6/4.2 Musterbescheide „Androhen, Festsetzen und Anwenden einer ...
6/4.2 Musterbescheide „Androhen, Festsetzen und Anwenden einer ...
6/4.2 Musterbescheide „Androhen, Festsetzen und Anwenden einer ...
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Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 207<br />
6/<strong>4.2</strong> <strong>Musterbescheide</strong> <strong>„Androhen</strong>, <strong>Festsetzen</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Anwenden</strong> <strong>einer</strong> Ersatzvornahme mit Anordnung<br />
des Sofortvollzugs, Leistungsbescheid“<br />
0/0.0.0.0<br />
Kurze Inhaltsangabe:<br />
1. Hinweise <strong>und</strong> Erläuterungen ...........................................ab Seite207<br />
2. Bescheidmuster „Ordnungsverfügung mit<br />
Androhen der Ersatzvornahme“ ......................................ab Seite209<br />
3. Bescheidmuster <strong>„Androhen</strong> der Ersatzvornahme nach<br />
dem Erlass der Ordnungsverfügung“ ..............................ab Seite213<br />
4. Bescheidmuster „<strong>Festsetzen</strong> der Ersatzvornahme“ ........ab Seite215<br />
5. Bescheidmuster „Leistungsbescheid <strong>und</strong> Anfordern der<br />
durch die Ersatzvornahme entstandenen Kosten“ ..........ab Seite218<br />
1. Hinweise <strong>und</strong> Erläuterungen 0/0.0.0.0<br />
Die folgenden Bescheidmuster zeigen beispielhaft, wie Sie das<br />
Zwangsmittel der „Ersatzvornahme“ in der Praxis anwenden <strong>und</strong><br />
Bescheide erstellen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausführungen<br />
in der Arbeitshilfe „<strong>Anwenden</strong> von Zwangsmitteln im gestreckten<br />
Verfahren“, Kapitel 6/4.1. 0/0.0.0.0<br />
Hinweis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung 0/0.0.0.0<br />
Da es auch nötig sein wird, Ihre Verfügung so schnell wie möglich<br />
durchzusetzen, ist in den Bescheidmustern die Anordnung der<br />
sofortigen Vollziehung berücksichtigt. Sofern deren besondere Voraussetzungen<br />
in Ihrem aktuellen Fall nicht vorliegen sollten, verzichten<br />
Sie auf die Anordnung. 0/0.0.0.0<br />
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung 0/0.0.0.0<br />
Zu den Folgen <strong>einer</strong> fehlenden oder unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung<br />
siehe Ausführungen „Form Ihrer Entscheidung <strong>und</strong> Aufbau<br />
der Ordnungsverfügung“, Kapitel 2/4. 0/0.0.0.0
208<br />
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />
Hinweise zur aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs 0/0.0.0.0<br />
Die B<strong>und</strong>esländer konnten aufgr<strong>und</strong> des § 187 Abs. 3 VwGO, der<br />
zwischenzeitlich aufgehoben wurde, bestimmen, dass Maßnahmen<br />
in der Verwaltungsvollstreckung keine aufschiebende Wirkung<br />
nach § 80 Abs. 1 VwGO haben. Diese Regelung folgt dem Gr<strong>und</strong>gedanken,<br />
dass dem Rechtsschutz des Verantwortlichen Genüge<br />
getan wird, wenn er gegen die Ordnungsverfügung Rechtsbehelfe<br />
erheben kann, welche die Vollzugshemmung auslösen. 0/0.0.0.0<br />
Die meisten B<strong>und</strong>esländer haben von dieser Ermächtigung<br />
Gebrauch gemacht <strong>und</strong> bestimmt, dass Widersprüche gegen Maßnahmen<br />
in der Verwaltungsvollstreckung keine aufschiebende Wirkung<br />
haben. Vollstreckungsmaßnahmen sind alle der Vollstreckung<br />
dienenden Maßnahmen, mit denen ein vorangegangener Verwaltungsakt<br />
zwangsweise vollstreckt werden soll, z.B. Androhen der<br />
Ersatzvornahme <strong>und</strong> deren Festsetzung. Nicht unter diese Regelung<br />
fallen das Anfordern von Abgaben <strong>und</strong> Kosten (vgl. § 80 Abs. 2<br />
Nr. 1 VwGO) sowie selbstständige Zwangsmaßnahmen, die nicht<br />
der Vollstreckung eines vorausgegangenen VA dienen, z.B.<br />
Betriebsschließung nach § 35 Abs. 5 GewO. 0/0.0.0.0<br />
❑ Baden-Württemberg: § 12 VwVG BW<br />
❑ Bayern: Artikel 38 VwZVG BA<br />
❑ Berlin: § 4 AGVwGO Berlin<br />
❑ Brandenburg: –<br />
❑ Bremen: Artikel 11 BremAGVwGO<br />
❑ Hamburg: § 8 AGVwGO HH<br />
❑ Hessen: § 16 HessAGVwGO<br />
❑ Mecklenburg-Vorpommern: –<br />
❑ Niedersachsen: –<br />
❑ Nordrhein-Westfalen: § 8 AGVwGO NW<br />
❑ Rheinland-Pfalz: § 20 AGVwGO RP<br />
❑ Saarland: § 20 AGVwGO<br />
❑ Sachsen: § 11 VwVG SN<br />
❑ Sachsen-Anhalt: –<br />
❑ Schleswig-Holstein: –<br />
❑ Thüringen: § 8 AGVwGO Thür
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 209<br />
2. Bescheidmuster „Ordnungsverfügung mit Androhen der Ersatzvornahme“<br />
0/0.0.0.0<br />
Behörde, Amt<br />
Absenderangabe, Adresse/Postfach, PLZ Ort<br />
Zustellungsvermerk<br />
Anrede<br />
Vorname Name<br />
Adresse<br />
PLZ Ort<br />
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom, Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom, Telefon,<br />
Name, Datum<br />
(Kurze Bezeichnung des Verfahrensgegenstandes bzw. der Gefahrensituation)<br />
Sehr geehrte/r Anrede Name,<br />
aufgr<strong>und</strong> unserer/m<strong>einer</strong> Feststellungen in der o.g. Angelegenheit ergeht folgende<br />
Ordnungsverfügung:<br />
1. Sie werden aufgefordert, innerhalb von/bis zum (Angabe des Zeitraums bzw.<br />
Datums) nach Zugang dieser Verfügung (Angabe der geforderten Handlung)<br />
vorzunehmen/auszuführen.<br />
2. Die sofortige Vollziehung der getroffenen Anordnung zu Nr. 1 wird angeordnet.<br />
3. Für den Fall der nicht fristgerechten Ausführung der unter Nr. 1 getroffenen Anordnung<br />
wird die Durchführung dieser Anordnung im Wege der Ersatzvornahme<br />
angedroht. Die Kosten der Ersatzvornahme werden auf vorläufig (Betrag)<br />
Euro veranschlagt <strong>und</strong> sind von Ihnen zu tragen. Das Recht auf Nachforderung<br />
bleibt unberührt, wenn die Ersatzvornahme einen höheren Kostenaufwand verursacht.<br />
Überzahlte Beträge werden erstattet.<br />
4. Die Kosten dieser Verfügung sind von Ihnen zu tragen <strong>und</strong> werden auf (Angabe<br />
des Betrags) Euro festgesetzt.<br />
Begründung:<br />
Der Anordnung liegt folgender Sachverhalt zugr<strong>und</strong>e: (Angabe des wesentlichen<br />
Sachverhalts).
210<br />
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />
Die Rechtslage stellt sich nach § (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage der Ordnungsverfügung)<br />
wie folgt dar: (Angabe der wesentlichen Gründe der Verfügung).<br />
Besondere Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung:<br />
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO. Das<br />
Anordnen der sofortigen Vollziehung steht in unserem/in meinem Ermessen. In diesem<br />
Fall ist das Durchführen der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichen<br />
Interesse, weil (Gründe für das besondere Vollzugsinteresse, z.B.<br />
Dringlichkeit der Maßnahme, Wiederholungsgefahr, Nachahmungseffekte usw.).<br />
Ihr Interesse an der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs hat gegenüber<br />
dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung zurückzutreten, weil (Darstellen<br />
der Gründe, aufgr<strong>und</strong> derer das öffentliche Interesse überwiegt). Daher hat<br />
die sofortige Vollziehung ausnahmsweise Vorrang vor dem Abwarten bis zur Unanfechtbarkeit<br />
unserer/m<strong>einer</strong> Ordnungsverfügung.<br />
Begründung der Androhung der Ersatzvornahme:<br />
Wir haben uns/Ich habe mich für die Durchsetzung der Anordnung zu Nr. 1 mithilfe<br />
des Verwaltungszwangs entschieden, weil (Darstellen der Gründe, z.B. Dringlichkeit,<br />
Weigerungshaltung des Pflichtigen).<br />
Die Androhung der Ersatzvornahme beruht auf (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des<br />
Verwaltungszwangs, vgl. Kapitel 6/4.1). Nach § (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage der<br />
Ersatzvornahme) können wir/kann ich eine Handlung auf Ihre Kosten vornehmen<br />
oder vornehmen lassen, wenn Sie die Handlung innerhalb der gesetzten Frist nicht<br />
oder nicht vollständig ausführen.<br />
Unsere/Meine Verfügung wird erst dann vollstreckt, wenn Sie unserer/m<strong>einer</strong> Anordnung<br />
nicht Folge leisten.<br />
Die Auswahl des Zwangsmittels steht in unserem/meinem Ermessen. Wir haben/<br />
Ich habe mich für die Ersatzvornahme entschieden, weil (Angabe der Gründe, die<br />
für die Ersatzvornahme sprechen, insbesondere die geringe Belastung bei Ausführen<br />
der Anordnung). Die geforderte Maßnahme ist eine vertretbare Handlung <strong>und</strong><br />
kann daher im Wege der Ersatzvornahme durchgesetzt werden.<br />
Begründung der Kostenentscheidung:<br />
Die Kostenentscheidung folgt aus § (Angabe der maßgeblichen Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
für Kostenentscheidungen nach dem jeweiligen Landesrecht, ggf. auch Verwaltungskostensatzung<br />
Ihrer Gemeinde).<br />
Sofern Sie wegen Eilbedürftigkeit eine Anhörung nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG<br />
nicht durchgeführt haben, formulieren Sie wie folgt:<br />
Auf eine Anhörung wurde gemäß § 28 VwVfG (bzw. entsprechender landesrechtlicher<br />
Regelung) verzichtet, da im vorliegenden Fall Eilbedürftigkeit besteht. (Darstellen<br />
der Gründe). Bei Durchführen der Anhörung wäre aufgr<strong>und</strong> des Zeitverzugs<br />
die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Gefahr eintritt, die mit der Anordnung bekämpft<br />
werden soll. Der Erfolg der Anordnung würde somit bei Durchführen der Anhörung<br />
infrage gestellt.
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 211<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Ordnungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
bei (Angabe der Ausgangsbehörde) in (postalische Adresse der Ausgangsbehörde)<br />
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.<br />
Wir weisen/Ich weise aber darauf hin, dass gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO Ihr Widerspruch<br />
keine aufschiebende Wirkung hat, soweit er sich gegen (hier Nr. 1) der<br />
Verfügung wendet.<br />
Der Widerspruch gegen die Androhung der Ersatzvornahme zu (hier Nr. 3) hat gemäß<br />
§ (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage nach dem jeweiligen Landesrecht; soweit<br />
dies nach Landesrecht der Fall ist) kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung.<br />
Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung zu (hier Nr. 4) hat gemäß § 80<br />
Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung.<br />
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung können Sie beim Verwaltungsgericht<br />
in (Ort des Verwaltungsgerichts), (postalische Adresse), einen Antrag auf Wiederherstellung<br />
der aufschiebenden Wirkung stellen.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
im Auftrag<br />
__________________________________<br />
(Name des Unterzeichners)<br />
Öffnungszeiten, Geschäftsräume, Internet, E-Mail, Bankverbindung<br />
(als Fußzeile)
212<br />
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />
3. Bescheidmuster <strong>„Androhen</strong> der Ersatzvornahme nach dem Erlass<br />
der Ordnungsverfügung“ 0/0.0.0.0<br />
Behörde, Amt<br />
Absenderangabe, Adresse/Postfach, PLZ Ort<br />
Zustellungsvermerk<br />
Anrede<br />
Vorname Name<br />
Adresse<br />
PLZ Ort<br />
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom, Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom, Telefon,<br />
Name, Datum<br />
Unsere/Meine Ordnungsverfügung vom (Datum)<br />
Sehr geehrte/r Anrede Name,<br />
mit Ordnungsverfügung vom (Datum) hatten wir/hatte ich Sie aufgefordert (Bezeichnung<br />
der geforderten Handlung) auszuführen. Da Sie dieser Aufforderung<br />
bisher nicht nachgekommen sind, ergeht folgender<br />
Bescheid:<br />
1. Für den Fall, dass Sie (Bezeichnung der geforderten Handlung) bis zum (Datum)<br />
nicht ausführen, wird die Durchführung dieser Anordnung im Wege der Ersatzvornahme<br />
angedroht. Die Kosten der Ersatzvornahme werden auf vorläufig<br />
(Betrag) Euro veranschlagt <strong>und</strong> sind von Ihnen zu tragen. Das Recht auf Nachforderung<br />
bleibt unberührt, wenn die Ersatzvornahme einen höheren Kostenaufwand<br />
verursacht. Überzahlte Beträge werden erstattet.<br />
2. Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung vom (Datum) wird angeordnet.<br />
3. Die Kosten dieser Verfügung sind von Ihnen zu tragen <strong>und</strong> werden auf (Angabe<br />
des Betrags) Euro festgesetzt.<br />
Begründung:<br />
Wir haben uns/Ich habe mich für die Durchsetzung der Ordnungsverfügung vom<br />
(Datum) mithilfe des Verwaltungszwangs entschieden, weil (Darstellen der Gründe,<br />
z.B. Dringlichkeit, Weigerungshaltung des Pflichtigen).<br />
Die Androhung der Ersatzvornahme beruht auf (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des<br />
Verwaltungszwangs, vgl. Kapitel 6/4.1). Nach § (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage der
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 213<br />
Ersatzvornahme) können wir/kann ich eine Handlung auf Ihre Kosten vornehmen<br />
oder vornehmen lassen, wenn Sie die Handlung innerhalb der gesetzten Frist nicht<br />
oder nicht vollständig erfüllen.<br />
Unsere/Meine Ordnungsverfügung wird erst dann vollstreckt, wenn Sie unserer/<br />
m<strong>einer</strong> Anordnung nicht Folge leisten.<br />
Die Auswahl des Zwangsmittels steht in unserem/meinem Ermessen. Wir haben/<br />
Ich habe mich für die Ersatzvornahme entschieden, weil (Angabe der Gründe, die<br />
für die Ersatzvornahme sprechen, insbesondere die geringe Belastung bei Ausführen<br />
der Anordnung). Die geforderte Maßnahme ist eine vertretbare Handlung <strong>und</strong><br />
kann daher im Wege der Ersatzvornahme durchgesetzt werden.<br />
Besondere Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung:<br />
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO. Das<br />
Anordnen der sofortigen Vollziehung steht in unserem/in meinem Ermessen. In diesem<br />
Fall ist das Durchführen der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichen<br />
Interesse, weil (Gründe für das besondere Vollzugsinteresse, z.B.<br />
Dringlichkeit der Maßnahme, Wiederholungsgefahr, Nachahmungseffekte usw.).<br />
Ihr Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs hat gegenüber<br />
dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung zurückzutreten, weil (Darstellen<br />
der Gründe, aufgr<strong>und</strong> derer das öffentliche Interesse überwiegt). Daher hat<br />
der Sofortvollzug ausnahmsweise Vorrang vor dem Abwarten bis zur Unanfechtbarkeit<br />
unserer/m<strong>einer</strong> Ordnungsverfügung.<br />
Begründung der Kostenentscheidung:<br />
Die Kostenentscheidung folgt aus § (Angabe der maßgeblichen Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
für Kostenentscheidungen nach dem jeweiligen Landesrecht, ggf. auch Verwaltungskostensatzung<br />
Ihrer Gemeinde).<br />
Sofern Sie eine Anhörung nach § 28 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG nicht durchgeführt haben,<br />
formulieren Sie wie folgt:<br />
Auf eine Anhörung wurde gemäß § 28 VwVfG (bzw. entsprechender landesrechtlicher<br />
Regelung) verzichtet, da eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung getroffen<br />
wird. (Darstellen der Gründe).<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei (Angabe<br />
der Ausgangsbehörde) in (postalische Adresse der Ausgangsbehörde)<br />
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.<br />
Wir weisen/Ich weise aber darauf hin, dass gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO Ihr Widerspruch<br />
keine aufschiebende Wirkung hat, soweit er sich gegen die Ordnungsverfügung<br />
vom (Datum) richtet.<br />
Der Widerspruch gegen die Androhung der Ersatzvornahme zu (hier Nr. 1) hat gemäß<br />
§ (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage nach dem jeweiligen Landesrecht; soweit<br />
dies nach Landesrecht der Fall ist) kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung.<br />
Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung zu (hier Nr. 3) hat gemäß § 80<br />
Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung.
214<br />
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung können Sie beim Verwaltungsgericht<br />
in (Ort des Verwaltungsgerichts), (postalische Adresse), einen Antrag auf Wiederherstellung<br />
der aufschiebenden Wirkung stellen.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
im Auftrag<br />
______________________________<br />
(Name des Unterzeichners)<br />
Öffnungszeiten, Geschäftsräume, Internet, E-Mail, Bankverbindung<br />
(als Fußzeile)
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 215<br />
4. Bescheidmuster „<strong>Festsetzen</strong> der Ersatzvornahme“ 0/0.0.0.0<br />
Erläuterungen 0/0.0.0.0<br />
Wird Ihre Ordnungsverfügung nicht oder nicht vollständig innerhalb<br />
der gesetzten Frist befolgt, wird die Ersatzvornahme festgesetzt.<br />
Es darf nur das Mittel festgesetzt werden, dass angedroht<br />
wurde. 0/0.0.0.0<br />
Mit der Festsetzung teilen Sie dem Pflichtigen mit, dass Sie nun die<br />
Ersatzvornahme durchführen. 0/0.0.0.0<br />
Behörde, Amt<br />
Absenderangabe, Adresse/Postfach, PLZ Ort<br />
Zustellungsvermerk<br />
Anrede<br />
Vorname Name<br />
Adresse<br />
PLZ Ort<br />
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom, Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom, Telefon,<br />
Name, Datum<br />
(Kurze Bezeichnung des Verfahrensgegenstandes bzw. der Gefahrensituation)<br />
Ordnungsverfügung vom (Datum)<br />
Sehr geehrte/r Anrede Name,<br />
aufgr<strong>und</strong> unserer/m<strong>einer</strong> Ermittlungen ergeht folgender<br />
Bescheid:<br />
1. Die mit Ordnungsverfügung/Bescheid vom (Datum) angedrohte Ersatzvornahme<br />
wird festgesetzt.
216<br />
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />
2. Die Ersatzvornahme wird am (Datum)/in der Zeit vom (Datum) bis (Datum)<br />
durchgeführt.<br />
3. Die Kosten der Ersatzvornahme betragen nach dem (Gutachten/Angebot der<br />
Firma/Kostenvoranschlag des Bauhofs) voraussichtlich (Betrag) Euro. Folgende<br />
Arbeiten werden ausgeführt:<br />
– (Aufzählen aller auszuführenden Maßnahmen/Arbeiten)<br />
– …<br />
Der voraussichtliche Kostenbetrag in Höhe von (Betrag) Euro wird hiermit festgesetzt.<br />
4. Wir fordern Sie auf, diesen Betrag bis zum (Datum)/innerhalb von (Zeitraum,<br />
z.B. ein bis zwei Wochen) nach Erhalt dieses Bescheids auf eines unserer/m<strong>einer</strong><br />
unten genannten Konten unter Angabe des Verwendungszwecks (z.B. Angabe<br />
des Aktenzeichens) zu überweisen.<br />
5. Die Kosten dieser Verfügung sind von Ihnen zu tragen <strong>und</strong> werden auf (Angabe<br />
des Betrags) Euro festgesetzt.<br />
Begründung:<br />
Mit Ordnungsverfügung/Bescheid vom (Datum) hatten wir/hatte ich Ihnen aufgegeben,<br />
bis zum (Datum) (Angabe der geforderten Handlung) auszuführen. Gleichzeitig<br />
hatten wir Ihnen angedroht, nach Ablauf der Frist die angeordnete Maßnahme<br />
im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen. Anlässlich <strong>einer</strong> Ortsbesichtigung/<br />
Aufgr<strong>und</strong> unserer Ermittlungen haben wir/habe ich festgestellt, dass Sie dieser<br />
Verpflichtung innerhalb der genannten Frist nicht nachgekommen sind.<br />
Die Voraussetzungen für die Vollstreckung der Ordnungsverfügung vom (Datum)<br />
liegen nach § (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des Verwaltungszwangs, vgl. Kapitel<br />
6/4.1) vor. Die Ordnungsverfügung ist vollziehbar, weil (die sofortige Vollziehung<br />
angeordnet wurde/sie unanfechtbar ist).<br />
Sollten Sie der Zahlungsaufforderung zu (Nr. 3) nicht nachkommen, werden wir<br />
den festgesetzten Betrag im Wege der Verwaltungsvollstreckung bei Ihnen beitreiben.<br />
Das Recht auf Nachforderung bleibt unberührt, wenn die Ersatzvornahme einen<br />
höheren Kostenaufwand verursacht. Überzahlte Beträge werden nach Durchführung<br />
der Ersatzvornahme erstattet.<br />
Begründung der Kostenentscheidung:<br />
Die Kostenentscheidung folgt aus § (Angabe der maßgeblichen Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
für Kostenentscheidungen nach dem jeweiligen Landesrecht, ggf. auch Verwaltungskostensatzung<br />
Ihrer Gemeinde). Der Gesamtbetrag der von Ihnen zu tragenden<br />
Kosten berechnet sich wie folgt: (Kurze Erläuterung der Zusammensetzung<br />
der Kosten).
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 217<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei (Angabe<br />
der Ausgangsbehörde) in (postalische Adresse der Ausgangsbehörde)<br />
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.<br />
Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung zu (hier Nr. 4) hat gemäß § 80<br />
Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung.<br />
Der Widerspruch gegen die Festsetzung der Ersatzvornahme zu (hier Nr. 1) hat gemäß<br />
§ (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage nach dem jeweiligen Landesrecht; soweit<br />
dies nach Landesrecht der Fall ist) kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung.<br />
Kopie der Ordnungsverfügung vom (Datum) ist diesem Schreiben beigefügt.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
im Auftrag<br />
__________________________________<br />
(Name des Unterzeichners)<br />
Öffnungszeiten, Geschäftsräume, Internet, E-Mail, Bankverbindung<br />
(als Fußzeile)
218<br />
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />
5. Bescheidmuster „Leistungsbescheid <strong>und</strong> Anfordern der durch die<br />
Ersatzvornahme entstandenen Kosten“ 0/0.0.0.0<br />
Erläuterungen 0/0.0.0.0<br />
Nach Durchführung der Ersatzvornahme wird das Zwangsmittel<br />
der Festsetzung entsprechend durch Eigen- oder Fremdvornahme<br />
angewendet. Dem Pflichtigen werden die Kosten der Durchführung<br />
der Ersatzvornahme mit einem Leistungsbescheid auferlegt.<br />
Gleichzeitig wird der Pflichtige aufgefordert, einen Restbetrag<br />
nachzuzahlen, den er aufgr<strong>und</strong> der Festsetzung der Ersatzvornahme<br />
bereits gezahlt hat oder ihm mitgeteilt, dass ein überzahlter<br />
Betrag erstattet wird. 0/0.0.0.0<br />
Das folgende Bescheidmuster bezieht sich auf die erste Alternative<br />
(Anfordern eines Restbetrags). 0/0.0.0.0<br />
Behörde, Amt<br />
Absenderangabe, Adresse/Postfach, PLZ Ort<br />
Zustellungsvermerk<br />
Anrede<br />
Vorname Name<br />
Adresse<br />
PLZ Ort<br />
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom, Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom, Telefon,<br />
Name, Datum<br />
(Kurze Bezeichnung des Verfahrensgegenstandes bzw. der Gefahrensituation)<br />
Ordnungsverfügung vom (Datum)<br />
Sehr geehrte/r Anrede Name,<br />
nach Durchführung der mit Bescheid vom (Datum) festgesetzten Ersatzvornahme<br />
ergeht folgender
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 219<br />
Leistungsbescheid<br />
1. Die Kosten der Ersatzvornahme betragen<br />
(Angabe des Betrags) Euro<br />
<strong>und</strong> sind von Ihnen zu tragen.<br />
2. Abzüglich der von Ihnen am (Datum) geleisteten Zahlung verbleibt ein Restbetrag<br />
von<br />
(Angabe des Betrags ) Euro.<br />
3. Wir fordern Sie auf, den unter Nr. 2 genannten Betrag bis zum (Datum)/innerhalb<br />
von (Zeitraum, z.B. ein bis zwei Wochen) nach Erhalt dieses Bescheids auf<br />
eines unserer/m<strong>einer</strong> unten genannten Konten unter Angabe des Verwendungszwecks<br />
(z.B. Angabe des Aktenzeichens) zu überweisen.<br />
4. Die Kosten dieser Verfügung sind von Ihnen zu tragen <strong>und</strong> werden auf (Angabe<br />
des Betrags) Euro festgesetzt.<br />
Begründung:<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Ordnungsverfügung/dem Bescheid vom (Datum) <strong>und</strong> des<br />
Bescheids vom (Datum) wurde die Ersatzvornahme am (Datum)/innerhalb von<br />
(Angabe eines Zeitraums) ausgeführt. Beauftragt wurde die Firma (Firmenname,<br />
Adresse). Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen hatten wir Ihnen mit der Ordnungsverfügung<br />
vom (Datum) erläutert. (ggf. noch weitere Ausführungen zur<br />
Durchführung der Ersatzvornahme).<br />
Die Kosten der Ersatzvornahme errechnen sich wie folgt:<br />
– (Aufzählen der Maßnahmen <strong>und</strong> deren Kosten)<br />
– …<br />
Sie haben bisher insgesamt (Betrag) Euro gezahlt. Daher ergibt sich eine Nachforderung<br />
in Höhe von (Betrag) Euro.<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage der Kostenerstattung ist § (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des<br />
Verwaltungszwangs, vgl. Kapitel 6/4.1). Die Voraussetzungen der Vollziehbarkeit<br />
liegen vor <strong>und</strong> wurden Ihnen mit Bescheid vom (Datum) erläutert.<br />
Sollten Sie der Zahlungsaufforderung zu (Nr. 3) nicht nachkommen, werden wir<br />
den festgesetzten Betrag im Wege der Verwaltungsvollstreckung bei Ihnen beitreiben.<br />
Begründung der Kostenentscheidung:<br />
Die Kostenentscheidung folgt aus § (Angabe der maßgeblichen Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
für Kostenentscheidungen nach dem jeweiligen Landesrecht, ggf. auch Verwaltungskostensatzung<br />
Ihrer Gemeinde). Der Gesamtbetrag der von Ihnen zu tragenden<br />
Kosten berechnet sich wie folgt: (Kurze Erläuterung der Zusammensetzung<br />
der Kosten).
220<br />
Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei (Angabe<br />
der Ausgangsbehörde) in (postalische Adresse der Ausgangsbehörde)<br />
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.<br />
Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung zu (hier Nr. 4) hat gemäß § 80<br />
Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
im Auftrag<br />
_________________________________<br />
(Name des Unterzeichners)<br />
Öffnungszeiten, Geschäftsräume, Internet, E-Mail, Bankverbindung<br />
(als Fußzeile)<br />
0/0.0.0.0<br />
0/0.0.0.0<br />
0/0.0.0.0<br />
0/0.0.0.0<br />
0/0.0.0.0<br />
0/0.0.0.0<br />
0/0.0.0.0<br />
0/0.0.0.0<br />
0/0.0.0.0<br />
0/0.0.0.0<br />
0/0.0.0.0