23.11.2013 Aufrufe

Sicherheitsdatenblatt (SDB): Leitfaden für synthetische ...

Sicherheitsdatenblatt (SDB): Leitfaden für synthetische ...

Sicherheitsdatenblatt (SDB): Leitfaden für synthetische ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2 Definitionen, Begriffe und Geltungsbereich<br />

2.1 Definitionen und Begriffe<br />

Definitionen, Begriffe und Geltungsbereich<br />

Das Wort „Nanomaterial“ ist ein relativ unspezifischer Sammelbegriff, unter welchem alle<br />

Materialien, die nanoskalige Bestandteile enthalten, zusammengefasst werden, unabhängig<br />

ihrer Zusammensetzung.<br />

Zwei internationale Quellen zur Definitionen von Nanomaterialien sind heute <strong>für</strong> das Schweizer<br />

<strong>SDB</strong> relevant: die DIN CEN ISO/TS 27687 1 und die Empfehlung 2011/696/EU der EU-<br />

Kommission 2 . Diese zwei Quellen definieren Nanomaterialien in allgemeiner Hinsicht. Ein<br />

<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> hat jedoch eine spezifische Ausrichtung und muss in dieser Hinsicht<br />

einen eigenen Geltungsbereich definieren. Für den Geltungsbereich dieses <strong>Leitfaden</strong>s wurde<br />

vor allem die Definitionsempfehlung der EU-Kommission übernommen. Aus der Definition<br />

nach DIN CEN ISO/TS 27687 wurden die Begrifflichkeiten zur Unterscheidung der Partikeltypen<br />

(Nanopartikel, Nanofasern und Nanoplättchen) sowie die Definition von Agglomerat<br />

und Aggregat übernommen Nachfolgende Definition wird <strong>für</strong> die regulatorischen Aspekte von<br />

Nanomaterialien verwendet. Dabei ist zu beachten, dass in technischen Bereich die ISO Definition<br />

Verwendung finden kann.<br />

Grund: Die DIN CEN ISO/TS 27687 definiert ein Nanomaterial als "mit inneren oder äusseren<br />

Dimensionen nanoskalig". In dieser Definition ist nicht widergespiegelt, dass eine Ansammlung<br />

von Nanopartikeln in der Regel keine uniforme Grösse aufweist, sondern nur eine<br />

Durchschnittsgrösse mit teils kleineren aber auch teils grösseren Elementen. Dieser <strong>für</strong> die<br />

<strong>SDB</strong>-Ziele wichtige Eigenschaft wurde in der Empfehlung der EU Kommission zur Definition<br />

von Nanomaterialien besser beschrieben. Der Oberbegriff "Nanomaterialien" wurde daher <strong>für</strong><br />

den <strong>Leitfaden</strong> nicht von der ISO-Definition übernommen, sondern von der Empfehlung der<br />

EU Kommission. Es wird zudem erwartet, dass diese sektorenübergreifende Definition sowohl<br />

Regulierung als auch Zulassung von Nanomaterialien im Europäischen Wirtschaftsraum<br />

in den kommenden Jahren stark beeinflussen wird.<br />

Empfehlung der EU Kommission zur Definition von Nanomaterialien:<br />

Mit Fokus auf ein <strong>SDB</strong> und in stark verkürzter Form definiert die Empfehlung vom Oktober<br />

2011 Nanomaterialien wie folgt: „Ein Nanomaterial ist ein bei Prozessen anfallendes oder<br />

hergestelltes Material, welches Partikel in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder als<br />

Agglomerat enthält, und bei dem mindestens 50% der Partikel in der Anzahlgrössenverteilung<br />

ein oder mehrere Aussenmasse im Bereich von 1nm bis 100nm haben, wobei dieser<br />

Schwellenwert bei Umwelt-, Gesundheits-, Sicherheits- oder Wettbewerbserwägungen von<br />

50% bis auf 1% gesenkt werden kann.“ Als untergeordnete Alternativdefinition beschreibt die<br />

Empfehlung weiter ein Oberfläche/Volumen Verhältnis von über 60m²/cm³, und <strong>für</strong> den Be-<br />

1 Zur Begriffserklärung siehe Glossar Kapitel 6 oder Glossar auf www.infonano.ch.<br />

2 2011/696/EU, OJ L 275/38 vom 20.10.2011<br />

Nano-<strong>SDB</strong>-<strong>Leitfaden</strong> April 2012 3/29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!