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Gutachten als Download - Expertenkommission Forschung und ...

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189<br />

117 Zum einen setzt das Filmprojekt nichtentgeltliche Anreize in Form von Investorenurk<strong>und</strong>en, Zugang<br />

zur Investors-Lounge <strong>und</strong> je nach Investitionsbetrag eine namentliche Nennung im Abspann des<br />

Kinofilms sowie Premieren-Tickets. Zum anderen ist der Geldgeber direkt am Erfolg des Projekts<br />

beteiligt: Gehen eine Million Zuschauer ins Kino, fließen die Mittel 1:1 zurück an den Geldgeber;<br />

bei einer Zuschauerzahl von zwei Millionen beträgt die Beteiligungsrendite 50 Prozent. Scheitert die<br />

Finanzierung des Filmprojektes bereits am Gesamtvolumen von einer Millionen Euro, erhält jeder<br />

Crowdf<strong>und</strong>ing-Geldgeber sein Geld zurück.<br />

118 Wäre es in diesem Zusammenhang nicht gelungen, innerhalb eines vorab festgelegten Zeitraums<br />

eine Crowdf<strong>und</strong>ing-Finanzierung von einer Million Euro zu erreichen <strong>und</strong> somit auch einen hohen<br />

Bekanntheitsgrad <strong>und</strong> entsprechende Ertragserwartungen zu generieren, wäre auf das Filmprojekt<br />

gänzlich verzichtet worden.<br />

119 http://www.mba-lyon.fr/mba/sections/fr/mecenat/mecenat-musee/donner-pour-ingres (letzter Abruf<br />

am 11. Januar 2013).<br />

120 http://crowdf<strong>und</strong>ing.trampolinesystems.com/ (letzter Abruf am 11. Januar 2013).<br />

121 Vgl. Crowdf<strong>und</strong>ing Industry Report (2012).<br />

122 Vgl. Hemer et al. (2011).<br />

123 Vgl. Crowdf<strong>und</strong>ing Industry Report (2012). Dabei bleibt natürlich das durch Crowdf<strong>und</strong>ing generierte<br />

Finanzierungsvolumen unberücksichtigt. Dies könnte in Deutschland trotz einer vergleichsweise<br />

stärkeren Marktkonzentration (d.h. weniger Plattformen) insgesamt höher sein. Dazu liegen<br />

der <strong>Expertenkommission</strong> gegenwärtig jedoch keine Daten vor.<br />

124 Vgl. ZEIT online (2012).<br />

125 Vgl. De Buysere et al. (2012).<br />

126 Die noch sehr junge wissenschaftliche Literatur analysiert u. a. die geringe Bedeutung geografischer<br />

Distanz zwischen „Crowd“ <strong>und</strong> Unternehmung sowie typische Charakteristika <strong>und</strong> Motivationsmuster<br />

bei Crowdf<strong>und</strong>ern. Zudem werden dort erste Erfolgsfaktoren sowohl für die Auswahl<br />

Crowdf<strong>und</strong>ing-finanzierter Unternehmungen identifiziert <strong>als</strong> auch für eine erfolgsversprechende<br />

Organisation <strong>und</strong> Management der Crowdf<strong>und</strong>ing-Plattformen (vgl. Schwienbacher, 2010). Aus<br />

Sicht einzelner Wagniskapitalgeber in Deutschland wird das Aufbringen der Finanzierung über<br />

Crowdf<strong>und</strong>ing eher <strong>als</strong> negatives Signal gewertet, d. h. es ist der Unternehmung nicht gelungen, bei<br />

den sonst üblichen Finanzintermediären Geld zu akquirieren. Zusätzlich kann ein Crowdf<strong>und</strong>ing die<br />

anschließende Wagniskapitelfinanzierung aus vertraglicher Sicht erschweren, weil dadurch oftm<strong>als</strong><br />

stark fragmentierte Eigentümerstrukturen <strong>und</strong> relativ hohe Transaktionskosten entstehen können.<br />

127 Vgl. BaFin (2012).<br />

128 Eine erste Ausnahme wurde kürzlich in einem Artikel der FAZ (2012b) beschrieben. Dort erhielt<br />

die Plattform Bergfürst (Berlin) die erste deutsche BaFin-Zulassung <strong>als</strong> Finanzdienstleister. Damit<br />

kann Bergfürst privaten Anlegern Eigenkapitalanteile anbieten, die später <strong>als</strong> Aktien an der Börse<br />

gehandelt werden können. Hierfür mussten sich zuvor größere Gesellschafter, der Aufsichtsrat <strong>und</strong><br />

der Vorstand der Plattform einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die BaFin unterziehen. Bei Änderungen<br />

in diesem Personenkreis ist die Zustimmung der BaFin erforderlich. Mindestens zwei Geschäftsleiter<br />

müssen alle relevanten Entscheidungen gemeinsam treffen <strong>und</strong> für die Aufsichtsbehörde<br />

nachvollziehbar dokumentieren. Ein Anfangskapital von 730.000 Euro ist dauerhaft erforderlich,<br />

das nach den strengen Vorgaben der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute <strong>und</strong><br />

Finanzdienstleistungsinstitute nachgewiesen werden muss. Zudem muss der BaFin <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esbank<br />

monatlich über den Geschäftsverlauf Bericht erstattet werden.<br />

129 Vgl. 2003/71/EC, Zusatz 2010/73/EC.<br />

130 Zentrale Maßnahme des US-Gesetzes ist die Aufhebung der 500 Teilhaber-Regelung, die bisher die<br />

Gefahr barg, Gründer verfrüht in ein IPO zu zwingen. Die Zahl der Aktionäre, die eine öffentliche<br />

Registrierung (IPO) auslösen, wurde von 500 auf 2.000 erhöht. Die Obama-Regierung erhofft<br />

sich durch eine Legalisierung des Crowdf<strong>und</strong>ing <strong>und</strong> durch verbesserte Anreize vor allem für das<br />

eigenkapitalbasierte Crowdf<strong>und</strong>ing Wachstumsimpulse für Gründungen <strong>und</strong> KMU in den USA.<br />

Mit der noch ausstehenden Ausarbeitung der einzelnen Regelungen <strong>und</strong> Verfahren, u.a. einer

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