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1. Klausur - Universität Mannheim

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<strong>Universität</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Fakultät für Rechtswissenschaft<br />

Recht für Wirtschaftswissenschaften<br />

Dr. Gernot Wirth<br />

Akademischer Rat<br />

68131 <strong>Mannheim</strong>, den 17.1<strong>1.</strong>2000<br />

Schloß, Westflügel W 207<br />

Telefon: 0621/181-1315<br />

Sekretariat: 0621/181-1347<br />

Telefax: 0621/181-3152<br />

e-mail: gwirth@jura.uni-mannheim.de<br />

homepage: http://surf.to/wiwi<br />

Übung im Zivil- und Handelsrecht WS 2000/2001<br />

<strong>1.</strong> <strong>Klausur</strong> am 17.1<strong>1.</strong>2000<br />

<strong>1.</strong> Interessentin I liest am Samstag, den <strong>1.</strong> d.M. in der Zeitung eine Anzeige des<br />

Autohändlers A über einen günstigen Neuwagen des Typs Korsar, bei dem demnächst ein<br />

Modellwechsel ansteht. I ruft bei A an und erkundigt sich nach den näheren Bedingungen.<br />

Danach setzt sich I an ihren PC und bestellt mit einem Schreiben vom gleichen Tag einen<br />

Korsar, Farbe rot mit 3 Türen und 40 KW und unter genauer Wiedergabe der mit A<br />

besprochenen Bedingungen. Dieser Brief geht am 3. d.M. bei A ein. A antwortet mit<br />

Schreiben vom 4. d.M., dass er den Auftrag der I zu den genannten Bedingungen gerne<br />

ausführen wolle. Dieses Schreiben geht jedoch auf dem Postweg verloren. Da A nichts mehr<br />

von I hört aber gerne noch einen seiner auf der Halde stehenden Korsar verkaufen möchte,<br />

schickt er ihr am 15. d.M. nochmals eine Kopie des Schreibens vom 4. d.M. mit dem Hinweis,<br />

sein Original sei wohl nicht angekommen. Dieser Brief geht I am 18. d.M. zu.<br />

Ist zwischen A und I ein Kaufvertrag zustande gekommen und wenn nicht, kann I diesen<br />

Vertrag von sich aus noch zustande bringen?<br />

(7 Treffer)<br />

2. Ilse hat mit 15 Jahren ihren Hauptschulabschluss gemacht und dann eine zweijährige<br />

Lehre zur Verkäuferin erfolgreich abgeschlossen. Ihre Eltern gestatten der 17-jährigen, ein<br />

Arbeitsverhältnis im Supermarkt des S aufzunehmen. Da ihr penibler Chef S sie am 30.9.<br />

wieder einmal auf Sauberkeit und Freundlichkeit ermahnt, hat I die Nase voll und kündigt<br />

kurzerhand ihren Arbeitsvertrag, der eine Kündigung zum Monatsende vorsieht. Kann S am<br />

<strong>1.</strong>10. weitere Arbeitsleistung von I verlangen, wenn deren Eltern über das Verhalten des S<br />

ebenfalls empört sind und ihrer Tochter beipflichten?<br />

(7 Treffer)<br />

3. Profiboxer Ulli D. hasst seinen Kontrahenten Christoph H. Seit über einem Jahrzehnt<br />

liefern sich die beiden einen Schlagabtausch, bei dem stets H als Sieger aus dem Ring stieg<br />

und D sich deshalb den Ruf als ewigen Zweiten einholte. Um diesen endlich zu brechen, lässt<br />

D sich bei der erneuten Titelherausforderung beim Anlegen des Boxverbandes ein Hufeisen in<br />

den Boxhandschuh seiner Schlaghand einarbeiten. Bereits in der ersten Runde gelingt dem D<br />

damit ein Treffer im Gesicht des H. Dieser geht schwer verletzt k.o. und muss im<br />

Krankenhaus am Kiefer operiert werden, wobei mehrere Zähne entfernt werden müssen. Als<br />

Folge dieser Verletzung zeichnet sich im Gesicht des H eine Lähmung in Form eines<br />

Halbkreises ab, und es stellt sich schließlich heraus, dass der Schlag nachweisbar mit einem<br />

unerlaubten Gegenstand ausgeführt worden ist. Ansprüche des H, der deshalb nie mehr wird<br />

boxen können, gegen D?<br />

(5 Treffer)<br />

4. Die Brüder Bernie, 17 Jahre (B 1 ) und Bert, 7 Jahre (B 2 ) gehen gemeinsam auf eine<br />

Schule. Während der äußerst intelligente B 1 in der Oberstufe sehr erfolgreich ist und ein


hervorragendes Abitur machen und danach Medizin studieren will, besucht der einfältige B 2<br />

die erste Klasse und ist ein sehr schlechter Schüler.<br />

Beide erhalten von ihren Lehrern in der letzten Mathematik-Arbeit eine „Fünf“, so dass B 1 um<br />

seinen Notendurchschnitt und seine Zulassung zum Medizin-Studium fürchten muss und die<br />

Versetzung von B 2 gefährdet ist.<br />

B 1 beschließt daher, das Verhalten seines Mathematik-Lehrers Oberstudienrat O zu maßregeln<br />

und sperrt diesen nach Schulschluss in der Herrentoilette der Schule im 4. OG ein.<br />

Auch B 2 beschließt, das Verhalten seiner Mathematik-Lehrerin Fräulein F zu maßregeln und<br />

sperrt diese nach Schulschluss in der Damentoilette der Schule im 4. OG ein.<br />

O und F, die jeweils unter Klaustrophobie leiden, können erst nach einigen Stunden befreit<br />

werden, müssen in ärztliche Behandlung und tragen bleibende Angstschäden davon.<br />

Ansprüche des O gegen B 1 und der F gegen B 2 wenn der jüngere einfältige B 2 im Gegensatz<br />

zu seinem älteren intelligenten Bruder das Ganze eher als Spaß aufgefasst hat und sich der<br />

möglichen Folgen nicht bewusst war?<br />

(5 Treffer)<br />

Bearbeitungszeit:<br />

Hilfsmittel:<br />

120 Minuten<br />

Gesetzestexte<br />

2

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