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Einleitung<br />

Warndienst<br />

Die Fors<strong>ch</strong>ungsanstalt <strong>Agroscope</strong> Changins-Wädenswil<br />

ACW erarbeitet zusammen mit den kantonalen Rebbaukommissariaten<br />

regionale Prognosen für den Zeitpunkt und<br />

die Stärke des Auftretens von S<strong>ch</strong>ädlingen (Traubenwickler)<br />

und Krankheiten (Fals<strong>ch</strong>er Mehltau). ACW orientiert während<br />

der Vegetationsperiode wö<strong>ch</strong>entli<strong>ch</strong> über aktuelle<br />

Pflanzens<strong>ch</strong>utzprobleme und Empfehlungen im Wein- und<br />

Obstbau dur<strong>ch</strong> den Versand der Pflanzens<strong>ch</strong>utzmitteilungen.<br />

Sie enthalten ebenfalls regionale Prognosen und empfohlene<br />

Spritztermine. Aktuelle Informationen sind für<br />

Berater und Produzenten au<strong>ch</strong> unter www.agrometeo.<strong>ch</strong><br />

abrufbar.<br />

Abonnemente zum Bezug der Mitteilungen können bei der<br />

Stutz Druck AG, PF, 8820 Wädenswil, Tel. 044 783 99 11 für<br />

CHF 60.– (Post oder Fax) bzw. CHF 40.– (E-Mail) pro Jahr<br />

bestellt werden.<br />

farbige Merkblätter mit Abbildungen der S<strong>ch</strong>adsymptome<br />

sowie Kurzbes<strong>ch</strong>reibungen der Biologie ausgearbeitet worden.<br />

Diese Merkblätter und andere Beratungsunterlagen<br />

zum Pflanzens<strong>ch</strong>utz können auf der Internetseite von<br />

Agro scope auf www.agroscope.<strong>ch</strong> im Register Praxis unter<br />

Obst-, Wein- & Gemüsebau – Rebbau & Weinbereitung –<br />

Pflanzens<strong>ch</strong>utz abgerufen oder in gedruckter Form über<br />

info-d@acw.<strong>admin</strong>.<strong>ch</strong> bestellt werden.<br />

Beratung<br />

Für die Beratung und die Abklärung auftretender Probleme<br />

in der Praxis stehen die kantonalen Rebbaukommissäre<br />

und in den meisten Kantonen lokale Rebbauberater zur<br />

Verfügung, die bei Bedarf an die Spezialisten der Fors<strong>ch</strong>ungsanstalten<br />

gelangen. Die Kontaktadressen der kantonalen<br />

Rebbaukommissäre sind auf Seite 56 aufgelistet.<br />

Merkblätter<br />

Über die wi<strong>ch</strong>tigsten S<strong>ch</strong>ädlinge und Krankheiten im Weinbau<br />

sowie über die Lebensgemeins<strong>ch</strong>aft Rebberg sind<br />

Erläuterungen zu ÖLN und VITISWISS<br />

Ökologis<strong>ch</strong>er Leistungsna<strong>ch</strong>weis (ÖLN) und Direktzahlungen<br />

Für den ökologis<strong>ch</strong>en Leistungsna<strong>ch</strong>weis ist die Bundesverordnung über die<br />

Direktzahlungen (DVZ) an die Landwirts<strong>ch</strong>aft vom 7.Dezember 1998 massgebend.<br />

Zur Erlangung der Direktzahlungen müssen die von VITISWISS erarbeiteten<br />

Basisanforderungen für den ÖLN erfüllt werden. VITISWISS ist der<br />

s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Verband für naturnahe Produktion im Weinbau. Er besteht aus<br />

se<strong>ch</strong>s regionalen Verbänden (VS, VD, GE, trois Lacs, Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>weiz, Tessin).<br />

Die Ri<strong>ch</strong>tlinien für den ÖLN bauen auf der Verordnung für Direktzahlungen auf.<br />

VITISWISS ist der Anspre<strong>ch</strong>partner des Bundesamts für Landwirts<strong>ch</strong>aft für die<br />

ÖLN-Ri<strong>ch</strong>tlinien im Rebbau.<br />

Die Dokumente können bei www.vitiswiss.<strong>ch</strong> eingesehen und heruntergeladen<br />

werden. Die Kontrolle und der Vollzug wird dur<strong>ch</strong> die kantonalen Landwirts<strong>ch</strong>aftsämter<br />

organisiert.<br />

Traubenzertifikat VITISWISS<br />

Zur Erlangung des Traubenzertifikats VITISWISS muss der Betrieb ni<strong>ch</strong>t nur die<br />

Basisanforderungen für den ÖLN, sondern au<strong>ch</strong> die Anforderungen für das<br />

Zertifikat sowie vier ökologis<strong>ch</strong>e Optionen erfüllen. Ökologis<strong>ch</strong>e Optionen sind<br />

zusätzli<strong>ch</strong>e Anstrengungen, die oft auf regionale Verhältnisse abgestimmt sind.<br />

Die Liste der ökologis<strong>ch</strong>en Optionen wird regelmässig überarbeitet. Zur Zeit<br />

kann der Betrieb aus 20 ökologis<strong>ch</strong>en Zusatzanstrengungen diejenigen auswählen,<br />

die am ehesten auf seinen Betrieb und seine Mögli<strong>ch</strong>keiten zuges<strong>ch</strong>nitten<br />

sind. Mindestens vier Optionen müssen erfüllt sein. Die Betriebskontrollen<br />

werden von unabhängigen, dur<strong>ch</strong> VITISWISS anerkannte Kontrollorganisationen<br />

dur<strong>ch</strong>geführt. Eine Liste der Organisationen sowie alle te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en<br />

Dokumente können von der Internetseite www.vitiswiss.<strong>ch</strong> heruntergeladen<br />

werden.<br />

Die kantonalen Fa<strong>ch</strong>stellen für Weinbau sowie der Bran<strong>ch</strong>enverband Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>weizer<br />

Wein (BDW) sind die Anspre<strong>ch</strong>partner für alle te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en und<br />

organisatoris<strong>ch</strong>en Belange. Anfragen können au<strong>ch</strong> an info@weinbran<strong>ch</strong>e.<strong>ch</strong><br />

oder info@vinatura.<strong>ch</strong> geri<strong>ch</strong>tet werden.<br />

VINATURA-Label von VITISWISS<br />

VITISWISS verleiht das VINATURA-Label für Trauben und Weine, wel<strong>ch</strong>e die<br />

Ri<strong>ch</strong>tlinien von VITISWISS sowohl bei der Traubenproduktion als au<strong>ch</strong> bei<br />

der Vinifikation erfüllen. Jeder Benutzer des VINATURA-Labels unterzei<strong>ch</strong>net<br />

einen Vertrag mit der regionalen VITISWISS-Mitgliederorganisation (Regionalverband),<br />

worin er si<strong>ch</strong> verpfli<strong>ch</strong>tet, na<strong>ch</strong> den Ri<strong>ch</strong>tlinien zu arbeiten. Alle<br />

Dokumente können bei www.vinatura.<strong>ch</strong> eingesehen und heruntergeladen<br />

werden.<br />

Das VINATURA-Label ist eine eingetragene Handelsmarke des Verbands VITI-<br />

SWISS.<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei info@vinatura.<strong>ch</strong> oder telefonis<strong>ch</strong> unter<br />

031 385 36 83.<br />

6 SCHWEIZER ZEITSCHRIFT FÜR OBST- UND WEINBAU | NR. 2 | 2013

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