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Organisation im Wandel - Universität St.Gallen

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UMFELDDYNAMIK ALS EXTERNER AUSLÖSER ORGANISATORISCHER ANPASSUNGSBEDARFE 125<br />

Während Konsens über o.g. Sichtweise herrscht, zeigen sich in der Literatur jedoch<br />

Abweichungen, wodurch sich der „Anspruch“ unterschiedlicher Gruppierungen begründen<br />

lässt und welche Aufgaben sich daraus für die Unternehmenspolitik ergeben.<br />

Mit Bezug auf PETER ULRICH, der aus wirtschaftsethischer Sicht die Leitidee einer<br />

deliberativen Unternehmenspolitik vertritt, lassen sich zwei kategorisch unterschiedliche<br />

Anspruchsgruppenkonzepte unterscheiden: 333<br />

1. Die machtstrategische Sicht. Dazu zählen alle Anspruchsgruppen, von denen<br />

angenommen wird, dass sie bei Nichterfüllen von Interessen durch Verfügungsoder<br />

Sanktionsmacht Einfluss auf die <strong>Organisation</strong> nehmen können. Macht wird<br />

als Instrument verstanden, das entweder besteht (engere Variante) oder tendenziell<br />

bestehen kann (umfassendere Variante). Das machtstrategische <strong>St</strong>akeholder-Konzept<br />

ist in der Managementlehre vorherrschend.<br />

2. Die normativ-kritische Sicht. Diese Sicht ist als „zweite D<strong>im</strong>ension einer<br />

rationalen Unternehmensführung“ i.V. eines unternehmenspolitischen Dialogs zu<br />

verstehen. Ansprüche werden nicht mit Machtkonstellationen gleichgesetzt,<br />

sondern es wird die ethisch begründbare Legit<strong>im</strong>ität von Ansprüchen aufgrund<br />

von Rechten überprüft. Während Ansprüche über legale Rechte (vertragliche Vereinbarungen)<br />

einfacher zu entscheiden sind, bezieht sich der Bedarf eines deliberativen<br />

Diskurses v.a. auf Rechte, die legit<strong>im</strong> sind, deren Geltendmachung jedoch<br />

aufgrund fehlender legaler Unterscheidung eines Entscheids bedarf (bspw.<br />

moralische Verpflichtungen i.V. von Solidarität). Durch die kategorisch saubere<br />

Trennung von legit<strong>im</strong>en und nicht-legit<strong>im</strong>en Ansprüchen fokussiert das normative<br />

Management somit zum einen die Frage der Verantwortbarkeit, die durch das<br />

Anerkennen oder Ablehnen von Ansprüchen für Betroffene entsteht. Zum anderen<br />

bleibt die <strong>Organisation</strong> <strong>im</strong> Blickfeld, indem die Zumutbarkeit in Bezug auf die<br />

Berechtigung und Angemessenheit von Ansprüchen anhand des Parameters der<br />

Legit<strong>im</strong>ität abgewogen wird. Unter ethischen Gesichtspunkten verändert sich<br />

weiter die Hierarchielogik der Öffentlichkeitsbetrachtung. Diese wird nicht mehr<br />

als „eine legit<strong>im</strong>e Anspruchsgruppierung“ mit anderen <strong>St</strong>akeholdern gleichgesetzt,<br />

sondern stellt i.V. einer Meta-Institution das oberste Legit<strong>im</strong>ationskriterium für<br />

<strong>St</strong>akeholder-Überlegungen dar.<br />

Aus der normativ-kritischen Sicht leitet sich somit ab, dass Ansprüche nicht von<br />

vornherein festgelegt werden können, sondern sich häufig erst durch einen deli-<br />

333 Ulrich, P. (Wirtschaftsethik, 1997/2008), S. 477ff.

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