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6/4.2 Musterbescheide „Androhen, Festsetzen und Anwenden einer ...

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Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 207<br />

6/<strong>4.2</strong> <strong>Musterbescheide</strong> <strong>„Androhen</strong>, <strong>Festsetzen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Anwenden</strong> <strong>einer</strong> Ersatzvornahme mit Anordnung<br />

des Sofortvollzugs, Leistungsbescheid“<br />

0/0.0.0.0<br />

Kurze Inhaltsangabe:<br />

1. Hinweise <strong>und</strong> Erläuterungen ...........................................ab Seite207<br />

2. Bescheidmuster „Ordnungsverfügung mit<br />

Androhen der Ersatzvornahme“ ......................................ab Seite209<br />

3. Bescheidmuster <strong>„Androhen</strong> der Ersatzvornahme nach<br />

dem Erlass der Ordnungsverfügung“ ..............................ab Seite213<br />

4. Bescheidmuster „<strong>Festsetzen</strong> der Ersatzvornahme“ ........ab Seite215<br />

5. Bescheidmuster „Leistungsbescheid <strong>und</strong> Anfordern der<br />

durch die Ersatzvornahme entstandenen Kosten“ ..........ab Seite218<br />

1. Hinweise <strong>und</strong> Erläuterungen 0/0.0.0.0<br />

Die folgenden Bescheidmuster zeigen beispielhaft, wie Sie das<br />

Zwangsmittel der „Ersatzvornahme“ in der Praxis anwenden <strong>und</strong><br />

Bescheide erstellen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausführungen<br />

in der Arbeitshilfe „<strong>Anwenden</strong> von Zwangsmitteln im gestreckten<br />

Verfahren“, Kapitel 6/4.1. 0/0.0.0.0<br />

Hinweis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung 0/0.0.0.0<br />

Da es auch nötig sein wird, Ihre Verfügung so schnell wie möglich<br />

durchzusetzen, ist in den Bescheidmustern die Anordnung der<br />

sofortigen Vollziehung berücksichtigt. Sofern deren besondere Voraussetzungen<br />

in Ihrem aktuellen Fall nicht vorliegen sollten, verzichten<br />

Sie auf die Anordnung. 0/0.0.0.0<br />

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung 0/0.0.0.0<br />

Zu den Folgen <strong>einer</strong> fehlenden oder unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung<br />

siehe Ausführungen „Form Ihrer Entscheidung <strong>und</strong> Aufbau<br />

der Ordnungsverfügung“, Kapitel 2/4. 0/0.0.0.0


208<br />

Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />

Hinweise zur aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs 0/0.0.0.0<br />

Die B<strong>und</strong>esländer konnten aufgr<strong>und</strong> des § 187 Abs. 3 VwGO, der<br />

zwischenzeitlich aufgehoben wurde, bestimmen, dass Maßnahmen<br />

in der Verwaltungsvollstreckung keine aufschiebende Wirkung<br />

nach § 80 Abs. 1 VwGO haben. Diese Regelung folgt dem Gr<strong>und</strong>gedanken,<br />

dass dem Rechtsschutz des Verantwortlichen Genüge<br />

getan wird, wenn er gegen die Ordnungsverfügung Rechtsbehelfe<br />

erheben kann, welche die Vollzugshemmung auslösen. 0/0.0.0.0<br />

Die meisten B<strong>und</strong>esländer haben von dieser Ermächtigung<br />

Gebrauch gemacht <strong>und</strong> bestimmt, dass Widersprüche gegen Maßnahmen<br />

in der Verwaltungsvollstreckung keine aufschiebende Wirkung<br />

haben. Vollstreckungsmaßnahmen sind alle der Vollstreckung<br />

dienenden Maßnahmen, mit denen ein vorangegangener Verwaltungsakt<br />

zwangsweise vollstreckt werden soll, z.B. Androhen der<br />

Ersatzvornahme <strong>und</strong> deren Festsetzung. Nicht unter diese Regelung<br />

fallen das Anfordern von Abgaben <strong>und</strong> Kosten (vgl. § 80 Abs. 2<br />

Nr. 1 VwGO) sowie selbstständige Zwangsmaßnahmen, die nicht<br />

der Vollstreckung eines vorausgegangenen VA dienen, z.B.<br />

Betriebsschließung nach § 35 Abs. 5 GewO. 0/0.0.0.0<br />

❑ Baden-Württemberg: § 12 VwVG BW<br />

❑ Bayern: Artikel 38 VwZVG BA<br />

❑ Berlin: § 4 AGVwGO Berlin<br />

❑ Brandenburg: –<br />

❑ Bremen: Artikel 11 BremAGVwGO<br />

❑ Hamburg: § 8 AGVwGO HH<br />

❑ Hessen: § 16 HessAGVwGO<br />

❑ Mecklenburg-Vorpommern: –<br />

❑ Niedersachsen: –<br />

❑ Nordrhein-Westfalen: § 8 AGVwGO NW<br />

❑ Rheinland-Pfalz: § 20 AGVwGO RP<br />

❑ Saarland: § 20 AGVwGO<br />

❑ Sachsen: § 11 VwVG SN<br />

❑ Sachsen-Anhalt: –<br />

❑ Schleswig-Holstein: –<br />

❑ Thüringen: § 8 AGVwGO Thür


Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 209<br />

2. Bescheidmuster „Ordnungsverfügung mit Androhen der Ersatzvornahme“<br />

0/0.0.0.0<br />

Behörde, Amt<br />

Absenderangabe, Adresse/Postfach, PLZ Ort<br />

Zustellungsvermerk<br />

Anrede<br />

Vorname Name<br />

Adresse<br />

PLZ Ort<br />

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom, Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom, Telefon,<br />

Name, Datum<br />

(Kurze Bezeichnung des Verfahrensgegenstandes bzw. der Gefahrensituation)<br />

Sehr geehrte/r Anrede Name,<br />

aufgr<strong>und</strong> unserer/m<strong>einer</strong> Feststellungen in der o.g. Angelegenheit ergeht folgende<br />

Ordnungsverfügung:<br />

1. Sie werden aufgefordert, innerhalb von/bis zum (Angabe des Zeitraums bzw.<br />

Datums) nach Zugang dieser Verfügung (Angabe der geforderten Handlung)<br />

vorzunehmen/auszuführen.<br />

2. Die sofortige Vollziehung der getroffenen Anordnung zu Nr. 1 wird angeordnet.<br />

3. Für den Fall der nicht fristgerechten Ausführung der unter Nr. 1 getroffenen Anordnung<br />

wird die Durchführung dieser Anordnung im Wege der Ersatzvornahme<br />

angedroht. Die Kosten der Ersatzvornahme werden auf vorläufig (Betrag)<br />

Euro veranschlagt <strong>und</strong> sind von Ihnen zu tragen. Das Recht auf Nachforderung<br />

bleibt unberührt, wenn die Ersatzvornahme einen höheren Kostenaufwand verursacht.<br />

Überzahlte Beträge werden erstattet.<br />

4. Die Kosten dieser Verfügung sind von Ihnen zu tragen <strong>und</strong> werden auf (Angabe<br />

des Betrags) Euro festgesetzt.<br />

Begründung:<br />

Der Anordnung liegt folgender Sachverhalt zugr<strong>und</strong>e: (Angabe des wesentlichen<br />

Sachverhalts).


210<br />

Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />

Die Rechtslage stellt sich nach § (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage der Ordnungsverfügung)<br />

wie folgt dar: (Angabe der wesentlichen Gründe der Verfügung).<br />

Besondere Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung:<br />

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO. Das<br />

Anordnen der sofortigen Vollziehung steht in unserem/in meinem Ermessen. In diesem<br />

Fall ist das Durchführen der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichen<br />

Interesse, weil (Gründe für das besondere Vollzugsinteresse, z.B.<br />

Dringlichkeit der Maßnahme, Wiederholungsgefahr, Nachahmungseffekte usw.).<br />

Ihr Interesse an der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs hat gegenüber<br />

dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung zurückzutreten, weil (Darstellen<br />

der Gründe, aufgr<strong>und</strong> derer das öffentliche Interesse überwiegt). Daher hat<br />

die sofortige Vollziehung ausnahmsweise Vorrang vor dem Abwarten bis zur Unanfechtbarkeit<br />

unserer/m<strong>einer</strong> Ordnungsverfügung.<br />

Begründung der Androhung der Ersatzvornahme:<br />

Wir haben uns/Ich habe mich für die Durchsetzung der Anordnung zu Nr. 1 mithilfe<br />

des Verwaltungszwangs entschieden, weil (Darstellen der Gründe, z.B. Dringlichkeit,<br />

Weigerungshaltung des Pflichtigen).<br />

Die Androhung der Ersatzvornahme beruht auf (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des<br />

Verwaltungszwangs, vgl. Kapitel 6/4.1). Nach § (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage der<br />

Ersatzvornahme) können wir/kann ich eine Handlung auf Ihre Kosten vornehmen<br />

oder vornehmen lassen, wenn Sie die Handlung innerhalb der gesetzten Frist nicht<br />

oder nicht vollständig ausführen.<br />

Unsere/Meine Verfügung wird erst dann vollstreckt, wenn Sie unserer/m<strong>einer</strong> Anordnung<br />

nicht Folge leisten.<br />

Die Auswahl des Zwangsmittels steht in unserem/meinem Ermessen. Wir haben/<br />

Ich habe mich für die Ersatzvornahme entschieden, weil (Angabe der Gründe, die<br />

für die Ersatzvornahme sprechen, insbesondere die geringe Belastung bei Ausführen<br />

der Anordnung). Die geforderte Maßnahme ist eine vertretbare Handlung <strong>und</strong><br />

kann daher im Wege der Ersatzvornahme durchgesetzt werden.<br />

Begründung der Kostenentscheidung:<br />

Die Kostenentscheidung folgt aus § (Angabe der maßgeblichen Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

für Kostenentscheidungen nach dem jeweiligen Landesrecht, ggf. auch Verwaltungskostensatzung<br />

Ihrer Gemeinde).<br />

Sofern Sie wegen Eilbedürftigkeit eine Anhörung nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG<br />

nicht durchgeführt haben, formulieren Sie wie folgt:<br />

Auf eine Anhörung wurde gemäß § 28 VwVfG (bzw. entsprechender landesrechtlicher<br />

Regelung) verzichtet, da im vorliegenden Fall Eilbedürftigkeit besteht. (Darstellen<br />

der Gründe). Bei Durchführen der Anhörung wäre aufgr<strong>und</strong> des Zeitverzugs<br />

die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Gefahr eintritt, die mit der Anordnung bekämpft<br />

werden soll. Der Erfolg der Anordnung würde somit bei Durchführen der Anhörung<br />

infrage gestellt.


Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 211<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Ordnungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

bei (Angabe der Ausgangsbehörde) in (postalische Adresse der Ausgangsbehörde)<br />

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.<br />

Wir weisen/Ich weise aber darauf hin, dass gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO Ihr Widerspruch<br />

keine aufschiebende Wirkung hat, soweit er sich gegen (hier Nr. 1) der<br />

Verfügung wendet.<br />

Der Widerspruch gegen die Androhung der Ersatzvornahme zu (hier Nr. 3) hat gemäß<br />

§ (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage nach dem jeweiligen Landesrecht; soweit<br />

dies nach Landesrecht der Fall ist) kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung.<br />

Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung zu (hier Nr. 4) hat gemäß § 80<br />

Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung.<br />

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung können Sie beim Verwaltungsgericht<br />

in (Ort des Verwaltungsgerichts), (postalische Adresse), einen Antrag auf Wiederherstellung<br />

der aufschiebenden Wirkung stellen.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

im Auftrag<br />

__________________________________<br />

(Name des Unterzeichners)<br />

Öffnungszeiten, Geschäftsräume, Internet, E-Mail, Bankverbindung<br />

(als Fußzeile)


212<br />

Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />

3. Bescheidmuster <strong>„Androhen</strong> der Ersatzvornahme nach dem Erlass<br />

der Ordnungsverfügung“ 0/0.0.0.0<br />

Behörde, Amt<br />

Absenderangabe, Adresse/Postfach, PLZ Ort<br />

Zustellungsvermerk<br />

Anrede<br />

Vorname Name<br />

Adresse<br />

PLZ Ort<br />

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom, Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom, Telefon,<br />

Name, Datum<br />

Unsere/Meine Ordnungsverfügung vom (Datum)<br />

Sehr geehrte/r Anrede Name,<br />

mit Ordnungsverfügung vom (Datum) hatten wir/hatte ich Sie aufgefordert (Bezeichnung<br />

der geforderten Handlung) auszuführen. Da Sie dieser Aufforderung<br />

bisher nicht nachgekommen sind, ergeht folgender<br />

Bescheid:<br />

1. Für den Fall, dass Sie (Bezeichnung der geforderten Handlung) bis zum (Datum)<br />

nicht ausführen, wird die Durchführung dieser Anordnung im Wege der Ersatzvornahme<br />

angedroht. Die Kosten der Ersatzvornahme werden auf vorläufig<br />

(Betrag) Euro veranschlagt <strong>und</strong> sind von Ihnen zu tragen. Das Recht auf Nachforderung<br />

bleibt unberührt, wenn die Ersatzvornahme einen höheren Kostenaufwand<br />

verursacht. Überzahlte Beträge werden erstattet.<br />

2. Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung vom (Datum) wird angeordnet.<br />

3. Die Kosten dieser Verfügung sind von Ihnen zu tragen <strong>und</strong> werden auf (Angabe<br />

des Betrags) Euro festgesetzt.<br />

Begründung:<br />

Wir haben uns/Ich habe mich für die Durchsetzung der Ordnungsverfügung vom<br />

(Datum) mithilfe des Verwaltungszwangs entschieden, weil (Darstellen der Gründe,<br />

z.B. Dringlichkeit, Weigerungshaltung des Pflichtigen).<br />

Die Androhung der Ersatzvornahme beruht auf (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des<br />

Verwaltungszwangs, vgl. Kapitel 6/4.1). Nach § (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage der


Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 213<br />

Ersatzvornahme) können wir/kann ich eine Handlung auf Ihre Kosten vornehmen<br />

oder vornehmen lassen, wenn Sie die Handlung innerhalb der gesetzten Frist nicht<br />

oder nicht vollständig erfüllen.<br />

Unsere/Meine Ordnungsverfügung wird erst dann vollstreckt, wenn Sie unserer/<br />

m<strong>einer</strong> Anordnung nicht Folge leisten.<br />

Die Auswahl des Zwangsmittels steht in unserem/meinem Ermessen. Wir haben/<br />

Ich habe mich für die Ersatzvornahme entschieden, weil (Angabe der Gründe, die<br />

für die Ersatzvornahme sprechen, insbesondere die geringe Belastung bei Ausführen<br />

der Anordnung). Die geforderte Maßnahme ist eine vertretbare Handlung <strong>und</strong><br />

kann daher im Wege der Ersatzvornahme durchgesetzt werden.<br />

Besondere Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung:<br />

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO. Das<br />

Anordnen der sofortigen Vollziehung steht in unserem/in meinem Ermessen. In diesem<br />

Fall ist das Durchführen der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichen<br />

Interesse, weil (Gründe für das besondere Vollzugsinteresse, z.B.<br />

Dringlichkeit der Maßnahme, Wiederholungsgefahr, Nachahmungseffekte usw.).<br />

Ihr Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs hat gegenüber<br />

dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung zurückzutreten, weil (Darstellen<br />

der Gründe, aufgr<strong>und</strong> derer das öffentliche Interesse überwiegt). Daher hat<br />

der Sofortvollzug ausnahmsweise Vorrang vor dem Abwarten bis zur Unanfechtbarkeit<br />

unserer/m<strong>einer</strong> Ordnungsverfügung.<br />

Begründung der Kostenentscheidung:<br />

Die Kostenentscheidung folgt aus § (Angabe der maßgeblichen Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

für Kostenentscheidungen nach dem jeweiligen Landesrecht, ggf. auch Verwaltungskostensatzung<br />

Ihrer Gemeinde).<br />

Sofern Sie eine Anhörung nach § 28 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG nicht durchgeführt haben,<br />

formulieren Sie wie folgt:<br />

Auf eine Anhörung wurde gemäß § 28 VwVfG (bzw. entsprechender landesrechtlicher<br />

Regelung) verzichtet, da eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung getroffen<br />

wird. (Darstellen der Gründe).<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei (Angabe<br />

der Ausgangsbehörde) in (postalische Adresse der Ausgangsbehörde)<br />

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.<br />

Wir weisen/Ich weise aber darauf hin, dass gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO Ihr Widerspruch<br />

keine aufschiebende Wirkung hat, soweit er sich gegen die Ordnungsverfügung<br />

vom (Datum) richtet.<br />

Der Widerspruch gegen die Androhung der Ersatzvornahme zu (hier Nr. 1) hat gemäß<br />

§ (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage nach dem jeweiligen Landesrecht; soweit<br />

dies nach Landesrecht der Fall ist) kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung.<br />

Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung zu (hier Nr. 3) hat gemäß § 80<br />

Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung.


214<br />

Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung können Sie beim Verwaltungsgericht<br />

in (Ort des Verwaltungsgerichts), (postalische Adresse), einen Antrag auf Wiederherstellung<br />

der aufschiebenden Wirkung stellen.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

im Auftrag<br />

______________________________<br />

(Name des Unterzeichners)<br />

Öffnungszeiten, Geschäftsräume, Internet, E-Mail, Bankverbindung<br />

(als Fußzeile)


Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 215<br />

4. Bescheidmuster „<strong>Festsetzen</strong> der Ersatzvornahme“ 0/0.0.0.0<br />

Erläuterungen 0/0.0.0.0<br />

Wird Ihre Ordnungsverfügung nicht oder nicht vollständig innerhalb<br />

der gesetzten Frist befolgt, wird die Ersatzvornahme festgesetzt.<br />

Es darf nur das Mittel festgesetzt werden, dass angedroht<br />

wurde. 0/0.0.0.0<br />

Mit der Festsetzung teilen Sie dem Pflichtigen mit, dass Sie nun die<br />

Ersatzvornahme durchführen. 0/0.0.0.0<br />

Behörde, Amt<br />

Absenderangabe, Adresse/Postfach, PLZ Ort<br />

Zustellungsvermerk<br />

Anrede<br />

Vorname Name<br />

Adresse<br />

PLZ Ort<br />

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom, Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom, Telefon,<br />

Name, Datum<br />

(Kurze Bezeichnung des Verfahrensgegenstandes bzw. der Gefahrensituation)<br />

Ordnungsverfügung vom (Datum)<br />

Sehr geehrte/r Anrede Name,<br />

aufgr<strong>und</strong> unserer/m<strong>einer</strong> Ermittlungen ergeht folgender<br />

Bescheid:<br />

1. Die mit Ordnungsverfügung/Bescheid vom (Datum) angedrohte Ersatzvornahme<br />

wird festgesetzt.


216<br />

Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />

2. Die Ersatzvornahme wird am (Datum)/in der Zeit vom (Datum) bis (Datum)<br />

durchgeführt.<br />

3. Die Kosten der Ersatzvornahme betragen nach dem (Gutachten/Angebot der<br />

Firma/Kostenvoranschlag des Bauhofs) voraussichtlich (Betrag) Euro. Folgende<br />

Arbeiten werden ausgeführt:<br />

– (Aufzählen aller auszuführenden Maßnahmen/Arbeiten)<br />

– …<br />

Der voraussichtliche Kostenbetrag in Höhe von (Betrag) Euro wird hiermit festgesetzt.<br />

4. Wir fordern Sie auf, diesen Betrag bis zum (Datum)/innerhalb von (Zeitraum,<br />

z.B. ein bis zwei Wochen) nach Erhalt dieses Bescheids auf eines unserer/m<strong>einer</strong><br />

unten genannten Konten unter Angabe des Verwendungszwecks (z.B. Angabe<br />

des Aktenzeichens) zu überweisen.<br />

5. Die Kosten dieser Verfügung sind von Ihnen zu tragen <strong>und</strong> werden auf (Angabe<br />

des Betrags) Euro festgesetzt.<br />

Begründung:<br />

Mit Ordnungsverfügung/Bescheid vom (Datum) hatten wir/hatte ich Ihnen aufgegeben,<br />

bis zum (Datum) (Angabe der geforderten Handlung) auszuführen. Gleichzeitig<br />

hatten wir Ihnen angedroht, nach Ablauf der Frist die angeordnete Maßnahme<br />

im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen. Anlässlich <strong>einer</strong> Ortsbesichtigung/<br />

Aufgr<strong>und</strong> unserer Ermittlungen haben wir/habe ich festgestellt, dass Sie dieser<br />

Verpflichtung innerhalb der genannten Frist nicht nachgekommen sind.<br />

Die Voraussetzungen für die Vollstreckung der Ordnungsverfügung vom (Datum)<br />

liegen nach § (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des Verwaltungszwangs, vgl. Kapitel<br />

6/4.1) vor. Die Ordnungsverfügung ist vollziehbar, weil (die sofortige Vollziehung<br />

angeordnet wurde/sie unanfechtbar ist).<br />

Sollten Sie der Zahlungsaufforderung zu (Nr. 3) nicht nachkommen, werden wir<br />

den festgesetzten Betrag im Wege der Verwaltungsvollstreckung bei Ihnen beitreiben.<br />

Das Recht auf Nachforderung bleibt unberührt, wenn die Ersatzvornahme einen<br />

höheren Kostenaufwand verursacht. Überzahlte Beträge werden nach Durchführung<br />

der Ersatzvornahme erstattet.<br />

Begründung der Kostenentscheidung:<br />

Die Kostenentscheidung folgt aus § (Angabe der maßgeblichen Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

für Kostenentscheidungen nach dem jeweiligen Landesrecht, ggf. auch Verwaltungskostensatzung<br />

Ihrer Gemeinde). Der Gesamtbetrag der von Ihnen zu tragenden<br />

Kosten berechnet sich wie folgt: (Kurze Erläuterung der Zusammensetzung<br />

der Kosten).


Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 217<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei (Angabe<br />

der Ausgangsbehörde) in (postalische Adresse der Ausgangsbehörde)<br />

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.<br />

Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung zu (hier Nr. 4) hat gemäß § 80<br />

Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung.<br />

Der Widerspruch gegen die Festsetzung der Ersatzvornahme zu (hier Nr. 1) hat gemäß<br />

§ (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage nach dem jeweiligen Landesrecht; soweit<br />

dies nach Landesrecht der Fall ist) kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung.<br />

Kopie der Ordnungsverfügung vom (Datum) ist diesem Schreiben beigefügt.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

im Auftrag<br />

__________________________________<br />

(Name des Unterzeichners)<br />

Öffnungszeiten, Geschäftsräume, Internet, E-Mail, Bankverbindung<br />

(als Fußzeile)


218<br />

Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />

5. Bescheidmuster „Leistungsbescheid <strong>und</strong> Anfordern der durch die<br />

Ersatzvornahme entstandenen Kosten“ 0/0.0.0.0<br />

Erläuterungen 0/0.0.0.0<br />

Nach Durchführung der Ersatzvornahme wird das Zwangsmittel<br />

der Festsetzung entsprechend durch Eigen- oder Fremdvornahme<br />

angewendet. Dem Pflichtigen werden die Kosten der Durchführung<br />

der Ersatzvornahme mit einem Leistungsbescheid auferlegt.<br />

Gleichzeitig wird der Pflichtige aufgefordert, einen Restbetrag<br />

nachzuzahlen, den er aufgr<strong>und</strong> der Festsetzung der Ersatzvornahme<br />

bereits gezahlt hat oder ihm mitgeteilt, dass ein überzahlter<br />

Betrag erstattet wird. 0/0.0.0.0<br />

Das folgende Bescheidmuster bezieht sich auf die erste Alternative<br />

(Anfordern eines Restbetrags). 0/0.0.0.0<br />

Behörde, Amt<br />

Absenderangabe, Adresse/Postfach, PLZ Ort<br />

Zustellungsvermerk<br />

Anrede<br />

Vorname Name<br />

Adresse<br />

PLZ Ort<br />

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom, Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom, Telefon,<br />

Name, Datum<br />

(Kurze Bezeichnung des Verfahrensgegenstandes bzw. der Gefahrensituation)<br />

Ordnungsverfügung vom (Datum)<br />

Sehr geehrte/r Anrede Name,<br />

nach Durchführung der mit Bescheid vom (Datum) festgesetzten Ersatzvornahme<br />

ergeht folgender


Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt? 219<br />

Leistungsbescheid<br />

1. Die Kosten der Ersatzvornahme betragen<br />

(Angabe des Betrags) Euro<br />

<strong>und</strong> sind von Ihnen zu tragen.<br />

2. Abzüglich der von Ihnen am (Datum) geleisteten Zahlung verbleibt ein Restbetrag<br />

von<br />

(Angabe des Betrags ) Euro.<br />

3. Wir fordern Sie auf, den unter Nr. 2 genannten Betrag bis zum (Datum)/innerhalb<br />

von (Zeitraum, z.B. ein bis zwei Wochen) nach Erhalt dieses Bescheids auf<br />

eines unserer/m<strong>einer</strong> unten genannten Konten unter Angabe des Verwendungszwecks<br />

(z.B. Angabe des Aktenzeichens) zu überweisen.<br />

4. Die Kosten dieser Verfügung sind von Ihnen zu tragen <strong>und</strong> werden auf (Angabe<br />

des Betrags) Euro festgesetzt.<br />

Begründung:<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Ordnungsverfügung/dem Bescheid vom (Datum) <strong>und</strong> des<br />

Bescheids vom (Datum) wurde die Ersatzvornahme am (Datum)/innerhalb von<br />

(Angabe eines Zeitraums) ausgeführt. Beauftragt wurde die Firma (Firmenname,<br />

Adresse). Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen hatten wir Ihnen mit der Ordnungsverfügung<br />

vom (Datum) erläutert. (ggf. noch weitere Ausführungen zur<br />

Durchführung der Ersatzvornahme).<br />

Die Kosten der Ersatzvornahme errechnen sich wie folgt:<br />

– (Aufzählen der Maßnahmen <strong>und</strong> deren Kosten)<br />

– …<br />

Sie haben bisher insgesamt (Betrag) Euro gezahlt. Daher ergibt sich eine Nachforderung<br />

in Höhe von (Betrag) Euro.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage der Kostenerstattung ist § (Angabe der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des<br />

Verwaltungszwangs, vgl. Kapitel 6/4.1). Die Voraussetzungen der Vollziehbarkeit<br />

liegen vor <strong>und</strong> wurden Ihnen mit Bescheid vom (Datum) erläutert.<br />

Sollten Sie der Zahlungsaufforderung zu (Nr. 3) nicht nachkommen, werden wir<br />

den festgesetzten Betrag im Wege der Verwaltungsvollstreckung bei Ihnen beitreiben.<br />

Begründung der Kostenentscheidung:<br />

Die Kostenentscheidung folgt aus § (Angabe der maßgeblichen Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

für Kostenentscheidungen nach dem jeweiligen Landesrecht, ggf. auch Verwaltungskostensatzung<br />

Ihrer Gemeinde). Der Gesamtbetrag der von Ihnen zu tragenden<br />

Kosten berechnet sich wie folgt: (Kurze Erläuterung der Zusammensetzung<br />

der Kosten).


220<br />

Wie werden Ordnungsverfügungen durchgesetzt?<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei (Angabe<br />

der Ausgangsbehörde) in (postalische Adresse der Ausgangsbehörde)<br />

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.<br />

Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung zu (hier Nr. 4) hat gemäß § 80<br />

Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

im Auftrag<br />

_________________________________<br />

(Name des Unterzeichners)<br />

Öffnungszeiten, Geschäftsräume, Internet, E-Mail, Bankverbindung<br />

(als Fußzeile)<br />

0/0.0.0.0<br />

0/0.0.0.0<br />

0/0.0.0.0<br />

0/0.0.0.0<br />

0/0.0.0.0<br />

0/0.0.0.0<br />

0/0.0.0.0<br />

0/0.0.0.0<br />

0/0.0.0.0<br />

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