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Umgang mit Pflanzens<strong>ch</strong>utzmitteln<br />
S<strong>ch</strong>utz vor Vieh- und Mil<strong>ch</strong>vergiftungen<br />
Es darf kein Gras verfüttert werden, das Verunreinigungen von Spritzmitteln<br />
aufweist. Sol<strong>ch</strong>es Gras ist ni<strong>ch</strong>t nur ges<strong>ch</strong>mackli<strong>ch</strong> beeinträ<strong>ch</strong>tigt, sondern<br />
au<strong>ch</strong> hygienis<strong>ch</strong> und gesundheitli<strong>ch</strong> bedenkli<strong>ch</strong>.<br />
Soll Gras aus Rebbergen genutzt werden, so ist es unmittelbar vor der Behandlung<br />
zu mähen und zu entfernen, falls es grün verfüttert werden soll.<br />
Muss über na<strong>ch</strong>ges<strong>ch</strong>ossenes Gras gespritzt werden, so darf dies weder<br />
grün verfüttert no<strong>ch</strong> geweidet werden; es darf frühestens drei Wo<strong>ch</strong>en<br />
na<strong>ch</strong> der Spritzung gedörrt oder siliert werden.<br />
Zubereitung der Spritzbrühe<br />
Spritzbrühen sind am Tage ihrer Herstellung zu verwenden. Die benötigte<br />
Menge ist im Voraus mögli<strong>ch</strong>st genau zu bestimmen – Spritzbrühereste<br />
sind zu vermeiden. Bei der Zubereitung der Spritzbrühen sind besondere<br />
Vorsi<strong>ch</strong>tsmassnahmen zum S<strong>ch</strong>utz des Anwenders und zur Vermeidung von<br />
Unfällen gegenüber der Umwelt am Platz.<br />
Beseitigung von Resten<br />
● Na<strong>ch</strong> der Spritzarbeit sollte ledigli<strong>ch</strong> ein kleiner, te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> unvermeidbarer<br />
Spritzbrüherest vorhanden sein. Allfällige grösser Reste sind in<br />
den Kulturen aufzubrau<strong>ch</strong>en. Keinesfalls dürfen sol<strong>ch</strong>e Reste auf den<br />
Boden, in Gewässer oder Kanalisationen gelangen, au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t in eine<br />
Jau<strong>ch</strong>egrube oder auf einen Miststock.<br />
● Leere Gebinde sind der Kehri<strong>ch</strong>tabfuhr zu übergeben.<br />
● Es sind ni<strong>ch</strong>t mehr Pflanzens<strong>ch</strong>utzmittel einzukaufen, als im selben Jahr<br />
benötigt werden. Unbrau<strong>ch</strong>bare Reste von Pflanzens<strong>ch</strong>utzmitteln müssen<br />
von Lieferanten zurückgenommen werden (Kleinmengen unentgeltli<strong>ch</strong>).<br />
Reinigen der Spritzgeräte<br />
Die Reinigung der leeren Spritze hat auf dem Feld zu erfolgen. Mit Wasser<br />
aus dem Spülwassertank (ab 2011 für Geräte mit mehr als 350 l Inhalt obligatoris<strong>ch</strong>)<br />
wird die Innenreinigung vorgenommen. Das Spülwasser ist auf<br />
die behandelte Kultur (na<strong>ch</strong> dem Abtrocknen des Belags und ohne Luftunterstützung)<br />
oder in der behandelten Kultur (auf bewa<strong>ch</strong>senem Boden)<br />
auszubringen. Die Aussenreinigung kann ebenfalls im Feld erfolgen oder<br />
allenfalls auf einem befestigten Was<strong>ch</strong>platz mit Ans<strong>ch</strong>luss an die Jau<strong>ch</strong>egrube.<br />
Im Wallis gibt es speziell eingri<strong>ch</strong>tete Was<strong>ch</strong>plätze für Spritzgeräte<br />
(Bild). Spülwasser und Reinigungswasser dürfen ni<strong>ch</strong>t in die Kanalisation<br />
gelangen.<br />
52 SCHWEIZER ZEITSCHRIFT FÜR OBST- UND WEINBAU | NR. 2 | 2013