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Sicherheitsdatenblatt (SDB): Leitfaden für synthetische ...

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Erläuterungen zu den <strong>SDB</strong>-Kapiteln<br />

5.1.4 Kapitel 9 <strong>SDB</strong> „Physikalisch-chemische Eigenschaften“<br />

Nanoskalige Partikel haben - verglichen mit grösseren, mikro- oder makroskopischen Partikeln<br />

derselben chemischen Zusammensetzung - oft abweichende mechanische, elektrische,<br />

optische, chemische, magnetische oder biologische Eigenschaften. Zurzeit wird in internationalen<br />

Fachgremien über die Relevanz verschiedener physikalisch-chemischer Eigenschaften<br />

<strong>für</strong> Nanomaterialien diskutiert. Die wissenschaftlichen Diskussionen über minimale datasets<br />

<strong>für</strong> die Charakterisierung von Nanomaterialien sind noch nicht abgeschlossen. Eine aktualisierte<br />

Übersicht kann unter www.characterizationmatters.org nachgelesen werden.<br />

Nach heutigem Kenntnisstand sollten nachfolgende Eigenschaften als Minimalangaben zur<br />

Charakterisierung der nanoskaligen Bestandteile von Nanomaterialien angegeben werden:<br />

a) Angaben zur Grössenverteilung 9 der im Produkt enthaltenen Partikel. Diese Angaben<br />

sind immer dann zu empfehlen, wenn die Existenz nanoskaliger Partikel im Produkt<br />

bekannt ist. Sollte die Grössenverteilung nicht bekannt sein, ist auch die Angabe<br />

der bekannten Partikelgrössen hilfreich (z.B. "enthält Nanopartikel im Bereich 10nm").<br />

Dabei ist zu beachten, dass sich z.B. bei einer Grössenverteilung mit einem Maximum<br />

von 200nm ein Anteil der Partikel im Nanobereich (Partikel kleiner als 100nm)<br />

befinden kann (Definition Nanomaterialien). Bei grösseren Produktmengen kann ein<br />

Anteil von wenigen Prozenten wichtig bzw. gesundheitsrelevant werden.<br />

b) Angaben zur Wasserlöslichkeit des Nanomaterials als ein Hinweis auf seine Stabilität.<br />

Dabei ist zu beachten, dass beim Eintrag von Nanomaterialien in ein Lösemittel<br />

zwei Effekte auftreten können: Auflösung des Materials in seine molekularen oder ionischen<br />

Bestandteile, bzw. Dispersion der Nanomaterialien als ganze Einheiten. Bei<br />

Angaben zur Wasserlöslichkeit sollten diese beiden Effekten unterscheiden werden.<br />

c) Angaben zur Agglomerat- und Aggregatbildung. Nanopartikel neigen zur Bildung<br />

von Agglomeraten. Durch Zusammenballen verringert sich Anzahl der freien Partikel<br />

und vorhandene Teilchen wachsen. Die Grundstruktur der einzelnen Teilchen bleibt<br />

dabei aber oft erhalten. Agglomerate (schwach verbundene Partikel oder Materialien)<br />

und Aggregate (fest verbundene Partikel oder Materialien) können im Vergleich zu<br />

den einzelnen Nanopartikeln unterschiedliche Gefährdungspotenziale aufweisen. Agglomerate<br />

und Aggregate von Nanomaterialien werden in biologischen Systemen oft,<br />

aber nicht immer, wie grössere Partikel behandelt. Sie können dabei einen Teil oder<br />

alle besonderen Nanoeigenschaften verlieren. Es ist wichtig abzuklären, welche<br />

Grösse die sich bildenden Agglomerate oder Aggregate aufweisen.<br />

d) Angaben zur Stabilität von Agglomeraten: Agglomerate können unter gewissen<br />

Bedingungen deagglomerieren (im Körper oder in der Umwelt). Vermeintlich sichere<br />

grosse Agglomerate können in bestimmten Umgebungen ein Gefährdungspotential<br />

beinhalten, wenn sie wieder in ihre Primär-Partikel zerfallen.<br />

9 Zur Begriffserklärung siehe Glossar Kapitel 6 oder Glossar auf www.infonano.ch.<br />

Nano-<strong>SDB</strong>-<strong>Leitfaden</strong> April 2012 17/29

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