Annuitätendarlehen - Partner.ing-diba.de - ING-DiBa
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Blatt 3zum Schreiben vom 20.02.2013<br />
Vorgangsnummer: 0330046044 (0)<br />
Weitere Darlehensbed<strong>ing</strong>ungen<br />
Sie erhalten ab <strong>de</strong>r Vollauszahlung <strong>de</strong>s Darlehens jährlich ein Recht auf Son<strong>de</strong>rtilgung, sofern:<br />
und<br />
Ihr Darlehensvertrag am En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rjahres ungekündigt besteht<br />
Sie Ihren vertraglichen Pflichten im abgelaufenen Kalen<strong>de</strong>rjahr pünktlich nachgekommen<br />
sind.<br />
Aufgrund Ihres Rechts auf Son<strong>de</strong>rtilgung können Sie neben <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Tilgung pro Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />
bis zu 5%<strong>de</strong>s Nennbetrags <strong>de</strong>s Darlehens (je Einzeldarlehen) vorzeitig zurückzahlen. Der<br />
Min<strong>de</strong>stbetrag pro Zahlung beträgt 1.250 Euro je Einzeldarlehen. Die Verrechnung <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rtilgung<br />
erfolgt am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m die Son<strong>de</strong>rtilgung bei <strong>de</strong>r <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG gutgeschrieben<br />
wird. Ihr Recht zur Son<strong>de</strong>rtilgung können Sie jeweils nur im Folgejahr nutzen. Nicht<br />
ausgenutzte Son<strong>de</strong>rtilgungsrechte verfallen danach und können nicht mehr rückwirkend ausgeübt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Unter <strong>de</strong>nselben Bed<strong>ing</strong>ungen, unter <strong>de</strong>nen das Son<strong>de</strong>rtilgungsrecht entsteht, erhalten Sie für<br />
Ihre Vertragstreue das Recht, <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Tilgungssatz jeweils im Folgejahr zwischen 1%und<br />
10 %p.a. <strong>de</strong>s Nennbetrags <strong>de</strong>s Darlehens zzgl. ersparter Zinsen neu festzulegen. Von diesem<br />
Recht können Sie während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Zinsfestschreibung 2-mal kostenlos Gebrauch machen.<br />
Der Darlehensvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Darlehensmittel können<br />
frühestens zum jeweiligen Festschreibungsdatum unter Einhaltung einer Frist von einem<br />
Monat gekündigt wer<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>r <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG jedoch nur zum Zwecke <strong>de</strong>r Zinsanpassung.<br />
Das gesetzliche Kündigungsrecht bei Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren<br />
gemäß §489 Abs. 1Nr. 2BGB bleibt unberührt. Kommt eine neue Vereinbarung nicht zustan<strong>de</strong><br />
und wird das Darlehen nicht gekündigt und zurückgezahlt, gilt in <strong>de</strong>r Folgezeit <strong>de</strong>r<br />
dann gelten<strong>de</strong> variable Zinssatz <strong>de</strong>r <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG für Immobiliendarlehen mit 3-monatiger<br />
Kündigungsfrist. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG wird spätestens 3Monate vor Ablauf <strong>de</strong>r Zinsfestschreibungszeit<br />
ein Angebot für eine neue Zinsfestschreibung unterbreiten.<br />
Darlehensvermittler<br />
Max Mustermann<br />
Ginsterstr. 1<br />
67112 Mutterstadt