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Annuitätendarlehen - Partner.ing-diba.de - ING-DiBa

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Blatt 7zum Schreiben vom 20.02.2013<br />

Vorgangsnummer: 0330046044 (0)<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsinformation<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsrecht<br />

Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n in Textform<br />

(z.B. Brief, Telefax, E-Mail) wi<strong>de</strong>rrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss <strong>de</strong>s Vertrags, aber erst nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Darlehensnehmer<br />

alle Pflichtangaben nach §492 Absatz 2BGB (z.B. Angabe zur Art <strong>de</strong>s Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag,<br />

Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten,<br />

wenn sie in <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Darlehensnehmer<br />

bestimmten Ausfertigung <strong>de</strong>r Vertragsurkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r in einer für <strong>de</strong>n Darlehensnehmer bestimmten Abschrift<br />

seines Antrags o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vertragsurkun<strong>de</strong> enthalten sind und <strong>de</strong>m Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung<br />

gestellt wor<strong>de</strong>n ist. Über in <strong>de</strong>n Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann <strong>de</strong>r Darlehensnehmer<br />

nachträglich in Textform informiert wer<strong>de</strong>n; die Wi<strong>de</strong>rrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit<br />

<strong>de</strong>n nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu richten an: <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG, Theodor-<br />

Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, Telefax: 069 /27222 66289, E-Mail: baufi-service@<strong>ing</strong>-<strong>diba</strong>.<strong>de</strong><br />

Wi<strong>de</strong>rrufsfolgen<br />

Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wur<strong>de</strong>, zurückzuzahlen<br />

und für <strong>de</strong>n Zeitraum zwischen <strong>de</strong>r Auszahlung und <strong>de</strong>r Rückzahlung <strong>de</strong>s Darlehens <strong>de</strong>n vereinbarten Sollzins zu entrichten.<br />

Die Frist beginnt mit <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufserklärung.<br />

Für <strong>de</strong>n Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Darlehens pro<br />

Tag ein Zinsbetrag von 36,85 Euro zu zahlen.<br />

Dieser Betrag verr<strong>ing</strong>ert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wur<strong>de</strong>. Wenn<br />

<strong>de</strong>r Darlehensnehmer nachweist, dass <strong>de</strong>r Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als <strong>de</strong>r Vertragszins, muss er<br />

nur <strong>de</strong>n niedrigeren Betrag zahlen. Dies kann z.B. in Betracht kommen, wenn <strong>de</strong>r marktübliche Zins ger<strong>ing</strong>er war als<br />

<strong>de</strong>r Vertragszins.<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsinformation.

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