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Annuitätendarlehen - Partner.ing-diba.de - ING-DiBa

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Ausübung <strong>de</strong>s<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsrechts<br />

Ihr Wi<strong>de</strong>rruf muss in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax- o<strong>de</strong>r<br />

E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Wi<strong>de</strong>rruf muss keine Begründung<br />

enthalten. Bei mehreren Darlehensnehmern steht dieses<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsrecht je<strong>de</strong>m einzelnen Darlehensnehmer alleine zu.<br />

Die Wi<strong>de</strong>rrufsfrist beginnt einen Tag nach<strong>de</strong>m Ihnen:<br />

-die Pflichtangaben zum Wi<strong>de</strong>rrufsrecht nach Art. 247 §6<br />

Abs. 2EGBGB in Textform mitgeteilt und Ihnen<br />

-die Vertragsurkun<strong>de</strong>, Ihr schriftlicher Antrag o<strong>de</strong>r eine Abschrift<br />

<strong>de</strong>r Vertragsurkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Ihres Antrags zur Verfügung<br />

gestellt wur<strong>de</strong>n, jedoch nicht vor Abschluss <strong>de</strong>s Vertrags. Zur<br />

Wahrung <strong>de</strong>r Frist genügt die rechtzeitige Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs.<br />

Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu sen<strong>de</strong>n an:<br />

<strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG<br />

Theodor-Heuss-Allee 106<br />

60486 Frankfurt am Main<br />

Zum Wi<strong>de</strong>rruf und seinen Rechtsfolgen beachten Sie bitte die<br />

konkreten Angaben, die in Ihrem Darlehensvertrag enthalten<br />

sind.<br />

Üben Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht nicht aus, bleibt <strong>de</strong>r Darlehensvertrag<br />

wirksam. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, <strong>de</strong>r Bank<br />

nach Auszahlung <strong>de</strong>s Darlehens die vereinbarten Zins- und<br />

Tilgungsraten sowie die weiteren im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Darlehensvertrag stehen<strong>de</strong>n Kosten zu zahlen.<br />

Rechtsordnungen<br />

vor Abschluss <strong>de</strong>s Darlehensvertrags<br />

Anwendbares Recht auf<br />

<strong>de</strong>n Darlehensvertrag<br />

Zuständige<br />

Gerichtsbarkeit<br />

Wahl <strong>de</strong>r Sprache<br />

Für die Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss <strong>de</strong>s Darlehensvertrags<br />

gilt <strong>de</strong>utsches Recht.<br />

Für <strong>de</strong>n späteren Vertragsabschluss sowie die gesamte<br />

Geschäftsverbindung zwischen Kun<strong>de</strong> und Bank gilt <strong>de</strong>utsches<br />

Recht.<br />

Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.<br />

Die Informationen und Vertragsbed<strong>ing</strong>ungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>utscher<br />

Sprache vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung wer<strong>de</strong>n wir<br />

während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Kreditvertrags in Deutsch mit Ihnen<br />

Kontakt halten.

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