Geschichte des Armenwesens von Gersau - Gersau 2014
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Die Gemeinde beschloss am 4. Mai 1817<br />
„das jeder Landmann, der sich mit einer fremden Weibsperson verehelichen<br />
will, vor der Copulation Gl. 63 Bargeld dem Spitalvogt für den Einzug erlegen,<br />
sowie <strong>von</strong> jeder andern Hochzeit zwischen hiesigen Brautleuten 1 Dublone an<br />
den Spitalfond entrichte werden soll, ehe und bevor selbe copuliert werden, ist<br />
angenommen und als gesetzliche Verordnung bekräftiget“<br />
Jedem, der das Almosen oder Wohltaten der Armenverwaltung geniesst, seien<br />
es Eltern oder Kinder, ist auf 4 Jahre das Heiraten untersagt. Wenn sie nach<br />
dieser Zeit heiraten wollen, so sollen sie das zuvor genossene Almosen<br />
zurückerstatten,<br />
Wenn sich der Fall ereignet, das <strong>von</strong> den Armen, die <strong>von</strong> der Armenverwaltung<br />
unterstützt und verpflegt werden, jemand stirbt und <strong>des</strong>sen Hinterlassenschaft<br />
<strong>von</strong> fremden Erben bezogen werden sollte, so soll zuerst die genossene<br />
Wohltat der Armenverwaltung zurück erstatten, und erst was übrig bleibt,<br />
ausgehändigt werden.<br />
Am 22. Febr. 1818 wurde <strong>von</strong> Seite dem Titl. Herr Landammann die Anzeige<br />
gemacht, dass die Rosa Nigg Ehefrau <strong>des</strong> Andreas Niederer selg. an der Fluh,<br />
krank und bettlägerig sey. Die ohne Unterstützung <strong>von</strong> ihren Verwandten<br />
schon circa. 14 Tage <strong>von</strong> dem Spitalgestift verpflegt worden sei, und fernerhin<br />
die nötige Hilfe bedürfe, ist beschlossen; dass diese Frau den nächsten<br />
Verwandten zur Überlast falle, und die Kinder <strong>des</strong> Johannes Niederer selig. so<br />
auch der Paptist Niederer selbst arm u. hilfsbedürftige Freunde sind, solle der<br />
Herr Landweibel den Kindern <strong>von</strong> der Linden die Anzeige machen, dass sie als<br />
Anverwandte dieser Frau, die nötige Unterstützung verschaffen sollen.<br />
Nachdem wieder bessere Zeiten eingetreten und die Lebensmittel wohlfeiler<br />
geworden waren, löste sich die Armenverwaltung wieder auf. Am 14. Jun.<br />
1821 beschloss der Rat: Ratsherr Alois Küttel soll den Kupfernen Kessel und<br />
das übrig gebliebene Geschirr, (Armensuppe) das <strong>von</strong> der Armenverwaltung<br />
1817 angeschafft worden, verkaufen und in künftiger Sitzung Rechnung<br />
ablegen.<br />
Am 1. April 1819 erstattet der Landammann Bericht : In der letzten Woche<br />
haben sich eine ziemliche Anzahl fremden Bettlergesindel in unserer Gemeinde<br />
befunden, darunter einige freche Diebe, die in Beckenried 4 Einbrüche verübt<br />
und einige gestohlene Effekten beim Kindli ausgeschifft haben. Diese seien<br />
dort vom Landjäger vertrieben worden. Hierauf sei er <strong>von</strong> Herr Gasser,<br />
Vizepräsident der Kantonspolizei durch zwei Schreiben vom 29. und 30. März<br />
eingeladen worden, eine Landjagd auf solche Leute anzustellen. Diese habe er<br />
am ersten Tage mit 5 Mann, am 2. mit 10 Mann vornehmen lassen. Diese<br />
haben unsere Gemeinde auspatruliert und eine ziemliche Anzahl Bettler und<br />
Landstreiche aufgefangen und selbe den <strong>von</strong> Ingenbohl aufgestellten Wächtern<br />
übergeben.