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Stadt Aurich

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bürgermeister-Hippen-Platz 1<br />

26603 <strong>Aurich</strong><br />

Umweltbericht – Vorentwurf –<br />

zum Bebauungsplan Nr. 324<br />

„Industriegebiet <strong>Aurich</strong> NORD, Windkraftanlage“<br />

im Ortsteil Sandhorst<br />

BCH<br />

Verfasser:<br />

Dr. Born - Dr. Ermel GmbH<br />

- Ingenieure -<br />

Büro Ostfriesland<br />

Tjüchkampstraße 12<br />

26605 <strong>Aurich</strong><br />

Telefon: 04941 / 17 93-0<br />

Telefax: 04941 / 17 93-66<br />

E-Mail: ostfr@born-ermel.de<br />

Internet: www.born-ermel.de<br />

20.09.2012 P:\Projekte\O00\10027023 UB BPlan 324 E101\02\Umweltbericht_Vorentwurf.docx


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1 Einleitung .......................................................................................................... 1<br />

1.1 Beschreibung und wichtigste Ziele des Bauleitplanes ........................................ 1<br />

1.1.1 Lage und Größe .................................................................................................. 1<br />

1.1.2 Plangebietsnutzung ............................................................................................ 1<br />

1.1.3 Ziel der Bauleitplanung ....................................................................................... 2<br />

1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />

festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung ........................ 2<br />

1.3 Gesetzlich geschützte Gebiete und Objekte ....................................................... 3<br />

2 Bestandsbeschreibung des derzeitigen Umweltzustandes .......................... 3<br />

2.1 Methodik ............................................................................................................. 3<br />

2.2 Tiere und Pflanzen .............................................................................................. 4<br />

2.3 Boden ................................................................................................................. 5<br />

2.4 Wasser ................................................................................................................ 5<br />

2.4.1 Gewässer ............................................................................................................ 5<br />

2.5 Luft / Klima .......................................................................................................... 5<br />

2.6 Landschaft .......................................................................................................... 7<br />

2.7 Mensch ............................................................................................................... 8<br />

2.8 Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................... 8<br />

3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Planungsdurchführung .................................................................................... 8<br />

3.1 Schutzgüter ......................................................................................................... 9<br />

3.1.1 Tiere / Pflanzen ................................................................................................... 9<br />

3.1.2 Boden ............................................................................................................... 10<br />

3.1.3 Wasser .............................................................................................................. 10<br />

3.1.4 Luft / Klima ........................................................................................................ 10<br />

3.1.5 Landschaftsbild ................................................................................................. 11<br />

3.1.6 Mensch ............................................................................................................. 12<br />

3.1.7 Wechselwirkungen ............................................................................................ 13<br />

4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Nichtdurchführung der Planung .................................................................... 13<br />

5 Vermeidungsmaßnahmen .............................................................................. 13<br />

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6 Ausgleichsmaßnahmen .................................................................................. 14<br />

6.1 Maßnahmen zum externen Ausgleich ............................................................... 16<br />

7 Alternative Planungsmöglichkeiten und Standortprüfung ......................... 16<br />

8 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten<br />

und Kenntnislücken ........................................................................................ 17<br />

9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................................ 17<br />

10 Zusammenfassung ......................................................................................... 18<br />

ANLAGEN<br />

1. Bestandsplan<br />

2. Auswertungsplan Landschaftsbild<br />

3. Landschaftsbildbewertung<br />

3.1 Erläuterungsbericht<br />

3.2 Bestandsplan<br />

3.3 Bewertungskarte<br />

3.4 Karte Empfindlichkeit<br />

4. Bestandsaufnahme der Brutvögel - Karte Bestand<br />

5. Fledermauskundliche Untersuchung – Zwischenstand<br />

5.1 Karte Fundpunkte<br />

5.2 Karte Horchboxen<br />

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1 Einleitung<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 324 „Industriegebiet <strong>Aurich</strong> NORD, Windkraftanlage“<br />

werden die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung einer Windenergieanlage<br />

(WEA) für den Standort <strong>Aurich</strong>-Sandhorst geschaffen.<br />

Der Standort der geplanten WEA liegt überwiegend innerhalb des bisherigen Geltungsbereiches<br />

des Bebauungsplanes Nr. 284 „Industriegebiet <strong>Aurich</strong> NORD“, Teilgebiet 2, östlich der Straße<br />

„Osterbusch“ auf dem Gelände der Firma ENERCON. Im Nordwesten wird ein kleiner Teil vom<br />

B-Plan Nr. 156 „Arentestraße/Osterbusch“ überlagert. Die WEA soll der Firma ENERCON als<br />

Versuchsanlage zur Weiterentwicklung eines neuen Windenergieanlagentyps dienen.<br />

Angrenzend an den Geltungsbereich ist die Errichtung eines Energie-, Bildungs- und Erlebniszentrums<br />

(EEZ) zum Thema Regenerative Energie geplant, die Errichtung einer WEA an diesem<br />

Standort hat daher auch einen symbolischen und pädagogischen Charakter.<br />

1.1 Beschreibung und wichtigste Ziele des Bauleitplanes<br />

1.1.1 Lage und Größe<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 324 (rd. 1,2 ha) liegt im Ortsteil Sandhorst, östlich<br />

der „Dornumer Straße“ (L 7). Innerhalb des Gebietes verläuft die Straße „Osterbusch“.<br />

1.1.2 Plangebietsnutzung<br />

Der Geltungsbereich stellte sich zum Zeitpunkt der Kartierung als Baustelle dar, vorher wurde er<br />

landwirtschaftlich als Acker bzw. Grünland genutzt. Die Fläche ist bereits als Gewerbegebiet<br />

überplant.<br />

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1.1.3 Ziel der Bauleitplanung<br />

Das Ziel der Ausweisung des B-Planes Nr. 324 ist die Errichtung einer Windenergieanlage auf<br />

vorbelasteten Flächen, die auch als Anschauungsobjekt für das geplante, südwestlich an das B-<br />

Plan Gebiet angrenzende Energie-, Bildungs- und Erlebniszentrum dienen soll.<br />

1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten<br />

umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung<br />

Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen,<br />

den Wassergesetzen und dem Bundesbodenschutzgesetz, ist hier besonders die Immissionsschutzgesetzgebung<br />

mit den entsprechenden Verordnungen zu berücksichtigen. Bei der Errichtung<br />

der geplanten WEA sind für die betriebsbedingten Lärmemissionen die Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ relevant.<br />

Vorgaben der Regional- und Landesplanung<br />

Das rechtsgültige Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen trifft für den Geltungsbereich<br />

keine Aussage. Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises <strong>Aurich</strong> ist am<br />

20.07.2006 außer Kraft getreten, maßgebend ist somit das Landesraumordnungsprogramm.<br />

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1.3 Gesetzlich geschützte Gebiete und Objekte<br />

Das Plangebiet liegt außerhalb von Fauna-, Flora-, Habitatgebieten (FFH-Gebiet) oder, Europäischen<br />

Vogelschutzgebieten. Im Umkreis finden sich mehrere Teichfledermausgewässer (Kennzahl<br />

2408-331 Teichfledermausgewässer im Raum <strong>Aurich</strong>). Die Gewässer befinden sich ca. 2<br />

km nordöstlich und 3 km südöstlich der geplanten WEA. Die FFH-Bereiche bzw. der Schutzzweck<br />

werden von der Planung nicht beeinträchtigt. Das Plangebiet liegt außerhalb von Naturschutzgebieten,<br />

Nationalparks, Biosphärenreservaten und Landschaftsschutzgebieten. Etwa 1 km<br />

südlich des WEA liegt das Landschaftsschutzgebiet „Am Forstamt Sandhorst“ (Landratsholz).<br />

Im Umkreis von 5 km liegen außerdem die Landschaftsschutzgebiete „Berumerfehner – Meerhusener<br />

Moor“ (nord-westlich) und „Egelser Wald und Umgebung“ (südöstlich). Weiter liegen<br />

einige Naturdenkmäler (wie z.B. das Steingrab „Butter, Brot und Käse“ oder Baumalleen) in<br />

Sandhorst in der Umgebung. Der Geltungsbereich liegt außerhalb von Wasserschutz-, Heilquellenschutz-<br />

oder Trinkwassergewinnungsgebieten.<br />

2 Bestandsbeschreibung des derzeitigen Umweltzustandes<br />

2.1 Methodik<br />

Die Einstufung der Biotoptypen erfolgte nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen<br />

(DRACHENFELS, 2011).<br />

Die Bewertung der einzelnen Umweltschutzgüter erfolgt verbal-argumentativ mit den Wertstufen<br />

I bis V (sehr geringe, geringe, mittlere, hohe und sehr hohe Bedeutung) für die Schutzgüter<br />

Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild in Anlehnung an die Naturschutzfachlichen<br />

Hinweise zur Abhandlung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung und Aktualisierung des<br />

Nds. Landesamtes für Ökologie und NLWKN 1/2006 (BREUER, 1994 und 2006).<br />

Mit den Wertstufen I bis V (von geringer bis besonderer Bedeutung) werden die Schutzgüter<br />

Tiere und Pflanzen laut BIERHALS, DRACHENFELS & RASPER, 2004: „Wertstufen und Regenerationsfähigkeit<br />

der Biotoptypen in Niedersachsen" bewertet.<br />

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2.2 Tiere und Pflanzen<br />

Zum Zeitpunkt der Kartierung (08.03.2012) stellte sich das B-Plangebiet als geräumte Baustelle<br />

mit Sonstigen Offenbodenbereichen (OX / DOZ) dar.<br />

Auf Grund der Nähe zu Industrie- und Gewerbegebieten und den Störungen durch den laufenden<br />

Baustellenbetrieb, ist die Baustelle als Lebensraum für Tiere von untergeordneter Bedeutung.<br />

Zur besonderen Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes (§ 44 BNatSchG) werden einige<br />

Artengruppen gesondert kartiert. In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde des Landkreises<br />

<strong>Aurich</strong> werden Fledermäuse, Brut- und Rastvögel aufgenommen. Die Kartierungen erfolgen<br />

durch entsprechende Fachbüros. Die vorgesehenen Zwischen- und Teilergebnisse werden in das<br />

Bauleitplanverfahren einbezogen und frühzeitig Kompensationsmaßnahmen zugeordnet und eingeleitet.<br />

Das Untersuchungsgebiet wird als Jagdgebiet für Fledermäuse eingestuft. Bedeutsame Jagdquartiere<br />

des Großen Abendseglers wurden im Bereich zwischen der „Arentestraße“ und dem<br />

„Kreihüttenmoorweg“ und beim Landratsholz westlich der L 7 festgestellt. Balzquartiere befinden<br />

sich im Bereich der Wallhecken südlich der geplanten WEA zwischen dem Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Nr. 295 „EEZ“ und der B210.<br />

Winterquartiere wurden im Umfeld nicht festgestellt. Die Zwischenergebnisse sind der Anlage 5<br />

zu entnehmen.<br />

Die Brutvogelbestandserfassungen haben ergeben, dass im Umfeld insbesondere auf Wallhecken<br />

überwiegend häufig verbreitete „Allerweltsarten“ der Hecken und Gehölze anzutreffen waren.<br />

Die Ergebnisse der Kartierung sind der Anlage 4 zu entnehmen. Rast- und Zugvögel konnten im<br />

Untersuchungsgebiet bisher noch nicht festgestellt werden.<br />

Bewertung<br />

Die Baustellenbereiche (OX / DOZ) und die Straße (OVS) sind als stark gestörte bzw. versiegelte<br />

Bereiche von geringer Bedeutung (Wertstufe I) für Natur- und Landschaft anzusehen.<br />

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2.3 Boden<br />

Der Bodentyp im Geltungsbereich ist ein Pseudogley-Podsol aus Geschiebedecksanden über<br />

Geschiebelehmen.<br />

Der Boden ist durch intensive landwirtschaftliche Nutzung (vor Baufeldräumung überwiegend<br />

Maisacker) stark überprägt. Durch die Baustelle ist der natürliche Bodenaufbau oberflächennah<br />

nicht mehr vorhanden. Der Boden ist damit als von geringer Bedeutung einzustufen.<br />

2.4 Wasser<br />

Der Geltungsbereich befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten, das Grundwasser liegt<br />

zwischen 1 und 5 m unter Geländeoberkante.<br />

2.4.1 Gewässer<br />

Im Geltungsbereich liegen keine Gewässer oder Gräben.<br />

2.5 Luft / Klima<br />

Das Großklima ist maritim geprägt. Charakteristisch sind hohe Niederschlagsmengen (ca.<br />

800 mm jährlich), mittlere Windgeschwindigkeiten (ca. 4 bis 5 m/s), hohe Luftfeuchtigkeit und<br />

ein verspäteter Beginn der Jahreszeiten.<br />

An den niedrigen Jahresschwankungen der Lufttemperatur (15,5 - 16 °C) lässt sich die Dämpfung<br />

des Jahresgangs durch den Einfluss des Meeres erkennen.<br />

Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt etwa bei 9 °C (Zeitraum 1931 - 1960). Die höchsten<br />

mittleren Lufttemperaturen treten im Juli mit Werten von etwa 17 °C, die niedrigsten im Januar<br />

mit Mittelwerten von 0,5 und 1,5 °C auf. Im Juli wurden bisher auch die höchsten mittleren Maxima<br />

mit etwa 21 °C gemessen. Die tiefsten täglichen Minima haben Januar und Februar mit -<br />

0,5 bis – 2 °C.<br />

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Hohe Lufttemperaturen im Sommer sind dabei i. d. R. mit einer niedrigen relativen Luftfeuchte<br />

(im Juni ca. 77 %) verbunden, während hohe relative Feuchten (im Dezember ca. 90 %) im Winter<br />

bei niedrigen Temperaturen auftreten (Zeitraum 1951 - 1960). Die mittlere jährliche potentielle<br />

Verdunstung beträgt etwa 500 bis 600 mm/Jahr und wird zudem beeinflusst von der Sonnenscheindauer.<br />

Sie beträgt im Jahresmittel fast 1 600 Stunden.<br />

Monatliche Durchschnittstemperaturen und -niederschläge für <strong>Aurich</strong> (aus:Wikipedia)<br />

Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />

Temperatur<br />

(°C)<br />

1,0 1,3 3,7 6,9 11,5 14,6 16,0 15,9 13,2 9,6 5,2 2,2 Ø 8,4<br />

Niederschlag<br />

(mm)<br />

66,6 43,1 57,9 48,2 57,8 83,8 82,1 78,6 76,6 76,2 84,4 74,3 Σ 829,6<br />

Sonnenstunden<br />

(h/d)<br />

37 64 103 160 205 199 188 194 132 2 47 29 Ø 121,1<br />

Quelle: Deutscher Wetterdienst<br />

In Ostfriesland können in allen Jahreszeiten zyklonische Regen fallen. Den verhältnismäßig hohen<br />

Niederschlägen im Juli und August ist es zuzuschreiben, dass die Grasnarbe im grünlandreichen<br />

Ostfriesland fast nie „ausbrennt“, wie das leicht im Binnenland der Fall sein kann. Der gute<br />

Graswuchs und die dominierende Weidenutzung ist nicht zuletzt auf das ozeanische Klima mit<br />

einer langen Vegetationsperiode (25. März bis 15. November) zurückzuführen.<br />

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2.6 Landschaft<br />

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 324 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> zur Errichtung einer<br />

WEA für den Standort <strong>Aurich</strong>-Sandhorst wurde eine detaillierte Landschaftsbildanalyse erstellt<br />

(s. Anlage 3).<br />

Die Landschaftsbildanalyse enthält die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes. Als<br />

erste Arbeitsschritte sind hierzu über eine örtliche Realnutzungskartierung die Flächennutzungen<br />

sowie die Landschaftsbildelemente ermittelt worden.<br />

Die Bestandsaufnahmen erfolgten durch die Auswertung von Luftbildern und Karten sowie Begehungen<br />

in den Monaten Oktober bis Dezember 2011.<br />

Nach einer Aufteilung des Untersuchungsraums in 10 Landschaftsbildeinheiten ist die Charakterisierung<br />

der naturraumtypischen Eigenart nach den Indikatoren „Natürlichkeit“, „Historische<br />

Kontinuität“ und „Vielfalt“ sowie die Freiheit von störenden Objekten, Geräuschen und Gerüchen<br />

vorgenommen worden. Die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes erfolgte differenziert<br />

nach den 10 Landschaftsbildeinheiten.<br />

Als von hoher Bedeutung wurden die landwirtschaftlich genutzten Bereiche und die Wälder eingestuft.<br />

Die Siedlungsbereiche in Sandhorst wurden als von geringer, die ländlichen Siedlungsbereiche<br />

Kreihüttenmoor und Tannenhausen als von mittlerer Bedeutung bewertet. Das Industriegebiet<br />

<strong>Aurich</strong> NORD ist als von sehr geringer Bedeutung für das Landschaftsbild eingestuft<br />

worden.<br />

Die Einstufung der Empfindlichkeit der Landschaftsbildeinheiten in vier von fünf Wertstufen<br />

wurde ausschließlich auf den geplanten Standort der WEA bezogen. Der empfindlichste Bereich<br />

(hohe Empfindlichkeit) ist das offene Leegmoor Tannenhausen, die Wallheckengebiete weisen<br />

eine mittlere Empfindlichkeit auf.<br />

Die vorwiegend sichtverschatteten Siedlungsbereiche weisen eine geringe Empfindlichkeit auf,<br />

die Waldbereiche weisen eine sehr geringe Empfindlichkeit auf, da die Sicht hier überwiegend<br />

verschattet ist. Der Bereich Neu Sandhorst wird von Wald verdeckt, die Empfindlichkeit wird als<br />

sehr gering eingestuft. Das Industriegebiet <strong>Aurich</strong> NORD weist eine geringe Empfindlichkeit<br />

auf.<br />

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2.7 Mensch<br />

Durch die Lage innerhalb des Industriegebietes wird das Gebiet zur Zeit nicht zu Erholungszwecken<br />

genutzt. Als touristischer Schwerpunkt wird angrenzend an den Geltungsbereich das<br />

Energie-, Bildungs- und Erlebniszentrum errichtet, das Touristen und Einheimische anlocken<br />

wird. In der Umgebung befinden sich Wohnhäuser in Splitterlage und gewerblich genutzte Gebäude.<br />

2.8 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Gebiet konnten keine Kultur- und Sachgüter festgestellt werden.<br />

3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Planungsdurchführung<br />

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal-argumentativ. Die Eingriffsbewertung<br />

erfolgt in Anlehnung an die „Naturschutzfachlichen Hinweise zur Abhandlung der Eingriffsregelung<br />

in der Bauleitplanung“ und der Aktualisierung dazu (BREUER, 1994 und 2006) sowie an<br />

die „Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“<br />

(NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT<br />

UND FORSTEN, 2002). Die Wertigkeiten werden in den Wertstufen V (besonders) bis I (gering)<br />

ausgedrückt.<br />

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3.1 Schutzgüter<br />

Mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 284 und Nr. 156 ist die Fläche als Gewerbegebiet<br />

ausgewiesen worden. Beeinträchtigungen durch Bodenversiegelung und den Verlust von Biotopen<br />

wurden im Rahmen der Eingriffsregelungen ermittelt und kompensiert. Die Kompensationen<br />

für den B-Plan Nr. 284 erfolgen im Kompensationspool „Moorwald Plaggenburg“ (Versiegelung<br />

und Verlust intensiv genutzter Biotope), auf externen Kompensationsflächen (Beeinträchtigungen<br />

der Schutzgüter Tiere und Pflanzen) und über das Ersatzwallheckenprogramm der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

(Verhältnis Verlust : Kompensation 1 : 2).<br />

Für den B-Plan Nr. 156 erfolgte die Kompensation über Anpflanzungen im Geltungsbereich und<br />

externe Kompensationsflächen im Tannenhausener Moor (LSG, Grünlandextensivierung) und im<br />

Schirumer Hammrich (LSG, Feuchtbiotop).<br />

Dies wird bei der Ermittlung der Beeinträchtigungen berücksichtigt.<br />

3.1.1 Tiere / Pflanzen<br />

Mit der Beseitigung von Baustellen mit Offenbodenbereichen (OX / DOZ) werden keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen erwartet.<br />

Die Auswirkungen auf Fledermäuse und Vögel werden nach dem Vorliegen der Kartierergebnisse<br />

ermittelt und entsprechend berücksichtigt.<br />

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3.1.2 Boden<br />

Im Zuge der Errichtung der Fundamente der WEA und der Zufahrt ist der Boden betroffen.<br />

Durch Bebauungen gehen in diesen Bereichen die Funktionen des Bodens verloren, andere Bereiche<br />

werden durch Bodenverdichtung und Bodenauf- bzw. -abtrag umgestaltet. Während der<br />

Bauphase ist mit Bodenverdichtungen zu rechnen.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 284 wurden im Geltungsbereich Versiegelungen von<br />

80 % der Fläche ermöglicht. Mit der durch den Bau der WEA entstehenden Versiegelungsfläche<br />

wird dieser Wert nicht überschritten, es entstehen keine zusätzlichen Beeinträchtigungen.<br />

Die Kompensation für Versiegelungen im Rahmen der Bebauungspläne Nr. 284 und 156 wurden<br />

im Kompensationspool „Moorwald Plaggenburg“ bzw. auf externen Kompensationsflächen<br />

kompensiert.<br />

3.1.3 Wasser<br />

Die Grundwasserneubildungsrate verringert sich aufgrund der ermöglichten Versiegelungen.<br />

Eine Erhöhung der potentiellen Grundwassergefährdung durch Einträge von Pestiziden und Nitraten<br />

wird mit der Umnutzung nicht erwartet. Es werden aufgrund der zusätzlichen Versiegelung<br />

die Oberflächenwasserabflüsse vermehrt und beschleunigt sowie das Rückhaltevolumen des<br />

belebten Bodens vermindert. Mit den Versiegelungen entstehen Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />

Grundwasser, die auf Grund der Kleinräumigkeiten nicht als erheblich eingestuft werden.<br />

Gewässer sind von der Planung nicht betroffen.<br />

3.1.4 Luft / Klima<br />

Für das Schutzgut Klima/Luft werden keine Beeinträchtigungen durch Veränderungen der lufthygienischen<br />

Bedingungen und des Kleinklimas erwartet. Mit den Versiegelungen und der Errichtung<br />

der WEA werden Vegetationsbestände und offene Böden beseitigt, die als Filter für<br />

Stäube und Luftschadstoffe zur Lufthygiene beitragen.<br />

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3.1.5 Landschaftsbild<br />

Der vom Eingriff betroffene Raum umfasst das Gebiet, in dem die Windenergieanlage nicht nur<br />

erheblich, sondern überhaupt beeinträchtigen kann.<br />

Bei der Abgrenzung wurden die topografischen und standörtlichen Verhältnisse berücksichtigt.<br />

Wenn ein störendes Element in eine Landschaft mit hohem ästhetischem Eigenwert eingeführt<br />

wird, stellt sich grundsätzlich ein erheblicher landschaftsästhetischer Schaden ein. Der Verlust ist<br />

aber noch größer, wenn diese „schöne“ Landschaft einen offenen, transparenten Charakter besitzt,<br />

so dass der Gegenstand in seiner ganzen „Hässlichkeit“ wahrgenommen werden kann. Mit<br />

der Größe der Transparenz nimmt also die visuelle Verletzlichkeit einer Landschaft zu.<br />

Dabei bleibt sein ästhetischer Einfluss, ausgehend vom Vordergrund, in dem noch Details erlebbar<br />

sind, über den Mittelgrund bis zum Hintergrund, in dem landschaftliche Großelemente nur<br />

noch silhouettenhaft wahrgenommen werden, nicht konstant. Vielmehr nimmt er i. a. mit zunehmender<br />

Entfernung zunächst langsam, dann immer schneller ab, um sich schließlich aufzulösen<br />

oder an einem Hindernis zu enden (NOHL 1993: 11 u. 12).<br />

Das menschliche Auge selektiert visuelle wirksame Erscheinungen nach Nähe und Ferne. Weiter<br />

entfernt liegende Elemente werden trotz hoher Raumwirksamkeit nur noch untergeordnet wahrgenommen.<br />

Die erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können demzufolge in<br />

Wirkzonen unterteilt werden. Ei-ne schwedische Studie aus dem Jahre 1980 (in KRIESE, 1993)<br />

differenziert vier Wirkzonen von WEA. Wirk-zone I ist der Bereich innerhalb des Rotorradius.<br />

In der Wirkzone II (das Dreifache der Anlagenhöhe) wird die WEA als stark beeinträchtigend<br />

bzw. landschaftsbilddominierend wahrgenommen. In Wirkzone III (das Fünf-zehnfache der Anlagenhöhe)<br />

wirkt die WEA immer noch dominierend, aber die Geräusche und der Schattenwurf<br />

sind nicht mehr wahrnehmbar. In Wirkzone IV ist die WEA je nach Sichtverschattung zwar noch<br />

sichtbar, wirkt aber nicht mehr als dominierender Landschaftsbestandteil.<br />

Bei der vorgesehenen Anlagenhöhe von max. 150 m einer WEA ergeben sich folgende Wirkzonen:<br />

Wirkzone I<br />

Wirkzone II<br />

Wirkzone III<br />

Wirkzone IV<br />

50 m<br />

450 m<br />

2 250 m<br />

bis 10 500 m<br />

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Die erheblichen Auswirkungen innerhalb der einzelnen Wirkzonen richten sich jedoch im Wesentlichen<br />

nach der tatsächlichen visuellen Wahrnehmung der WEA, d. h., dort, wo die WEA<br />

aufgrund der Sichtverschattung durch andere vertikale Landschaftselemente (z. B. Wallhecken,<br />

Wälder etc.) "unsichtbar" sind oder dort, wo andere Störelemente bereits eine wesentliche visuelle<br />

Beeinträchtigung verursachen, sind auch keine erheblichen Beeinträchtigungen zu verzeichnen.<br />

Generell trifft dieses für die Wirkzone IV zu, da in dieser Entfernung die WEA nur noch untergeordnet<br />

wahrgenommen werden.<br />

In den Wirkzonen I bis III wirken sich die WEA bei unverstellter Sicht erheblich beeinträchtigend<br />

auf das Landschaftsbild aus. Die Sichtverschattung der Anlagen durch Gehölzflächen o. ä.<br />

wird mit zunehmender Entfernung zur WEA größer.<br />

3.1.6 Mensch<br />

Für das Schutzgut Mensch werden erhebliche Beeinträchtigungen mit den Auswirkungen der<br />

WEA auf das Landschaftsbild erwartet.<br />

Dies wird bei der Ermittlung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes berücksichtigt und<br />

über entsprechende Maßnahmen möglichst eingriffsnah kompensiert.<br />

Bau- und anlagebedingt werden für Anwohner und Erholungssuchende Beeinträchtigungen<br />

durch Lärm entstehen, weiter sind Störungen durch Schattenwurf zu erwarten.<br />

Für das geplante Energie-, Bildungs- und Erlebniszentrum als Touristenschwerpunkt werden<br />

keine Beeinträchtigungen erwartet.<br />

20.09.2012 P:\Projekte\O00\10027023 UB BPlan 324 E101\02\Umweltbericht_Vorentwurf.docx Seite 12


3.1.7 Wechselwirkungen<br />

Mit der Veränderung der Lebensräume wildlebender Pflanzen und Tiere sowie des Landschaftsbildes<br />

nach Verwirklichung des Vorhabens ändern sich entsprechend die Wechselwirkungen<br />

unter den Schutzgütern.<br />

Die Schutzgüter beeinflussen sich in einem Ökosystem gegenseitig, so dass die Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern betrachtet werden. Die Wechselwirkungen zwischen dem<br />

Schutzgut Mensch und den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie<br />

Kultur- und Sachgütern werden sich wie in dem bereits gewerblich genutzten Bereich durch die<br />

Bauleitplanung entsprechend verändern.<br />

4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Nichtdurchführung der Planung<br />

Das Gebiet würde gemäß B-Plan Nr. 284 zu einem Gewerbegebiet entwickelt werden.<br />

5 Vermeidungsmaßnahmen<br />

Nach § 13 BNatSchG dürfen Eingriffe die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />

nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen.<br />

Die Vermeidbarkeit des Gesamtvorhabens bzw. alternative Standorte mit geringerer Eingriffssituation<br />

sind zur Zeit nicht gegeben. Mit der Standortwahl im Bereich von Gewerbeflächen des<br />

Anlagenherstellers mit der Zweckbestimmung einer Probeanlage und dem Bezug zum angrenzenden<br />

Energie-, Bildungs- und Erlebniszentrum wurde das Plangebiet als zur Errichtung einer<br />

WEA vorrangig geeignet angesehen.<br />

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Für Fledermäuse und Vögel werden nach Vorliegen der Kartierergebnisse bei Bedarf in Abstimmung<br />

mit dem Landkreis <strong>Aurich</strong> Vermeidungsmaßnahmen festgelegt. Die „Hinweise zur<br />

Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der<br />

Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von<br />

Windenergieanlagen“ (NLT ARBEITSHILFE Naturschutz und Windenergie, Stand Oktober<br />

2011) werden beachtet.<br />

Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen wird ein Schallschutzgutachten erstellt.<br />

6 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Für die Schutzgüter, für die erhebliche Beeinträchtigungen erwartet werden, werden der Eingriffssituation<br />

Kompensationsmaßnahmen zugeordnet.<br />

Diese Beeinträchtigungen durch Versiegelung von Boden und Verlust von Biotopen wurden im<br />

Rahmen der Aufstellung der B-Pläne Nr. 156 und 284 ermittelt und funktionsgerecht auf externen<br />

Kompensationsflächen und durch die Neuanlage von Wallhecken kompensiert.<br />

Zusätzliche erhebliche Beeinträchtigungen entstehen für das Landschaftsbild. Diese werden<br />

möglichst ortsnah kompensiert.<br />

Die Kompensationsmaßnahmen sollen möglichst im Dominanzbereich oder bis zu einem Radius<br />

von 1 km um den Dominanzbereich herum zugeordnet werden. Wichtig ist die Landschaftsbildaufwertende<br />

Wirkung der Maßnahmen (z. B. Anlage von Baumreihen und Gehölzen).<br />

Die Flächengröße für die Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

wurde in Anlehnung an die von BREUER (2001) gemachten Vorschläge zur Ermittlung von<br />

Art und Umfang von „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes“<br />

ermittelt.<br />

Die erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen sind wegen<br />

der bauhöhenbedingten Dominanz der Windenergieanlagen i. d. R. nicht ausgleichbar (vgl.<br />

BREUER, 2001).<br />

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Demzufolge sind nach einer Überprüfung der Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 15<br />

BNatSchG Ersatzmaßnahmen erforderlich, um die zerstörten Werte und Funktionen des Landschaftsbildes<br />

an anderer Stelle des vom Eingriff betroffenen Raumes in ähnlicher Art und Weise<br />

wiederherzustellen.<br />

Der Umfang der Ersatzmaßnahme bemisst sich nach den von BREUER genannten Berechnungsempfehlungen<br />

zum Flächenbedarf für Ersatzmaßnahmen in Abhängigkeit von der Bedeutung des<br />

Landschaftsbildes und der Anlagenzahl (BREUER in: Naturschutz und Landschaftsplanung,<br />

Heft 8/2001).<br />

Der Empfehlung von BREUER zufolge wird der Anteil der Fläche für Ersatzmaßnahmen in Bezug<br />

auf den erheblich beeinträchtigten Raum in Abhängigkeit von der Bedeutung des Landschaftsbildes<br />

wie folgt festgelegt:<br />

Sehr hohe Bedeutung: 0,4 %<br />

Hohe Bedeutung: 0,3 %<br />

Mittlere Bedeutung: 0,2 %<br />

Geringe Bedeutung: 0,1 %<br />

Die Ermittlung der Kompensationsflächengröße erfolgt nach BREUER 2001 auf Grundlage der<br />

eingestuften Bedeutung der Landschaftsbildeinheiten.<br />

Unter Beachtung der Bewertungskarte der Landschaftsbildanalyse ergibt sich die folgende Bestandsbetroffenheit<br />

und die ermittelten Kompensationsflächenerfordernisse:<br />

Bedeutung Fläche im Dominanzbereich<br />

Faktor<br />

(nach BREUER 2001)<br />

Kompensationsflächenerfordernis<br />

Sehr hoch ------------ 0,4 % -----------<br />

Hoch 406,0 ha 0,3 % 1,218 ha<br />

Mittel 408,7 ha 0,2 % 0,817 ha<br />

gering 222,3 ha 0,1 % 0,222 ha<br />

2,257 ha<br />

Das Kompensationsflächenerfordernis beträgt somit 2,257 ha für das Schutzgut Landschaftsbild.<br />

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6.1 Maßnahmen zum externen Ausgleich<br />

Die Zuordnung von externen Kompensationsmaßnahmen erfolgt im weiteren Verfahren.<br />

7 Alternative Planungsmöglichkeiten und Standortprüfung<br />

Als alternative Planungsmöglichkeiten kommt die Null-Variante in Frage.<br />

Die WEA soll als Versuchsanlage der Firma ENERCON und Anschauungsobjekt für Touristen<br />

dienen, die das Energie-, Bildungs- und Erlebniszentrum besuchen. Der Standort wurde entsprechend<br />

ausgewählt, außerdem wurden Anforderungen des Militärflughafens Wittmund (Einflugschneise<br />

muss freigehalten werden) beachtet. Alternativen gibt es im direkten Umfeld nicht. Da<br />

die Fläche bereits als Gewerbegebiet überplant ist, entstehen keine zusätzlichen Beeinträchtigungen<br />

der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser.<br />

Das Landschaftsbild ist durch das Industriegebiet und weitere WEA in dem Raum bereits vorbelastet.<br />

Die wirtschaftlichen und sozialen Interessen werden gegenüber den Naturschutz- und Landschaftsbelangen<br />

(Landschaftsbild) höher gewichtet, die Null-Variante kommt daher nicht in Betracht.<br />

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8 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten<br />

und Kenntnislücken<br />

Die Bestandserfassung erfolgt nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen<br />

(DRACHENFELS, 2011) unter besonderer Berücksichtigung der nach § 22 NAGBNatSchG<br />

gesetzlich geschützten Biotope und für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen nach den „Wertstufen<br />

und Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen in Niedersachsen“ (BIERHALS, DRACHENFELS<br />

& RASPER, 2004). Die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild erfolgt nach der Veröffentlichung<br />

1/2000 des Informationsdienstes Naturschutz Niedersachsen (KÖHLER und PREISS,<br />

NLÖ, 2000).<br />

Die Ermittlung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wird nach BREUER 2001 (in Naturschutz-<br />

und Landschaftsplanung 33 (8), 2001, S. 237 - 245) durchgeführt.<br />

Schwierigkeiten und Kenntnislücken sind nicht aufgetreten.<br />

9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />

Die Vorhabenumsetzung und beschriebenen Kompensationsmaßnahmen sind im Rahmen des<br />

Monitorings fachlich qualifiziert auf Wirkung, Ergebnis und Funktion zu überprüfen.<br />

Die Auswirkungen auf die Umwelt können zur Zeit noch nicht eindeutig eingeschätzt werden.<br />

Die Überwachung wird von der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> durchgeführt.<br />

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10 Zusammenfassung<br />

Anlagebedingt, das bedeutet dauerhaft, stellt die Errichtung der WEA Veränderungen des Lebensraumes<br />

für Tiere und Pflanzen, von Boden, Wasserhaushalt und Landschaftsbild dar.<br />

Da mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 284 die Fläche bereits als Gewerbegebiet überplant<br />

wurde, entstehen für die Schutzgüter Pflanzen, Boden, Wasser und Klima keine zusätzlichen<br />

Beeinträchtigungen. Die Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse werden nach Vorliegen der<br />

laufenden Kartierungen ermittelt und berücksichtigt.<br />

Für das Landschaftsbild und damit auch für das Schutzgut Mensch, entstehen erhebliche Beeinträchtigungen.<br />

Die Kompensation erfolgt soweit möglich ortsnah, z. B. mit der Anlage von Feldgehölzen,<br />

Baumreihen und Ersatzwallhecken.<br />

Durch das Monitoring soll die Feststellung und Behebung unerwarteter Effekte gewährleistet<br />

werden.<br />

Aufgestellt:<br />

Dr. Born – Dr. Ermel GmbH<br />

<strong>Aurich</strong>, 17.09.2012<br />

BCH<br />

Geprüft: <strong>Aurich</strong>, 18.09.2012 LIE<br />

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