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Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittel sind im modernen Erwerbsobstbau notwendig. Sie müssen aber sorgfältig unter strenger Beachtung aller Anwendungsvorschriften und Vorsichtsmassnahmen eingesetzt werden. Damit können Unfälle und Schäden gegenüber der Umwelt und gesundheitliche Folgen beim Anwender vermieden werden. Zudem besteht die Gewähr, dass das Erntegut den Vorschriften der eidgenössischen Lebensmittelverordnung entspricht und für den Konsumenten einwandfrei ist. Untersuchungen zeigten, dass die grösste Gefährdung für Umwelt und Anwendergesundheit vor der eigentlichen Spritzarbeit (60,7%) bei der Herstellung der Spritzbrühe und nach Beenden (16,6%) der Spritzarbeit (z.B. fahrlässiger Umgang mit Brüheresten) besteht. Diese Art von Gefährdung ist unbedingt zu verhindern, indem alle möglichen Massnahmen getroffen werden. Kennzeichnung mit neuen GHS Symbolen Die Vereinten Nationen (UN) haben das Globally Harmonized System (GHS) eingeführt, ein weltweit einheitliches System für die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Produkte. Ab dem 1.12.2012 erhalten neu bewilligte Pflanzenschutzmittel eine Etikette mit neuen GHS Symbolen. Produkte mit Etiketten mit den europäischen Gefahrensymbolen dürfen noch bis 31.5.2018 in den Verkauf gebracht und bis 31.10.2020 eingesetzt werden. Mit den neuen Gefahrensymbolen werden die bisherigen R- (Risiko) und S- (Sicherheits) Sätze durch H- (Hazard) und P- (Precaution) Sätze ersetzt. Weitere Informationen sind verfügbar auf www.cheminfo.ch. HOCHGIFTIG Kann schon in kleinen Mengen zu schweren Vergiftungen und zum Tod führen. GESUNDHEITSSCHÄ- DIGEND Kann bestimmte Organe schädigen. Kann zu sofortiger und langfristiger massiver Beeinträchtigung der Gesundheit führen, Krebs erzeugen, das Erbgut, die Fruchtbarkeit oder die Entwicklung schädigen. Kann bei Eindringen in die Atemwege tödlich sein. ÄTZEND Kann schwere Hautverätzungen und Augenschäden verursachen. Kann bestimmte Materialien auflösen (z.B. Textilien). Ist schädlich für Tiere, Pflanzen und organisches Material aller Art. VORSICHT GEFÄHRLICH Kann die Haut irritieren, Allergien oder Ekzeme auslösen, Schläfrigkeit verursachen. Kann nach einmaligem Kontakt Vergiftungen auslösen. Kann die Ozonschicht schädigen. GEWÄSSERGEFÄHR- DEND Kann Wasserorganismen Wasserinsekten und Wasserpflanzen in geringen Konzentrationen akut oder durch Langzeitwirkung schädigen Kennzeichnung mit noch gültigen europäischen Gefahrensymbolen T+ T Xn C Xi N Sehr giftig Chemikalien, die bereits in sehr geringen Mengen schwere Gesundheitsschäden hervorrufen oder zum Tode führen können. Giftig Chemikalien, die in geringen Mengen zu ernsten Gesundheitsschäden oder zum Tode führen können. Gesundheitsschädlich Chemikalien, die zu Gesundheitsschäden oder in grösseren Mengen zum Tode führen können. Ätzend Chemikalien, die zu einer ausgeprägten Schädigung der Haut, Augen und Schleimhäute führen können. Reizend Chemikalien, die bei Be rührung mit der Haut, den Augen oder Schleimhäuten Rötungen oder Entzündungen hervorrufen können. Umweltgefährlich Chemikalien, die eine Gefahr für die Umwelt zur Folge haben können. 48 SCHWEIZER ZEITSCHRIFT FÜR OBST- UND WEINBAU | NR. 2 | 2013
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Es dürfen nur Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und eingesetzt werden, wenn sie offiziell (durch das BLW unter Beibezug von BAG, BAFU und seco) zugelassen sind. Die Zulassung, die Kennzeichnung und der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln werden in der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161), in der Chemikalienverordnung (SR 813.11) und in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) geregelt. Die Liste aller bewilligten Pflanzenschutzmittel mit den Details der Zulassung (Indikationen, Aufwandmengen usw.), die Liste der importierbaren Pflanzenschutzmittel und eine Übersicht über Ausverkaufs- und Verwendungsfristen findet man unter www.blw.admin.ch > Themen > Produktionsmittel > Pflanzenschutzmittel > Pflanzenschutzmittelverzeichnis. Anwendung Ergänzende Informationen und Dokumentationen: Verschiedene Zusatzinformationen können auf den Internetseiten der Kantonalen Fachstellen, von AGRIDEA (z. B. Merkblatt «Sprayen erlaubt – aber richtig») und den verschiedenen Bundesämtern BLW, BAG, BAFU und seco abgerufen werden. Pflanzenschutzmittel dürfen nur im Rahmen der Bewilligung verwendet werden. Für die berufliche und gewerbliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist zudem eine Fachbewilligung notwendig. Anwendungsgebiet, Konzentration (%) bzw. Aufwandmenge (kg oder l / ha), Anwendungszeitpunkte und Wartefristen sind genau einzuhalten. Die Spritzungen sind mit einem geeigneten und gut eingestellten und gewarteten Gerät durchzuführen. Lagerung ● ● ● ● ● Pflanzenschutzmittel dürfen nur in ihren Originalpackungen aufbewahrt werden. Sie sind für Kinder und Haustiere unzugänglich und getrennt von anderen Stoffen in einem abschliessbaren Kasten oder Raum zu lagern. Packungen sind verschlossen, trocken und frostsicher aufzubewahren. Die Produkte sind vorteilhaft nach ihrer Anwendung zu sortieren (Fungizide, Insektizide, Herbizide ...). Schwere Produkte werden unten gelagert, leichte oben. Flüssige Mittel sind unten und in Auffangwannen einzuordnen. Über Lagerbestände, Kauf und Verbrauch der Pflanzenschutzmittel wird Buch geführt. SCHWEIZER ZEITSCHRIFT FÜR OBST- UND WEINBAU | NR. 2 | 2013 49
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Umgang mit Pflanzens<strong>ch</strong>utzmitteln<br />
Vorsi<strong>ch</strong>tsmassnahmen im Umgang mit Pflanzens<strong>ch</strong>utzmitteln<br />
Pflanzens<strong>ch</strong>utzmittel sind im modernen Erwerbsobstbau<br />
notwendig. Sie müssen aber sorgfältig unter strenger Bea<strong>ch</strong>tung<br />
aller Anwendungsvors<strong>ch</strong>riften und Vorsi<strong>ch</strong>tsmassnahmen<br />
eingesetzt werden. Damit können Unfälle und<br />
S<strong>ch</strong>äden gegenüber der Umwelt und gesundheitli<strong>ch</strong>e Folgen<br />
beim Anwender vermieden werden. Zudem besteht<br />
die Gewähr, dass das Erntegut den Vors<strong>ch</strong>riften der eidgenössis<strong>ch</strong>en<br />
Lebensmittelverordnung entspri<strong>ch</strong>t und für den<br />
Konsumenten einwandfrei ist.<br />
Untersu<strong>ch</strong>ungen zeigten, dass die grösste Gefährdung für<br />
Umwelt und Anwendergesundheit vor der eigentli<strong>ch</strong>en<br />
Spritzarbeit (60,7%) bei der Herstellung der Spritzbrühe<br />
und na<strong>ch</strong> Beenden (16,6%) der Spritzarbeit (z.B. fahrlässiger<br />
Umgang mit Brüheresten) besteht. Diese Art von<br />
Gefährdung ist unbedingt zu verhindern, indem alle mögli<strong>ch</strong>en<br />
Massnahmen getroffen werden.<br />
Kennzei<strong>ch</strong>nung mit neuen GHS Symbolen<br />
Die Vereinten Nationen (UN) haben das Globally Harmonized<br />
System (GHS) eingeführt, ein weltweit einheitli<strong>ch</strong>es<br />
System für die Einstufung und Kennzei<strong>ch</strong>nung von <strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>en<br />
Produkte. Ab dem 1.12.2012 erhalten neu bewilligte<br />
Pflanzens<strong>ch</strong>utzmittel eine Etikette mit neuen GHS Symbolen.<br />
Produkte mit Etiketten mit den europäis<strong>ch</strong>en Gefahrensymbolen<br />
dürfen no<strong>ch</strong> bis 31.5.2018 in den Verkauf gebra<strong>ch</strong>t<br />
und bis 31.10.2020 eingesetzt werden. Mit den<br />
neuen Gefahrensymbolen werden die bisherigen R- (Risiko)<br />
und S- (Si<strong>ch</strong>erheits) Sätze dur<strong>ch</strong> H- (Hazard) und P- (Precaution)<br />
Sätze ersetzt. Weitere Informationen sind verfügbar<br />
auf www.<strong>ch</strong>eminfo.<strong>ch</strong>.<br />
HOCHGIFTIG<br />
Kann s<strong>ch</strong>on in kleinen<br />
Mengen zu s<strong>ch</strong>weren<br />
Vergiftungen und zum<br />
Tod führen.<br />
GESUNDHEITSSCHÄ-<br />
DIGEND<br />
Kann bestimmte Organe<br />
s<strong>ch</strong>ädigen. Kann zu<br />
sofortiger und langfristiger<br />
massiver Beeinträ<strong>ch</strong>tigung<br />
der Gesundheit<br />
führen, Krebs<br />
erzeugen, das Erbgut,<br />
die Fru<strong>ch</strong>tbarkeit oder<br />
die Entwicklung s<strong>ch</strong>ädigen.<br />
Kann bei Eindringen<br />
in die Atemwege<br />
tödli<strong>ch</strong> sein.<br />
ÄTZEND<br />
Kann s<strong>ch</strong>were Hautverätzungen<br />
und Augens<strong>ch</strong>äden<br />
verursa<strong>ch</strong>en.<br />
Kann bestimmte<br />
Materialien auflösen<br />
(z.B. Textilien). Ist<br />
s<strong>ch</strong>ädli<strong>ch</strong> für Tiere,<br />
Pflanzen und organis<strong>ch</strong>es<br />
Material aller<br />
Art.<br />
VORSICHT<br />
GEFÄHRLICH<br />
Kann die Haut irritieren,<br />
Allergien oder Ekzeme<br />
auslösen, S<strong>ch</strong>läfrigkeit<br />
verursa<strong>ch</strong>en.<br />
Kann na<strong>ch</strong> einmaligem<br />
Kontakt Vergiftungen<br />
auslösen. Kann die<br />
Ozons<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>t s<strong>ch</strong>ädigen.<br />
GEWÄSSERGEFÄHR-<br />
DEND<br />
Kann Wasserorganismen<br />
Wasserinsekten<br />
und Wasserpflanzen in<br />
geringen Konzentrationen<br />
akut oder<br />
dur<strong>ch</strong> Langzeitwirkung<br />
s<strong>ch</strong>ädigen<br />
Kennzei<strong>ch</strong>nung mit no<strong>ch</strong> gültigen europäis<strong>ch</strong>en Gefahrensymbolen<br />
T+ T Xn C Xi N<br />
Sehr giftig<br />
Chemikalien, die bereits<br />
in sehr geringen<br />
Mengen s<strong>ch</strong>were<br />
Gesundheitss<strong>ch</strong>äden<br />
hervorrufen oder zum<br />
Tode führen können.<br />
Giftig<br />
Chemikalien, die in<br />
geringen Mengen zu<br />
ernsten Gesundheitss<strong>ch</strong>äden<br />
oder zum<br />
Tode führen können.<br />
Gesundheitss<strong>ch</strong>ädli<strong>ch</strong><br />
Chemikalien, die zu<br />
Gesundheitss<strong>ch</strong>äden<br />
oder in grösseren<br />
Mengen zum Tode<br />
führen können.<br />
Ätzend<br />
Chemikalien, die zu<br />
einer ausgeprägten<br />
S<strong>ch</strong>ädigung der Haut,<br />
Augen und S<strong>ch</strong>leimhäute<br />
führen können.<br />
Reizend<br />
Chemikalien, die<br />
bei Be rührung mit der<br />
Haut, den Augen<br />
oder S<strong>ch</strong>leimhäuten<br />
Rötungen oder<br />
Entzündungen hervorrufen<br />
können.<br />
Umweltgefährli<strong>ch</strong><br />
Chemikalien, die eine<br />
Gefahr für die Umwelt<br />
zur Folge haben können.<br />
48 SCHWEIZER ZEITSCHRIFT FÜR OBST- UND WEINBAU | NR. 2 | 2013