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Bestandsaufnahme der Brutvögel zum Umweltbericht ... - Stadt Aurich

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<strong>Bestandsaufnahme</strong> <strong>der</strong> <strong>Brutvögel</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> des Bebauungsplans<br />

Nr. 295, ‚EEZ‘<br />

( g e pl a ntes E nergie-, Bildungs- u n d E r l e bniszentr<br />

um am I n dustriegebi et Au r i c h Nord, i n S andhorst)<br />

L a n d kreis Au r i c h<br />

Auftraggeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Fischteichweg 10<br />

26603 <strong>Aurich</strong><br />

Auftragnehmer:<br />

Berichtsdatum: 21.07.2012<br />

Dipl.-Biol. Petra Wiese-Liebert<br />

Kippweg 1<br />

26605 <strong>Aurich</strong><br />

Tel.: (0 49 41) 63 82 5 Fax: (0 49 41) 96 77 407


Bearbeiter/-innen:<br />

<br />

Brutvogelkartierungen:<br />

Dipl.-Biol. Petra Wiese-Liebert<br />

Dipl. Ing. Landespflege/Landschaftsarchitekt Uwe Gerhardt<br />

<br />

Digitalisierung/Bestandskarten:<br />

Dipl.-Biol. Petra Wiese-Liebert<br />

<br />

Auswertungen/ Text:<br />

Dipl.-Biol. Petra Wiese-Liebert


Inhalt<br />

1. Anlass 4<br />

1.2 Situation des Untersuchungsgebietes und seiner näheren Umgebung ......................... 4<br />

2. Methodik <strong>der</strong> Brutvogelerfassung und –bewertung ....................................................... 6<br />

2. Ergebnisse <strong>der</strong> Brutvogelerfassung 8<br />

2.1 Gesamtliste angetroffener <strong>Brutvögel</strong> und Nahrungsgäste............................................ 8<br />

2.2 Beschreibung <strong>der</strong> im eigentlichen Eingriffsraum vorkommenden, streng<br />

geschützten und gefährdeten Brutvogelarten.............................................................. 11<br />

2.3 Bedeutung des Untersuchungsraumes als Lebensraum für Vögel.............................. 14<br />

3. Artenschutzrechtliche Analyse – Vögel 15<br />

3.1 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................... 15<br />

3.2 Konfliktanalyse Avifauna............................................................................................ 16<br />

3.3 Artenschutzrechtliche Protokolle für die im Geltungsbereich vorkommenden ,<br />

streng geschützten Vogelarten ................................................................................... 17<br />

3.4 Ergebnis <strong>der</strong> Artenschutzrechtlichen Prüfung ............................................................ 20<br />

4. Mögliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

innerhalb des Eingriffsraumes 20<br />

5. Literatur 21


Fachbeitrag Brutvogelkartierung / <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan Nr, 295; ‚EEZ‘<br />

1. Anlass<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> plant mit dem Bebauungsplan Nr. 295; ‚EEZ‘, die Errichtung eines Bildungs-<br />

, Energie- und Erlebniszentrums (kurz ‚EEZ‘) im Ortsteil Sandhorst, südlich <strong>der</strong> Straße<br />

‚Osterbusch‘, am südwestlichen Rand des Industriegebietes <strong>Aurich</strong> NORD‘ (B-Plan Nr. 284).<br />

Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 295 ist im ‚Bestandsplan <strong>Brutvögel</strong>‘ mit grüner Umrandung<br />

dargestellt und umfasst etwa 7,6 ha. Zur Errichtung des ‚EEZ‘ müssen voraussichtlich<br />

alle im Geltungsbereich noch vorhandenen Wallhecken entfernt werden. Zum <strong>Umweltbericht</strong><br />

waren faunistische Kartierungen vorgesehen, um insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> geplanten<br />

Wallhecken-Entfernungen artenschutzrechtliche Belange prüfen zu können. Neben <strong>der</strong><br />

Fle<strong>der</strong>maus-, Käfer- und Ameisenfauna sollten auch im Gebiet brütende Vogelarten erfasst<br />

und untersucht werden.<br />

1.2 Situation des Untersuchungsgebietes und seiner näheren Umgebung<br />

Durch die Errichtung des EEZ sind umfangreiche Umgestaltungen eines Ausschnittes einer<br />

ehemals durch Wallhecken geglie<strong>der</strong>ten, abwechslungsreichen Kulturlandschaft vorgesehen,<br />

in <strong>der</strong> landwirtschaftliche Flächen dominierten und nur randlich entlang <strong>der</strong> Straßen vereinzelte,<br />

kleinere Siedlungsstellen mit Wohnbebauung bestanden. Die Umgestaltung des umliegenden<br />

Gebietes in ein Industriegebiet ist insbeson<strong>der</strong>e westlich des geplanten EEZ-<br />

Geländes mittlerweile weit vorangeschritten. Grundlage des beiliegenden Brutvogel-<br />

Bestandsplanes ist neben einer ALK aus dem Jahr 2009 ein aktuelles Luftbild aus dem Frühjahr<br />

2012. Dieses Luftbild zeigt östlich des EEZ-Geländes eine bereits zu zwei Dritteln erstellte<br />

Halle für die Fa. KTA; Fa. Kunststofftechnologie <strong>Aurich</strong> GmbH (zukünftige Herstellungshalle<br />

für Rotorblätter für WEA von Enercon) sowie die weiter östlich davon bereits 2011<br />

fertiggestellte Halle <strong>der</strong> Fa. STA; ‚Stanztechnologie <strong>Aurich</strong> GmbH‘(Enercon).<br />

Im zu untersuchenden Geltungsbereich des B-Planes Nr. 295 ‚EEZ‘ war auf den ehemals<br />

landwirtschaftlich als Grünland (westliche Hälfte) und Acker (östliche Hälfte) genutzten Flächen<br />

bereits 2011 <strong>der</strong> Oberboden abgeschoben und zu den Flächenrän<strong>der</strong>n hin in Erdhügeln<br />

deponiert worden. Dadurch herrschten <strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Begehungen zur Erfassung<br />

<strong>der</strong> <strong>Brutvögel</strong> anstelle landwirtschaftlicher Flächen z.T. vegetationsfreie sandige Offenbodenbiotope<br />

vor, sowie vegetationsfreie temporäre Gewässer, in denen sich vor allem im<br />

Nordwesten des EEZ-Geländes flache Tümpel mit Oberflächenwasser bildeten, und auch<br />

Biotope mit ru<strong>der</strong>alen Pflanzengesellschaften, insbeson<strong>der</strong>e auf den Erddeponien im östlichen<br />

Teil des Geltungsbereiches. Auf den beplanten Flächen fanden 2011 und auch fortlaufend<br />

im Jahr 2012 archäologische Untersuchungen und Grabungen statt, sowie vorbereitende<br />

Bautätigkeiten (Erdbewegungen). Dadurch unterlag das Untersuchungsgebiet östlich <strong>der</strong><br />

Dornumer Straße permanenten Störungen, die durch den Bau eines Regenwasserrückhaltebeckens<br />

südlich und südöstlich des EEZ-Geländes, nordwestlich <strong>der</strong> Esenser Straße, im Mai<br />

und Juni 2012 noch verstärkt wurden.<br />

Die Wallhecken blieben im Geltungsbereich zu einem Teil erhalten, entfernt wurden jedoch<br />

bereits Abschnitte quer verlaufen<strong>der</strong> Wälle in <strong>der</strong> westlichen Hälfte. Die erhalten gebliebenen<br />

Wallhecken sind im Bestandsplan <strong>Brutvögel</strong> hellgrün dargestellt.<br />

Das Hauptaugenmerk <strong>der</strong> vogelkundlichen Untersuchungen sollte auf <strong>der</strong> Kartierung <strong>der</strong><br />

<strong>Brutvögel</strong> im Bereich <strong>der</strong> noch bestehenden Wallhecken liegen. Weiterhin sollte außerhalb<br />

des eigentlichen Geltungsbereiches in einem Radius von bis etwa 300 m die Brutvogelfauna<br />

zusätzlich untersucht werden, um Randeffekte auf die Avifauna durch den Bau des EEZ und<br />

die Überformung <strong>der</strong> Landschaft abschätzen und beurteilen zu können, sowie Vergleichs-


möglichkeiten zu Bereichen mit dem Brutvogelinventar einer noch weitgehend ungestörten<br />

Wallheckenlandschaft zu haben, wie sie westlich <strong>der</strong> Dornumer Straße noch besteht.<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst neben dem bereits stark durch Bautätigkeiten beeinträchtigten,<br />

direkten Bereich des geplanten EEZ landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Weiden<br />

in einer bisher relativ intakten Wallheckenlandschaft westlich <strong>der</strong> Dornumer Straße, im Bereich<br />

<strong>der</strong> geplanten B-210n, zwischen Dimmtweg im Norden und dem Landratsholz im Süden,<br />

sowie Grünlandflächen und Siedlungsbereiche nördlich des Dimmtweges. Weiterhin<br />

besteht südlich des EEZ-Geländes noch eine bestellte Mais-Ackerfläche, die bis an die E-<br />

senser Straße bzw. an ein im Mai und Juni 2012 dort neu entstandenes Regenwasserrückhaltebecken<br />

heranreicht. Ein östlich davon liegen<strong>der</strong>, durch eine Wallhecke getrennter<br />

schmaler Acker wurde im Frühjahr 2012 durch Grabenbaumaßnahmen und eine Baustraße<br />

aus verlegten Stahl-Platten überprägt.<br />

Im Untersuchungsgebiet sind Randbereiche eines alten Feldgehölzes mit waldähnlichem<br />

Klima in Form des Landratsholzes am südwestlichen Rand des UG vorhanden, sowie am<br />

westlichen Rand ein kleineres Feldgehölz mit Nadelhölzern (westlich <strong>der</strong> Dornumer Straße)<br />

und ein mit Gehölzen dicht umstandener Teich (RRB) nördlich <strong>der</strong> Straße ‚Osterbusch‘.<br />

Der Gesamt-Untersuchungsraum ist etwa 60 ha groß und wird auf dem ‚Bestandsplan <strong>Brutvögel</strong>‘<br />

in gelber Umrandung dargestellt. Von <strong>der</strong> Untersuchung ausgenommen wurden nördlich<br />

des EEZ-Geländes an <strong>der</strong> Arentestraße liegende, vollständig versiegelte Gewerbegebietsflächen<br />

mit ihren Parkplätzen (Gewerbeflächen um die Fa. Krapp herum, sowie um das<br />

nördlich gelegene Gartencenter und das Bürogebäude <strong>der</strong> Fa. Enercon, zusammen etwa<br />

30 ha). sowie um das im Bau befindliche Kunststofftechnologie- Zentrum im Osten herum<br />

bestehende extrem stark gestörte Bereiche, in denen kontinuierlicher Baubetrieb o<strong>der</strong> Straßenverkehr<br />

herrschte.<br />

Abbildung 1: westlicher Teil des zukünftigen EEZ-Geländes mit Offenbodenbereichen<br />

und temporären Flachwasserzonen (Blickrichtung Nord)<br />

5


Abbildung 2: Östliche Hälfte des zukünftigen EEZ-Bereichs mit Offenboden, deponiertem<br />

Oberboden, in Erdhaufen gelagert und <strong>der</strong> verbliebenen Wallhecke<br />

(Blickrichtung Südost)<br />

Durch die Realisierung des Bildungs-, Energie- und Erlebniszentrums sind verschiedene<br />

Auswirkungen auf die Brutvogelfauna zu erwarten. Ein Großteil <strong>der</strong> bisher noch bestehenden<br />

Wallhecken wird voraussichtlich entfernt, ehemals landwirtschaftliche Nutzflächen und Gärten<br />

wurden bereits überformt, werden durch Baumaßnahmen versiegelt o<strong>der</strong> weichen intensiv<br />

gärtnerisch genutzten Rabatten, Parkplatz-Begleitgrün und Rasenflächen. Brut- und Nahrungshabitate<br />

werden dauerhaft zerstört o<strong>der</strong> unterliegen zukünftig Störungen. Die Betroffenheit<br />

streng geschützter Vogelarten durch die geplanten Baumaßnahmen muss überprüft<br />

werden.<br />

2. Methodik <strong>der</strong> Brutvogelerfassung und –bewertung<br />

Die Erfassungsmethodik <strong>der</strong> <strong>Brutvögel</strong> wurde in einem Gespräch mit <strong>der</strong> UNB des Landkreises<br />

<strong>Aurich</strong> am 23.03.2012 erörtert, wobei die Anzahl <strong>der</strong> Begehungen festgelegt wurde und<br />

die Größe des Untersuchungsgebietes besprochen wurde.<br />

Im Zeitraum Ende März bis Ende Juni 2012 wurden 8 Begehungen durchgeführt. Die Begehungen<br />

fanden überwiegend bei ruhigem, nie<strong>der</strong>schlagsfreiem Wetter statt. Aufgrund <strong>der</strong><br />

relativ späten Beauftragung konnten frühe Kartiertermine zur Erfassung von Spechten und<br />

Eulen nicht mehr vollständig wahrgenommen werden.<br />

6


Tabelle 1: Erfassungstermine<br />

Begehung<br />

Nr.<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Datum 31.03.‘12 07.04.‘12 21.04.‘12 04.05.‘12 13.05.‘12 30.05.‘12 10.06.‘12 30.06.‘12<br />

Uhrzeit 7.45 –<br />

10.30<br />

Wetterbed.<br />

Bemerkungen<br />

80% bedeckt,<br />

5°C,<br />

leichte<br />

Schauer,<br />

kräftiger<br />

Wind, WST<br />

5, W-NW<br />

7.30 –<br />

10.00<br />

60% bedeckt,<br />

kurzer<br />

leichter<br />

Schneeschauer,<br />

5°C, WST<br />

2; NO<br />

6.10-8.50 5.10 – 7.05 6.45-9.15 6.00 – 9.00 5.40 – 8.50 22.30-1.30<br />

Leicht<br />

bewölkt bis<br />

bewölkt, 5-<br />

6°C, WST<br />

0-1, SW<br />

Bewölkt, 8-<br />

9°C, WST<br />

0-1,SW/W<br />

60% bewölkt,<br />

5/6<br />

°C,(Bodenf<br />

rost) WST<br />

0-1, SW<br />

100 %<br />

bed., 9-<br />

10°C, WST<br />

3-4, W<br />

100% bed.,<br />

12°C, WST<br />

3-4, S-SO<br />

Bewölkt,<br />

14°C, WST<br />

0-1, SW<br />

Nächtliche<br />

Begehung,<br />

Wachteln,<br />

Eulen<br />

(Waldkauz)<br />

Die Größe des Untersuchungsgebietes richtete sich auch nach dem Untersuchungsgebiet für<br />

die nordöstlich benachbart am EEZ-Gelände projektierte Windenergieanlage (siehe Bestandsplan),<br />

um die <strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong> des B-Plans Nr. 324/ Windenergieanlage notwendigen<br />

Brutvogelerfassungen gleichermaßen mit abzudecken. Das Gesamt-<br />

Untersuchungsgebiet umfasste einen Radius von 300 m um den Geltungsbereich des B-Plan<br />

Nr. 295 des geplanten EEZs sowie um die geplante Windenergieanlage herum (ca. 60 ha),<br />

ausgespart wurden voll versiegelte Gewerbegebietsbereiche (ca. 30 ha). Es wurde bei jedem<br />

Durchgang ab den frühen Morgenstunden in möglichst gleichmäßigen Abständen begangen.<br />

Die Begehungen erfolgten überwiegend an den Wochenenden (Samstags/Sonntags), um die<br />

im Gebiet wochentags normalerweise sehr früh einsetzende Verlärmung durch Berufsverkehr<br />

und Bautätigkeiten, die oft schon gegen 6.30 / 7.00 Uhr einsetzten, zu vermeiden.<br />

Durch diese Methodik erfolgte eine flächendeckende Erfassung von Vogelarten <strong>der</strong> Gehölze<br />

und Hecken, sowie auch Offenbereiche, Gewässer und Wiesen des Gebietes (vgl. SÜD-<br />

BECK et al. 2005:47). Bei <strong>der</strong> Untersuchung wurden jedoch stark gestörte Bereiche mit permanentem<br />

Baubetrieb, Verkehrsflächen, stark versiegelte Gewerbegebietsflächen und Industriegebäude<br />

ausgespart.<br />

Zur Erfassung möglicherweise vorkommen<strong>der</strong> nacht- und dämmerungsaktiver Vogelarten<br />

wie Eulen o<strong>der</strong> eventuell Wachteln wurde die letzte Begehung Ende Juni nachts durchgeführt.<br />

Hierzu wurden insbeson<strong>der</strong>e gehölzgeprägte Bereiche sowie Zonen um leerstehende<br />

Anwesen/Gehöfte in einer windstillen milden Frühsommernacht aufgesucht und zusätzlich<br />

eine Klangattrappe (Wachtel, Waldkauz, Waldohreule) eingesetzt.<br />

Während <strong>der</strong> Begehungen wurden die Vogelarten durch Sichtbeobachtungen und anhand<br />

artcharakteristischer Gesänge nachgewiesen. Hierbei standen Revier anzeigende Merkmale<br />

im Vor<strong>der</strong>grund, um den Brutvogelbestand zu erfassen.<br />

Als „<strong>Brutvögel</strong>“ werden alle vorkommenden Arten bezeichnet (Status: Brutnachweis), bei<br />

denen<br />

Junge gesehen,<br />

Nester mit Eiern o<strong>der</strong> Eierschalen aus <strong>der</strong> Brutsaison sowie gebrauchte Nester gefunden,<br />

Futter- o<strong>der</strong> Kotballen tragende Altvögel gesehen,<br />

brütende Altvögel,<br />

Altvögel mit Angriffs- o<strong>der</strong> Ablenkungsverhalten (Verleiten),<br />

o<strong>der</strong> Altvögel gesehen wurden, die einen Nistplatz unter Umständen verlassen o<strong>der</strong><br />

aufsuchen, die auf ein besetztes Nest hinweisen.<br />

7


Als „Brutvogel“ mit dem Status Brutverdacht wurden Arten bezeichnet, die<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Nester o<strong>der</strong> Höhlen bauen,<br />

Angst- o<strong>der</strong> Warnverhalten zeigen,<br />

einen wahrscheinlichen Nistplatz besuchen,<br />

Balzverhalten zeigen,<br />

durch Feststellung von Territorialverhalten (Gesang o. ä.) an mindestens zwei Tagen<br />

mit wenigstens einwöchigem Abstand am gleichen Platz ein Revier vermuten lassen<br />

als Paar im geeigneten Lebensraum wie<strong>der</strong>holt während <strong>der</strong> Brutzeit gesehen wurden,<br />

wo schon im Vorjahr Brutnachweis o<strong>der</strong> Brutverdacht bestand<br />

(vgl. Brutvogel-Meldebogen Staatliche Vogelschutzwarte Nie<strong>der</strong>sachsen, Stand: 2004, SÜDBECK et al. 2005:50).<br />

Singende o<strong>der</strong> balzende Männchen, die während <strong>der</strong> Brutzeit im möglichen Brutbiotop nur<br />

einmal angetroffen wurden, werden unter Brutzeitfeststellung aufgeführt. Alle an<strong>der</strong>en Arten,<br />

die auf Nahrungssuche beobachtet wurden und bei denen aufgrund ihrer speziellen Habitatbzw.<br />

Neststandortansprüche ein Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen<br />

werden konnte, erhielten den Status Nahrungsgast.<br />

Die Verhaltensweisen <strong>der</strong> untersuchten Vogelarten wurden punktgenau in Tageskarten eingetragen.<br />

Anschließend wurden alle Geländekarten ausgewertet, so dass als Ergebnis eine<br />

Bestandskarte vorliegt, in <strong>der</strong> die Brutpaare in ihren jeweils angenommenen Revieren, bzw.<br />

in <strong>der</strong> die nachgewiesenen Brutplätze dargestellt sind.<br />

Auf eine Bewertung <strong>der</strong> Untersuchungsflächen nach dem Verfahren von WILMS et al. (1997)<br />

wird hier verzichtet, da das Untersuchungsgebiet (mit ca. 60 ha abzüglich voll versiegelter,<br />

bebauter Bereiche, rd. 30 ha) relativ klein erscheint. Die empfohlene Mindestgröße für die<br />

Bewertung eines Gebietes liegt bei 80 – 200 ha 1 .<br />

Die Reviere <strong>der</strong> vorkommenden, potentiell dort auch brütenden Vogelarten (Brutnachweis,<br />

Brutverdacht, Brutzeitfeststellung) werden in einer Übersichtskarte (‚Bestandskarte <strong>Brutvögel</strong>‘)<br />

dargestellt, in einer Tabelle werden die im Gebiet beobachteten Vogelarten mit Status<br />

aufgeführt.<br />

Im Anschluss an die Bewertung des Brutvogellebensraums erfolgt eine artenschutzrechtliche<br />

Prüfung <strong>der</strong> im Geltungsbereich des B-Planes vorkommenden, beson<strong>der</strong>s und streng geschützten<br />

Vogelarten.<br />

2. Ergebnisse <strong>der</strong> Brutvogelerfassung<br />

2.1 Gesamtliste angetroffener <strong>Brutvögel</strong> und Nahrungsgäste<br />

Das Gebiet ist dem Naturraum <strong>der</strong> Ostfriesischen Geest zuzuordnen. Die Vogelgemeinschaften<br />

werden durch eine relativ engmaschige Wallheckenlandschaft geprägt, durch mehr o<strong>der</strong><br />

weniger ausgedehnte, landwirtschaftlich genutzte Flächen, die durch gehölzbestandene<br />

Wallhecken unterteilt und begrenzt werden. Zum einen war mit Vogelarten <strong>der</strong> halboffenen<br />

Feldflur zu rechnen, mit Vogelarten, die die Hecken und kleinen Feldgehölze bewohnen, <strong>zum</strong><br />

an<strong>der</strong>en aber auch mit Wiesenvogelarten, die offenere Flächen bevorzugen und vor allem<br />

auf größeren Ackerflächen o<strong>der</strong> innerhalb wallheckenfreier, kleinerer Nie<strong>der</strong>ungen auftreten<br />

können. Am Untersuchungsgebietsrand kommen auch größere Feldgehölze mit Altbaumbestand<br />

und Waldklima vor, wie das Landratsholz, sowie breitere, wasserführende Gräben und<br />

Weidetümpel, an denen sich Wasservögel aufhalten könnten.<br />

1 Willms, Behm-Berkelmann u. Heckenroth, 97: 219 ff.<br />

8


Der Bereich des EEZ und auch angrenzende Baugebietszonen waren im Frühjahr 2012<br />

durch größere Offenbodenbereiche und flache Wasserflächen gekennzeichnet, die für bestimmte<br />

Limikolenarten anziehend wirksam waren.<br />

Tabelle 2: Vorkommende Vogelarten des UG (vgl. auch ‚Bestandsplan <strong>Brutvögel</strong>‘)<br />

Nr.<br />

Art/ Deutscher Name<br />

Artkürzel (Südbeck et<br />

al 2005)<br />

Lateinischer Name<br />

Status im Gebiet<br />

Gefährdung in<br />

Deutschland (RL)<br />

Gefährdung in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

(RL)<br />

Streng geschützte Art<br />

gemäß BNatSchG vom<br />

1.3.2010<br />

1. Amsel A Turdus merula BV - - -<br />

2. Austernfischer Au Haematopus ostralegus BV - - -<br />

3. Bachstelze Ba Motacilla flava BV - - -<br />

4. Blaumeise Bm Parus caeruleus BV - - -<br />

5. Bluthänfling Hä Carduelis cannabina BF V V -<br />

6. Buchfink B Fringilla coeleps BV - - -<br />

7. Buntspecht Bs Dendrocopos major BV - - -<br />

8. Dohle D Corvus monedula N - - -<br />

9. Eichelhäher Ei Garrulus glandarius BF - - -<br />

10. Elster E Pica pica BN - - -<br />

11. Dorngrasmücke Dg Sylvia communis BV/BN - - -<br />

12. Fasan Fa Phasianus colchicus BN - - -<br />

13. Feldsperling FS Passer montanus BF V V -<br />

14. Fitis Fi Phylloscopus trochillus BV - - -<br />

15. Gartengrasmücke Gg Sylvia borin BV - - -<br />

16. Gartenrotschwanz Gr Poenicurus poenicurus BV - 3 -<br />

17. Graureiher Ggr Ardea cinerea N - - -<br />

18. Grünfink Gf Carduelis chloris BV - - -<br />

19. Gelbspötter Gp Hippolais icternia BF - - -<br />

20. Goldammer G Emberzia citrinella BV - - -<br />

21. Grünspecht Gü Picus viridis BV - 3 §<br />

22. Hausrotschwanz Hr Phoenicurus ochruros BV - - -<br />

23. Haussperling H Passer domesticus BV V V -<br />

24. Heckenbraunelle He Prunella modularis BV - - -<br />

25. Kiebitz Ki Vanellus vanellus BV 2 3 §<br />

26. Klappergrasmücke Kg Sylvia curruca BF - - -<br />

27. Kleiber Kl Sitta europaea BV - - -<br />

28. Kohlmeise K Parus major BV - - -<br />

29. Mäusebussard Mb Buteo buteo BF - - §<br />

30. Mehlschwalbe M Delichon urbicum N V V -<br />

31. Mönchsgrasmücke Mg Sylvia atricapilla BV - - -<br />

32. Rabenkrähe Ra Corvus corone BF - - -<br />

33. Rauchschwalbe Rs Hirundo rustica N - 3 -<br />

34. Ringeltaube Rt Columba palumbus BN - - -<br />

35. Rotkehlchen Rk Erithacus rubecula BV - - -<br />

36. Sandregenpfeifer Srp Charadrius hiaticula BV 3 1 §<br />

37. Singdrossel Sd Turdus philomelos BV - - -<br />

38. Star S Sturnus vulgaris BF - - -<br />

39. Steinschmätzer Sts Oenanthe oenanthe BF 1 1 -<br />

9


Nr.<br />

Art/ Deutscher Name<br />

Artkürzel (Südbeck et<br />

al 2005)<br />

Lateinischer Name<br />

Status im Gebiet<br />

Gefährdung in<br />

Deutschland (RL)<br />

Gefährdung in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

(RL)<br />

Streng geschützte Art<br />

gemäß BNatSchG vom<br />

1.3.2010<br />

40. Stockente Sto Anas plathyrhynchus BV - - -<br />

41. Teichralle Tr Gallinula chloropus BN V V §<br />

42. Türkentaube Tt Streptopelia decaocto N - - -<br />

43. Turmfalke Tf Falco tinnunculus N - - §<br />

44. Waldkauz Wz Strix aluco BN - V §<br />

45. Waldwasserläufer Waw Tringa ochropus BF - - §<br />

46. Wiesenpieper W Anthus pratensis BF V 3 -<br />

47. Zaunkönig Za Troglodytes troglodytes BF - - -<br />

48. Zilpzalp Zi Phylloscopus collybita BV - - -<br />

<br />

Aufgeführt wurden alle im Gebiet zur Zeit <strong>der</strong> Brutvogelerfassung beobachteten Arten;<br />

Alle europäischen Vogelarten sind gemäß BNatSchG vom 1.3.2010 als beson<strong>der</strong>s geschützt anzusehen. Orange<br />

gekennzeichnet wurden in <strong>der</strong> Tabelle zusätzlich die streng geschützten Vogelarten (gemäß BNatSchG vom<br />

1.3.2010; Definition s. Kap. 1, § 7 ‚Begriffsbestimmungen’; BNatSchG; Nr. 13 (beson<strong>der</strong>s geschützte Arten) und<br />

Nr. 14 [streng geschützte Arten¸ Vogelarten streng geschützt aufgrund <strong>der</strong> Bundesartenschutzverordnung (Anlage<br />

1, Spalte 2 und 3 zu § 1 BArtSchV) o<strong>der</strong> Vogelarten streng geschützt aufgrund <strong>der</strong> Anhänge A + B <strong>der</strong> EG-<br />

Artenschutzverordnung 338/97]<br />

Statuskürzel: BF- Brutzeitfeststellung, BV – Brutverdacht, BN – Brutnachweis, N - Nahrungsgast<br />

Während <strong>der</strong> avifaunistischen Erfassungen im Frühjahr/Frühsommer 2012 wurden im Untersuchungsgebiet<br />

sowie teilweise randlich 48 verschiedene Vogelarten festgestellt, von denen<br />

17 Arten entwe<strong>der</strong> zur Brutzeit festgestellt (BF) wurden o<strong>der</strong> aber offensichtlich Nahrungsgäste<br />

(N) darstellten. Die übrigen Arten brüteten sehr wahrscheinlich im Gebiet (Brutverdacht;<br />

BV), o<strong>der</strong> in ihren Randzonen.<br />

8 im Gebiet beobachtete Arten gehören den gemäß BNatSchG streng geschützten Arten an,<br />

vor allem Limikolen, Eulenvögel und Greife: Kiebitz, Waldwasserläufer, Sandregenpfeifer,<br />

Waldkauz, Mäusebussard, Turmfalke, Teichralle sowie Grünspecht.<br />

Für eine streng gefährdete Art bestand direkt im Eingriffsraum ein Brutverdacht, für den<br />

Sandregenpfeifer. Als weitere streng geschützte Art wurde in direkter Nähe des geplanten<br />

EEZ, außerhalb, als Brutnachweis die Teichralle in einem kleineren Regenwasserrückhaltebecken<br />

nördlich ‚Osterbusch‘ festgestellt.<br />

7 im Gebiet zur Brutzeit vorkommende Arten im Untersuchungsraum werden in <strong>der</strong> Roten<br />

Liste Deutschlands o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sachsens geführt:<br />

Art/ Deutscher Name<br />

Lateinischer Name<br />

Status im Gebiet<br />

Gefährdung in<br />

Deutschland (RL)<br />

Gefährdung in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

(RL)<br />

Gartenrotschwanz Poenicurus poenicurus BV - 3<br />

Grünspecht Picus viridis BV - 3<br />

Kiebitz Vanellus vanellus BV 2 3<br />

Rauchschwalbe Hirundo rustica N - 3<br />

10


Art/ Deutscher Name<br />

Lateinischer Name<br />

Status im Gebiet<br />

Gefährdung in<br />

Deutschland (RL)<br />

Gefährdung in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

(RL)<br />

Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula BV 3 1<br />

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe BF 1 1<br />

Wiesenpieper Anthus pratensis BF V 3<br />

Sechs weitere Arten sind auf <strong>der</strong> Vorwarnliste (V) Nie<strong>der</strong>sachsens: Haussperling, Feldsperling, Bluthänfling,<br />

Teichralle, Waldkauz und Mehlschwalbe.<br />

2.2 Beschreibung <strong>der</strong> im eigentlichen Eingriffsraum vorkommenden,<br />

streng geschützten und gefährdeten Brutvogelarten<br />

Im eigentlichen Eingriffsraum kam als Brutverdacht eine in Nie<strong>der</strong>sachsen gefährdete (RL<br />

Nds. 3) und bundesweit vom Aussterben bedrohte (RL D. 1) und streng geschützte Vogelart,<br />

<strong>der</strong> Sandregenpfeifer, vor, sowie am nördlichen Eingriffsraum-Rand im Gehölz um das Regenwasser-Rückhaltebecken<br />

herum <strong>der</strong> in Nie<strong>der</strong>sachsen gefährdete Gartenrotschwanz (RL<br />

Nds. 3), und am Regenwasserrückhaltebecken die Teichralle als nicht gefährdete, aber<br />

streng geschützte Vogelart.<br />

<br />

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)<br />

Der Gartenrotschwanz ist neben dem Sandregenpfeifer als in Nie<strong>der</strong>sachsen gefährdete Art<br />

mit Brutverdacht im eigentlichen Eingriffsraum festgestellt worden, im nördlichen Gehölz am<br />

Regenwasserrückhaltebecken am Osterbusch. Zwei weitere Brutverdachte bestanden außerhalb<br />

des Eingriffsraumes z.B. an <strong>der</strong> noch vorhandenen Wallhecke südöstlich des EEZ,<br />

sowie am verlassenen Gehöft Dornumer Straße 1, nördlich des Landratsholzes.<br />

Der Gartenrotschwanz wird in Nie<strong>der</strong>sachsen als gefährdete Vogelart eingestuft (RL Nds. 3).<br />

Er ist eine Vogelart aus <strong>der</strong> Familie <strong>der</strong> Fliegenschnäpper und besiedelt Eurasien ostwärts<br />

bis <strong>zum</strong> Baikalsee sowie Teile Nordafrikas und des Nahen Ostens. Als Zugvogel und Trans-<br />

Sahara-Zieher verlässt er die europäischen Brutgebiete relativ früh, im Spätsommer. Seit<br />

Beginn <strong>der</strong> 80er Jahre sind die Bestände <strong>der</strong> Art stark rückläufig, scheinen sich jedoch in<br />

den letzten Jahren auf niedrigem Niveau zu stabilisieren. Der Gartenrotschwanz ist als Höhlen-<br />

und Halbhöhlenbrüter meist an alte Baumbestände gebunden. Er legt sein Nest meist in<br />

Höhlen o<strong>der</strong> Nischen an, seltener brütet er auch frei. Meist nutzt er natürliche Baumhöhlen,<br />

Astlöcher o<strong>der</strong> Spechthöhlen, aber auch Halbhöhlen wie Felspalten, hohle Zaunpfähle o<strong>der</strong><br />

Strukturen an menschlichen Gebäuden wie Bretterverschalungen, Holzstapel o<strong>der</strong> Mauerlöcher.<br />

Am Boden werden schützende Strukturen wie Wurzelwerk, Erdlöcher o<strong>der</strong> Steinhaufen<br />

angenommen.<br />

Der Gartenrotschwanz besiedelt lichte und trockene Laubwäl<strong>der</strong>, Lichtungen o<strong>der</strong> Waldrän<strong>der</strong><br />

mit lockerer Strauch- und Krautschicht, in denen er vorwiegend seine Nahrung findet, wie<br />

Insekten und Spinnen. Einen großen Anteil machen Haut- und Zweiflügler (Ameisen,<br />

Schlupf- und Blattwespen) sowie Käfer aus, sowie Schmetterlinge, auch Tausendfüßer,<br />

Würmer, Asseln o<strong>der</strong> Schnecken werden genommen. Beeren und an<strong>der</strong>e Früchte werden<br />

sowohl an Nestlinge verfüttert, als auch – vor allem nach <strong>der</strong> <strong>der</strong> Brutzeit – von adulten Tieren<br />

gefressen.<br />

11


Häufig ist <strong>der</strong> Gartenrotschwanz in Siedlungsnähe anzutreffen, so in Parkanlagen mit lockerem<br />

Baumbestand, stark begrünten Villenvierteln o<strong>der</strong> Gartenstädten, Dorfrän<strong>der</strong>n und<br />

Obstgärten, wie auch im Untersuchungsgebiet.<br />

<br />

Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula)<br />

Ab dem vierten und fünften Begehungstermin Anfang und Mitte Mai war auf <strong>der</strong> westlichen<br />

Hälfte des zukünftigen EEZ-Geländes im Bereich <strong>der</strong> abgeschobenenen Offenbodenbereiche<br />

ein Sandregenpfeiferpaar zu beobachten. Der Sandregenpfeifer wird in <strong>der</strong> Roten Liste<br />

Deutschlands als vom Aussterben bedroht (RL 1) geführt, gilt in Nie<strong>der</strong>sachen als gefährdet<br />

und gehört als Limikole zu den streng geschützten Vogelarten. Das Paar hielt sich zeitweilig<br />

am Rande eines temporären Flachgewässers am Nordrand <strong>der</strong> Fläche auf und konnte an<br />

zwei Kartierterminen Anfang und Mitte Mai beobachtet werden. Im vergangenen Jahr konnte<br />

die Art ebenfalls im Gebiet beobachtet werden, damals weiter nördlich, im Bereich <strong>der</strong> Flur<br />

‚Altes Moor‘, auf einer Lagerfläche für Erde und Sand mit großen Offenbodenbereichen (Fa.<br />

Kerker-Lagerstätte)<br />

Der Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula) ist eine Vogelart <strong>der</strong> Familie <strong>der</strong> Regenpfeifer<br />

(Charadriidae). In Mitteleuropa brütet er im Küstengebiet <strong>der</strong> Nord- und Ostsee. Im Binnenland<br />

ist er beson<strong>der</strong>s im April und Mai sowie von August bis Oktober ein Durchzieher. Bei<br />

dem im Eingriffsraum beobachteten Sandregenpfeiferpaar ist es nicht völlig auszuschließen,<br />

dass es sich um Durchzügler handelt, die Kriterien des Brutverdachtes konnten jedoch durch<br />

die zweimalige Beobachtung <strong>der</strong> Vögel innerhalb von 10 Tagen sowie ihr Verhalten erfüllt<br />

werden.<br />

Der Sandregenpfeifer konnte nicht mehr nachgewiesen werden, nachdem auf <strong>der</strong> Fläche ab<br />

Mitte Mai die archäologischen Untersuchungen wie<strong>der</strong> aufgenommen wurden und die Fläche<br />

durch Bodenarbeiten zunehmend unruhiger wurde.<br />

Der Sandregenpfeifer lebt und brütet hauptsächlich an flachen, vegetationslosen Meeresküsten<br />

von Mittel- und Nordeuropa, hier auf freien Kies-, Sand- und trockenen Schlickflächen.<br />

An Gewässern im Binnenland ist er nur selten Gast und errichtet aber in seltenen Fällen<br />

auch hier ein Nest an den Ufern von Binnengewässern o<strong>der</strong> auf Ödflächen. SÜDBECK ET<br />

AL (2005) nennen weitere Brutreviere auch auf Spülflächen, Großbaustellen, in Gewerbegebieten,<br />

Kiesgruben, auf Äckern in Gewässernähe o<strong>der</strong> abgelassenen Fischteichen und frühen<br />

Suzessionsstadien wie<strong>der</strong>vernässter Torfabbauflächen.<br />

Sandregenpfeifer sind ausgesprochen territoriale <strong>Brutvögel</strong>, ab März beginnen sie, ihre Brutreviere<br />

zu beziehen, auch Eiablagen können schon im März vorkommen. Die meisten Gelege<br />

werden jedoch im Mai gelegt. Sandregenpfeifer ziehen häufig zwei Bruten pro Jahr groß.<br />

Das Nest ist eine mit kleinen Steinen ausgelegte Mulde am Boden, das vom Weibchen gescharrt<br />

wird. Gelegentlich handelt es sich auch nur um eine einfache, ungepolsterte Vertiefung<br />

im Boden, oft in <strong>der</strong> Nähe von Pflanzenhorsten. Das Weibchen legt vier sandfarbene,<br />

dunkel gefleckte Eier, die von beiden Partnern 23 bis 25 Tage lang gewärmt werden, bis die<br />

Küken schlüpfen. Die Küken verlassen das Nest bereits kurz nach dem Schlüpfen. Ihre Nahrung<br />

finden sie bereits zu diesem Zeitpunkt selbständig. Sie werden jedoch von den adulten<br />

Vögeln bewacht und gehu<strong>der</strong>t.<br />

Die Nahrung besteht aus Würmern, Schnecken, Krebstieren, Spinnen, Insekten und <strong>der</strong>en<br />

Larven, die Nahrungsaufnahme geschieht in einem Rhythmus, <strong>der</strong> aus einem schnellen Laufen,<br />

einem abrupten Abstoppen und einem Picken besteht. Häufig kommt es dabei zu einem<br />

Fußtrillern, bei dem <strong>der</strong> Vogel in rascher Folge auf <strong>der</strong> Stelle tritt. Dieses Verhalten dient<br />

vermutlich dazu, Beutetiere an die Oberfläche zu locken.<br />

Sandregenpfeifer überwintern an den Küsten in West- und Südeuropa, auf dem afrikanischen<br />

Kontinent südlich <strong>der</strong> Sahara und im Südwesten Asiens.<br />

Der europäische Brutbestand wird zu Beginn des 21. Jahrhun<strong>der</strong>ts auf 120.000 - 220.000<br />

Paare geschätzt. An <strong>der</strong> Küste und den binnenländischen Tiefebenen von Belgien, Nie<strong>der</strong>-<br />

12


lande, Deutschland und Polen kommen ca. 1.800 bis 2.600 Brutpaare vor. Für Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

wird ein Bestand von 150 Tieren angenommen(Krüger und Oltmanns 2007).<br />

<br />

Teichralle (Gallinula chloropus)<br />

Die Teichralle ist eine Art <strong>der</strong> Familie <strong>der</strong> Rallenvögel. Die europäische Brutpopulation wird<br />

auf mindestens 900.000 Paare geschätzt. In den meisten Staaten Europas sind die Bestände<br />

stabil. In Deutschland wurden jedoch in den letzten Jahren erhebliche Bestandsrückgänge<br />

und Arealeinbußen festgestellt, sodass die Teichralle hier zurzeit (2006) in <strong>der</strong> Vorwarnstufe<br />

<strong>der</strong> Roten Liste gefährdeter Arten geführt wird. Die Teichralle gehört zu den streng geschützten<br />

Vogelarten, sie wird in <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV),<br />

Anlage 1, Spalte 3 zu § 1, Satz 2 dieser Verordnung geführt.<br />

Teichrallen sind in mehreren Unterarten mit Ausnahme Australiens weltweit verbreitet.<br />

In Europa ist die Art ein typischer Bewohner des Tieflandes. In Abhängigkeit von den jeweiligen<br />

klimatischen Gegebenheiten ist die Teichralle Zug-, Stand- o<strong>der</strong> Strichvogel. Teichrallen,<br />

die im östlichen Deutschland brüten, nutzen als Überwinterungsgebiet ein Areal, das vom<br />

Westen Deutschlands, den Nie<strong>der</strong>landen, Belgien, Spanien, Frankreich bis nach Italien<br />

reicht. Nie<strong>der</strong>ländische <strong>Brutvögel</strong> sind dagegen überwiegend Kurzstreckenzieher, die sich<br />

häufig im Winter in Belgien einfinden.<br />

Teichrallen besiedeln i.d.R. eutrophe, flache Gewässer mit einer dichten Röhrichtvegetation<br />

am Ufer und größeren Schwimmblattgesellschaften auf <strong>der</strong> offenen Wasserfläche. Aufgrund<br />

hoher Anpassungsfähigkeit findet sich die Art aber auch an weniger geeigneten Gewässern<br />

wie kleineren Tümpeln und Wasserlöchern in <strong>Stadt</strong>gebieten, in Gärten, Parks und Zoos. Dabei<br />

stellt sie nur geringe Ansprüche an die Wasserqualität. Wesentlicher ist das Vorhandensein<br />

einer geeigneten Ufervegetation.<br />

Im Gebiet brütete ein Teichrallenpaar im recht stark durch die umgebenen Gehölze beschatteten<br />

Regenwasserrückhaltebecken nördlich Osterbusch.<br />

Teichrallen sind Allesfresser, <strong>der</strong>en Nahrungsspektrum vor allem von ihrem jeweiligen Lebensraum<br />

bestimmt ist. Sie fressen die Samen und Früchte von Sumpf- und Wasserpflanzen,<br />

die Knospen von Weiden und Pappeln, Grasspitzen sowie Insekten, Mollusken und an<strong>der</strong>e<br />

Kleintiere. Die pflanzliche Nahrung überwiegt. Außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit sind Teichrallen<br />

gelegentlich auch in Gärten, auf Äckern o<strong>der</strong> Saat- und Stoppelfel<strong>der</strong>n zu beobachten, die<br />

sich nicht in Gewässernähe befinden. Sie picken dann vor allem frisch aufgegangene Saat.<br />

Die tierische Nahrung besteht aus Schnecken, Spinnentieren, Imagines von Libellen und<br />

Käfern, Blattläusen und diversen Käferarten. Fischbrut und kleine Fische gehören nur ausnahmsweise<br />

zu ihrem Nahrungsspektrum.<br />

Männchen beginnen in Mitteleuropa frühestens ab Ende Februar in ihrem Revier geeignete<br />

Nistplätze auszuwählen. Während einer Fortpflanzungsperiode können Nester mit drei unterschiedlichen<br />

Funktionen gebaut werden (Balzplattformen, Ruhe- und Schlafnester für geschlüpfte<br />

Jungen und Gelegenester). In Mitteleuropa beginnen Teichrallen in <strong>der</strong> Regel ab<br />

Mitte April mit <strong>der</strong> Eiablage. Das Gelege besteht aus fünf bis elf Eiern. Teichrallen brüten<br />

häufig ein zweites Mal und legen unter optimalen Bedingungen auch ein drittes Gelege. Das<br />

zweite und dritte Gelege umfasst jedoch jeweils weniger Eier.<br />

Die Größe des europäischen Brutbestandes wird auf 900.000 - 1.700.000 Paare geschätzt,<br />

von denen bis zu 180.000 in Mitteleuropa brüten. Die Bestände sind in den meisten Staaten<br />

stabil, nur in Deutschland, Kroatien, Estland und Lettland wurde in den letzten Jahren ein<br />

negativer Populationstrend festgestellt.<br />

13


2.3 Bedeutung des Untersuchungsraumes als Lebensraum für<br />

Vögel<br />

Der eigentliche Eingriffsraum im Bereich des EEZ erscheint durch die Umformung <strong>der</strong> ehemals<br />

landwirtschaftlichen Flächen in Offenbodenbereiche und die Beunruhigung durch Baufahrzeuge<br />

und später auch die wie<strong>der</strong>aufgenommenen archäologischen Grabungsarbeiten<br />

im Gebiet stark beeinträchtigt, gestört und verlärmt. Die Avifauna auf den Wallhecken des<br />

Eingriffsraumes ist relativ verarmt. Angetroffen wurden häufige, ubiquistische Vogelarten wie<br />

Amsel, Zilpzalp, Buchfink, Ringeltaube, Kohlmeise, Blaumeise und Grünfink, sowie Goldammer<br />

und Dorngrasmücke.<br />

Die offenen Flächen waren interessant für Bachstelzen, für die im Gebiet gleich zweimal<br />

Brutverdacht bestand. Weiterhin trat <strong>der</strong> Jagdfasan im östlichen Randbereich auf (BV).<br />

Als Vergleich zu Vogelbeständen artenreicherer und ungestörter Wallheckenabschnitte können<br />

die Wallhecken westlich <strong>der</strong> Dornumer Straße dienen, in denen zusätzlich Buntspecht,<br />

Gartengrasmücke, Klappergrasmücke, Singdrossel, Rotkehlchen, Kleiber sowie <strong>der</strong> streng<br />

geschützte Grünspecht, eine Art <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV,<br />

Anlage 1, Spalte 3 zu § 1, Satz 2) auftraten. Der Grünspecht besiedelt häufig Randzonen<br />

von mittelalten und alten Laubmischwäl<strong>der</strong>n, überwiegend in reich strukturierten Kulturlandschaften<br />

mit hohem Anteil an offenen Flächen und Feldgehölzen, Hecken mit Überhältern<br />

wie alte Eichen, Obstwiesen, Streuobstwiesen, und Siedlungsviertel mit altem Baumbestand.<br />

In den Wallheckengebieten um <strong>Aurich</strong>, insbeson<strong>der</strong>e wenn alte Eichenstände vorhanden<br />

sind, ist er noch häufiger anzutreffen, auch in Bereichen des <strong>Aurich</strong>er <strong>Stadt</strong>gebietes, mit alten<br />

Gärten mit alten Baumbeständen.<br />

Innerhalb des Untersuchungsraumes sind vorwiegend Vogelarten mit Siedlungsschwerpunkt<br />

<strong>der</strong> Dörfer anzutreffen, bzw. <strong>der</strong> Parks, Gartenstädte, Friedhöfe etc. wie Haussperling, Gartenrotschwanz,<br />

Dohle, Rauchschwalbe, Hausrotschwanz, Hänfling und Bachstelze. Stete<br />

Begleiter dieser Avizönosen sind hier Amsel, Grünfink, Ringeltaube, Zilpzalp, Buchfink,<br />

Kohlmeise, Blaumeise, Star, Singdrossel, Mönchsgrasmücke und Heckenbraunelle. Mit Fitis,<br />

Eichelhäher, Buntspecht und Waldkauz, bei dem mindestens zwei Jungen im Landratsholz<br />

gehört werden konnten, kommen typische Vogelarten des Laubwaldes vor, die sich teilweise<br />

auch auf reich strukturierten Wallhecken finden. Der Gelbspötter und die Gartengrasmücke<br />

sind ebenfalls typische Arten von Laubwäl<strong>der</strong>n. Die Stockente hat wie die Teichralle ihren<br />

Siedlungsschwerpunkt in Stillgewässern. Der Waldwasserläufer wurde an <strong>der</strong> Tannenhausener<br />

Ehe beobachtet und ist im Frühjahr eine typische, an Gewässern des Binnenlandes<br />

in geringen Mengen auftretende und durchziehende Limikolenart.<br />

Randlich treten Vogelarten <strong>der</strong> offenen Kulturlandschaft auf, wie <strong>der</strong> Kiebitz, für den auf relativ<br />

offenem, teils vegetationsfreiem Baugelände nördlich des im Bau befindlichen Kunststofftechnologiezentrums<br />

<strong>Aurich</strong> (KTA) ein Brutverdacht bestand, sowie auch <strong>der</strong> Austernfischer<br />

(BV), <strong>der</strong> sich neuerdings häufiger auf kiesbelegten Flachdächern in Industrie- und Gewerbegebieten<br />

einfindet. Goldammer und Dorngrasmücke kommen in den randlichen Feldgehölzen<br />

vor. Wiesenpieper erschienen sporadisch auf noch verbliebenen Grünflächen im östlichen<br />

Industriegebietsrand. Das Kiebitzbrutpaar kam höchstwahrscheinlich nicht zur erfolgreichen<br />

Brut, da das Gelände Anfang Mai gemulcht und gepflügt worden war. Es wich dann<br />

offenbar auf eine Maisfläche östlich des Boomkampsweges aus, erschien aber Anfang Juni<br />

erneut nördlich des KTA-Geländes. Auch für den Austernfischer ist anzunehmen, dass eine<br />

mögliche Brut nicht erfolgreich verlaufen ist, da <strong>der</strong> Bereich wenngleich zeitweilig ruhig darliegend,<br />

dann doch immer wie<strong>der</strong> durch Baufahrzeuge gestört worden war.<br />

Die festgestellte Brutvogelgemeinschaft ist charakteristisch für den dörflichen Siedlungsraum<br />

und die Randsituation zur offenen Kulturlandschaft. Das Fehlen störempfindlicherer Arten<br />

<strong>der</strong> dörflichen Umgebung (Stieglitz, Steinkauz, Grauammer) zeigt aber an<strong>der</strong>erseits an, dass<br />

Vorbelastungen in Form von bereits vorhandenen Störeinflüssen gegeben sind.<br />

14


Beson<strong>der</strong>e Bedeutung als Lebensraum für <strong>Brutvögel</strong> haben im UG2 die Feldgehölze mit den<br />

alten Baumbeständen, wie <strong>der</strong> alte, teilweise fast waldähnliche Baumbestand in Form eines<br />

Buchenwaldes, bzw. eines Laub-Mischwaldes im Landratsholz, am südwestlichen Rand des<br />

UG. Hier befindet sich <strong>der</strong> Brutstandort des Waldkauzes. Des weiteren sind die alten und<br />

dichten Wallhecken westlich <strong>der</strong> Dornumer Straße von höherer avifaunistischer Bedeutung,<br />

hier kommt <strong>der</strong> Grünspecht vor, ein Brutverdacht bestand an einer alten Eiche an <strong>der</strong> Zuwegung<br />

<strong>zum</strong> kleinen Gehöft nördlich des Landrandsholzes. Die überformten und stark gestörten,<br />

offenen Bodenbereiche des direkten Eingriffsraumes und die randlichen, noch bestehenden<br />

Wallhecken nehmen für eine nur durchschnittliche - untergeordnete Bedeutung als<br />

Nahrungsraum für die Avifauna ein.<br />

3. Artenschutzrechtliche Analyse – Vögel<br />

3.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Der Europäische Gerichtshof stellte mit seinem Urteil vom 10.01.2006 fest, dass das deutsche<br />

Bundesnaturschutzgesetz die europäischen Anfor<strong>der</strong>ungen an den Artenschutz nur<br />

unzureichend umsetzt. In <strong>der</strong> Novelle des BNatschG vom Dezember 2007 hat <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

das deutsche Artenschutzrecht an die europäische Vorgabe angepasst. Es wurde in<br />

die jüngste Neufassung (Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege vom 29. Juli 2009) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom<br />

01.03.10 übernommen.<br />

Damit Planungsvorhaben konform mit dem Europarecht sind, müssen diese Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie des nationalen Artenschutzes explizit berücksichtigt<br />

werden. Dies geschieht in <strong>der</strong> „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“ (saP).<br />

Die saP prüft für alle europarechtlich geschützten Arten (alle Tier- und Pflanzenarten des<br />

Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie und alle europäischen Vogelarten nach Art. 1 Vogelschutzrichtlinie)<br />

sowie für alle weiteren streng geschützten Arten, ob Verbotstatbestände gemäß §<br />

44 BNatSchG (Tötung von Individuen, Beschädigung o<strong>der</strong> Zerstörung von Nist-, Brut-,<br />

Wohn- o<strong>der</strong> Zufluchtsstätten o<strong>der</strong> Störung <strong>der</strong> Art an ihren Nist-, Brut-, Wohn- o<strong>der</strong> Zufluchtstätten)<br />

einschlägig sind. Werden solche Verbotstatbestände erfüllt, wird geprüft, ob die Voraussetzungen<br />

für eine Befreiung nach § 67 BNatSchG gegeben sind. Verschlechtert sich<br />

<strong>der</strong> Erhaltungszustand einer europarechtlich geschützten Art durch ein Vorhaben trotz Kompensationsmaßnahmen,<br />

ist die Baumaßnahme unzulässig.<br />

Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten,<br />

1. wild lebenden Tieren <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,<br />

zu verletzen o<strong>der</strong> zu töten o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen, zu<br />

beschädigen o<strong>der</strong> zu zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten<br />

während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten<br />

erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung <strong>der</strong> Erhaltungszustand<br />

<strong>der</strong> lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />

3. Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten <strong>der</strong> wild lebenden Tiere <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten<br />

Arten aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen, zu beschädigen o<strong>der</strong> zu zerstören.<br />

4. wild lebende Pflanzen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen<br />

aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen, sie o<strong>der</strong> ihre Standorte zu beschädigen o<strong>der</strong> zu zerstören.<br />

2 UG; = Untersuchungsgebiet<br />

15


(so genannte ‚Zugriffsverbote’)<br />

Bestimmte Tätigkeiten und Vorhaben hat <strong>der</strong> Gesetzgeber in den Absätzen 4 und 5, § 44<br />

BNatSchG, von diesen Verboten ausgenommen, so dass dort nur mehr <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> gemeinschaftsrechtlich<br />

geschützten Arten (das sind die europäischen Vogelarten und die Arten<br />

des Anhanges IV a+b <strong>der</strong> FFH- Richtlinie 92/43/EWG) verlangt ist. Dies gilt für<br />

• Die <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis entsprechende land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung<br />

sowie die fischereiwirtschaftliche Nutzung<br />

• nach § 14 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

• sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des<br />

§ 18 Abs. 2 Satz 1BNatSchG (Verhältnis <strong>zum</strong> Baurecht),<br />

soweit die ökologische Funktion <strong>der</strong> von dem Eingriff o<strong>der</strong> Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs-<br />

o<strong>der</strong> Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erfor<strong>der</strong>lich,<br />

können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.<br />

3.2 Konfliktanalyse Avifauna<br />

Die Einrichtung des EEZ an Rande des Industriegebietes <strong>Aurich</strong>-NORD führt voraussichtlich<br />

zu projektbedingten Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Avifauna durch direkten Lebensraumverlust,<br />

Habitatfragmentierung und generell Störungen, die auch auf Randbiotope ausstrahlen können.<br />

Eine Reduktion <strong>der</strong> Flächengröße eines einheitlichen, und von spezialisierten Arten bewohnten<br />

Biotops zieht nach HOVESTADT et al. (1993) eine Reduktion des Artenbestandes bzw.<br />

den Austausch (Ersatz) von spezialisierten Arten durch Generalisten nach sich. Bei zunehmen<strong>der</strong><br />

Fragmentierung ist anfangs weniger eine Abnahme <strong>der</strong> Artenzahl als vielmehr eine<br />

Verschiebung des Artenspektrums zu beobachten. Die geför<strong>der</strong>ten Arten sind meist nicht<br />

gefährdete Ubiquisten. Habitatfragmentierung führt zu einem Verlust empfindlicherer Arten.<br />

Die Bestandserfassungen haben ergeben, dass im Großteil des EEZ-Bereiches und insbeson<strong>der</strong>e<br />

auf den bisher noch erhalten gebliebenen Wallhecken überwiegend häufig verbreitete<br />

‚Allerweltsarten‘ <strong>der</strong> Hecken und Gehölze anzutreffen waren (s.o.). Beson<strong>der</strong>s störungsempfindliche<br />

Brutvogelarten <strong>der</strong> Wallhecken innerhalb des eigentlichen Eingriffsraumes wurden<br />

u. U. bereits durch die vorangegangenen Baumaßnahmen verdrängt und kommen in<br />

Gebiet nicht mehr vor. Es überwiegen Ubiquisten, die nach Verlust <strong>der</strong> Fläche als Lebensraum<br />

sich auch in benachbarten, ähnlichen Gebieten wie<strong>der</strong> ansiedeln können, ohne das die<br />

Lokalpopulation dieser Vogelarten gefährdet würde. Der in Nie<strong>der</strong>sachsen gefährdete Gartenrotschwanz<br />

ist in den ländlichen Bereichen um <strong>Aurich</strong> noch relativ häufig vertreten.<br />

Für die streng geschützte Art Teichralle ergeben sich randlich am Gebiet neu geschaffene<br />

Gewässer wie die Regenwasserrückhaltebecken und neu geschaffenen Gräben südöstlich<br />

des Geltungsbereiches. Auch im Geltungsbereich selbst sind um den geplanten EEZ-<br />

Gebäudekomplex Gewässeranlagen vorgesehen, die den an sich in ihrer Biotopwahl nicht<br />

sehr anspruchsvollen Teichrallen als neuer Brut –und Lebensraum dienen können, sofern<br />

die Gestaltung <strong>der</strong> Gewässer naturnah, mit Röhrichtzonen, erfolgt. Teichrallen sind im Raum<br />

<strong>Aurich</strong>/Ostfriesland relativ häufig auftretende Wasservögel, die oft auch an Teichen und Kanälen<br />

in Siedlungsbereichen anzutreffen sind. Eine Gefährdung <strong>der</strong> lokalen Population besteht<br />

durch den Eingriff nicht.<br />

Randlich vorkommende streng geschützte Arten wie <strong>der</strong> Waldkauz und <strong>der</strong> Grünspecht sind<br />

im direkten Eingriffsraum nicht beobachtet worden. Der Hauptlebensraum des Waldkauzes<br />

beschränkt sich auf die Altbaumbestände des Landratsholzes und die nahe Umgebung,<br />

auch <strong>der</strong> Grünspecht wurde stets nur westlich <strong>der</strong> Dornumer Straße in <strong>der</strong> dort noch reich<br />

strukturierten Wallheckenlandschaft beobachtet.<br />

16


3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements<br />

(z.B. beson<strong>der</strong>e Bau- o<strong>der</strong> Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />

Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz <strong>der</strong> ausgewählten bzw. <strong>zum</strong><br />

Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf an<strong>der</strong>e Unterlagen).<br />

-<br />

4. Prognose <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

(unter Voraussetzung <strong>der</strong> in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />

a) FFH-AnhangIV-Art o<strong>der</strong> europäische Vogelart:<br />

4.1 Werden evtl. Tiere verletzt o<strong>der</strong> getötet [§ 44 (1) Nr. 1]?<br />

(außer bei unabwendbaren Kollisionen o<strong>der</strong> infolge von 4.3)<br />

ja nein<br />

4.2 Werden evtl. Tiere während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten erheblich gestört [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

ja nein<br />

4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten aus <strong>der</strong> Natur entnommen<br />

beschädigt o<strong>der</strong> zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

ja nein<br />

4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong><br />

Natur entnommen, sie o<strong>der</strong> ihre Standorte beschädigt o<strong>der</strong> zerstört<br />

ja nein<br />

[§ 44 (1) Nr. 4]?<br />

4.5 Wird die ökologische Funktion <strong>der</strong> betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>der</strong><br />

Ruhestätten infolge von 4.3 o<strong>der</strong> 4.4 im räumlichen Zusammenhang<br />

ja nein<br />

nicht mehr erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

b) Streng geschützte Art:<br />

4.6 Wird evtl. ein nicht ersetzbarer Biotop zerstört [§ 19 (3)]? ja nein<br />

5. Erfor<strong>der</strong>nis einer Abwägung bzw. Ausnahme<br />

a) FFH-AnhangIV-Art o<strong>der</strong> europäische Vogelart:<br />

5.1 Ausnahme nach § 45 (8) erfor<strong>der</strong>lich, wenn Frage 4.1, 4.2 o<strong>der</strong> 4.5 „ja“ ja<br />

b) Streng geschützte Art:<br />

5.2 Abwägung nach § 19 (3) erfor<strong>der</strong>lich, wenn Frage 4.6 „ja“ ja<br />

6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen<br />

a) Nur wenn Frage 5.1 UND/ODER 5.2 „ja“<br />

6.1 Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong><br />

Lebensstätte bzw. <strong>der</strong> betroffenen Population für den Erhaltungszustand <strong>der</strong> Art in <strong>der</strong><br />

biogeografischen Region.<br />

b) Nur wenn Frage 5.1 „ja“<br />

6.2 Sind keine <strong>zum</strong>utbaren Alternativen vorhanden?*<br />

Kurze Bewertung <strong>der</strong> geprüften Alternativen.<br />

6.3 Wird <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Begründung, ggf. Beschreibung <strong>der</strong> Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur<br />

Effizienz <strong>der</strong> ausgewählten bzw. <strong>zum</strong> Ausschluss verworfener Maßnahmen.<br />

Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />

*Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet <strong>der</strong> Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen.<br />

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Landesbetrieb Straßenbau NRW 10/2007<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

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Tabelle 4: Artenschutzrechtliches Protokoll zur Teichralle<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich)<br />

Teichralle (Gallinula chloropus)<br />

1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />

FFH-Angang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

streng geschützte Art<br />

Rote Liste-Status<br />

Deutschland<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

V<br />

V<br />

Erhaltungszustand<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig / unzureichend<br />

rot<br />

ungünstig / schlecht<br />

Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Population<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C ungünstig / mittel-schlecht<br />

2. Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit <strong>der</strong> Art<br />

Die Teichralle brütet in einem dicht von Gehölzen umgebenen Regenwasserrückhaltebecken nördlich<br />

<strong>der</strong> Straße ‚Osterbusch‘. Ihr Lebensraum wird voraussichtlich durch die Erweiterung <strong>der</strong> Straße<br />

Osterbusch teilweise überbaut und verkleinert werden. Ein Teil des Teiches wird voraussichtlich erhalten<br />

bleiben. Störungen im Bereich nehmen aber zu, da die Straße näher an das Gewässer rückt und<br />

die abschirmende Wallhecke sowie Gehölze entfernt werden.<br />

3. Beschreibung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />

– Bauzeit möglichst außerhalb <strong>der</strong> Brutzeiten (Anfang April bis Ende Juni) -<br />

3.2 Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen)<br />

- keine Maßnahmen notwendig<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen)<br />

- nicht notwendig<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements<br />

(z.B. beson<strong>der</strong>e Bau- o<strong>der</strong> Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />

Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz <strong>der</strong> ausgewählten bzw. <strong>zum</strong><br />

Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf an<strong>der</strong>e Unterlagen).<br />

-<br />

4. Prognose <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

(unter Voraussetzung <strong>der</strong> in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />

a) FFH-AnhangIV-Art o<strong>der</strong> europäische Vogelart:<br />

4.1 Werden evtl. Tiere verletzt o<strong>der</strong> getötet [§ 44 (1) Nr. 1]?<br />

(außer bei unabwendbaren Kollisionen o<strong>der</strong> infolge von 4.3)<br />

ja nein<br />

4.2 Werden evtl. Tiere während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten erheblich gestört [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

ja nein<br />

4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten aus <strong>der</strong> Natur entnommen<br />

beschädigt o<strong>der</strong> zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

ja nein<br />

4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong><br />

Natur entnommen, sie o<strong>der</strong> ihre Standorte beschädigt o<strong>der</strong> zerstört<br />

ja nein<br />

[§ 44 (1) Nr. 4]?<br />

4.5 Wird die ökologische Funktion <strong>der</strong> betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>der</strong><br />

Ruhestätten infolge von 4.3 o<strong>der</strong> 4.4 im räumlichen Zusammenhang<br />

ja nein<br />

nicht mehr erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

b) Streng geschützte Art:<br />

4.6 Wird evtl. ein nicht ersetzbarer Biotop zerstört [§ 19 (3)]? ja nein<br />

5. Erfor<strong>der</strong>nis einer Abwägung bzw. Ausnahme<br />

a) FFH-AnhangIV-Art o<strong>der</strong> europäische Vogelart:<br />

5.1 Ausnahme nach § 45 (8) erfor<strong>der</strong>lich, wenn Frage 4.1, 4.2 o<strong>der</strong> 4.5 „ja“ ja<br />

b) Streng geschützte Art:<br />

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5.2 Abwägung nach § 19 (3) erfor<strong>der</strong>lich, wenn Frage 4.6 „ja“ ja<br />

6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen<br />

a) Nur wenn Frage 5.1 UND/ODER 5.2 „ja“<br />

6.1 Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses gerechtfertigt?*<br />

Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong><br />

Lebensstätte bzw. <strong>der</strong> betroffenen Population für den Erhaltungszustand <strong>der</strong> Art in <strong>der</strong><br />

biogeografischen Region.<br />

b) Nur wenn Frage 5.1 „ja“<br />

6.2 Sind keine <strong>zum</strong>utbaren Alternativen vorhanden?*<br />

Kurze Bewertung <strong>der</strong> geprüften Alternativen.<br />

6.3 Wird <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> Populationen sich bei europäischen Vogelarten<br />

nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?<br />

Kurze Begründung, ggf. Beschreibung <strong>der</strong> Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur<br />

Effizienz <strong>der</strong> ausgewählten bzw. <strong>zum</strong> Ausschluss verworfener Maßnahmen.<br />

Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />

*Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet <strong>der</strong> Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen.<br />

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Landesbetrieb Straßenbau NRW 10/2007<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

3.4 Ergebnis <strong>der</strong> Artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

Für die europäischen Vogelarten und die beiden gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG streng<br />

geschützten Vogelarten Teichralle und Sandregenpfeifer werden die Verbotstatbestände des<br />

§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> betroffenen Arten <strong>der</strong> europäischen Vogelarten gem. Art. 1 Vogelschutzrichtlinie<br />

wurde dargelegt, dass die jeweiligen Populationen <strong>der</strong> betroffenen Arten in ihrem natürlichen<br />

Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen bzw. <strong>der</strong>en aktuelle<br />

Erhaltungszustände sich nicht verschlechtern.<br />

An<strong>der</strong>weitige zufrieden stellende Lösungen (Standort- und technische Alternativen), die zu<br />

einer noch geringeren Betroffenheit gemeinschaftsrechtlich geschützter Tier- und Pflanzenarten<br />

führen würden, sind aus Sicht des Vorhabenträgers nicht vorhanden.<br />

Da durch das Vorhaben keine Tatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt<br />

werden, ist eine Prüfung <strong>der</strong> Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens<br />

nach § 45 Abs. 8 BNatSchG nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

4. Mögliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

innerhalb des Eingriffsraumes<br />

Zur Vermeidung von Verletzungen und Tötungen sowie erheblicher Störungen während <strong>der</strong><br />

Fortpflanzungs- Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

und streng geschützten Europäischen Vogelarten aufgrund von ggf. erfor<strong>der</strong>lichen Gehölzschnittmaßnahmen<br />

sowie Erdarbeiten im Zuge <strong>der</strong> Baufeldräumung, sollen diese Arbeiten<br />

außerhalb <strong>der</strong> Brut- und Fortpflanzungszeiten, zwischen dem 1. September bis Ende Februar<br />

durchgeführt werden.<br />

Möglichst viele <strong>der</strong> Gehölzstrukturen wie Altbäume und Wallhecken sollten im Gebiet erhalten<br />

bleiben. Ersatzweise können Eingrünungen mit dichten Strauch-Baumhecken standortheimischer<br />

Gehölze erfolgen, die den im Gebiet vorkommenden, an Hecken und Gärten gebundenen<br />

Singvogelarten wie<strong>der</strong> einen Brut- und Nahrungsraum bieten können. Die Schaffung<br />

von kleineren offenen Gewässern könnte den im Gebiet angetroffenen, relativ anpassungsfähigen<br />

und auf Störungen nicht allzu sensibel reagierenden Wasservögeln wie Stockente<br />

und Teichhuhn neuen Lebensraum direkt im Gebiet bieten.<br />

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5. Literatur<br />

Gesetze, Richtlinien<br />

GESETZ ZUR NEUREGELUNG DES RECHTS DES NATURSCHUTZES UND DER LANDSCHAFTSPFLEGE*) Vom<br />

29. Juli 2009;<br />

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) in <strong>der</strong> Neufassung vom 01.03.10<br />

NIEDERSÄCHSISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (NAGBNatSchG) vom 19.<br />

Februar 2010, gültig ab 01.03.10<br />

BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) -Verordnung <strong>zum</strong> Schutz wild leben<strong>der</strong> Tier- und Pflanzenarten.<br />

Vom 16. Februar 2005 (BGBI. l Nr. 11 vom 24.2.2005 S.258; ber. 18.3.2005 S.896)<br />

GI.-Nr.: 791-8-1<br />

RICHTLINIE DES RATES 92/43/EWG VOM 21. MAI 1992 zur Erhaltung <strong>der</strong> natürlichen Lebensräumesowie<strong>der</strong><br />

wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie); ABI. Nr. L 206 vom 22.07.1992, zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch die Richtlinie des Rates 97/62/EG vom 08.11.1997 (ABI. Nr. 305)<br />

RICHTLINIE DES RATES 79/409/EWG VOM 02. APRIL 1979 über die Erhaltung <strong>der</strong> wild lebenden Vogelarten<br />

(Vogelschutz-Richtlinie); ABI. Nr. L 103 vom 25.04.1979, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch die Richtlinie<br />

des Rates 91/244/EWG vom 08.05.1991 (ABI. Nr. 115)<br />

RICHTLINIE 97/49/EG DER KOMMISSION VOM 29. JULI 1997 zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie 79/409/EWG des<br />

Rates über die Erhaltung <strong>der</strong> wild lebenden Vogelarten. - Amtsblatt Nr. L 223/9 vom 13.8.1997.<br />

RICHTLINIE 97/62/EG DES RATES VOM 27. OKTOBER 1997 zur Anpassung <strong>der</strong> Richtlinie 92/43/EWG zur<br />

Erhaltung <strong>der</strong> natürlichen Lebensräume sowie <strong>der</strong> wild lebenden Tiere und Pflanzen an den<br />

technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. - Amtsblatt Nr. L 305/42 vom 08.11.1997.<br />

Fachliteratur<br />

BAUER, H.-G., BEZZEL. E. & FIEDLER, W. (2005): das Kompendium <strong>der</strong> Vögel Mitteleuropas - Passeriformes;<br />

- Nonpasseriformes; 2. vollst. Üb. Aufl., AULA-Verlag Wiebelsheim<br />

BINOT, M., R. BLESS, P. BOYE, H. GRUTTKE & P. PRETSCHER (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere<br />

Deutschlands.- Schr.-R. Landschaftspflege u. Naturschutz 55: 1-434.<br />

FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlagen für den<br />

Gebrauch vogelkundlicher Daten in <strong>der</strong> Landschaftsplanung. IHW-Verlag, Eching. 879 S.<br />

HOVESTADT, T., J. ROESER & M. MÜHLENBERG (1993): Flächenbedarf von Tierpopulationen als Kriterien<br />

für Maßnahmen des Biotopschutzes und als Datenbasis zur Beurteilung von Eingriffen in Natur<br />

und Landschaft. Berichte aus <strong>der</strong> ökologischen Forschung, Band 1<br />

KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste <strong>der</strong> in Nie<strong>der</strong>sachsen und Bremen gefährdeten <strong>Brutvögel</strong>,<br />

7. Fassung, Stand 2007. - Inform. d. Naturschutz Nie<strong>der</strong>sachs. Heft 3/2007.<br />

LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW, LANDESBETRIEB STRAßENBAU NRW<br />

10/2007: Artenschutzrechtliche Protokolle als Vorlage<br />

SÜDBECK, P., ANDRETKZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHICKORE, T., SCHRÖDER, K. & SUSFELDT, CH.<br />

(2005): Methodenstandards zur Erfassung <strong>der</strong> <strong>Brutvögel</strong> Deutschlands. Radoffzell, 792 S.<br />

21


THEUNERT, R. (2008): Verzeichnis <strong>der</strong> in Nie<strong>der</strong>sachsen beson<strong>der</strong>s o<strong>der</strong> streng geschützten Arten,<br />

Teil A. Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze. Informationsdienst Naturschutz Nie<strong>der</strong>sachsen,<br />

3/2008: 68 -141.<br />

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