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2. Sitzung vom 20.01.2012 - Markt Emskirchen

2. Sitzung vom 20.01.2012 - Markt Emskirchen

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Niederschrift<br />

<strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong><br />

<strong>Sitzung</strong>stermin: Freitag, den <strong>20.01.2012</strong><br />

<strong>Sitzung</strong>sbeginn:<br />

Ende öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />

<strong>Sitzung</strong>sende:<br />

Ort, Raum:<br />

19:30 Uhr<br />

21:15 Uhr<br />

22:15 Uhr<br />

Rathaus <strong>Emskirchen</strong>, <strong>Sitzung</strong>ssaal<br />

Anwesend sind:<br />

1. Bürgermeister<br />

Herr Harald Kempe<br />

<strong>2.</strong> Bürgermeisterin<br />

Frau Sandra Winkelspecht<br />

3. Bürgermeister<br />

Herr Franz Elgas<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderätin<br />

Frau Barbara Hieronymus<br />

Frau Annemarie Seitz<br />

Frau Sabine Sielka<br />

Frau Sieglinde Tiefel<br />

Frau Petra Weber<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

Herr Wolfgang Bärnreuther<br />

Herr Dietrich Eckardt<br />

Herr Reinhard Eckardt<br />

Herr Günther Humann<br />

Herr Erwin Käßer<br />

Herr Johannes Maibom<br />

Herr Bernd Rauscher<br />

Herr Friedrich Schäfer<br />

Herr Dieter Schmidt<br />

Herr Siegfried Schönleben<br />

Herr Dieter Spengler<br />

Ortssprecher<br />

Herr Siegfried Heller<br />

Herr Manfred Kloska<br />

Herr Werner Meth<br />

Herr Matthias Schindler<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderätin<br />

Frau Hildegard Schuhmann-Knöß<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

Herr Dietmar Spitzer<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass Beschlussfähigkeit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO gegeben ist.<br />

<strong>Emskirchen</strong>, den 24.0<strong>2.</strong>2012


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 2<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

0 Geschäftsordnungsregularien<br />

1.1 Information zur vorgesehenen Errichtung von 2 Windenergieanlagen durch die<br />

Reuthwind Verwaltungs GmbH Mausdorf auf den Grundstücken Fl.Nrn. 228 und 235<br />

Gem. Dürrnbuch (an der Gemarkungsgrenze Laubendorf) sowie zu der vorgesehenen<br />

Festsetzung einer ca. 60 ha großen Vorrangfläche für Windenergieanlagen in<br />

der Gemarkung Laubendorf, Stadt Langenzenn durch die Regionalplanung der Industrieregion<br />

7<br />

1.2 18. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken – Kapitel 3.1 B V<br />

(neu) Erneuerbare Energien (Windkraft, Sonnenenergie)<br />

hier. Beteiligung des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />

1.3 Antrag beim Planungsverband Westmittelfranken zur Festsetzung einer Vorrangfläche<br />

für Windenergieanlagen im Umgriff der Grundstücke Fl. Nrn. 228 und 235 Gem.<br />

Dürrnbuch an der Gemarkungsgrenze zu Laubendorf<br />

2 Ortsplanung am südlichen Ortsrand von Hohholz; hier: Behandlung von Anträgen zur<br />

Ausweisung von bebaubaren Flächen (s. <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>vom</strong> 28.07.2011/ TOP 9<br />

und 10)<br />

3 Planfeststellung für den Neubau der Aurachtalbrücke <strong>Emskirchen</strong> in Bahn-km 21,790<br />

bis 23,5444 auf der Strecke 5910 Fürth- Würzburg; hier: Stellungnahme des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Emskirchen</strong> als Träger öffentlicher bBelange sowie als betroffene Gebietskörperschaft<br />

4 Sanierung Turnhalle Grundschule, Durchführung der Maßnahme in mehreren Bauabschnitten<br />

anhand neuer Kostenschätzung (s. a. MGR <strong>vom</strong> 20.05.2011/TOP 6.1)<br />

5 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Langenzenn (Freiflächenphotovoltaikanlage<br />

Kirchfembach)<br />

hier: Beteiligung des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />

6 <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong> Erlbach: Erstellen eines Einzelhandelskonzeptes und Festsetzung eines<br />

zentralen Versorgungsbereiches; hier: Stellungnahme zum Vorentwurf des Einzelhandelskonzeptes<br />

7 Verfahren zur Ausweisung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Elektronikund<br />

Küchenfachmärkte am Steinsweg und an der Riedfelder Ortsstraße“ der Stadt<br />

Neustadt a. d. Aisch; hier: Beteiligung des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />

8 Beschlussfassung über die Annahme der im Haushaltsjahr 2011 eingegangenen<br />

Spenden für kommunale/gemeinnützige Zwecke an den <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong><br />

9 Bildung von Haushaltsresten 2011<br />

25.01.2012


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 3<br />

10 1. Änderung der Verordnung über das Verbot des Mitbringens und des Genusses<br />

alkoholischer Getränke aller Art am Faschingsumzug <strong>Emskirchen</strong><br />

11 Bestellung von Herrn Rudolf Rögner zum Leiter des Standesamtes <strong>Emskirchen</strong><br />

12 Sonstiges, Wünsche und Anfragen<br />

25.01.2012


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 4<br />

Protokoll:<br />

Öffentlicher Teil<br />

TOP 0 Geschäftsordnungsregularien<br />

Vorlage: EMS/2011/320<br />

Grundlagen:<br />

Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 18.11.2011 wird genehmigt.<br />

In der öffentlichen Tagesordnung wird TOP 8 abgesetzt.<br />

In der nicht öff. Tagesordnung wird TOP 6 neu aufgenommen.<br />

n.ö. Sonstiges, Wünsche und Anragen wird TOP 7 n.ö.<br />

Gegen die heutige Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 1.1<br />

Information zur vorgesehenen Errichtung von 2 Windenergieanlagen durch<br />

die Reuthwind Verwaltungs GmbH Mausdorf auf den Grundstücken Fl.Nrn.<br />

228 und 235 Gem. Dürrnbuch (an der Gemarkungsgrenze Laubendorf) sowie<br />

zu der vorgesehenen Festsetzung einer ca. 60 ha großen Vorrangfläche<br />

für Windenergieanlagen in der Gemarkung Laubendorf, Stadt Langenzenn<br />

durch die Regionalplanung der Industrieregion 7<br />

Vorlage: EMS/2011/308<br />

Grundlagen:<br />

Die Reuthwind - Verwaltungs- GmbH Mausdorf beabsichtigt den Betrieb von zwei<br />

Windenergieanlagen(Nabenhöhe 150 m, max. Rotordurchmesser 115 m, max.<br />

Leistung 3 MW) östlich von Dürrnbuch im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 228<br />

und 235 an der Gemarkungsgrenze zu Laubendorf (Stadt Langenzenn).<br />

Der Abstand zu Dürrnbuch beträgt ca. 1.100 m und zu Bräuersdorf ca. 950 m.<br />

Die Schallprognose für Dürrnbuch und Bräuersdorf beläuft sich auf ca. 35 db(A).<br />

Zulässig wären bis 45 db(A) für das Dorfgebiet. Für allgemeine Wohngebiete<br />

würde der Nachtlärm auf 40 db(A) begrenzt werden. Der Schattenwurf erreicht lt.<br />

Prognose keine der beiden Ortschaften.<br />

Im Bereich von Dürrnbuch ist jedoch bereits eine Vorbelastung durch Windenergiestandorte<br />

vorhanden. Bei Wilhermsdorf (WK 18) sind vier Anlagen errichtet.<br />

Bei Dürrnbuch selbst stehen 3 Anlagen (WK 5). Bei Hagenbüchach (WK 16) befinden<br />

sich zwei Anlagen.<br />

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Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 5<br />

Weiterhin wird der Regionale Planungsverband Industrieregion 7 bei Laubendorf<br />

(WK 42) zur Gemarkungsgrenze Dürrnbuch hin eine ca. 60 ha große Vorrangfläche<br />

für 6 Anlagen ausweisen.<br />

Damit ist fraglich, ob unter der zu erwartenden Gesamtbelastung die Nachtwerte<br />

der TA- Lärm in Dürrnbuch eingehalten werden können (45 db(A). Hinzu kommt<br />

noch das von Dürrnbuch selbst ausgehende Lärmkontingent.<br />

Inzwischen liegt eine Unterschriftenliste von Dürrnbuch vor, auf der nahezu die<br />

Hälfte der Anwohner sich gegen das Vorhaben der Reuthwind Verwaltungs<br />

GmbH wendet und eine Einschränkung ihrer Lebensqualität befürchtet.<br />

Die Windenergieanlagen sind im Außenbereich privilegiert und haben einen Anspruch<br />

auf Genehmigung, wenn nicht öffentliche Belange wie z. B. Immissionsschutz,<br />

Naturschutz, Orts- und Landesplanung entgegenstehen.<br />

Rechtlich stellt sich die Situation so dar, dass im Flächennutzungs- und Landschaftsplan<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong> nördlich von Dürrnbuch bereits eine Konzentrationszone<br />

für Windenergieanlagen ausgewiesen ist (Planvorbehalt). Auch<br />

befindet sich der geplante Standort nicht in einem Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet<br />

der Regionalplanung Westmittelfranken.<br />

Aufgrund der von der Industrieregion vorgesehenen Vorrangfläche bei Laubendorf<br />

entstehen direkte planerische Auswirkungen auf die vorgesehenen Standorte<br />

bei Dürrnbuch. Aufgrund der Nähe und der damit entstehenden Auswirkungen<br />

der geplanten Anlagen zueinander entsteht ein sog. „Windpark. Derartige Windparks<br />

können nicht ortsplanerisch durch die Kommunen festgelegt werden sondern<br />

unterliegen immer der höherrangigen Landesplanung.<br />

Konkret bedeutet dies, dass der Planungsverband Westmittelfranken den Standort<br />

bei Dürrnbuch in den Regionalplan 8 als Vorrangs- oder Vorbehaltsfläche aufnehmen<br />

muss. Im Gegensatz zur Region 7 läuft in der Region 8 derzeit das ergänzende<br />

Verfahren zur 16. Änderung des Regionalplans.<br />

Ein gemeinsames Raumordnungsverfahren unter Federführung der Regierung<br />

von Mittelfranken bzw. eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist erst ab 20 Anlagen<br />

möglich.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.<br />

Es ist keine Abstimmung erfolgt.<br />

TOP 1.2<br />

18. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken – Kapitel<br />

3.1 B V (neu) Erneuerbare Energien (Windkraft, Sonnenenergie)<br />

hier. Beteiligung des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />

Vorlage: EMS/2011/309<br />

Grundlagen:<br />

In der 15. Änderung des Regionalplans sind 11 Vorrangs- und Vorbehaltsgebiete<br />

ausgewiesen worden. Hinzugekommen sind inzwischen 4 weitere potentielle<br />

Gebiete, die erneut einem Beteiligungsverfahren (16. Änderung) zuzuführen<br />

sind. Zugleich wird auch die Textfassung aktualisiert.<br />

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Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 6<br />

Neu hinzugekommen sind WK 40 Bechhofen, WK 30 Wilburgstetten, WK 37<br />

Treuchtlingen und WK 39 Burgsalach.<br />

Für den Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim sind keine Änderungen<br />

eingetreten. Es bleibt bei der bisherigen Konstellation in der Nähe von<br />

oder in <strong>Emskirchen</strong>:<br />

Vorranggebiete<br />

WK 2 Neustadt a. d. Aisch (3 Anlagen bei Unterschweinach)<br />

WK 4 Diespeck<br />

WK 5 und WK 6 <strong>Emskirchen</strong><br />

Vorbehaltsfläche<br />

WK 16 Hagenbüchach<br />

Standorte für die Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaik) werden nicht<br />

konkret ausgewiesen. Es wird nur allgemein erklärt, dass die direkte und indirekte<br />

Sonnenenergie verstärkt zu nutzen ist. Diese Anlagen sollen bevorzugt<br />

innerhalb von Siedlungseinheiten entstehen, sofern das Ortsbild nicht erheblich<br />

beeinträchtigt wird. Großflächige Anlagen außerhalb von Siedlungseinheiten<br />

dürfen nicht zu einer Landschaftszersiedlung führen.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> Entwurf zur 16. Änderung des<br />

Regionalplans Westmittelfranken (Kapitel B V(neu) 3.1 Erneuerbare Energien.<br />

Einwendungen werden nicht erhoben.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> Entwurf zur 16. Änderung des Regionalplans<br />

Westmittelfranken (Kapitel B V(neu) 3.1 Erneuerbare Energien.<br />

Einwendungen werden nicht erhoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 1.3<br />

Antrag beim Planungsverband Westmittelfranken zur Festsetzung einer<br />

Vorrangfläche für Windenergieanlagen im Umgriff der Grundstücke Fl. Nrn.<br />

228 und 235 Gem. Dürrnbuch an der Gemarkungsgrenze zu Laubendorf<br />

Vorlage: EMS/2011/310<br />

Grundlagen:<br />

Die Reuthwind Verwaltung GmbH hat im November 2011Antrag auf Vorbescheid<br />

zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen östlich von Dürrnbuch zur Gemarkungsgrenze<br />

nach Laubendorf hin beantragt. Eine Genehmigung scheidet aus,<br />

da nach zwischenzeitlichem Kenntnisstand wegen der in Laubendorf geplanten<br />

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Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 7<br />

Vorrangfläche von ca. 60 ha im dortigen Bereich von einem Windpark auszugehen<br />

ist. Ein Windpark erfordert aber eine Darstellung und Festsetzung in der Regionalplanung<br />

in Form von Vorrang- oder Vorbehaltsflächen.<br />

Die Reuthwind Verwaltung GmbH stellt daher den Antrag, dass der <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong><br />

beim Regionalen Planungsverband Westmittelfranken die Änderung bzw.<br />

Ergänzung des Regionalplans 8/Kapitel „Erneuerbare Energien“, um eine Vorrangfläche<br />

östlich von Dürrnbuch für zwei Windenergieanlagen beantragt.<br />

Aufgrund des Abstandes zum Ortsteil Dürrnbuch von ca. 1.100 m und günstiger<br />

Schall- und Schattenwurfprognosen ist davon auszugehen, dass die Fläche den<br />

Anforderungen des Planungsverbandes entspricht.<br />

Nach der Potentialanalyse für erneuerbare Energien der kommunalen Allianz<br />

Aurach – Zenn für das Gemeindegebiet <strong>Emskirchen</strong> erfüllt allein diese Fläche alle<br />

internen Vorgaben des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong>.<br />

Beschluss:<br />

Die Fläche an der Gemarkungsgrenze Dürrnbuch / Langenzenn Flnr 228 und 235<br />

erfüllt grundsätzlich die Vorgaben des regionalen Planungsverbandes, sowie die<br />

internen Anforderungen an Windvorrangflächen des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong>.<br />

Durch die bereits vorhandenen Windenergieanlagen im Norden und Süden von<br />

Dürrnbuch haben sich Ortsteilbewohner gegen eine zusätzliche Belastung im<br />

Osten ausgesprochen.<br />

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, dass der Abstand zum Ortsteil Dürrnbuch<br />

erweitert wird.<br />

Der MGR stimmt einem Vorranggebiet, das auf einen Streifen von 100 m parallel<br />

zu der Gemarkungsgrenze nach Laubendorf begrenzt wird, zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 8<br />

Nein-Stimmen: 9<br />

Persönlich beteiligt: 2<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Herr Maibom und <strong>Markt</strong>gemeinderätin Frau Tiefel haben wegen<br />

persönlicher Beteiligung weder an der Beratung noch an der Abstimmung<br />

teilgenommen.<br />

TOP 2<br />

Ortsplanung am südlichen Ortsrand von Hohholz; hier: Behandlung von<br />

Anträgen zur Ausweisung von bebaubaren Flächen (s. <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

<strong>vom</strong> 28.07.2011/ TOP 9 und 10)<br />

Vorlage: EMS/2011/311<br />

Grundlagen:<br />

In der <strong>Sitzung</strong> des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>vom</strong> 28.07.2011 wurden Voranfragen zur<br />

Errichtung einer Maschinenhalle mit Photovoltaikanlage auf Fl. Nr. 112 sowie<br />

zum Bau eines Wohnhauses in Blockbauweise mit Nebengebäuden zur privaten<br />

Pferdehaltung (2 Tiere) auf Fl. Nr. 109 behandelt. Beide Vorhaben liegen im Außenbereich<br />

und sind nicht privilegiert.<br />

Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan in der aktuellen Fassung (5. Änderung)<br />

ist im dortigen Bereich eine grünordnerische Ortsrandabrundung vorgesehen.<br />

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Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 8<br />

Seitens des Landratsamtes wurde mitgeteilt, dass die Bauvorhaben aufgrund der<br />

derzeitigen Ortsplanung nicht zulässig sind.<br />

Hierzu wäre es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungs-<br />

und Landschaftsplan anzupassen.<br />

Die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt, ob eine bauliche Entwicklung<br />

im dortigen Bereich grundsätzlich möglich ist.<br />

Im Dezember wurde von den Bauinteressierten für Fl.Nr. 109 schriftlich nachgereicht,<br />

dass diese mit vielen Bürgern aus Hohholz gesprochen haben und seitens<br />

der Anwohner keine Einwendungen gegen das Vorhaben bestehen. Die Zufahrt<br />

über das Hirtengässchen sei ausreichend und wäre auch mit Lkw befahrbar. Die<br />

Bauwerber bitten deshalb um Unterstützung des Bauvorhabens durch die Gemeinde,<br />

wobei sie alle Möglichkeiten diesbezüglich nutzen werden.<br />

Die Prüfung der Erschließungssituation durch die Gemeindewerke hat ergeben,<br />

dass im Hirtengässchen Wasser und Kanal verlegt sind. Auf dem Grundstück<br />

Fl.Nr. 109 wurde ein Kanalanschluss verlegt. Die Wasserleitung befindet sich auf<br />

der gegenüberliegenden Wegeseite in Höhe des Spielplatzes. Für die Anschlussnahme<br />

müsste eine Ringleitung zum Vogelherd über ca. 100 m geschlossen<br />

werden. Bei einer Baulandausweisung für den gesamten südlichen Ortsrand<br />

(Fl.Nrn. 112, 111,110,109 und 108) müsste eine Erweiterung der Abwasserleitungen<br />

erfolgen. Hierzu ist bei Breite des Hirtengässchens von ca.2,5 m- 3,00 m<br />

der erforderliche Raum nicht vorhanden.<br />

In diesem Falle wäre auch zu prüfen, ob die Kapazität der Abwasserentsorgungsanlage<br />

ausreicht.<br />

Fraglich ist, ob für ein Einzelbauvorhaben auf Fl.Nr. 109 das Hirtengässchen als<br />

Erschließungszufahrt ausreicht. Bis auf das bestehende Anwesen auf Fl. Nr. 117<br />

werden die anderen Grundstücke alle über die Dorfstraße angefahren.<br />

Dies wäre letztlich in einem <strong>vom</strong> Landratsamt geforderten Bebauungsplanverfahren<br />

zu klären.<br />

Seitens des Eigentümers von Fl.Nr. 109 wurde kurzfristig noch um die Gelegenheit<br />

zu einem Gespräch im Rathaus vor einer Beschlussfassung gebeten. Es wird<br />

deshalb vorgeschlagen, die Entscheidung über die weitere Ortplanung südlich<br />

von Hohholz zu vertagen.<br />

Beschluss:<br />

Die Entscheidung wird auf die nächste <strong>Sitzung</strong> des <strong>Markt</strong>gemeinderates vertagt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 17<br />

Nein-Stimmen: 2<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 3<br />

Planfeststellung für den Neubau der Aurachtalbrücke <strong>Emskirchen</strong> in Bahnkm<br />

21,790 bis 23,5444 auf der Strecke 5910 Fürth- Würzburg; hier: Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong> als Träger öffentlicher bBelange sowie als<br />

betroffene Gebietskörperschaft<br />

Vorlage: EMS/2012/321<br />

Grundlagen:<br />

Auf Veranlassung der DB Projektbau GmbH wird nach dem allgemeinen Eisenbahngesetz<br />

ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, wobei die Regierung<br />

von Mittelfranken Anhörungsbehörde ist. Der <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong> erhält die Mög-<br />

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Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 9<br />

lichkeit, als Träger öff. Belange sowie auch als Betroffener eine Stellungnahme<br />

zu dem Projekt abzugeben.<br />

Die aus dem Jahr 1865 stammenden Unterbauten haben die Nutzungsdauer ü-<br />

berschritten. Die stählernen Umbauten wurden mehrfach ausgetauscht; zuletzt<br />

1952 in den Randfeldern und 1938 in den Mittelfeldern. Instandsetzungsarbeiten<br />

sind für die Beibehaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes nicht mehr ausreichend.<br />

Ein Neubau mit gleichzeitiger verbesserter Linienführung ist deshalb erforderlich.<br />

Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung entfällt dann und es können<br />

Geschwindigkeiten von 140 km/h von Regelzügen und 160 km/h von Neigetechnikzügen<br />

gefahren werden. Die Elementlängen der Übergangsbögen werden<br />

aber bereits auf eine Regelgeschwindigkeit von 160 km/h ausgelegt. Mit der Erhöhung<br />

der Geschwindigkeit ist eine entsprechende Gradientenanpassung auf<br />

einer Länge von ca. 1,8 km notwendig und damit auch die Standortversetzung<br />

um ca. 50 m zum jetzigen Bestand. Ein drittes Gleis ist derzeit nicht vorgesehen.<br />

Hierzu wäre später ein eigenes Bauwerk erforderlich. Im Zuge der Linienverbesserung<br />

sind auch die Anpassung der Telekommunikationsanlagen, der Leit- und<br />

Sicherheitstechnik und der Oberleitungsanlagen notwendig. Erforderlich wird<br />

auch der Neubau der SÜ im Zuge eines Wirtschaftsweges über die Bahn bei km<br />

22,105 und eine teilweise Neuanbindung der bestehenden Wege an das Bauwerk.<br />

Die Überbauten und Pfeiler der bestehenden Anlage werden zurückgebaut, e-<br />

benso der Oberbau und die Bahnanlagen im bestehenden Streckenabschnitt, der<br />

wegen der neuen Linienführung nicht mehr gebraucht wird. Die Widerlager werden<br />

oberhalb der Böschungslinie ebenfalls zurückgebaut, die beidseitigen<br />

Dammkörper bleiben erhalten.<br />

Eine Abrückung der Trassenführung nach Nordosten ist die verträglichste Lösung<br />

auch wenn ebenfalls Auswirkungen auf die Umwelt entstehen. Durch Kompensationsmaßnahmen<br />

ist hier jedoch die Umweltverträglichkeit des Vorhabens herstellbar.<br />

So kann die weitgehende Trassenführung auf einem ausgedehnten Brückenbauwerk<br />

die Flächeninanspruchnahme im Gegensatz zu einer Dammschüttung<br />

deutlich verringern.<br />

Es werden täglich ca. 130 Züge auf beiden Richtungsgleisen verkehren.<br />

Die Herstellung der neuen Brücke lässt den bestehenden Bahnbetrieb unberührt.<br />

Die Einbindung der neuen Gleisanlagen geschieht dann unter wechselnder eingleisiger<br />

Betriebsführung für einen Monat. Auf der St. 2244 werden während der<br />

Bauzeit Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen der Baustellenein- und ausfahrten<br />

angeordnet. Die St. 2244 muss an einem Wochenende stundenweise für die<br />

Demontage der Überbauten gesperrt werden. Der Gunzendorfer Weg wird bauzeitlich<br />

verschwenkt werden.<br />

Es erfolgt eine Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich menschlicher Gesundheit,<br />

Boden, Wasser, Luft und Landschaft.<br />

Immissionsrechtlich ergibt sich für die Wohngebäude nördlich der Bahn in der<br />

Sixtmühle eine Überschreitung der Nachtgrenzwerte um 14 db(A), so dass passive<br />

Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden notwendig werden. Die Schallschutzprognose<br />

kommt zu dem Ergebnis, dass südlich der Bahn für <strong>Emskirchen</strong><br />

überwiegend Verbesserungen eintreten.<br />

Während der Bauzeit werden die lärmintensiven Arbeiten auf die Tagzeit unter<br />

Beachtung der Geräte- und Maschinenlärmverordnung und den VV zum Baulärm<br />

reduziert.<br />

25.01.2012


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 10<br />

Aufgrund der Entfernung zur Bebauung ist das Vorhaben nicht mit einer Verschlechterung<br />

der Erschütterungssituation verbunden. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung<br />

durch elektrische und magnetische Felder besteht nicht.<br />

Für Ausgleichsmaßnahmen werden ca. 8,9 ha benötigt; davon müssen in Abstimmung<br />

mit der unteren Naturschutzbehörde Maßnahmen auf ca. 3,5 ha nicht<br />

bahneigenen Flächen erfolgen.<br />

Seitens des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong> sind an Fläche ca. 6.000 qm abzutreten; mit<br />

einer Dienstbarkeit werden ca. 1.000 qm belastet werden.<br />

Beschluss:<br />

Seitens des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong> werden gegen die Planung gem. § 73 Abs.2 u.4<br />

VwVfG keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben.<br />

Es wird jedoch angeregt, den vorhandenen Gleisschotter aufgrund dessen möglicher<br />

Belastung im Rahmen des Rückbaus des alten Bauwerks ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen. Weiterhin sollen die erforderlichen Ausgleichs- und landschaftspflegerischen<br />

Begleitmaßnahmen mit dem <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong> abgestimmt werden.<br />

Die geplante Anlegung von Streuobstwiesen wird nicht für sinnvoll gehalten.<br />

Für <strong>vom</strong> <strong>Markt</strong> eingebrachte Flächen sollen Tauschflächen zur Verfügung gestellt<br />

werden. Für die betroffenen Wege, Entwässerungsgräben und Grenzsteine ist<br />

vorab eine Beweissicherung vorzunehmen. Die Haftung für etwaige Folgeschäden<br />

durch den teilweisen Abbruch und die Errichtung des neuen Bauwerks nach<br />

der<br />

Beendigung der Maßnahme ist für alle angrenzenden bzw. betroffenen Grundstücke<br />

zu übernehmen.<br />

Zur vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist festzuhalten, dass in Richtung<br />

Osten eine Verschlechterung zum bisherigen Bauwerk bzw. Zustand entsteht.<br />

Der Ortsteil Gunzendorf ist bei der Untersuchung nicht erfasst. Dies muss<br />

nachgeholt werden.<br />

Außerdem soll ein beidseitiger Schallschutz (Wände) angebracht werden. Bei der<br />

Erstellung des neuen Bauwerks muss auch ein zeitgemäßer Schallschutz insbesonders<br />

auch im Hinblick auf künftige Geschwindigkeiten vorgesehen werden. Es<br />

erscheint nicht ausreichend, dass für <strong>Emskirchen</strong> verglichen mit dem jetzigen<br />

Zustand keine Verschlechterung eintritt. Durch das Neubauvorhaben sollte gerade<br />

auch eine Verbesserung zur jetzigen Lärmbelastung angestrebt werden.<br />

Hinsichtlich des nicht geplanten 3. Gleises wird nochmals darauf hingewiesen,<br />

dass die Brücke mit 2 Gleisen als Nadelöhr für einen S- Bahnverkehr oder engere<br />

Fahrzeittaktungen wirkt.<br />

Der Sammelkanal <strong>vom</strong> Bahnhofswald zur Kläranlage muss wegen dem neuen<br />

Brückenbauwerk umverlegt werden (s. Planung). Hierzu ist es erforderlich, für<br />

spätere Reinigungs- und Erhaltungsmaßnahmen durch die Gemeindewerke<br />

<strong>Emskirchen</strong> parallel zu der noch zu planenden Trasse einen Versorgungsweg mit<br />

3 m Breite vorzusehen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

25.01.2012


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 11<br />

TOP 4<br />

Sanierung Turnhalle Grundschule, Durchführung der Maßnahme in mehreren<br />

Bauabschnitten anhand neuer Kostenschätzung (s. a. MGR <strong>vom</strong><br />

20.05.2011/TOP 6.1)<br />

Vorlage: EMS/2012/323<br />

Grundlagen:<br />

In der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.05.2011 wurde beschlossen, der Verbandsversammlung<br />

zu empfehlen, die Ausführung der Baumaßnahme auf das Haushaltsjahr 2013 zu<br />

verschieben. Die Gesamtkosten waren damals mit 909.405 € angesetzt (mögliche<br />

Zuwendung 40 Prozent gemäß Antrag <strong>vom</strong> 07.1<strong>2.</strong>2010).<br />

Durch Einsparungen und Umplanungen insbes. im Dachbereich, bei den Außenwänden,<br />

den Fenstern und Glasflächen und der Beibehaltung des noch intakten<br />

Hallenbodens kann die Investitionssumme auf ca. 670.000 € reduziert werden.<br />

Die neue Kostenschätzung wurde der Regierung von Mittelfranken zur Prüfung<br />

übersandt.<br />

Nach dem derzeitigen Sachstand und der reduzierten Kostenschätzung konnte<br />

vorbehaltlich der Haushaltslage die Freigabe für einen Baubeginn in 2012 in Aussicht<br />

gestellt werden. Die Maßnahme soll in drei Bauabschnitte 2012, 2013 und<br />

2014 aufgeteilt werden.<br />

Folgende Bauabschnitte werden vorgeschlagen:<br />

2012: Innenausbau, WC, Duschen ca. 200.000 €<br />

2013: Dach, Fassade, Innenausbau ca. 350.000 €<br />

2014: Außenanlagen, Sonstiges ca. 120.000 €<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Variante zur Sanierung der<br />

Turnhalle und der Aufteilung in drei Bauabschnitte vorbehaltlich der Zusicherung<br />

der staatlichen Bezuschussung zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 5<br />

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Langenzenn (Freiflächenphotovoltaikanlage<br />

Kirchfembach)<br />

hier: Beteiligung des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />

Vorlage: EMS/2011/312<br />

Grundlagen:<br />

Im Auftrag der Stadt Langenzenn führt das Büro Grosser- Seeger, Nürnberg das<br />

Beteiligungsverfahren mit den Nachbargemeinden zum Vorentwurf der 1. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kirchfembach - Am Bahndamm“<br />

durch.<br />

Die Änderung erfolgt zur Ausweisung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Der<br />

Standort liegt 110 m von der Bahnlinie entfernt nördlich von Kirchfembach. Die<br />

vorgesehene Fläche beträgt 4,7 ha. Es handelt sich um landwirtschaftliche Flä-<br />

25.01.2012


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 12<br />

chen in Hanglage.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauleitplanung der Stadt Langenzenn.<br />

Einwendungen werden nicht erhoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 6<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong> Erlbach: Erstellen eines Einzelhandelskonzeptes und Festsetzung<br />

eines zentralen Versorgungsbereiches; hier: Stellungnahme zum Vorentwurf<br />

des Einzelhandelskonzeptes<br />

Vorlage: EMS/2011/313<br />

Grundlagen:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong> Erlbach hat die Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land, Neustadt<br />

Aisch mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes beauftragt.<br />

Im Ortskern werden mehr und mehr Geschäfte aufgegeben. An der Windsheimer<br />

Straße ist nahe zum Ortskern ein Lebensmittelmarkt angesiedelt worden.<br />

Ein bestehender Lebensmittelmarkt im Zentrum möchte erweitern. Es gibt immer<br />

wieder Anfragen von Einzelhandelsbetrieben vor allem Lebensmittelbranche zu<br />

Standorten am Ortsrand. Es wird daher für erforderlich gehalten, eine Gesamtbetrachtung<br />

zur Versorgung der Bevölkerung sowie zur Situation des Einzelhandels<br />

vorzunehmen.<br />

Eine Wertung des Sortimentsangebotes ergab eine hervorragende Abdeckung im<br />

Lebensmittelbereich innerorts.<br />

Dieses Angebot soll erhalten bleiben. Es wird daher erwogen, einen innerörtlichen<br />

zentralen Versorgungsbereich auszuweisen, um einen Ausschluss an anderer<br />

Stelle durchsetzen zu können. Die Versorgung soll sich auf den Ortskern konzentrieren.<br />

Auch Zusammenschlüsse von Läden zu einem „Center“ wäre wünschenswert.<br />

Hürden sind die begrenzten Grundstücksverhältnisse und die alte Bausubstanz.<br />

Nur innerhalb des Bereiches sollen innenstadtrelevante Geschäfte ab einer bestimmten<br />

Größe zulässig sein. Das Entstehen weiterer Supermärkte am Ortsrand<br />

kann somit verhindert werden. Der zentrale Versorgungsbereich umfasst ca. 15<br />

ha.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Einzelhandelskonzeptes<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Markt</strong> Erlbach. Einwendungen werden nicht erhoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

25.01.2012


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 13<br />

TOP 7<br />

Verfahren zur Ausweisung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes<br />

„Elektronik- und Küchenfachmärkte am Steinsweg und an der Riedfelder<br />

Ortsstraße“ der Stadt Neustadt a. d. Aisch; hier: Beteiligung des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Emskirchen</strong><br />

Vorlage: EMS/2011/314<br />

Grundlagen:<br />

Die Gerhard Hartmann GmbH betreibt seit einigen Jahren einen Elektronikfachmarkt<br />

am Steinsweg und der Riedfelder Ortsstraße auf den Grundstücken Fl. Nr.<br />

585 und 589/2 der Gemarkung Neustadt a. d. Aisch.<br />

Der Firmeninhaber hat die im Westen benachbarten Grundstücke Flur 587/2, 592<br />

und 589 (= Anwesen Riedfelder Ortsstraße Nr. 13, 13a, 13b, und 15) erworben<br />

und möchte auf diesen Grundstücken einen Küchenfachmarkt mit Esszimmermöbeln<br />

und zugehörigen Accessoires im Anschluss an den bestehenden Elektronikmarkt<br />

errichten.<br />

Der neue Küchen- und Möbelfachmarkt soll an den bestehenden Elektronikmarkt<br />

angebaut, jedoch eigenständig betrieben werden. Der bestehende <strong>Markt</strong> hat eine<br />

gewerbliche Nutzfläche von ca. <strong>2.</strong>200 qm.<br />

Die geplante Erweiterung beträgt ca. 1.750 m<strong>2.</strong> Es handelt sich somit um ein<br />

großflächigen Einzelhandelsprojekt, zu dessen Realisierung ein Bauleitplanverfahren<br />

erforderlich wird.<br />

Einzugsgebiet soll der gesamte Landkreis mit ca. 97.500 Einwohnern sein.<br />

Der Standort liegt im südöstlichen Teil von Riedfeld. Die Entfernung zum Stadtkern<br />

beträgt ca. 500 m (Plärrer) bzw. 650 m (<strong>Markt</strong>platz).<br />

Es handelt sich somit um eine städtebaulich integrierte Lage.<br />

Der Standort ist problemlos fußläufig zu erreichen und durch zwei sich kreuzende<br />

Bundesstraßen verkehrsmäßig erschlossen.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt Kenntnis von der Planung. Einwendungen werden<br />

nicht erhoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 8<br />

Beschlussfassung über die Annahme der im Haushaltsjahr 2011 eingegangenen<br />

Spenden für kommunale/gemeinnützige Zwecke an den <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong><br />

Vorlage: EMS/2012/324<br />

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.<br />

25.01.2012


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 14<br />

TOP 9 Bildung von Haushaltsresten 2011<br />

Vorlage: EMS/2012/325<br />

Grundlagen:<br />

Gemäß § 79 Abs. 2 KommHV ist in der Haushaltsrechnung festzulegen, welche<br />

übertragbaren Mittel noch verfügbar sind und in welcher Höhe sie als Haushaltsreste<br />

in das folgende Jahr übertragen werden.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat billigt die Bildung der in der Anlage aufgeführten Haushaltsreste<br />

im Haushaltsjahr 2011.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 10<br />

1. Änderung der Verordnung über das Verbot des Mitbringens und des Genusses<br />

alkoholischer Getränke aller Art am Faschingsumzug <strong>Emskirchen</strong><br />

Vorlage: EMS/2011/304<br />

Grundlagen:<br />

Die Änderung der Verordnung ist erforderlich, weil aus Gründen der Rechtssicherheit<br />

im Ordnungswidrigkeiten -Verfahren der Zeitpunkt und der räumliche<br />

Geltungsbereich des Verbotes noch zu konkretisieren sind.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Entwurf <strong>vom</strong><br />

21.01.2011 zur 1. Änderung der Verordnung über das Verbot des Mitbringens<br />

und des Genusses alkoholischer Getränke aller Art am Faschingsumzug und<br />

beschließt diesen als Verordnung. Der Verordnungsentwurf ist Bestandteil<br />

dieses Beschlusses.<br />

V e r o r d n u n g<br />

zur 1. Änderung der Verordnung über das Verbot des Mitbringens und des Genusses<br />

alkoholischer Getränke aller Art am Faschingsumzug <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong><br />

21.1.2011<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong> erlässt auf Grund von Art. 19 Abs. 7 Nrn. 2 und 3, Abs. 8 sowie<br />

Art. 23 Abs. 1, Abs.3 und Art. 42 Abs.1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht<br />

und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung<br />

(Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) folgende Verordnung zur Änderung<br />

der Verordnung <strong>vom</strong> 21.1.2011<br />

25.01.2012


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 15<br />

Vom<br />

§ 1 Änderung<br />

§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

Diese Verordnung gilt am Tag des Faschingsumzuges im Hauptort <strong>Emskirchen</strong>.<br />

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

Den Besuchern des Hauptortes <strong>Emskirchen</strong> ist es untersagt, alkoholische Getränke<br />

aller Art mitzubringen.<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung zur Änderung der Verordnung <strong>vom</strong> 21.1.2011 tritt am Tag nach ihrer<br />

amtlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong>, den<br />

Kempe<br />

1. Bürgermeister<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 16<br />

Nein-Stimmen: 3<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 11<br />

Bestellung von Herrn Rudolf Rögner zum Leiter des Standesamtes <strong>Emskirchen</strong><br />

Vorlage: EMS/2011/302<br />

Grundlagen:<br />

Aufgrund der Ruhestandsversetzung von Karl- Heinz Schneider ist ein neuer Leiter<br />

des Standesamtes zu bestellen. Für die Bestellung wird Herr Rudolf Rögner<br />

vorgeschlagen. Herr Rögner ist Vollstandesbeamter.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt, Herrn Rudolf Rögner als Leiter des Standesamtes<br />

<strong>Emskirchen</strong> mit Wirkung <strong>vom</strong> 23.01.2012 zu bestellen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 12<br />

Sonstiges, Wünsche und Anfragen<br />

Vorlage: EMS/2011/315<br />

Keine Anfragen vorhanden.<br />

25.01.2012


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />

Seite 16<br />

Den Vorsitz führte Harald Kempe.<br />

<strong>Emskirchen</strong>, 24.0<strong>2.</strong>2012<br />

Unterschrift Vorsitzender:<br />

Unterschrift Schriftführer:<br />

Harald Kempe<br />

Manuela Müller<br />

25.01.2012

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