die Nachbesserung wird insoweit beschränkt, als nach einem für beide Parteien verbindlichen Gutachten der Tierärztlichen Hochschule Hannover die Heilung einer Erkrankung nicht binnen sechsmonatiger Behandlungsdauer sicher zu erwarten ist. 5.3 Der Anspruch auf Minderung wird ausgeschlossen. 5.4 Rücktritt vom Vertrage: Bei sehr erheblichen Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Pferdes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges haftet der Komminitent auf Rücknahme des Pferdes und Rückzahlung des Kaufpreises. 5.5 Alle Ansprüche auf Schadensersatz werden begrenzt auf die nachfolgend abschließend aufgeführten Ansprüche: Transportkosten vom Auktionsstall zum Käuferstall innerhalb Deutschlands, übliche Stall- und Futterkosten, die Kosten der tierärztlichen Untersuchung und Schmiedekosten sowie notwendige Kosten für die tierärztliche Versorgung. 5.6 Jegliche Ansprüche aus Mängeln sind an den Hannoveraner Verband zu richten, der als Kommissionär die Ansprüche für den Kommittenten regelt. 5.7 Sämtliche Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB innerhalb von einem Jahr nach Gefahrübergang. Bei Verkäufen an Käufer, die nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, verjähren sämtliche Ansprüche auf Sachmängelhaftung nach acht Wochen ab Gefahrübergang. 5.8 Außerhalb der vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale haften der Verband und der Aussteller nicht. Insoweit werden die Pferde verkauft wie besichtigt und geritten unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für den Gesundheitszustand der Pferde. Der Verband haftet nicht für die Richtigkeit der Befunderhebungen und Bewertungen aus diesen Befunderhebungen durch die selbständigen Tierärzte. 5.9 Von der Haftungsbeschränkung sind ausgenommen Schadenersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat und die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. 6. Gesundheitsstatus – keine zugesagte Beschaffenheit 6.1 Die zum Verkauf gestellten Pferde sind vor Anlieferung zur Auktion klinisch und röntgenologisch untersucht worden. Von jedem Pferd werden 12 Röntgenaufnahmen genommen (vorne und hinten Zehe seitlich, vorne Spezialaufnahme nach Oxspring, die Sprunggelenke in zwei Ebenen (ca. 45° und ca. 115°), Knie 90°. Über die klinische und die röntgenologische Untersuchung wird jeweils ein Protokoll erstellt. 6.2 Zusätzlich fertigen die selbständigen Tierärzte Dr. Gerd Brunken und Dr. Alexander Merz über die Röntgenaufnahmen für jedes Pferd ein gemeinsames Protokoll. Die Bewertung der Befunde schließt ein die Interpretation der Röntgenbilder, die Erfahrung der Tierärzte mit vergleichbaren Befunden anderer Pferde in der Vergangenheit, der klinische Gesundheitszustand des Pferdes in der Vergangenheit, insbesondere auch der klinische Zustand des Pferdes während des Auktionstrainings und der äußere Eindruck des Pferdes. Dementsprechend ist die Bewertung der Befunde, die die selbständigen und eigenverantwortlich tätigen Tierärzte Dr. Brunken und Dr. Alexander Merz vornehmen, nicht Beschaffenheitsmerkmal eines Pferdes, sondern unverbindliche Information für interessierte Käufer. Diese sind aufgefordert, mit oder ohne eigenbeauftragten Tierarzt, sich von den beiden genannten Tierärzten deren Feststellungen zu den einzelnen Pferden erläutern zu lassen. 6.3 Das Protokoll der Ankaufsuntersuchung, die Röntgenbefunde und die gemeinsame Bewertung der Tierärzte steht allen Kaufinteressenten, deren Bevollmächtigten und Tierärzten zur eigenverantwortlichen Kenntnisnahme, Auswertung und Überprüfung vor der Auktion zur Verfügung. 6.4 Die Ergebnisse der Untersuchungen der Tierärzte, deren Befunderhebungen und Bewertungen sind eigenständige Leistungen dieser Tierärzte. Sie sind nicht Beschaffenheitsmerkmal oder Vertragszusage des Verbandes oder des Ausstellers. Die Tierärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen des Verbandes, sondern selbständig beratend tätig. 7. Abnahme und Gefahrenübergang 7.1 Mit dem Zuschlag, der auch die Besitzübergabe ersetzt, geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn das Pferd zunächst noch im Gewahrsam des Veranstalters verbleibt. Das gilt auch, wenn der Beschicker zunächst Vorbehaltseigentümer bleibt. 7.2 Der Verband ist Zahlungsempfänger, er ist beauftragt und berechtigt, dem Käufer auf Zahlung des Kaufpreises sowie Nebenleistungen in Anspruch zu nehmen. Er ist alternativ befugt, die Forderung aus dem Kommissionsgeschäft an den Kommittenten mit befreiender Wirkung abzutreten. 8. Änderungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel 8.1 Der Auktionator und der Verband behalten sich Änderungen des Ablaufs der Veranstaltung vor. 8.2 Für die Auktion gilt deutsches Recht in Form der Spezialnormen dieser Auktionsbedingungen. 8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Verden. 8.4 Sollten einzelne Regelungen oder Teile derselben unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Conditions of Sale – Riding Horses – January Auction 2010 – 1. General The “Hannoveraner Verband e. V.”, Lindhooper Straße 92, D-27283 Verden (Aller), is the organizer of the auction. It sells the horses described in the catalogue in its own name on account of the vendor (commission business) under the direction of the auctioneer. 2. The auction 2.1 The auction is a public event, lead by a public appointed and sworn auctioneer. Tickets are available for everybody (as long as stocks last). According to legal terminology, all horses auctioned-off are second-hand goods. The regulations of selling consumer goods (§ 474 ff. German Civil Code) cannot be applied. 2.2 Before the auction, the horses to be sold will be shown under the saddle – in justified exceptional cases at hand. The horses will be offered for sale in EURO. Bidding will begin at Euro 4000. Only bids of at least Euro 300 will be accepted. 2.3 In case any doubts should arise as to the validity of the knock-down, this should be claimed at once, and the offer for sale can be taken up again. It is also allowed to announce doubts about the validity of the knock-down if the purchase note has already been signed, latest after the last horse was knocked-down. However, only bidders of the horse in question, the auctioneer or the auction manager are allowed to announce any doubts. A commission, consisting of the managing director of the “Verband Hannoverscher Warmblutzüchter e. V.”, the auction manager or the auctioneer can decide about the announced doubts. They are the only ones to decide unanimously whether the offer is still valid or not. 2.4 If the purchaser does not sign the purchase note or makes known during the auction that he will not take the horse, the commission can decide to put it up for the auction again. The first buyer is liable to the Hanoverian Society and to the vendor for any possible reduction in price. 3. Settlement and payment 3.1 For its activity as a commission agent, the Hanoverian Society raises a commission fee. The amount to be paid depends on the knock-down price. Additional handling fees and taxes will be charged as well. The payment is due immediately upon adjudication. The payment has to be effected in the auctioneer’s office either in cash or by means of a bankconfirmed cheque Cheque collection fees or interest rates have to be paid by the purchaser. Foreign customers have to pay the fee for official veterinarian services. 3.2 The account will be rendered as follows: Knock-down price + 6% commission = Net amount + VAT, acc. To § 12 (2) German turnover law (7%) = Settled price + 1% insurance plus insurance tax (19%) = Final balance amount 3.3 All auction horses are insured by Verband Hannoverscher Warmblutzüchter e. V. The new owner is the legal successor of each insurance contract. The insurance premium is settled up with the auction statement. 3.4 According to § 448 BGB (German Civil Code), the horses remain property of the vendors unless full payment of the final balance amount is effected. The “Verband Hannoverscher Warmblutzüchter e. V.“ is entitled to accept payment and to sue, in case of non-payment, the purchaser for the payment of the purchase price. 4. Characteristics of the horses 4.1 The auction brochure features the characteristics of the horses including details regarding sex, colour, date of birth, height, 3-generation pedigree, identification number and – if available – own and/or family show or tournament successes. 4.2 During the auction training, short video clips are taken from most of the auction horses and published on the Internet under www.hannoveraner.com so that they are available for potential customers any time. This is to highlight the horse’s general disposition under saddle, in the walk, trot and canter and – where required – over the jumps. Potential customers may repeatedly watch these clips. In addition, there will be a presentation day, featuring the whole collection live on the Internet. 4.3 Short descriptions about the horses are first impressions from the first training sessions, describing the horse’s estimated qualities for dressage, show jumping or eventing. These descriptions are not part of the horse’s characteristics. 4.4 Current health problems or considerable changes of the horse’s main features are mentioned in a final report called “Latest News” and/or announced by the auctioneer prior to the auction. 5. Liability of the Hanoverian Society 5.1 The Hanoverian Society will assume the liability for material defects relating to the characteristics mentioned under section 4, in accordance with the legal regulations, however, with the following restrictions: 5.2 Claims for later fulfilment are prohibited. Claims for replacement are restricted to the report of the Veterinarian University in Hanover, stating that healing of a disease is not to be expected within a period of six months of treatment. This report is binding for both parties. 5.3 The claim for reduction is prohibited. 5.4 Claims to withdraw from the contract: If – at the time of transition of liability - the horse’s constitution differs considerably from the one mentioned in the contract, the vendor of the horse will be liable and has to accept a return of the horse and a repayment of the auction sales price. 5.5 All claims for refunds are restricted to the following rights: refunding the costs for the transport of the horse from the auction premises to the buyer’s stable (within Germany only), regular costs for boarding and food, the costs for the farrier, for veterinary inspections and treatments. 5.6 All claims for faults have to be directed to the “Verband Hannoverscher Warmblutzüchter e. V.”. They will settle the claims on exhibitor’s behalf. 5.7 The liability for faults is limited to a period of time of one year for end users (as per § 13 German Civil Code). For sales to buyers that are no end users as per the mentioned law, all claims for material defects are in lapse within eight weeks after transition of liability. 5.8 The Hanoverian Society and the vendor do not assume any liability for other characteristics than the ones stipulated in the contract. The horses are sold as inspected and tested by the buyer, excluding any liability for material defects. No liability will be assumed for the horse’s status of health. Apart from that, the Hanoverian Society is not liable for the accuracy of the veterinarian inspections and the corresponding evaluations of the independent veterinarians. 5.9 Buyer’s claims for damages, resulting out of an impairment of life, body or health are excluded if the seller is responsible for the breach of duty and if he is liable for other damages, based on intention or gross negligence of the seller, his legal representative or his vicarious agent. 6. Status of health – no guaranteed constitution 6.1 Prior to the auction training, all horses put up for the auction are examined by the veterinarian in great detail. 12 x-rays will be made of each horse: lateral views (1. – 3. Phalanx) of the front and back toes. Special examination of the front feet (Naviculabor bone – Oxspring method). The hocks are x-rayed at two angles on the same plane (approx. 115°, knee 45°). The results of these examinations are written down in a report. 6.2 In addition, the independent veterinarians Dr. Gerd Brunken and Dr. Alexander Merz will evaluate the x-rays together. A written report is available about each horse. This report includes the evaluation of the x-rays, the experiences of both veterinarians with comparable x-ray results in the past, the clinical state of health of the horse in the past, especially also during the auction training, and the general impression of the horse. According to this, the report issued by both independent veterinarians Dr. Brunken and Dr. Merz, is not part of the characteristics as mentioned under section 4, but only a noncommittal information for potential buyers. Potential buyers are requested to consult both veterinarians regarding the issued report, with or without their independent veterinarian. 6.3 The report about the first examination, the x-rays and the x-ray report are at all prospective customers’ disposal, at the disposal of their representatives or their veterinarians. They may acknowledge, analyse and check the information on their own responsibility prior to the auction. 6.4 The results of the veterinary examinations, their statements and evaluations are independent services of both veterinarians. They are no characteristic as mentioned under section 4. and no contractual promise by the Hanoverian Society or the vendor. The veterinarians are not the servants of the Hanoverian Society, but independently working experts. 7. Removal and transition of liability 7.1 The liability passes on to the purchaser after the lot was knocked-down. This is also the time the ownership changes, even if the horse remains – for the time being – in the custody of the auctioneers. This is also valid if the vendor remains the owner under reservation. 7.2 The Hanoverian Society is entitled to accept payments and – if necessary – to insist on buyer’s settlement of obligations and related costs. Alternatively, the Society is entitled to transfer all rights to the exhibitor with immediate effect. 8. Alterations of arrangements, governing law, place of jurisdiction and severability clause 8.1 The Hanoverian Society reserves the right to alter the auction arrangements or the regulations stipulated in this contract. 8.2 German governing law and the special version of these conditions of sale will apply for this auction. 8.3 Place of fulfilment and jurisdiction is Verden. 8.4 Should certain regulations or parts of the regulations mentioned in this contract become inoperative, the other arrangements of this contract will not be effected. In fact of not being operative, the inoperative regulation should be exchanged against one which comes very close to the contract’s purpose. 8.5 In case of doubt, the German version of the Conditions of Sale will be valid. 89

Auktionsbedingungen Reitpferde<br />

– Januar-Auktion 2010 –<br />

1. Allgemeines<br />

Der <strong>Hannoveraner</strong> <strong>Verband</strong> e. V., Lindhooper Straße 92, 27283<br />

Verden, ist Veranstalter der Auktion und verkauft unter der Leitung des<br />

Auktionators die in der Auktionsbroschüre aufgeführten Pferde im<br />

eigenen Namen und für Rechnung der Beschicker (Kommis sionsgeschäft).<br />

2. Versteigerung<br />

2.1 Die Auktion findet im Wege einer öffentlichen Versteigerung statt, die<br />

durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer verantwortlich<br />

geleitet wird.<br />

Eintrittskarten sind für jedermann (solange der Vorrat reicht) käuflich zu<br />

erwerben.<br />

Die Pferde werden als gebrauchte Sachen im Rechtssinne ange boten.<br />

Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes (§§ 474 ff. BGB) finden keine<br />

Anwendung.<br />

2.2 Die zur Versteigerung kommenden Pferde werden vor der Auktion unter<br />

dem Reiter – in begründeten Ausnahmefällen an der Hand – vorgestellt.<br />

Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro. Die Pferde werden mit 4.000 €<br />

angeboten. Es werden nur Mehrgebote von mindestens 300 € angenommen.<br />

2.3 Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlages entstehen, die sofort geltend<br />

zu machen sind, kann das Angebot wieder aufgenommen und fortgesetzt<br />

werden. Die Anmeldung von Zweifeln über die Gültigkeit des<br />

Zuschlags ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel bereits unterschrieben<br />

ist, muss jedoch spätestens bis zum endgültigen Zuschlag des letzten<br />

Pferdes der Auktion erfolgen. Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlages<br />

können nur Bieter des betreffenden Pferdes, der Auktionator oder der<br />

Veranstalter anmelden. Über die Zweifel entscheidet eine Kommission,<br />

bestehend aus dem Geschäftsführer des <strong>Hannoveraner</strong> <strong>Verband</strong>es, dem<br />

Auktionsleiter und dem Auktionator. Die Entscheidung über die Aufhebung<br />

des Zuschlags bedarf der Einstimmigkeit.<br />

2.4 Unterzeichnet der Käufer den Kaufzettel nicht oder gibt der während der<br />

Auktion zu erkennen, dass er das Pferd nicht abnimmt, kann das Pferd<br />

nach Ermessen des Auktionators noch mal versteigert werden. Der erste<br />

Käufer haftet dem <strong>Verband</strong> und dem Beschicker des Pferdes für einen<br />

etwaigen Mindererlös.<br />

3. Abrechnung und Bezahlung<br />

3.1 Der <strong>Verband</strong> erhebt für seine Tätigkeit als Kommissionär eine Kommissionsgebühr,<br />

die sich nach dem Zuschlagpreis richtet, sowie Kosten und<br />

Steuern. Die Bezahlung ist sofort nach Zuschlag fällig. Bei der im Auktionsbüro<br />

eingerichteten Kasse ist der Rechnungsbetrag in bar oder durch<br />

bankbestätigten Scheck zu bezahlen. Kosten und Zinsen, die durch die<br />

Einlösung des Schecks entstehen, trägt der Käufer. Von Käufern aus dem<br />

Ausland wird die anfallende Gebühr für die Serviceleistung des Amtstierarztes<br />

erhoben.<br />

3.2 Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet:<br />

Zuschlagpreis<br />

+ 6% Kommissionsgebühr<br />

= Nettobetrag<br />

+ Umsatzsteuer, gem. § 12 (2) UStG (7%)<br />

= Bruttopreis<br />

+ 1% Versicherung zuzüglich Versicherungssteuer (19%)<br />

= Abrechnungsbetrag<br />

3.3 Auktionspferde sind vom <strong>Verband</strong> versichert. Der jeweilige Vertrag geht auf<br />

den Käufer mit Zuschlag als Rechtsnachfolge über. Die Abrechnung der Versicherungsprämie<br />

erfolgt mit der Auktionsabrechnung.<br />

3.4 Die Beschicker behalten sich Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB bis<br />

zur vollständigen Zahlung des Abrechnungsbetrages vor. Der <strong>Hannoveraner</strong><br />

<strong>Verband</strong> ist befugt, die Zahlung in Empfang zu nehmen und ggf.<br />

gegen den Käufer Klage auf Zahlung des Abrechnungsbetrages zu erheben.<br />

4. Beschaffenheit der Pferde<br />

4.1 Die Beschaffenheit aller Pferde wird in der Auktionsbroschüre mit Angaben<br />

nach Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum, Größe, Abstammung mit drei<br />

Generationen mit Lebensnummer, gegebenenfalls Registrierungen, Schauoder<br />

Turniererfolgen oder Familienleistungen dargestellt.<br />

4.2 Außerdem werden die meisten Auktionspferde auf Video während des<br />

Auktionstrainings aufgenommen und für die Kunden jederzeit abrufbar in<br />

das Internet gestellt unter www.hannoveraner.com. Damit wird die sichtbare<br />

Beschaffenheit der Pferde unter dem Reiter in Schritt, Trab und Galopp<br />

und ggf. im Sprung nachvollziehbar und wiederholbar für Kaufinteressenten<br />

dokumentiert. Zusätzlich wird ein Präsentationstag der gesamten Kollektion<br />

live im Internet übertragen.<br />

4.3 Die Kurzkommentare zu den Pferden geben einen ersten Eindruck vom<br />

Beginn des Auktionstrainings auf die Zuordnung der Pferde hinsichtlich<br />

ihrer mutmaßlichen Begabung für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit<br />

wieder. Diese Kommentare sind keine Beschaffenheitsvereinbarung.<br />

4.4 Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder wesentliche Änderungen<br />

in der Beschreibung eines Pferdes werden im Schlussprotokoll,<br />

genannt „Letzte Meldungen“, aufgeführt und/oder durch den Auktionator<br />

vor der Versteigerung bekannt gegeben.<br />

88<br />

5. Haftung des <strong>Verband</strong>es<br />

5.1 Der <strong>Verband</strong> haftet als Kommissionär für Sachmängel für die unter<br />

Abschnitt 4 angegebenen Beschaffenheitsmerkmale nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften mit folgenden Einschränkungen:<br />

5.2 Die Nachlieferung als Nacherfüllungsanspruch wird ausgeschlossen. Die<br />

Nachbesserung wird insoweit beschränkt, als nach einem für beide Parteien<br />

verbindlichen Gutachten der Tierärztlichen Hochschule Hannover<br />

die Heilung einer Erkrankung nicht binnen sechsmonatiger Behandlungsdauer<br />

sicher zu erwarten ist.<br />

5.3 Der Anspruch auf Minderung wird ausgeschlossen.<br />

5.4 Rücktritt vom Vertrage: Bei sehr erheblichen Abweichungen von der vertraglich<br />

vereinbarten Beschaffenheit des Pferdes zum Zeitpunkt des<br />

Gefahrenüberganges haftet der Komminitent auf Rücknahme des<br />

Pferdes und Rückzahlung des Kaufpreises.<br />

5.5 Alle Ansprüche auf Schadensersatz werden begrenzt auf die nachfolgend<br />

abschließend aufgeführten Ansprüche: Transportkosten vom Auktionsstall<br />

zum Käuferstall innerhalb Deutschlands, übliche Stall- und Futterkosten,<br />

die Kosten der tierärztlichen Untersuchung und Schmiedekosten<br />

sowie notwendige Kosten für die tierärztliche Versorgung.<br />

5.6 Jegliche Ansprüche aus Mängeln sind an den <strong>Hannoveraner</strong> <strong>Verband</strong> zu<br />

richten, der als Kommissionär die Ansprüche für den Kommittenten regelt.<br />

5.7 Sämtliche Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren bei Verbrauchern im<br />

Sinne von § 13 BGB innerhalb von einem Jahr nach Gefahrübergang. Bei<br />

Verkäufen an Käufer, die nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind,<br />

verjähren sämtliche Ansprüche auf Sachmängelhaftung nach acht<br />

Wochen ab Gefahrübergang.<br />

5.8 Außerhalb der vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale haften der <strong>Verband</strong><br />

und der Aussteller nicht. Insoweit werden die Pferde verkauft wie<br />

besichtigt und geritten unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.<br />

Insbesondere wird keine Haftung übernommen für den Gesundheitszustand<br />

der Pferde. Der <strong>Verband</strong> haftet nicht für die Richtigkeit der Befunderhebungen<br />

und Bewertungen aus diesen Befunderhebungen durch die<br />

selbständigen Tierärzte.<br />

5.9 Von der Haftungsbeschränkung sind ausgenommen Schadenersatzansprüche<br />

des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der<br />

Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat<br />

und die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder<br />

grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen<br />

Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.<br />

6. Gesundheitsstatus – keine zugesagte Beschaffenheit<br />

6.1 Die zum Verkauf gestellten Pferde sind vor Anlieferung zur Auktion<br />

klinisch und röntgenologisch untersucht worden. Von jedem Pferd werden<br />

12 Röntgenaufnahmen genommen (vorne und hinten Zehe seitlich,<br />

vorne Spezialaufnahme nach Oxspring, die Sprunggelenke in zwei Ebenen<br />

(ca. 45° und ca. 115°), Knie 90°. Über die klinische und die röntgenologische<br />

Untersuchung wird jeweils ein Protokoll erstellt.<br />

6.2 Zusätzlich fertigen die selbständigen Tierärzte Dr. Gerd Brunken und Dr.<br />

Alexander Merz über die Röntgenaufnahmen für jedes Pferd ein gemeinsames<br />

Protokoll. Die Bewertung der Befunde schließt ein die<br />

Interpretation der Röntgenbilder, die Erfahrung der Tierärzte mit vergleichbaren<br />

Befunden anderer Pferde in der Vergangenheit, der klinische<br />

Gesundheitszustand des Pferdes in der Vergangenheit, insbesondere<br />

auch der klinische Zustand des Pferdes während des Auktionstrainings<br />

und der äußere Eindruck des Pferdes.<br />

Dementsprechend ist die Bewertung der Befunde, die die selbständigen<br />

und eigenverantwortlich tätigen Tierärzte Dr. Brunken und Dr. Alexander<br />

Merz vornehmen, nicht Beschaffenheitsmerkmal eines Pferdes, sondern<br />

unverbindliche Information für interessierte Käufer. Diese sind aufgefordert,<br />

mit oder ohne eigenbeauftragten Tierarzt, sich von den beiden<br />

genannten Tierärzten deren Feststellungen zu den einzelnen Pferden<br />

erläutern zu lassen.<br />

6.3 Das Protokoll der Ankaufsuntersuchung, die Röntgenbefunde und die gemeinsame<br />

Bewertung der Tierärzte steht allen Kaufinteressenten, deren Bevollmächtigten<br />

und Tierärzten zur eigenverantwortlichen Kenntnisnahme, Auswertung<br />

und Überprüfung vor der Auktion zur Verfügung.<br />

6.4 Die Ergebnisse der Untersuchungen der Tierärzte, deren Befunderhebungen<br />

und Bewertungen sind eigenständige Leistungen dieser Tierärzte. Sie<br />

sind nicht Beschaffenheitsmerkmal oder Vertragszusage des <strong>Verband</strong>es<br />

oder des Ausstellers. Die Tierärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen des <strong>Verband</strong>es,<br />

sondern selbständig beratend tätig.<br />

7. Abnahme und Gefahrenübergang<br />

7.1 Mit dem Zuschlag, der auch die Besitzübergabe ersetzt, geht die Gefahr<br />

auf den Käufer über, auch wenn das Pferd zunächst noch im Gewahrsam<br />

des Veranstalters verbleibt. Das gilt auch, wenn der Beschicker zunächst<br />

Vorbehaltseigentümer bleibt.<br />

7.2 Der <strong>Verband</strong> ist Zahlungsempfänger, er ist beauftragt und berechtigt, dem<br />

Käufer auf Zahlung des Kaufpreises sowie Nebenleistungen in Anspruch<br />

zu nehmen. Er ist alternativ befugt, die Forderung aus dem Kommissionsgeschäft<br />

an den Kommittenten mit befreiender Wirkung abzutreten.<br />

8. Änderungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

und Salvatorische Klausel<br />

8.1 Der Auktionator und der <strong>Verband</strong> behalten sich Änderungen des Ablaufs<br />

der Veranstaltung vor.<br />

8.2 Für die Auktion gilt deutsches Recht in Form der Spezialnormen dieser<br />

Auktionsbedingungen.<br />

8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Verden.<br />

8.4 Sollten einzelne Regelungen oder Teile derselben unwirksam sein oder<br />

werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht<br />

berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung gelten,<br />

die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten<br />

kommt.

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