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Blatt 2zum Schreiben vom 20.02.2013<br />
Vorgangsnummer: 0330046044 (0)<br />
0,25 %pro Monat.<br />
Sonstige Kosten<br />
Ferner tragen Sie die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Kreditvertrag anfallen<strong>de</strong>n Grundbuch- und Notarkosten.<br />
Verzinsung und Rückzahlung<br />
Die Verzinsung <strong>de</strong>s Darlehens bzw. <strong>de</strong>r Darlehensteilbeträge beginnt mit <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Auszahlung.<br />
Die Zinsberechnung erfolgt zum jeweiligen Monatsen<strong>de</strong>.<br />
Zu diesem Zeitpunkt sind die Zinsen zur Zahlung fällig. Die fälligen Zinsen wer<strong>de</strong>n vom Referenzkonto<br />
e<strong>ing</strong>ezogen. Die Zinsen wer<strong>de</strong>n jeweils aus <strong>de</strong>m geschul<strong>de</strong>ten Restkapital berechnet. Die<br />
Pflicht zur Tilgung besteht ab <strong>de</strong>m Folgemonat <strong>de</strong>r Darlehensvollauszahlung.<br />
Ab <strong>de</strong>r Vollauszahlung ist für die Zeit <strong>de</strong>r Zinsfestschreibung je<strong>de</strong>n Monat eine gleichbleiben<strong>de</strong><br />
Rate in Höhe von 1.868,13 Euro für Zinsen und Tilgung fällig. Der Einzug <strong>de</strong>r Rate erfolgt jeweils<br />
zum 30. eines Monats. Aus je<strong>de</strong>r Zahlung wer<strong>de</strong>n zunächst die für <strong>de</strong>n Monat fälligen Zinsen abge<strong>de</strong>ckt.<br />
Der die Zinsen übersteigen<strong>de</strong> Betrag wird zur Tilgung <strong>de</strong>s Darlehens verwen<strong>de</strong>t.