Annuitätendarlehen - Partner.ing-diba.de - ING-DiBa

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Blatt 3zum Schreiben vom 20.02.2013 Vorgangsnummer: 0330046044 (0) Weitere Darlehensbedingungen Sie erhalten ab der Vollauszahlung des Darlehens jährlich ein Recht auf Sondertilgung, sofern: und Ihr Darlehensvertrag am Ende eines Kalenderjahres ungekündigt besteht Sie Ihren vertraglichen Pflichten im abgelaufenen Kalenderjahr pünktlich nachgekommen sind. Aufgrund Ihres Rechts auf Sondertilgung können Sie neben der laufenden Tilgung pro Kalenderjahr bis zu 5%des Nennbetrags des Darlehens (je Einzeldarlehen) vorzeitig zurückzahlen. Der Mindestbetrag pro Zahlung beträgt 1.250 Euro je Einzeldarlehen. Die Verrechnung der Sondertilgung erfolgt am Ende des Monats, in dem die Sondertilgung bei der ING-DiBa AG gutgeschrieben wird. Ihr Recht zur Sondertilgung können Sie jeweils nur im Folgejahr nutzen. Nicht ausgenutzte Sondertilgungsrechte verfallen danach und können nicht mehr rückwirkend ausgeübt werden. Unter denselben Bedingungen, unter denen das Sondertilgungsrecht entsteht, erhalten Sie für Ihre Vertragstreue das Recht, den laufenden Tilgungssatz jeweils im Folgejahr zwischen 1%und 10 %p.a. des Nennbetrags des Darlehens zzgl. ersparter Zinsen neu festzulegen. Von diesem Recht können Sie während der Dauer der Zinsfestschreibung 2-mal kostenlos Gebrauch machen. Der Darlehensvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Darlehensmittel können frühestens zum jeweiligen Festschreibungsdatum unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden, von der ING-DiBa AG jedoch nur zum Zwecke der Zinsanpassung. Das gesetzliche Kündigungsrecht bei Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren gemäß §489 Abs. 1Nr. 2BGB bleibt unberührt. Kommt eine neue Vereinbarung nicht zustande und wird das Darlehen nicht gekündigt und zurückgezahlt, gilt in der Folgezeit der dann geltende variable Zinssatz der ING-DiBa AG für Immobiliendarlehen mit 3-monatiger Kündigungsfrist. Die ING-DiBa AG wird spätestens 3Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit ein Angebot für eine neue Zinsfestschreibung unterbreiten. Darlehensvermittler Max Mustermann Ginsterstr. 1 67112 Mutterstadt

Blatt 4zum Schreiben vom 20.02.2013 Vorgangsnummer: 0330046044 (0) Sicherheiten Die Besicherung des/der Darlehen(s) erfolgt durch folgende Grundschuld(en): Lastend auf Einfamilienhaus (freistehend) -eigengenutzt Hanauer Landstr. 656, 60386 Frankfurt Neue erstrangige Grundschuld über 355.000,00 Euro Dieser Grundschuld dürfen folgende Rechte im Rang vorgehen: Grundbuch Abteilung II: keine wertmindernden Vorlasten Grundbuch Abteilung III: keine Vorlasten Die Grundschuldbestellung erfolgt jeweils mit persönlicher Zahlungsverpflichtung des/der Darlehensnehmer(s) in Höhe der bestellten Grundschulden (Kapital und Zinsen) und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. Die Gläubigerin ist berechtigt, schon vor Eintragung der Grundschuld und vor Vollstreckung in den Grundbesitz den/die Darlehensnehmer aus der persönlichen Haftung in Anspruch zu nehmen. Bitte veranlassen Sie die Grundschuldbestellung über Ihren Notar. Ein für den Notar bestimmtes Schreiben und Vordruck(e) haben wir beigefügt.

Blatt 4zum Schreiben vom 20.02.2013<br />

Vorgangsnummer: 0330046044 (0)<br />

Sicherheiten<br />

Die Besicherung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Darlehen(s) erfolgt durch folgen<strong>de</strong> Grundschuld(en):<br />

Lastend auf<br />

Einfamilienhaus (freistehend) -eigengenutzt<br />

Hanauer Landstr. 656, 60386 Frankfurt<br />

Neue erstrangige Grundschuld über 355.000,00 Euro<br />

Dieser Grundschuld dürfen folgen<strong>de</strong> Rechte im Rang vorgehen:<br />

Grundbuch Abteilung II: keine wertmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Vorlasten<br />

Grundbuch Abteilung III: keine Vorlasten<br />

Die Grundschuldbestellung erfolgt jeweils mit persönlicher Zahlungsverpflichtung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Darlehensnehmer(s)<br />

in Höhe <strong>de</strong>r bestellten Grundschul<strong>de</strong>n (Kapital und Zinsen) und Unterwerfung<br />

unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. Die Gläubigerin ist berechtigt,<br />

schon vor Eintragung <strong>de</strong>r Grundschuld und vor Vollstreckung in <strong>de</strong>n Grundbesitz <strong>de</strong>n/die Darlehensnehmer<br />

aus <strong>de</strong>r persönlichen Haftung in Anspruch zu nehmen.<br />

Bitte veranlassen Sie die Grundschuldbestellung über Ihren Notar. Ein für <strong>de</strong>n Notar bestimmtes<br />

Schreiben und Vordruck(e) haben wir beigefügt.

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