2. Sitzung vom 20.01.2012 - Markt Emskirchen
2. Sitzung vom 20.01.2012 - Markt Emskirchen
2. Sitzung vom 20.01.2012 - Markt Emskirchen
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Niederschrift<br />
<strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong><br />
<strong>Sitzung</strong>stermin: Freitag, den <strong>20.01.2012</strong><br />
<strong>Sitzung</strong>sbeginn:<br />
Ende öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />
<strong>Sitzung</strong>sende:<br />
Ort, Raum:<br />
19:30 Uhr<br />
21:15 Uhr<br />
22:15 Uhr<br />
Rathaus <strong>Emskirchen</strong>, <strong>Sitzung</strong>ssaal<br />
Anwesend sind:<br />
1. Bürgermeister<br />
Herr Harald Kempe<br />
<strong>2.</strong> Bürgermeisterin<br />
Frau Sandra Winkelspecht<br />
3. Bürgermeister<br />
Herr Franz Elgas<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderätin<br />
Frau Barbara Hieronymus<br />
Frau Annemarie Seitz<br />
Frau Sabine Sielka<br />
Frau Sieglinde Tiefel<br />
Frau Petra Weber<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat<br />
Herr Wolfgang Bärnreuther<br />
Herr Dietrich Eckardt<br />
Herr Reinhard Eckardt<br />
Herr Günther Humann<br />
Herr Erwin Käßer<br />
Herr Johannes Maibom<br />
Herr Bernd Rauscher<br />
Herr Friedrich Schäfer<br />
Herr Dieter Schmidt<br />
Herr Siegfried Schönleben<br />
Herr Dieter Spengler<br />
Ortssprecher<br />
Herr Siegfried Heller<br />
Herr Manfred Kloska<br />
Herr Werner Meth<br />
Herr Matthias Schindler<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderätin<br />
Frau Hildegard Schuhmann-Knöß<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat<br />
Herr Dietmar Spitzer<br />
Der Vorsitzende stellte fest, dass Beschlussfähigkeit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO gegeben ist.<br />
<strong>Emskirchen</strong>, den 24.0<strong>2.</strong>2012
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
Seite 2<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
0 Geschäftsordnungsregularien<br />
1.1 Information zur vorgesehenen Errichtung von 2 Windenergieanlagen durch die<br />
Reuthwind Verwaltungs GmbH Mausdorf auf den Grundstücken Fl.Nrn. 228 und 235<br />
Gem. Dürrnbuch (an der Gemarkungsgrenze Laubendorf) sowie zu der vorgesehenen<br />
Festsetzung einer ca. 60 ha großen Vorrangfläche für Windenergieanlagen in<br />
der Gemarkung Laubendorf, Stadt Langenzenn durch die Regionalplanung der Industrieregion<br />
7<br />
1.2 18. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken – Kapitel 3.1 B V<br />
(neu) Erneuerbare Energien (Windkraft, Sonnenenergie)<br />
hier. Beteiligung des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />
1.3 Antrag beim Planungsverband Westmittelfranken zur Festsetzung einer Vorrangfläche<br />
für Windenergieanlagen im Umgriff der Grundstücke Fl. Nrn. 228 und 235 Gem.<br />
Dürrnbuch an der Gemarkungsgrenze zu Laubendorf<br />
2 Ortsplanung am südlichen Ortsrand von Hohholz; hier: Behandlung von Anträgen zur<br />
Ausweisung von bebaubaren Flächen (s. <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>vom</strong> 28.07.2011/ TOP 9<br />
und 10)<br />
3 Planfeststellung für den Neubau der Aurachtalbrücke <strong>Emskirchen</strong> in Bahn-km 21,790<br />
bis 23,5444 auf der Strecke 5910 Fürth- Würzburg; hier: Stellungnahme des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Emskirchen</strong> als Träger öffentlicher bBelange sowie als betroffene Gebietskörperschaft<br />
4 Sanierung Turnhalle Grundschule, Durchführung der Maßnahme in mehreren Bauabschnitten<br />
anhand neuer Kostenschätzung (s. a. MGR <strong>vom</strong> 20.05.2011/TOP 6.1)<br />
5 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Langenzenn (Freiflächenphotovoltaikanlage<br />
Kirchfembach)<br />
hier: Beteiligung des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />
6 <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong> Erlbach: Erstellen eines Einzelhandelskonzeptes und Festsetzung eines<br />
zentralen Versorgungsbereiches; hier: Stellungnahme zum Vorentwurf des Einzelhandelskonzeptes<br />
7 Verfahren zur Ausweisung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Elektronikund<br />
Küchenfachmärkte am Steinsweg und an der Riedfelder Ortsstraße“ der Stadt<br />
Neustadt a. d. Aisch; hier: Beteiligung des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />
8 Beschlussfassung über die Annahme der im Haushaltsjahr 2011 eingegangenen<br />
Spenden für kommunale/gemeinnützige Zwecke an den <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong><br />
9 Bildung von Haushaltsresten 2011<br />
25.01.2012
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
Seite 3<br />
10 1. Änderung der Verordnung über das Verbot des Mitbringens und des Genusses<br />
alkoholischer Getränke aller Art am Faschingsumzug <strong>Emskirchen</strong><br />
11 Bestellung von Herrn Rudolf Rögner zum Leiter des Standesamtes <strong>Emskirchen</strong><br />
12 Sonstiges, Wünsche und Anfragen<br />
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Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
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Protokoll:<br />
Öffentlicher Teil<br />
TOP 0 Geschäftsordnungsregularien<br />
Vorlage: EMS/2011/320<br />
Grundlagen:<br />
Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 18.11.2011 wird genehmigt.<br />
In der öffentlichen Tagesordnung wird TOP 8 abgesetzt.<br />
In der nicht öff. Tagesordnung wird TOP 6 neu aufgenommen.<br />
n.ö. Sonstiges, Wünsche und Anragen wird TOP 7 n.ö.<br />
Gegen die heutige Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 1.1<br />
Information zur vorgesehenen Errichtung von 2 Windenergieanlagen durch<br />
die Reuthwind Verwaltungs GmbH Mausdorf auf den Grundstücken Fl.Nrn.<br />
228 und 235 Gem. Dürrnbuch (an der Gemarkungsgrenze Laubendorf) sowie<br />
zu der vorgesehenen Festsetzung einer ca. 60 ha großen Vorrangfläche<br />
für Windenergieanlagen in der Gemarkung Laubendorf, Stadt Langenzenn<br />
durch die Regionalplanung der Industrieregion 7<br />
Vorlage: EMS/2011/308<br />
Grundlagen:<br />
Die Reuthwind - Verwaltungs- GmbH Mausdorf beabsichtigt den Betrieb von zwei<br />
Windenergieanlagen(Nabenhöhe 150 m, max. Rotordurchmesser 115 m, max.<br />
Leistung 3 MW) östlich von Dürrnbuch im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 228<br />
und 235 an der Gemarkungsgrenze zu Laubendorf (Stadt Langenzenn).<br />
Der Abstand zu Dürrnbuch beträgt ca. 1.100 m und zu Bräuersdorf ca. 950 m.<br />
Die Schallprognose für Dürrnbuch und Bräuersdorf beläuft sich auf ca. 35 db(A).<br />
Zulässig wären bis 45 db(A) für das Dorfgebiet. Für allgemeine Wohngebiete<br />
würde der Nachtlärm auf 40 db(A) begrenzt werden. Der Schattenwurf erreicht lt.<br />
Prognose keine der beiden Ortschaften.<br />
Im Bereich von Dürrnbuch ist jedoch bereits eine Vorbelastung durch Windenergiestandorte<br />
vorhanden. Bei Wilhermsdorf (WK 18) sind vier Anlagen errichtet.<br />
Bei Dürrnbuch selbst stehen 3 Anlagen (WK 5). Bei Hagenbüchach (WK 16) befinden<br />
sich zwei Anlagen.<br />
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<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
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Weiterhin wird der Regionale Planungsverband Industrieregion 7 bei Laubendorf<br />
(WK 42) zur Gemarkungsgrenze Dürrnbuch hin eine ca. 60 ha große Vorrangfläche<br />
für 6 Anlagen ausweisen.<br />
Damit ist fraglich, ob unter der zu erwartenden Gesamtbelastung die Nachtwerte<br />
der TA- Lärm in Dürrnbuch eingehalten werden können (45 db(A). Hinzu kommt<br />
noch das von Dürrnbuch selbst ausgehende Lärmkontingent.<br />
Inzwischen liegt eine Unterschriftenliste von Dürrnbuch vor, auf der nahezu die<br />
Hälfte der Anwohner sich gegen das Vorhaben der Reuthwind Verwaltungs<br />
GmbH wendet und eine Einschränkung ihrer Lebensqualität befürchtet.<br />
Die Windenergieanlagen sind im Außenbereich privilegiert und haben einen Anspruch<br />
auf Genehmigung, wenn nicht öffentliche Belange wie z. B. Immissionsschutz,<br />
Naturschutz, Orts- und Landesplanung entgegenstehen.<br />
Rechtlich stellt sich die Situation so dar, dass im Flächennutzungs- und Landschaftsplan<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong> nördlich von Dürrnbuch bereits eine Konzentrationszone<br />
für Windenergieanlagen ausgewiesen ist (Planvorbehalt). Auch<br />
befindet sich der geplante Standort nicht in einem Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet<br />
der Regionalplanung Westmittelfranken.<br />
Aufgrund der von der Industrieregion vorgesehenen Vorrangfläche bei Laubendorf<br />
entstehen direkte planerische Auswirkungen auf die vorgesehenen Standorte<br />
bei Dürrnbuch. Aufgrund der Nähe und der damit entstehenden Auswirkungen<br />
der geplanten Anlagen zueinander entsteht ein sog. „Windpark. Derartige Windparks<br />
können nicht ortsplanerisch durch die Kommunen festgelegt werden sondern<br />
unterliegen immer der höherrangigen Landesplanung.<br />
Konkret bedeutet dies, dass der Planungsverband Westmittelfranken den Standort<br />
bei Dürrnbuch in den Regionalplan 8 als Vorrangs- oder Vorbehaltsfläche aufnehmen<br />
muss. Im Gegensatz zur Region 7 läuft in der Region 8 derzeit das ergänzende<br />
Verfahren zur 16. Änderung des Regionalplans.<br />
Ein gemeinsames Raumordnungsverfahren unter Federführung der Regierung<br />
von Mittelfranken bzw. eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist erst ab 20 Anlagen<br />
möglich.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.<br />
Es ist keine Abstimmung erfolgt.<br />
TOP 1.2<br />
18. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken – Kapitel<br />
3.1 B V (neu) Erneuerbare Energien (Windkraft, Sonnenenergie)<br />
hier. Beteiligung des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />
Vorlage: EMS/2011/309<br />
Grundlagen:<br />
In der 15. Änderung des Regionalplans sind 11 Vorrangs- und Vorbehaltsgebiete<br />
ausgewiesen worden. Hinzugekommen sind inzwischen 4 weitere potentielle<br />
Gebiete, die erneut einem Beteiligungsverfahren (16. Änderung) zuzuführen<br />
sind. Zugleich wird auch die Textfassung aktualisiert.<br />
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<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
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Neu hinzugekommen sind WK 40 Bechhofen, WK 30 Wilburgstetten, WK 37<br />
Treuchtlingen und WK 39 Burgsalach.<br />
Für den Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim sind keine Änderungen<br />
eingetreten. Es bleibt bei der bisherigen Konstellation in der Nähe von<br />
oder in <strong>Emskirchen</strong>:<br />
Vorranggebiete<br />
WK 2 Neustadt a. d. Aisch (3 Anlagen bei Unterschweinach)<br />
WK 4 Diespeck<br />
WK 5 und WK 6 <strong>Emskirchen</strong><br />
Vorbehaltsfläche<br />
WK 16 Hagenbüchach<br />
Standorte für die Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaik) werden nicht<br />
konkret ausgewiesen. Es wird nur allgemein erklärt, dass die direkte und indirekte<br />
Sonnenenergie verstärkt zu nutzen ist. Diese Anlagen sollen bevorzugt<br />
innerhalb von Siedlungseinheiten entstehen, sofern das Ortsbild nicht erheblich<br />
beeinträchtigt wird. Großflächige Anlagen außerhalb von Siedlungseinheiten<br />
dürfen nicht zu einer Landschaftszersiedlung führen.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> Entwurf zur 16. Änderung des<br />
Regionalplans Westmittelfranken (Kapitel B V(neu) 3.1 Erneuerbare Energien.<br />
Einwendungen werden nicht erhoben.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> Entwurf zur 16. Änderung des Regionalplans<br />
Westmittelfranken (Kapitel B V(neu) 3.1 Erneuerbare Energien.<br />
Einwendungen werden nicht erhoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 1.3<br />
Antrag beim Planungsverband Westmittelfranken zur Festsetzung einer<br />
Vorrangfläche für Windenergieanlagen im Umgriff der Grundstücke Fl. Nrn.<br />
228 und 235 Gem. Dürrnbuch an der Gemarkungsgrenze zu Laubendorf<br />
Vorlage: EMS/2011/310<br />
Grundlagen:<br />
Die Reuthwind Verwaltung GmbH hat im November 2011Antrag auf Vorbescheid<br />
zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen östlich von Dürrnbuch zur Gemarkungsgrenze<br />
nach Laubendorf hin beantragt. Eine Genehmigung scheidet aus,<br />
da nach zwischenzeitlichem Kenntnisstand wegen der in Laubendorf geplanten<br />
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<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
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Vorrangfläche von ca. 60 ha im dortigen Bereich von einem Windpark auszugehen<br />
ist. Ein Windpark erfordert aber eine Darstellung und Festsetzung in der Regionalplanung<br />
in Form von Vorrang- oder Vorbehaltsflächen.<br />
Die Reuthwind Verwaltung GmbH stellt daher den Antrag, dass der <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong><br />
beim Regionalen Planungsverband Westmittelfranken die Änderung bzw.<br />
Ergänzung des Regionalplans 8/Kapitel „Erneuerbare Energien“, um eine Vorrangfläche<br />
östlich von Dürrnbuch für zwei Windenergieanlagen beantragt.<br />
Aufgrund des Abstandes zum Ortsteil Dürrnbuch von ca. 1.100 m und günstiger<br />
Schall- und Schattenwurfprognosen ist davon auszugehen, dass die Fläche den<br />
Anforderungen des Planungsverbandes entspricht.<br />
Nach der Potentialanalyse für erneuerbare Energien der kommunalen Allianz<br />
Aurach – Zenn für das Gemeindegebiet <strong>Emskirchen</strong> erfüllt allein diese Fläche alle<br />
internen Vorgaben des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong>.<br />
Beschluss:<br />
Die Fläche an der Gemarkungsgrenze Dürrnbuch / Langenzenn Flnr 228 und 235<br />
erfüllt grundsätzlich die Vorgaben des regionalen Planungsverbandes, sowie die<br />
internen Anforderungen an Windvorrangflächen des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong>.<br />
Durch die bereits vorhandenen Windenergieanlagen im Norden und Süden von<br />
Dürrnbuch haben sich Ortsteilbewohner gegen eine zusätzliche Belastung im<br />
Osten ausgesprochen.<br />
Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, dass der Abstand zum Ortsteil Dürrnbuch<br />
erweitert wird.<br />
Der MGR stimmt einem Vorranggebiet, das auf einen Streifen von 100 m parallel<br />
zu der Gemarkungsgrenze nach Laubendorf begrenzt wird, zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 8<br />
Nein-Stimmen: 9<br />
Persönlich beteiligt: 2<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat Herr Maibom und <strong>Markt</strong>gemeinderätin Frau Tiefel haben wegen<br />
persönlicher Beteiligung weder an der Beratung noch an der Abstimmung<br />
teilgenommen.<br />
TOP 2<br />
Ortsplanung am südlichen Ortsrand von Hohholz; hier: Behandlung von<br />
Anträgen zur Ausweisung von bebaubaren Flächen (s. <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />
<strong>vom</strong> 28.07.2011/ TOP 9 und 10)<br />
Vorlage: EMS/2011/311<br />
Grundlagen:<br />
In der <strong>Sitzung</strong> des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>vom</strong> 28.07.2011 wurden Voranfragen zur<br />
Errichtung einer Maschinenhalle mit Photovoltaikanlage auf Fl. Nr. 112 sowie<br />
zum Bau eines Wohnhauses in Blockbauweise mit Nebengebäuden zur privaten<br />
Pferdehaltung (2 Tiere) auf Fl. Nr. 109 behandelt. Beide Vorhaben liegen im Außenbereich<br />
und sind nicht privilegiert.<br />
Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan in der aktuellen Fassung (5. Änderung)<br />
ist im dortigen Bereich eine grünordnerische Ortsrandabrundung vorgesehen.<br />
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Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
Seite 8<br />
Seitens des Landratsamtes wurde mitgeteilt, dass die Bauvorhaben aufgrund der<br />
derzeitigen Ortsplanung nicht zulässig sind.<br />
Hierzu wäre es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungs-<br />
und Landschaftsplan anzupassen.<br />
Die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt, ob eine bauliche Entwicklung<br />
im dortigen Bereich grundsätzlich möglich ist.<br />
Im Dezember wurde von den Bauinteressierten für Fl.Nr. 109 schriftlich nachgereicht,<br />
dass diese mit vielen Bürgern aus Hohholz gesprochen haben und seitens<br />
der Anwohner keine Einwendungen gegen das Vorhaben bestehen. Die Zufahrt<br />
über das Hirtengässchen sei ausreichend und wäre auch mit Lkw befahrbar. Die<br />
Bauwerber bitten deshalb um Unterstützung des Bauvorhabens durch die Gemeinde,<br />
wobei sie alle Möglichkeiten diesbezüglich nutzen werden.<br />
Die Prüfung der Erschließungssituation durch die Gemeindewerke hat ergeben,<br />
dass im Hirtengässchen Wasser und Kanal verlegt sind. Auf dem Grundstück<br />
Fl.Nr. 109 wurde ein Kanalanschluss verlegt. Die Wasserleitung befindet sich auf<br />
der gegenüberliegenden Wegeseite in Höhe des Spielplatzes. Für die Anschlussnahme<br />
müsste eine Ringleitung zum Vogelherd über ca. 100 m geschlossen<br />
werden. Bei einer Baulandausweisung für den gesamten südlichen Ortsrand<br />
(Fl.Nrn. 112, 111,110,109 und 108) müsste eine Erweiterung der Abwasserleitungen<br />
erfolgen. Hierzu ist bei Breite des Hirtengässchens von ca.2,5 m- 3,00 m<br />
der erforderliche Raum nicht vorhanden.<br />
In diesem Falle wäre auch zu prüfen, ob die Kapazität der Abwasserentsorgungsanlage<br />
ausreicht.<br />
Fraglich ist, ob für ein Einzelbauvorhaben auf Fl.Nr. 109 das Hirtengässchen als<br />
Erschließungszufahrt ausreicht. Bis auf das bestehende Anwesen auf Fl. Nr. 117<br />
werden die anderen Grundstücke alle über die Dorfstraße angefahren.<br />
Dies wäre letztlich in einem <strong>vom</strong> Landratsamt geforderten Bebauungsplanverfahren<br />
zu klären.<br />
Seitens des Eigentümers von Fl.Nr. 109 wurde kurzfristig noch um die Gelegenheit<br />
zu einem Gespräch im Rathaus vor einer Beschlussfassung gebeten. Es wird<br />
deshalb vorgeschlagen, die Entscheidung über die weitere Ortplanung südlich<br />
von Hohholz zu vertagen.<br />
Beschluss:<br />
Die Entscheidung wird auf die nächste <strong>Sitzung</strong> des <strong>Markt</strong>gemeinderates vertagt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 17<br />
Nein-Stimmen: 2<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 3<br />
Planfeststellung für den Neubau der Aurachtalbrücke <strong>Emskirchen</strong> in Bahnkm<br />
21,790 bis 23,5444 auf der Strecke 5910 Fürth- Würzburg; hier: Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong> als Träger öffentlicher bBelange sowie als<br />
betroffene Gebietskörperschaft<br />
Vorlage: EMS/2012/321<br />
Grundlagen:<br />
Auf Veranlassung der DB Projektbau GmbH wird nach dem allgemeinen Eisenbahngesetz<br />
ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, wobei die Regierung<br />
von Mittelfranken Anhörungsbehörde ist. Der <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong> erhält die Mög-<br />
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Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
Seite 9<br />
lichkeit, als Träger öff. Belange sowie auch als Betroffener eine Stellungnahme<br />
zu dem Projekt abzugeben.<br />
Die aus dem Jahr 1865 stammenden Unterbauten haben die Nutzungsdauer ü-<br />
berschritten. Die stählernen Umbauten wurden mehrfach ausgetauscht; zuletzt<br />
1952 in den Randfeldern und 1938 in den Mittelfeldern. Instandsetzungsarbeiten<br />
sind für die Beibehaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes nicht mehr ausreichend.<br />
Ein Neubau mit gleichzeitiger verbesserter Linienführung ist deshalb erforderlich.<br />
Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung entfällt dann und es können<br />
Geschwindigkeiten von 140 km/h von Regelzügen und 160 km/h von Neigetechnikzügen<br />
gefahren werden. Die Elementlängen der Übergangsbögen werden<br />
aber bereits auf eine Regelgeschwindigkeit von 160 km/h ausgelegt. Mit der Erhöhung<br />
der Geschwindigkeit ist eine entsprechende Gradientenanpassung auf<br />
einer Länge von ca. 1,8 km notwendig und damit auch die Standortversetzung<br />
um ca. 50 m zum jetzigen Bestand. Ein drittes Gleis ist derzeit nicht vorgesehen.<br />
Hierzu wäre später ein eigenes Bauwerk erforderlich. Im Zuge der Linienverbesserung<br />
sind auch die Anpassung der Telekommunikationsanlagen, der Leit- und<br />
Sicherheitstechnik und der Oberleitungsanlagen notwendig. Erforderlich wird<br />
auch der Neubau der SÜ im Zuge eines Wirtschaftsweges über die Bahn bei km<br />
22,105 und eine teilweise Neuanbindung der bestehenden Wege an das Bauwerk.<br />
Die Überbauten und Pfeiler der bestehenden Anlage werden zurückgebaut, e-<br />
benso der Oberbau und die Bahnanlagen im bestehenden Streckenabschnitt, der<br />
wegen der neuen Linienführung nicht mehr gebraucht wird. Die Widerlager werden<br />
oberhalb der Böschungslinie ebenfalls zurückgebaut, die beidseitigen<br />
Dammkörper bleiben erhalten.<br />
Eine Abrückung der Trassenführung nach Nordosten ist die verträglichste Lösung<br />
auch wenn ebenfalls Auswirkungen auf die Umwelt entstehen. Durch Kompensationsmaßnahmen<br />
ist hier jedoch die Umweltverträglichkeit des Vorhabens herstellbar.<br />
So kann die weitgehende Trassenführung auf einem ausgedehnten Brückenbauwerk<br />
die Flächeninanspruchnahme im Gegensatz zu einer Dammschüttung<br />
deutlich verringern.<br />
Es werden täglich ca. 130 Züge auf beiden Richtungsgleisen verkehren.<br />
Die Herstellung der neuen Brücke lässt den bestehenden Bahnbetrieb unberührt.<br />
Die Einbindung der neuen Gleisanlagen geschieht dann unter wechselnder eingleisiger<br />
Betriebsführung für einen Monat. Auf der St. 2244 werden während der<br />
Bauzeit Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen der Baustellenein- und ausfahrten<br />
angeordnet. Die St. 2244 muss an einem Wochenende stundenweise für die<br />
Demontage der Überbauten gesperrt werden. Der Gunzendorfer Weg wird bauzeitlich<br />
verschwenkt werden.<br />
Es erfolgt eine Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich menschlicher Gesundheit,<br />
Boden, Wasser, Luft und Landschaft.<br />
Immissionsrechtlich ergibt sich für die Wohngebäude nördlich der Bahn in der<br />
Sixtmühle eine Überschreitung der Nachtgrenzwerte um 14 db(A), so dass passive<br />
Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden notwendig werden. Die Schallschutzprognose<br />
kommt zu dem Ergebnis, dass südlich der Bahn für <strong>Emskirchen</strong><br />
überwiegend Verbesserungen eintreten.<br />
Während der Bauzeit werden die lärmintensiven Arbeiten auf die Tagzeit unter<br />
Beachtung der Geräte- und Maschinenlärmverordnung und den VV zum Baulärm<br />
reduziert.<br />
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Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
Seite 10<br />
Aufgrund der Entfernung zur Bebauung ist das Vorhaben nicht mit einer Verschlechterung<br />
der Erschütterungssituation verbunden. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung<br />
durch elektrische und magnetische Felder besteht nicht.<br />
Für Ausgleichsmaßnahmen werden ca. 8,9 ha benötigt; davon müssen in Abstimmung<br />
mit der unteren Naturschutzbehörde Maßnahmen auf ca. 3,5 ha nicht<br />
bahneigenen Flächen erfolgen.<br />
Seitens des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong> sind an Fläche ca. 6.000 qm abzutreten; mit<br />
einer Dienstbarkeit werden ca. 1.000 qm belastet werden.<br />
Beschluss:<br />
Seitens des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong> werden gegen die Planung gem. § 73 Abs.2 u.4<br />
VwVfG keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben.<br />
Es wird jedoch angeregt, den vorhandenen Gleisschotter aufgrund dessen möglicher<br />
Belastung im Rahmen des Rückbaus des alten Bauwerks ordnungsgemäß<br />
zu entsorgen. Weiterhin sollen die erforderlichen Ausgleichs- und landschaftspflegerischen<br />
Begleitmaßnahmen mit dem <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong> abgestimmt werden.<br />
Die geplante Anlegung von Streuobstwiesen wird nicht für sinnvoll gehalten.<br />
Für <strong>vom</strong> <strong>Markt</strong> eingebrachte Flächen sollen Tauschflächen zur Verfügung gestellt<br />
werden. Für die betroffenen Wege, Entwässerungsgräben und Grenzsteine ist<br />
vorab eine Beweissicherung vorzunehmen. Die Haftung für etwaige Folgeschäden<br />
durch den teilweisen Abbruch und die Errichtung des neuen Bauwerks nach<br />
der<br />
Beendigung der Maßnahme ist für alle angrenzenden bzw. betroffenen Grundstücke<br />
zu übernehmen.<br />
Zur vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist festzuhalten, dass in Richtung<br />
Osten eine Verschlechterung zum bisherigen Bauwerk bzw. Zustand entsteht.<br />
Der Ortsteil Gunzendorf ist bei der Untersuchung nicht erfasst. Dies muss<br />
nachgeholt werden.<br />
Außerdem soll ein beidseitiger Schallschutz (Wände) angebracht werden. Bei der<br />
Erstellung des neuen Bauwerks muss auch ein zeitgemäßer Schallschutz insbesonders<br />
auch im Hinblick auf künftige Geschwindigkeiten vorgesehen werden. Es<br />
erscheint nicht ausreichend, dass für <strong>Emskirchen</strong> verglichen mit dem jetzigen<br />
Zustand keine Verschlechterung eintritt. Durch das Neubauvorhaben sollte gerade<br />
auch eine Verbesserung zur jetzigen Lärmbelastung angestrebt werden.<br />
Hinsichtlich des nicht geplanten 3. Gleises wird nochmals darauf hingewiesen,<br />
dass die Brücke mit 2 Gleisen als Nadelöhr für einen S- Bahnverkehr oder engere<br />
Fahrzeittaktungen wirkt.<br />
Der Sammelkanal <strong>vom</strong> Bahnhofswald zur Kläranlage muss wegen dem neuen<br />
Brückenbauwerk umverlegt werden (s. Planung). Hierzu ist es erforderlich, für<br />
spätere Reinigungs- und Erhaltungsmaßnahmen durch die Gemeindewerke<br />
<strong>Emskirchen</strong> parallel zu der noch zu planenden Trasse einen Versorgungsweg mit<br />
3 m Breite vorzusehen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
25.01.2012
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
Seite 11<br />
TOP 4<br />
Sanierung Turnhalle Grundschule, Durchführung der Maßnahme in mehreren<br />
Bauabschnitten anhand neuer Kostenschätzung (s. a. MGR <strong>vom</strong><br />
20.05.2011/TOP 6.1)<br />
Vorlage: EMS/2012/323<br />
Grundlagen:<br />
In der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.05.2011 wurde beschlossen, der Verbandsversammlung<br />
zu empfehlen, die Ausführung der Baumaßnahme auf das Haushaltsjahr 2013 zu<br />
verschieben. Die Gesamtkosten waren damals mit 909.405 € angesetzt (mögliche<br />
Zuwendung 40 Prozent gemäß Antrag <strong>vom</strong> 07.1<strong>2.</strong>2010).<br />
Durch Einsparungen und Umplanungen insbes. im Dachbereich, bei den Außenwänden,<br />
den Fenstern und Glasflächen und der Beibehaltung des noch intakten<br />
Hallenbodens kann die Investitionssumme auf ca. 670.000 € reduziert werden.<br />
Die neue Kostenschätzung wurde der Regierung von Mittelfranken zur Prüfung<br />
übersandt.<br />
Nach dem derzeitigen Sachstand und der reduzierten Kostenschätzung konnte<br />
vorbehaltlich der Haushaltslage die Freigabe für einen Baubeginn in 2012 in Aussicht<br />
gestellt werden. Die Maßnahme soll in drei Bauabschnitte 2012, 2013 und<br />
2014 aufgeteilt werden.<br />
Folgende Bauabschnitte werden vorgeschlagen:<br />
2012: Innenausbau, WC, Duschen ca. 200.000 €<br />
2013: Dach, Fassade, Innenausbau ca. 350.000 €<br />
2014: Außenanlagen, Sonstiges ca. 120.000 €<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Variante zur Sanierung der<br />
Turnhalle und der Aufteilung in drei Bauabschnitte vorbehaltlich der Zusicherung<br />
der staatlichen Bezuschussung zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 5<br />
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Langenzenn (Freiflächenphotovoltaikanlage<br />
Kirchfembach)<br />
hier: Beteiligung des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />
Vorlage: EMS/2011/312<br />
Grundlagen:<br />
Im Auftrag der Stadt Langenzenn führt das Büro Grosser- Seeger, Nürnberg das<br />
Beteiligungsverfahren mit den Nachbargemeinden zum Vorentwurf der 1. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kirchfembach - Am Bahndamm“<br />
durch.<br />
Die Änderung erfolgt zur Ausweisung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Der<br />
Standort liegt 110 m von der Bahnlinie entfernt nördlich von Kirchfembach. Die<br />
vorgesehene Fläche beträgt 4,7 ha. Es handelt sich um landwirtschaftliche Flä-<br />
25.01.2012
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
Seite 12<br />
chen in Hanglage.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauleitplanung der Stadt Langenzenn.<br />
Einwendungen werden nicht erhoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 18<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 6<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong> Erlbach: Erstellen eines Einzelhandelskonzeptes und Festsetzung<br />
eines zentralen Versorgungsbereiches; hier: Stellungnahme zum Vorentwurf<br />
des Einzelhandelskonzeptes<br />
Vorlage: EMS/2011/313<br />
Grundlagen:<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong> Erlbach hat die Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land, Neustadt<br />
Aisch mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes beauftragt.<br />
Im Ortskern werden mehr und mehr Geschäfte aufgegeben. An der Windsheimer<br />
Straße ist nahe zum Ortskern ein Lebensmittelmarkt angesiedelt worden.<br />
Ein bestehender Lebensmittelmarkt im Zentrum möchte erweitern. Es gibt immer<br />
wieder Anfragen von Einzelhandelsbetrieben vor allem Lebensmittelbranche zu<br />
Standorten am Ortsrand. Es wird daher für erforderlich gehalten, eine Gesamtbetrachtung<br />
zur Versorgung der Bevölkerung sowie zur Situation des Einzelhandels<br />
vorzunehmen.<br />
Eine Wertung des Sortimentsangebotes ergab eine hervorragende Abdeckung im<br />
Lebensmittelbereich innerorts.<br />
Dieses Angebot soll erhalten bleiben. Es wird daher erwogen, einen innerörtlichen<br />
zentralen Versorgungsbereich auszuweisen, um einen Ausschluss an anderer<br />
Stelle durchsetzen zu können. Die Versorgung soll sich auf den Ortskern konzentrieren.<br />
Auch Zusammenschlüsse von Läden zu einem „Center“ wäre wünschenswert.<br />
Hürden sind die begrenzten Grundstücksverhältnisse und die alte Bausubstanz.<br />
Nur innerhalb des Bereiches sollen innenstadtrelevante Geschäfte ab einer bestimmten<br />
Größe zulässig sein. Das Entstehen weiterer Supermärkte am Ortsrand<br />
kann somit verhindert werden. Der zentrale Versorgungsbereich umfasst ca. 15<br />
ha.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Einzelhandelskonzeptes<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Markt</strong> Erlbach. Einwendungen werden nicht erhoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
25.01.2012
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
Seite 13<br />
TOP 7<br />
Verfahren zur Ausweisung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes<br />
„Elektronik- und Küchenfachmärkte am Steinsweg und an der Riedfelder<br />
Ortsstraße“ der Stadt Neustadt a. d. Aisch; hier: Beteiligung des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Emskirchen</strong><br />
Vorlage: EMS/2011/314<br />
Grundlagen:<br />
Die Gerhard Hartmann GmbH betreibt seit einigen Jahren einen Elektronikfachmarkt<br />
am Steinsweg und der Riedfelder Ortsstraße auf den Grundstücken Fl. Nr.<br />
585 und 589/2 der Gemarkung Neustadt a. d. Aisch.<br />
Der Firmeninhaber hat die im Westen benachbarten Grundstücke Flur 587/2, 592<br />
und 589 (= Anwesen Riedfelder Ortsstraße Nr. 13, 13a, 13b, und 15) erworben<br />
und möchte auf diesen Grundstücken einen Küchenfachmarkt mit Esszimmermöbeln<br />
und zugehörigen Accessoires im Anschluss an den bestehenden Elektronikmarkt<br />
errichten.<br />
Der neue Küchen- und Möbelfachmarkt soll an den bestehenden Elektronikmarkt<br />
angebaut, jedoch eigenständig betrieben werden. Der bestehende <strong>Markt</strong> hat eine<br />
gewerbliche Nutzfläche von ca. <strong>2.</strong>200 qm.<br />
Die geplante Erweiterung beträgt ca. 1.750 m<strong>2.</strong> Es handelt sich somit um ein<br />
großflächigen Einzelhandelsprojekt, zu dessen Realisierung ein Bauleitplanverfahren<br />
erforderlich wird.<br />
Einzugsgebiet soll der gesamte Landkreis mit ca. 97.500 Einwohnern sein.<br />
Der Standort liegt im südöstlichen Teil von Riedfeld. Die Entfernung zum Stadtkern<br />
beträgt ca. 500 m (Plärrer) bzw. 650 m (<strong>Markt</strong>platz).<br />
Es handelt sich somit um eine städtebaulich integrierte Lage.<br />
Der Standort ist problemlos fußläufig zu erreichen und durch zwei sich kreuzende<br />
Bundesstraßen verkehrsmäßig erschlossen.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt Kenntnis von der Planung. Einwendungen werden<br />
nicht erhoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 8<br />
Beschlussfassung über die Annahme der im Haushaltsjahr 2011 eingegangenen<br />
Spenden für kommunale/gemeinnützige Zwecke an den <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong><br />
Vorlage: EMS/2012/324<br />
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.<br />
25.01.2012
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
Seite 14<br />
TOP 9 Bildung von Haushaltsresten 2011<br />
Vorlage: EMS/2012/325<br />
Grundlagen:<br />
Gemäß § 79 Abs. 2 KommHV ist in der Haushaltsrechnung festzulegen, welche<br />
übertragbaren Mittel noch verfügbar sind und in welcher Höhe sie als Haushaltsreste<br />
in das folgende Jahr übertragen werden.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat billigt die Bildung der in der Anlage aufgeführten Haushaltsreste<br />
im Haushaltsjahr 2011.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 10<br />
1. Änderung der Verordnung über das Verbot des Mitbringens und des Genusses<br />
alkoholischer Getränke aller Art am Faschingsumzug <strong>Emskirchen</strong><br />
Vorlage: EMS/2011/304<br />
Grundlagen:<br />
Die Änderung der Verordnung ist erforderlich, weil aus Gründen der Rechtssicherheit<br />
im Ordnungswidrigkeiten -Verfahren der Zeitpunkt und der räumliche<br />
Geltungsbereich des Verbotes noch zu konkretisieren sind.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Entwurf <strong>vom</strong><br />
21.01.2011 zur 1. Änderung der Verordnung über das Verbot des Mitbringens<br />
und des Genusses alkoholischer Getränke aller Art am Faschingsumzug und<br />
beschließt diesen als Verordnung. Der Verordnungsentwurf ist Bestandteil<br />
dieses Beschlusses.<br />
V e r o r d n u n g<br />
zur 1. Änderung der Verordnung über das Verbot des Mitbringens und des Genusses<br />
alkoholischer Getränke aller Art am Faschingsumzug <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong><br />
21.1.2011<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong> erlässt auf Grund von Art. 19 Abs. 7 Nrn. 2 und 3, Abs. 8 sowie<br />
Art. 23 Abs. 1, Abs.3 und Art. 42 Abs.1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht<br />
und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung<br />
(Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) folgende Verordnung zur Änderung<br />
der Verordnung <strong>vom</strong> 21.1.2011<br />
25.01.2012
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
Seite 15<br />
Vom<br />
§ 1 Änderung<br />
§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
Diese Verordnung gilt am Tag des Faschingsumzuges im Hauptort <strong>Emskirchen</strong>.<br />
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
Den Besuchern des Hauptortes <strong>Emskirchen</strong> ist es untersagt, alkoholische Getränke<br />
aller Art mitzubringen.<br />
§ 2 Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung zur Änderung der Verordnung <strong>vom</strong> 21.1.2011 tritt am Tag nach ihrer<br />
amtlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong>, den<br />
Kempe<br />
1. Bürgermeister<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 16<br />
Nein-Stimmen: 3<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 11<br />
Bestellung von Herrn Rudolf Rögner zum Leiter des Standesamtes <strong>Emskirchen</strong><br />
Vorlage: EMS/2011/302<br />
Grundlagen:<br />
Aufgrund der Ruhestandsversetzung von Karl- Heinz Schneider ist ein neuer Leiter<br />
des Standesamtes zu bestellen. Für die Bestellung wird Herr Rudolf Rögner<br />
vorgeschlagen. Herr Rögner ist Vollstandesbeamter.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt, Herrn Rudolf Rögner als Leiter des Standesamtes<br />
<strong>Emskirchen</strong> mit Wirkung <strong>vom</strong> 23.01.2012 zu bestellen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 12<br />
Sonstiges, Wünsche und Anfragen<br />
Vorlage: EMS/2011/315<br />
Keine Anfragen vorhanden.<br />
25.01.2012
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Emskirchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.01.2012</strong><br />
Seite 16<br />
Den Vorsitz führte Harald Kempe.<br />
<strong>Emskirchen</strong>, 24.0<strong>2.</strong>2012<br />
Unterschrift Vorsitzender:<br />
Unterschrift Schriftführer:<br />
Harald Kempe<br />
Manuela Müller<br />
25.01.2012