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Identitätskontrolle pharmazeutischer Hilfsstoffe mit Hilfe der

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4 Auswertung<br />

Wenn Probe und Referenz von gleichen Mustern stammen, liegen die Korrelations-<br />

koeffizienten naturgemäß sehr nahe bei eins. Da aber innerhalb einer Substanzklasse die<br />

Muster sich chemisch so gut wie gar nicht unterscheiden, liegen auch alle an<strong>der</strong>en Korrela-<br />

tionskoeffizienten relativ nahe eins.<br />

So<strong>mit</strong> stellt sich die Aufgabe einen Grenzwert des Korrelationskoeffizienten zu definieren,<br />

<strong>der</strong> eine Aussage darüber zuläßt, bis zu welchem Schwellenwert <strong>der</strong> Korrelations-<br />

koeffizienten Spektren so ähnlich sind, daß man von identischen Substanzen ausgehen<br />

muß. In diesem Fall lassen sich die betreffenden Muster nicht unterscheiden, das heißt sie<br />

sind nicht nur chemisch, son<strong>der</strong>n auch bezüglich sonstiger Charakteristika wie zum<br />

Beispiel Korngröße, Korngrößenverteilung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Parameter, welche die NIR-<br />

Spektren beeinflussen, nicht unterscheidbar. Wird dieser im folgenden festgelegter<br />

Schwellenwert unterschritten, so sind die Muster eindeutig diskriminierbar.<br />

In Anlehnung an die Definition <strong>der</strong> Nachweisgrenze in <strong>der</strong> chemischen Analytik läßt sich<br />

ein Grenzwert definieren, oberhalb dessen von Substanzidentität auszugehen ist:<br />

r = r − 3s<br />

(4.2.2)<br />

GWS MW<br />

r GWS = Grenzwert <strong>der</strong> Substanzidentität; r MW = Mittelwert <strong>der</strong> Korrelationskoeffizienten r′ MW beim<br />

Vergleich Probe/Referenz für identische Muster innerhalb einer Substanzklasse; s = zugehörige<br />

Standardabweichung<br />

Der Mittelwert und die Standardabweichung des Korrelationskoeffizienten wird <strong>mit</strong> <strong>Hilfe</strong><br />

des Vergleichs identischer Muster jeweils für jede Substanzklasse erstellt.<br />

Dies bedeutet aber nicht gleichzeitig, daß Korrelationskoeffizienten unterhalb dieser<br />

Grenze auf jeden Fall als unterschiedlich beurteilt werden. Für die Unterscheidbarkeit wird<br />

ein erhöhter Grenzwert gewählt, <strong>der</strong> eine erhöhte Sicherheit als Unterscheidbarkeits-<br />

kriterium liefert. Hierzu wird die Grenze auf 9s erweitert:<br />

r GWU = Grenzwert <strong>der</strong> Unterscheidbarkeit<br />

r = r − 9s<br />

(4.2.3)<br />

GWU MW<br />

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