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Umgang mit Pflanzens<strong>ch</strong>utzmitteln<br />
S<strong>ch</strong>utz des Anwenders<br />
Mit allen Pflanzens<strong>ch</strong>utzmitteln muss sauber und sorgfältig gearbeitet<br />
werden, damit akute Vergiftungen (dur<strong>ch</strong> Aufnahme einer grossen Dosis)<br />
und <strong>ch</strong>ronis<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>äden (dur<strong>ch</strong> wiederholte Aufnahme kleiner Mengen)<br />
vor, während und na<strong>ch</strong> den Spritzarbeiten verhindert werden. Dur<strong>ch</strong> vorsi<strong>ch</strong>tiges<br />
Arbeiten und angepasste S<strong>ch</strong>utzmassnahmen soll die Aufnahme<br />
giftiger Stoffe dur<strong>ch</strong> die Haut, über die Atemwege oder dur<strong>ch</strong> den Mund<br />
mögli<strong>ch</strong>st vermieden werden. Besondere Vorsi<strong>ch</strong>t ist beim Arbeiten mit<br />
Konzentraten (Abmessen, Vorbereiten der Spritzbrühe) angezeigt. Ein<br />
grosser Teil der Belastung des Anwenders (dur<strong>ch</strong> Einatmen oder Hautkontakt)<br />
passiert bei dieser Tätigkeit.<br />
Für die Arbeiten trage man geeignete S<strong>ch</strong>utzkleider, die häufig gewe<strong>ch</strong>selt<br />
und gewas<strong>ch</strong>en werden müssen, und verwende gutes S<strong>ch</strong>uhwerk, Hands<strong>ch</strong>uhe,<br />
Brille und eine Kopfbedeckung. Das Einatmen von Spritznebeln<br />
vermeide man dur<strong>ch</strong> einen Gesi<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>ild, eine Gesi<strong>ch</strong>tsmaske oder ges<strong>ch</strong>lossene<br />
Traktorenkabinen. Bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />
in der Landwirts<strong>ch</strong>aft (BUL, Picardierstr. 3, 5040 S<strong>ch</strong>öftland; www.bul.<strong>ch</strong>,<br />
Tel. 062 739 50 40) sind geeignete S<strong>ch</strong>utzkleider und Masken und entspre<strong>ch</strong>ende<br />
Informationen erhältli<strong>ch</strong>.<br />
Während der Arbeit mit Pflanzens<strong>ch</strong>utzmitteln darf ni<strong>ch</strong>t gegessen, gerau<strong>ch</strong>t<br />
oder Alkohol konsumiert werden. Na<strong>ch</strong> der Spritzarbeit sind die<br />
Kleider zu we<strong>ch</strong>seln und Hände und Gesi<strong>ch</strong>t gründli<strong>ch</strong> zu was<strong>ch</strong>en.<br />
Bei Unwohlsein ist die Spritzarbeit sofort einzustellen. Bei Verda<strong>ch</strong>t auf<br />
akute Vergiftungen wende man si<strong>ch</strong> sofort an einen Arzt. Auskünfte erteilt<br />
au<strong>ch</strong> das S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Toxikologis<strong>ch</strong>e Informationszentrum Züri<strong>ch</strong>,<br />
Tel.145 bzw. 044 251 51 51, E-Mail: info@toxi.<strong>ch</strong>.<br />
S<strong>ch</strong>utz der Na<strong>ch</strong>bargrundstücke<br />
Bei Wind kann Spritznebel auf Na<strong>ch</strong>bargrundstücke verweht werden, was<br />
zu Belästigungen, zu unerlaubten Rückständen, zu Bienen- und Fis<strong>ch</strong>vergiftungen<br />
u.a. führen kann. Spritzungen sind deshalb in angemessener<br />
Distanz von der Grenze und nur bei windstillem Wetter dur<strong>ch</strong>zuführen. Gemäss<br />
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung dürfen Pflanzen s<strong>ch</strong>utzmit<br />
tel zudem ni<strong>ch</strong>t verwendet werden: in Naturs<strong>ch</strong>utzgebieten, in Riedgebieten<br />
und Mooren, in Hecken und Feldgehölzen und im Wald und in<br />
einem 3 m breiten Streifen entlang dieser Elemente.<br />
50 SCHWEIZER ZEITSCHRIFT FÜR OBST- UND WEINBAU | NR. 2 | 2013