23.11.2013 Aufrufe

Landesarbeitsgericht München Beschluss:

Landesarbeitsgericht München Beschluss:

Landesarbeitsgericht München Beschluss:

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7 Sa 523/10<br />

- 2 -<br />

2. Auf Antrag der Beklagten und Berufungsklägerin nach Anhörung und mit Zustimmung<br />

der Klägerin und Berufungsbeklagten wird der Tatbestand des Urteils vom<br />

25.01.2011 dahingehend berichtigt, dass es dort auf Seite 24 des Urteils unter Ziff. 73<br />

nunmehr heißt:<br />

„Das Urteil des Arbeitsgerichts <strong>München</strong> vom 29.04.2010, 22 Ca 7944/09 wird<br />

abgeändert.“<br />

Gründe:<br />

Bei der Fertigung zweier Entscheidungsbegründungen über den identischen Streitgegenstand<br />

hat das Gericht versehentlich bei der Übertragung von Daten aus der Prozessakte<br />

7 Sa 523/10 an zwei Stellen die Daten des Rechtsstreits nicht abgeändert, in dem es die<br />

Entscheidung zunächst begründet hatte. Mit Antrag vom 23.03.2011 hat die Klägerin und<br />

Berufungsbeklagte die Korrektur zu Ziff. 1beantragt. Die Beklagte hat sich am 05.04.2011 mit<br />

der beantragten Berichtigung einverstanden erklärt und ihrerseits die Berichtigung des Urteils<br />

zu Ziff. 2 beantragt. Diesem Antrag hat die Klägerin und Berufungsbeklagte mit Schriftsatz<br />

vom 27.04.2001 zugestimmt.<br />

Die Berichtigung zu Ziff. 1 hatte gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit der Entscheidung<br />

zu erfolgen. Der Tatbestandsberichtigungsantrag der Beklagten und Berufungsklägerin<br />

zu Ziff. 2 ist rechtzeitig innerhalb der Zweiwochenfrist gemäß § 320 Abs. 1 ZPO eingegangen,<br />

nämlich am 05.04.2011 per Fax nach Zustellung des Urteils an die Beklagte und<br />

Berufungsklägerin am 22.03.2011.<br />

Gegen die Berichtigung zu Ziff. 1 ist die sofortige Beschwerde statthaft, § 319 Abs. 3 ZPO,<br />

gegen die zu Ziff. 2 findet kein Rechtsmittel statt, 3 320 Abs. 4 S. 4 ZPO.<br />

A-Stadt, den 28.04.2011<br />

Dr. Gericke Lechner-Forster Sonnleitner

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!