Annuitätendarlehen - Partner.ing-diba.de - ING-DiBa
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Ausübung <strong>de</strong>s<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsrechts<br />
Ihr Wi<strong>de</strong>rruf muss in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax- o<strong>de</strong>r<br />
E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Wi<strong>de</strong>rruf muss keine Begründung<br />
enthalten. Bei mehreren Darlehensnehmern steht dieses<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsrecht je<strong>de</strong>m einzelnen Darlehensnehmer alleine zu.<br />
Die Wi<strong>de</strong>rrufsfrist beginnt einen Tag nach<strong>de</strong>m Ihnen:<br />
-die Pflichtangaben zum Wi<strong>de</strong>rrufsrecht nach Art. 247 §6<br />
Abs. 2EGBGB in Textform mitgeteilt und Ihnen<br />
-die Vertragsurkun<strong>de</strong>, Ihr schriftlicher Antrag o<strong>de</strong>r eine Abschrift<br />
<strong>de</strong>r Vertragsurkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Ihres Antrags zur Verfügung<br />
gestellt wur<strong>de</strong>n, jedoch nicht vor Abschluss <strong>de</strong>s Vertrags. Zur<br />
Wahrung <strong>de</strong>r Frist genügt die rechtzeitige Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs.<br />
Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu sen<strong>de</strong>n an:<br />
<strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG<br />
Theodor-Heuss-Allee 106<br />
60486 Frankfurt am Main<br />
Zum Wi<strong>de</strong>rruf und seinen Rechtsfolgen beachten Sie bitte die<br />
konkreten Angaben, die in Ihrem Darlehensvertrag enthalten<br />
sind.<br />
Üben Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht nicht aus, bleibt <strong>de</strong>r Darlehensvertrag<br />
wirksam. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, <strong>de</strong>r Bank<br />
nach Auszahlung <strong>de</strong>s Darlehens die vereinbarten Zins- und<br />
Tilgungsraten sowie die weiteren im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>m Darlehensvertrag stehen<strong>de</strong>n Kosten zu zahlen.<br />
Rechtsordnungen<br />
vor Abschluss <strong>de</strong>s Darlehensvertrags<br />
Anwendbares Recht auf<br />
<strong>de</strong>n Darlehensvertrag<br />
Zuständige<br />
Gerichtsbarkeit<br />
Wahl <strong>de</strong>r Sprache<br />
Für die Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss <strong>de</strong>s Darlehensvertrags<br />
gilt <strong>de</strong>utsches Recht.<br />
Für <strong>de</strong>n späteren Vertragsabschluss sowie die gesamte<br />
Geschäftsverbindung zwischen Kun<strong>de</strong> und Bank gilt <strong>de</strong>utsches<br />
Recht.<br />
Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.<br />
Die Informationen und Vertragsbed<strong>ing</strong>ungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>utscher<br />
Sprache vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung wer<strong>de</strong>n wir<br />
während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Kreditvertrags in Deutsch mit Ihnen<br />
Kontakt halten.